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Kein TÜV Dokument bei Auto Anmeldung nötig?!

Themenstarteram 22. August 2019 um 17:08

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen ein Skoda Rapid gekauft und hole diesen morgen ab.

Wollte ihn heute anmelden, dann sagte der Herr auf dem Amt das keine Dokumente für dem TÜV dabei sein.

Also habe ich den Verkäufer angerufen, dieser sagte es gäb keine bzw. ich bräuchte keine da es vorher bei einer Autovermietung war.

Als ich wieder bei dem Herr bei der Zulassungstelle war hat dieser seine Kollegen etc. gefragt und konnte das Auto dann doch ohne anmelden (wie der Verkäufer gesagt hat).

Allerdings will er das ich am Montag die Dokumente kurz vorbei bringe, laut Verkäufer gibt es keine da ich es wieder eine erst Anmeldung sei (wegen autovermietung) o.ä.

Er will mir das morgen auch noch mal genauer erklären, bin jetzt allerdings etwas verwirrt und verunsichert was nun richtig ist ?!

Einerseits verstehe ich nicht wieso es keine TÜV Dokumente geben sollte bei der Autovermietung, aber anderer seits hatte der Verkäufer auch recht das ich das nicht zum anmelden brauche....

.

Kennt sich da jemand aus ?

Gruß,

False

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. August 2019 um 17:15

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 22. August 2019 um 19:13:54 Uhr:

Zitat:

@False schrieb am 22. August 2019 um 19:08:58 Uhr

...keine Dokumente für dem TÜV dabei sein.

[...]

Als ich wieder bei dem Herr bei der Zulassungstelle war hat dieser seine Kollegen etc. gefragt und konnte das Auto dann doch ohne anmelden....

Schon wieder so ein Wunder. :rolleyes:

Ciao

Ratoncita

Die Antwort hilft leider 0 weiter....

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Da sagst Du was, Peter - hast Recht.

Themenstarteram 22. August 2019 um 19:10

Zitat:

@tomold schrieb am 22. August 2019 um 20:06:49 Uhr:

False, ist Dir das jetzt klar?

Es konnte kein Mietwagen sein - die Mietwagenfirmen neigen nicht dazu, den TÜV um 6 Monate zu überziehen.

Ein Neuwagen muss das erst Mal nach 36 Monaten (3 Jahren) zum Tüv - Deiner ist erst 18 Monate alt - da kann es noch kein TÜV Protokoll geben.

War halt zugelasse von europcar, werde morgen das klären :D

Wird schon werden - alles Gute mit Deinem neuen Auto!!!

Zitat:

@False schrieb am 22. August 2019 um 21:10:38 Uhr:

Zitat:

@tomold schrieb am 22. August 2019 um 20:06:49 Uhr:

False, ist Dir das jetzt klar?

Es konnte kein Mietwagen sein - die Mietwagenfirmen neigen nicht dazu, den TÜV um 6 Monate zu überziehen.

Ein Neuwagen muss das erst Mal nach 36 Monaten (3 Jahren) zum Tüv - Deiner ist erst 18 Monate alt - da kann es noch kein TÜV Protokoll geben.

War halt zugelasse von europcar, werde morgen das klären :D

Auf dem Halter kommt es nicht an, auf den Eintrag in Ziffer 21

Gruß M

Für Privat 36 mon. Gewerblich 12 und wird nicht automatisch wenn auf Privat umgemeldet wird auf 36 gestellt ?!

@Bitboy

 

"Nein"

Zitat:

 

Für Privat 36 mon. Gewerblich 12 und wird nicht automatisch wenn auf Privat umgemeldet wird auf 36 gestellt ?!

"Nein"

Siehe mein Post von gestern 19:57 .

Und was meinst mit gewerblich? Auch das Gewerbe reduziert nicht auf 12 Monate.

Die Nutzung ist entscheidend, Selbstfahrervermiet.Fzg , Mietwagen oder Taxi.

 

Gruß M

Ich weiß nicht ob es deutschlandweit einheitlich ist, aber für Fahrzeuge die älter sind und bereits bei einer oder mehreren HU´s waren, fordert Berlin genau das..

"Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt"

Kurz .... solange wie die nächste HU im Teil I vermerkt ist, kann man sich hier den HU Prüfbericht an die Klowand tackern, will hier keiner sehen...:D

Zum te, nur weil dein Wägelchen von europcar kommt, muss es ja kein klassischer Mietwagen gewesen sein, also wenn die sagen HU Bericht gibt es nicht, gibt es halt noch keinen Prüfbericht ... ich verstehe aber dein Amt auch nicht, die haben jetzt alles fertig gemacht und du sollst später noch mal eine Prüfbericht vorbeibringen den es überhaupt nicht gibt ??? Ich würde das einfach als Joke auffassen und genau nichts machen..;):D

Nein, das wird nicht einheitlich gehandhabt:

Manche Zulassungsstellen akzeptieren jeden Eintrag im Fahrzeugschein, andere nur das von einer Zulassungsstelle eingedruckte Datum und keinen HU-Stempel (der ist halt leichter zu fälschen...), wieder andere wollen immer den HU-Bericht sehen.

Allerdings sollten heutzutage auch eigentlich alle Zulassungsstellen die HU-Fälligkeit im zentralen Fahrzeugregister beim KBA abrufen können. Spätestens mit Ablauf der Woche müssen alle HUs dorthin übermittelt werden.

Im Fall des TE ist aber hier im Thread noch nicht geklärt, ob überhaupt eine HU durchgeführt wurde und ob eine HU fällig war...

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. August 2019 um 08:37:48 Uhr:

Im Fall des TE ist aber hier im Thread noch nicht geklärt, ob überhaupt eine HU durchgeführt wurde und ob eine HU fällig war...

Und ob bzw. welcher Verwendungszweck ggf. eingetragen war. Aber da das Fahrzeug anscheinend schon zugelassen ist, wird man da vermutlich auch keine Rückmeldung mehr erhalten (können)...

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