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kein kfz-brief

Themenstarteram 10. Februar 2011 um 21:36

hallo leute,

ich hab ein RIESEN problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann!

ich habe damals von meinen eltern zum 18. ein auto geschenkt bekommen, welches sie von einem bekannten privat gekauft haben! der wiederum hat sich aber dieses auto selbst kurz vorher erst gekauft und es über eine bank finanziert! jetz nach ca.5 jahren möchte ich mir gerne ein neues auto kaufen und meinen alten verkaufen, jedoch habe ich den kfz-brief nicht, weil dieser immer noch bei der bank liegt, da der verkäufer diesen kredit immer wieder neu belastet und nich von seinen schulden runter kommt! was soll ich tun?

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7 Antworten
am 11. Februar 2011 um 3:21

Zitat:

Original geschrieben von vw-biene

hallo leute,

 

was soll ich tun?

Du wirst den alten Wagen wohl nicht einmal verkaufen können da du nicht Eigentümerin bist. Wie habt ihr das Auto denn umgemeldet? Ich schlage vor du rufst bei der finanzierenden Bank an und fragst einmal wie hoch die noch ausstehenden Raten für das Fahrzeug sind, wenn du diese bezahlst bekommst du den Brief und kannst  dann das Auto auch verkaufen.

 

Was habt ihr denn mit dem Verkäufer ausgehandelt?

... das mit dem "Du bist nicht Eigentümer geworden" kann man so pauschal nicht stehen lassen.

Da das Eigentum am Auto nicht vom Besitz des Kfz-Brief anhängig ist (sondern umgekehrt, aber lassen wir das, wurde hier im Forum mehrfach erörtert), wird zu prüfen sein, ob die Eltern des TE das Eigentum am Fahrzeug auch (ohne Brief) erworben haben...

Unterstellt die finanzierende Bank war Sicherungseigentümerin, wird es darauf ankommen, ob ein gutgläubiger Erwerb vorliegt. Allein der Umstand, dass kein Brief beim Veräußerer vorhanden war, steht der Gutgläubigkeit nicht entgegen. Hier werden jedoch die konkreten Umstände des EInzelfalls maßgeblich sein. Da hier im Forum keine Rechtsberatung geleistet wird (und nicht geleistet werden darf), sollte sich der TE diesen Rat bei dazu befugten Stellen einholen.

Vielleicht sind ja aber auch die Absprachen zwischen dem Veräußerer und den Eltern erhellend...

lg

Wie haben Deine Eltern oder Du damals das Auto zugelassen? Dazu mußten sie/Du ja im Besitz des Briefs gewesen sein.

Ich bin auch kein Jurist, aber ich denke, daß der Brief nach einem gültigen Kauf sozusagen Bestandteil des Fahrzeugs ist. Dann könntest Du ja vom Verkäufer die Herausgabe verlangen, oder?

Du solltest auch der Bank mitteilen, daß ihrer scheinbar vorhandenen Sicherheit "Brief" kein materieller Gegenwert mehr gegenüber steht, da das Auto jetzt in Deinem Eigentum ist, jedoch nicht mehr in dem des Kreditnehmers.

Es muß aber auch irgendeine Lösung für den Fall "verlorener Brief" geben, da kenne ich mich aber nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von vor_freude

... das mit dem "Du bist nicht Eigentümer geworden" kann man so pauschal nicht stehen lassen.

Da das Eigentum am Auto nicht vom Besitz des Kfz-Brief anhängig ist (sondern umgekehrt, aber lassen wir das, wurde hier im Forum mehrfach erörtert), wird zu prüfen sein, ob die Eltern des TE das Eigentum am Fahrzeug auch (ohne Brief) erworben haben...

Unterstellt die finanzierende Bank war Sicherungseigentümerin, wird es darauf ankommen, ob ein gutgläubiger Erwerb vorliegt. Allein der Umstand, dass kein Brief beim Veräußerer vorhanden war, steht der Gutgläubigkeit nicht entgegen. Hier werden jedoch die konkreten Umstände des EInzelfalls maßgeblich sein. Da hier im Forum keine Rechtsberatung geleistet wird (und nicht geleistet werden darf), sollte sich der TE diesen Rat bei dazu befugten Stellen einholen.

Vielleicht sind ja aber auch die Absprachen zwischen dem Veräußerer und den Eltern erhellend...

lg

Da die Bank aber den Brief noch hat, geht diese mit Sicherheit davon aus, dass das Auto eben noch im Eigentum der Bank ist. Sonst hätte sie von Kreditnehmer schon lange neue Sicherheiten gefordert.

Dieses Brief an die Bank kommt ja noch aus Zeiten, als der Brief das alleinige Eigentumsrecht am KFZ darstellte.

Also sehr verworren das ganze. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, das die Bank die Kreditsumme für den ursprünglichen Käufer ständig erhöht, das Fahrzeug müsste dabei schon lange nicht mehr als Sicherheit ausreichen.

Zitat:

Original geschrieben von vor_freude

... das mit dem "Du bist nicht Eigentümer geworden" kann man so pauschal nicht stehen lassen.

 

Da das Eigentum am Auto nicht vom Besitz des Kfz-Brief anhängig ist (sondern umgekehrt, aber lassen wir das, wurde hier im Forum mehrfach erörtert), wird zu prüfen sein, ob die Eltern des TE das Eigentum am Fahrzeug auch (ohne Brief) erworben haben...

Juristisch muss eine Person nicht Eigentümer einer Sache sein, um sie auch zu besitzen.Der Eigentümer einer Sache kann, muss aber nicht, gleichzeitig der Besitzer sein.

;)

Der Bekannte war nicht berechtigt, das Fahrzeug ohne Einverständis der Bank an die Eltern zu verkaufen, da er dieses der Bank sicherungsübereignet hatte.

Da er nicht der Eigentümer ist, kann er m.E. dieses Fahrzeug auch nicht wirksam verkaufen. Käufer kann das Fahrzeug auch nicht im guten Glauben erworbern haben, weil der Brief nicht vorlag und er auch keine Nachforschungen angestellt hat, aus welchem Grund der Brief nicht vorlag.

 

Was kann man tun? Kredit bei Bank ablösen und dem Bekannten einen entsprechenden Mahnbescheid schicken und hoffen, dass er irgendwann bezahlen kann. Sorry, weiß auch keinen besseren Ratschlag.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von vor_freude

... das mit dem "Du bist nicht Eigentümer geworden" kann man so pauschal nicht stehen lassen.

Da das Eigentum am Auto nicht vom Besitz des Kfz-Brief anhängig ist (sondern umgekehrt, aber lassen wir das, wurde hier im Forum mehrfach erörtert), wird zu prüfen sein, ob die Eltern des TE das Eigentum am Fahrzeug auch (ohne Brief) erworben haben...

Juristisch muss eine Person nicht Eigentümer einer Sache sein, um sie auch zu besitzen.Der Eigentümer einer Sache kann, muss aber nicht, gleichzeitig der Besitzer sein.

;)

Hallo pepperdust, ich suche gerade nach dem Widerspruch?! Die unterschiedlichen Bezeichnungen hatte ich bewusst gewählt. Allenfalls mein Klammerzusatz (sondern umgekehr ...) ist - streng genommen - etwas ungenau, weil ich nicht genauer beschrieben habe, was umgekehrt werden soll. Deshalb eine Klarstellung: Das Eigentum am Brief folgt dem Eigentum am Auto, egal wer was im Besitz hat.

Konsequenzen: Wenn der TE Eigentümer des Wagens geworden ist, hat er einen Anspruch auf Herausgabe des Briefes.

Das Problem dürfte das "wenn" sein.

Ich gehe auch davon aus, dass die Bank Sicherungseigentümerin ist bzw. war. Da das Auto bei einer Veräußerung durch den Sicherungsgeber (hier: Verkäufer) jedoch nicht "abhanden gekommen" ist, ist grundsätzlich ein gutgläubiger Erwerb möglich. Zeiten, in denen nur mit Brief Eigentum erworben werden konnte, sind mir unbekannt (bin aber für historische Aufklärung dankbar). Was jedoch zu recht angesprochen wurde, ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gutgläubiger Erwerb ohne Übergabe des Fahrzeugbriefs möglich ist. Grundsätzlich geht es, es kommt aber - wie in meinem ersten Post schon geschrieben - auf die konkreten Umstände an. Wenn der Veräußerer ein Bekannter war, scheiden auf jeden Fall ein dubioser "dunkler Parkplatz ohne Brief zu günstigen Preisen"-Erwerb aus. Im Endeffekt wissen wir für eine Beurteilung hierzu jedoch zu wenig. Gibt es einen plausiblen Geschehensablauf, warum ohne Brief erworben wurde, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass im Zweifel die Bank hinsichtlich der Bösgläubigkeit beweisbelastet ist.

Eine Bewertung muss jedoch auf Grundlage des konkreten Sachverhalts erfolgen, und zwar nicht hier im Forum ;-)

lg

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