Kein Garantiefall?
Hallo liebe Forengemeinde,
mein name ist Martin, ich bin 19 Jahre alt und habe ein Problem.
Ich habe mir eine 50er Supermoto gekauft und hatte nach ca 80km schon einen Ausfall.
Nach einer gemütlichen 30Km tour, hab ich die Maschine im hof abgestellt, wollte etwas trinken, als ich wieder fahren wollte, ging nichts mehr.
Der Kickstarter wollte nicht mehr und den E-Starter wollte ich nicht nutzen.
Also habe ich den Händler versucht zu kontaktieren, da ich wissen wollte, wann er die Maschine da haben will. (Kleiner Händler bei sich in der Garage)
Nach 4 Monaten, einem Einschreiben und ca 30 Anrufen und e-mails habe ich ihn dann mal kontaktieren können.
Am nächsten Tag die Maschine auf eigene kosten die 130Km aufm Hänger hingebracht.
Er vermutet einen Getriebeschaden und muss den Motor einschicken, war alles, was er dazu sagt.
Nach 4 Wochen bekomm ich per Telefon (nachdem ich öfters angerufen hatte) die info, das er noch nichts genaues weis.
Vor 1 Woche ,ca 3 Monate, nachdem ich die Maschine hingebracht habe, hab ich die Gedult verloren, und bin hingefahren. Zwei versuche ihn vorher zu erreichen schlugen fehl.
Dort angekommen bekam ich dann zu hören, das das Getriebe defekt sei, und die Reparatur nicht lohnenswert sei.
Ein neuer Motor wäre günstiger, da sich die firma, wo er seine Motoren hinschickt ca 60€ pro Stunde geben lassen.
Das Getriebe ist allerdings kein Garantiefall, da die Zähne des Getriebes durch verschalten verbogen wurden. Die Reparatur wird mich ca 300€ bis 350€
Das Gutachten hat er per e-mail bekommen und wird er an mich weiterleiten, hat er gesagt.
Jetzt meine frage an euch:
Was soll ich machen?
Ich kann nicht verstehen, wie das passiert sein soll, da nur ich mit der Maschine gefahren bin und
die Maschine bis zum letzten Meter normal gefahren bin.
Habt Ihr schonmal gehört, das sich Zähne verbiegen?
Welches Recht habe ich jetzt?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
als gelernter Techniker klinke ich da mal ein.
Erstens:
Zahnräder kann man selbst durch noch so ruppige Behandlung nicht verbiegen, sondern allenfalls durch permnentes Schalten ohne zu kuppeln die Zahnflanken beschädigen oder ganze Zähne ausbrechen.
Schaltgabeln die sich wie bei einem Auto verbiegen können. gibt es bei einem sequentiellen Motorradgetriebe überhaupt nicht.
Man kann höchstens die Schaltwalze durch üble Tritte ruinieren, oder aber das Schaltgestänge verbiegen.
Das angebliche "Gutachten" ist also für den Allerwertesten und das Papier nicht wert auf dem es zusammengeschmiert wurde.
Vor jedem Gericht würde sich der Händler damit zum Idioten machen, und spekuliert halt einfach darauf das sein Kontrahent vor den Prozesskosten zurückscheut.
Soweit zur technischen Seite dieses Falles !
Nun zur rechtlichen Seite dieses Falles:
Nach deutschem Recht muss jeder gewerbliche Verkäufer, egal ob Großhändler oder "Garagenimporteur" (letzterer über den Hersteller ) eine mindestens 6-monatige Garantie mit anschliessender mindestens einjähriger Gewährleistung einräumen.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist vielen Verbrauchern nicht klar, wurde jedoch vom Gesetzgeber unmißverständlich formuliert.
Für die Garantiezeit ist der Verkäufer (bzw. über diesen als Mittelsmann der Hersteller) in der alleinigen Beweispflicht.
Du musst also als Kunde auf gar keinen Fall beweisen das Du das Mopped "artgerecht" behandelt hast, sondern der Verkäufer muss nachweisen das das Produkt absolut fehlerfrei ausgeliefert wurde.
Das ist praktisch unmöglich, ergo hättest Du das Mopped entweder schon mit Diesel oder ohne Öl fahren müssen damit der Importeur aus dem Schneider wäre.
Also ist das ganze Bohei welches der Händler da veranstaltet nur rechtlich unbedeutendes Getöse um sich aus der Affäre zu mogeln.
Zudem dürfen dem Kunden auch keinerlei Kosten berechnet werden.
Einzige Ausnahme wäre eine "Wandelung" oder "Änderung" des Kaufvertrages, wenn z.B. der Vertrag aufgrund eines nicht abzustellenden Mangels rückgängig gemacht wird und dem Kunden die genutzten Kilometer oder die Gebrauchsdauer anteilig von der Kaufpreisrückerstattung abgezogen wird.
Anders wäre es wenn die 6-monatige Garantie (rennomierte Hersteller sind da aus wettbewerbliche Gründen wesentlich großzügiger) abgelaufen wäre und die gesetzliche Gewährleistung greifen würde.
In der Gewährleistung liegt die Beweispflicht beim Käufer, das heisst das Du nachweisen musst das der Schaden schon beim Erwerb der Ware vorhanden und deshalb trotz vorschriftsmäßigen Gebrauch eingetreten ist.
In der Theorie ist das die berühmte A...karte, in der Praxis urteilen die Gerichte fast imer zugunsten der Vebraucher, vorausgesetzt die vorgeschriebenen Wartungsintervalle (ganz besonders die Übergabe- und Erstinspektion) wurden in einer offiziellen (oder zumindest einer Innung zugehörigen) Vertragswerkstatt eingehalten.
So, und jetzt mein Tipp als gestandener Mittfünfziger mit entsprechender, leidvoller Erfahrung:
SOFORT (am besten gleich Montag) ab zu einem Fachanwalt für Vertragsrecht ( auf keinen Fall zu eienem "Ich-kann-Alles-Rechtsverdreher) und diesem den Fall schildern.
In 99 Prozent der Fälle sind die 50 bis 100 Euro dort für die Erstellung eines entsprechenden Schriftsatzes gut angelegt.
Denn kaum ein auch noch so dubioser "one-man-Amateuer-Importeur" wird wegen so einer Bagatellsumme einen kostspieligen Prozess riskieren den er nur verlieren kann.
Und selbst wenn ein "harter Hund" es auf eine Prozess ankommen lässt, so orientieren sich die Gerichtskosten am Streitwert.
Und der dürfte bei einem einem No-Name-Produkt relativ gering sein, dementsprechend hält sich das finanzielle Risiko in Grenzen.
Besonders wenn die Erfolgsaussichten des Beklagten bei Null liegen.
Also bloss nicht einschüchtern lassen.
Wenn das Mopped beim Erwerb neu und kein " privat importiertes Einzelstück" war (irgendwoher muss ja schliesslich die EU-Betriebserlaubnis herkommen ), dann wird sichauch ein Hobby-Importeur der zufällig billig eine Container mit chinesischen Billigmoppeds "geschossen" hat , nicht damit herausreden können ein "Privatmann" zu sein.
Also hat er Garante und Gwährleistung zu geben, und sich damit herauswinden zu versuchen das er mittlerweile kein Händler mehr ist, klappt sowieso nicht.
So einfach entlassen deutsche Gerichte niemanden aus der Verantwortung.
Näheres beim Rechtsverdreher Deines Vertrauens.
Ganz allgemein:
Ich hoffe das alle die mit dem Erwerb eines Schnäppchen von irgendeinem dubiosen Internet-Schacherers liebäugeln mitgelesen haben.
Ich habe nämlich so einen geschädigten Sparfuchs in der nächsten Verwandtschaft.
Der durfte seinen "spottbilligen" chinesischen 125er-No-Name-Roller nämlich auch noch vor dem ersten TÜV-Termin verschrotten.
Händler pleite, keine Ersatzteile, kein Service, kein Schadensersatz.
Den Prozess hat er gewonnen, mangels Masse des Beklagten aber sowohl Schaden als auch Gerichtskosten alleine am Hals.
Also immer auf einen schriftlichen Vertrag bestehen in dem der Verkäufer namentlich genannt wird, und aus dem eindeutig hervorgeht das es sich um einem Kaufvertrag zwischen Kaufmann und Kunde handelt und alle Vereinbarungen schriftlich fixiert sind.
Verträge "per Handschlag" sind in Deutschland nämlich nur zwischen Vollkaufleuten im Sinne des HGB rechtsverbindlich.
Bei einem Vertrag zwischen Vollkaufmann und Endkunden ist immer eine Schriftform obligatorisch.
So gesehen ist selbst ein Kassenbon ein rechtsverbindlicher Vertrag.
Schönen Sonntag
Reimund
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Broetchenexpress
An Wölfle,da der TE eindeutig von einem (Garagen)Händler geschrieben hat, den er (wenn auch wenig erfolgreich) bezüglich der Garantie kontaktiert hat, sollte man eigentlich davon ausgehen das dieses dubiose Mopped beim Kauf neu war.
Und da er mit dem Teil auf einer längeren "Tour" liegengeblieben ist, sollte man vermuten das er damit auch auf öffentlichen Strassen unterwegs war.
Es gibt nämlich hierzulande weder entsprechend großen Parkplätze, noch schafft es irgendwer eine solche Strecke auf einem Pocket-Bike durchzuhalten.
Formel-1-Jockeys, Bernie Ecclestone und Peter Maffei mal ausgenommen.Gruß
Reimund
Hi, Reimund, lies noch mal alles durch was er so geschrieben hat, da ist NICHTS aber auch GARNICHTS EINDEUTIG !!
Einer, der bei sich in der Garage mit Mopeds handelt, kann auch aus geklauten neue zusammenschrauben !!
...und "liegengeblieben" ist er auch nicht, er war nach hause gefahren, und nachdem er "was getrunken hatte" war es PLÖTZLICH kaputt !!!! 😰 😕
Zudem ist seine Story völlig unglaubwürdig !! Kein Krad ist nach 80 km, "nachdem er etwas getrunken hat" plötzlich im Getriebe kaputt !!! Schon gar kein neues !!
Er soll ganz einfach mal Klartext reden und konkrete Angaben machen !!!
wölfle 😉
Wenn sich der TE mit der Beantwortung der Fragen hier genauso lange Zeit läßt wie mit der Kontaktierung des Händlers, dann wird's noch eine Weile dauern... 😁
Hallo,
wirre Geschichten sind heute anscheinend völlig normal.
Das liegt aber wohl nicht immer daran das der Sachverhalt so kompliziert ist, sondern das die SMS-Generation anscheinend völlig verlernt hat sich allgemeinverständlich auszudrücken.
LoL
CU
Reimund
Dann bietet MT ja eine hervorragende Möglichkeit, diese Fähigkeit wieder zu erlernen... 😉
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Details halte ich in dieser Sache garnich für entscheidend.
Es hat jemand ein Fahrzeug zwecks Gewinnerziehlung gekauft und an einen Endverbraucher weiterverkauft.
Es spielt dabei nichtmal eine Roller, ob der Verkäufer illegalerweise keine Gewerbeanmeldung abgegeben hat oder wie groß sein Betriebskapial ist oder wie hoch sein Gewinn an diesem Geschäft war.
Er haftet für das Fahrzeug im Sinne der Gewährleistung und als Importeur- wenn dem so sein- für Grob Fahrlässige Mängel am Bike im Falle von Personenschäden bis zur Verschrottung des Fahrzeuges.
Ist die Firma nicht mehr vorhanden, dann haftet er privat.
Probleme hast du nur, wenn der Verkäufer privatinsolvent ist.
Die Gesetzgebungen wurden allgemein verschärft und es sind allgemein keine Schlupflöcher mehr bekannt.
Er hat also die Möglichkeit das Fahrzeug nachzubessern oder es zurück zu nehmen.
Motorschäden oder andere Defekte die kostspielig sind, sind unternehmerisches Risiko, die normalerweise durch den Gewinn des laufenden Handels kompensiert werden sollten.
Leider sind die meisten "Garagenhändler" oder "Privathändler" nicht im Stande, ein Neufahrzeug fachgerecht zu montieren, wodurch der Ruf einiger Fahrzeuge aus Fernost sehr gelitten hat.
Leider sind sich die meisten Leute- wie auch dieser Thread gezeigt- nicht informiert, das es aktuell keinen Fahrzeugverkauf zwecks Gewinnerziehlung ohne Gewärhleistung gibt.
Ausreden wie "er macht´s ja nur nebenbei" oder die Firma ist ja soooo klein, gibt es nicht.
Sry, das ich mich bis jetzt nicht gemeldet habe...
Aso das Fahrzeug habe ich neu mit Kaufvertrag erworben.
Ich werde mich diese woche an einen Rechtsanwalt wenden.
Fakt ist, das nach 80Km nichts mehr geht.
Ich konnte nicht in den 1. Gang schalten und der Kickstarter blockierte.
Der Typ hat sich nach weiteren Kontaktversuchen immernoch nicht gemeldet.
Mir reicht das jetzt und ich gucke mal, was der Anwalt mir sagt.
Zitat:
Original geschrieben von Speedmaster19
Sry, das ich mich bis jetzt nicht gemeldet habe...
Aso das Fahrzeug habe ich neu mit Kaufvertrag erworben.
Ich werde mich diese woche an einen Rechtsanwalt wenden.
Fakt ist, das nach 80Km nichts mehr geht.
Ich konnte nicht in den 1. Gang schalten und der Kickstarter blockierte.
Der Typ hat sich nach weiteren Kontaktversuchen immernoch nicht gemeldet.
Mir reicht das jetzt und ich gucke mal, was der Anwalt mir sagt.
Ja und??
Marke ? Kubik ? Pocket-Bike ?? Strassenzulassung ?? Wieso "Garagenhändler" beim Neufahrzeugkauf ?? Ist es ein "eingetragener Gewerbetreibender" oder ein Hobbybastler ??
wölfle 😉
Wenn jemand Waren oder speziell Fahrzeuge zum Wiederverkauf beschafft und diese in Umlauf bringt, so ist er verpflichtet Gewährleistung zu leisten.
Wenn er sich dazu nicht gewerbemäßig regestrieren tut, kommt nur noch ein weiterer Strafbestand mit dazu.
Zitat:
Original geschrieben von DAXtuning
Wenn jemand Waren oder speziell Fahrzeuge zum Wiederverkauf beschafft und diese in Umlauf bringt, so ist er verpflichtet Gewährleistung zu leisten.Wenn er sich dazu nicht gewerbemäßig regestrieren tut, kommt nur noch ein weiterer Strafbestand mit dazu.
Spekulier doch nicht so wild rum !!!
Noch wissen wir ja GARNICHTS !!!
...ausser dass er das Getriebe nach 80 km kaputt gemacht haben soll !!
Und was soll die Aussage des TE:
...Der Kickstarter ging nicht und den Anlasser wollte ich nicht nehmen...??
heissen:
Ganz klar sagt der TE nicht alles was wichtig wäre !!
(vielleicht ist ja ein Panzer über sein Bike gefahren während er "was trinken war" ...oder seine Kumpels haben es währenddessen zu Schrptt gefahren.. 🙄
Alles nur Vermutungen !! Ich vermute, er weiss ganz genau wie und warum es kaputt ist, und sucht hier nur seelische Unterstützung wie er das dem Händler reinwürgen kann !!
wölfle 😉
Solange er keinen Unfall hatte oder "den Gegenstand" nicht vollkommenst unsachgemäß behandelt hatte,
wird sich der Verkäufer grundsätzlich einmal kümmern müssen.
Das ein Händler ein gewisses Risiko beim Verkauf hat, steht dabei außer Frage.
Viele "Privathändler" bedenken auch diesen Aspekt nicht, wenn sie ihre Gewinnspanne ansetzen und sich erstmal freuen, das sie ja billiger als alt hergebrachte Händler verkaufen.
es gibt soviele Behauptungen, Vermutungen und Ideen(24 Antworten), aber das arme Opfer schweigt sich aus. Somit ist die Sache definitiv erledigt, der soll doch zu einem Anwalt gehen!
Im Moment wissen wir weder Marke noch Typ, am Anfang hat er irgendwas von einem Superbike oder Enduro gesagt. Vielleicht hat der Depp Diesel getankt oder jemand hat ihm während er etwas trinken ging in den Tank gepisst?
Wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt, warum spricht bis jetzt in diesem Forum niemand von einer Fabrikgarantie?
Zitat:
Original geschrieben von mythengruss
Wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt, warum spricht bis jetzt in diesem Forum niemand von einer Fabrikgarantie?
Weil Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist, während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist.
aufgrund des Wettbewerbes zwischen den verschiedenen Motorradmarken kann von einer Minimalgarantie von einem Jahr ausgegangen werden (ich spreche von der Schweiz). Aber solange sich der Käufer nicht äussert und antwortet auf die Ueberlegungen des Forums, ist für mich die Sache abgeschlossen. Ich rede nicht gerne an eine Wand! Sicher hat auch der Verkäufer die Schnauze voll von diesem Deppen!
Generell kann ich deine Einstellung voll und ganz verstehen.
Es ist ja auch insgesamt nicht sinnvoll, sich in Sachen eines sich anbahnenden Rechtsstreites in einem öffentlichen Forum zu äußern.
Du hattest den allgemeinen Wettbewerb angesprochen:
Hier in Deutschland ist es am Ende für jeden Beteiligten fatal, dass es nicht wenige "Privathändler" gibt die am Konkurrenzkampf teilnehmen möchten, jedoch ohne sich an die Regeln zu halten.
Oftmals gibt es nicht einmal eine Rechnung, so dass sich der Käufer dann sogar teilbewusst ist, an einer illegalen Transaktion teilgenommen zu haben und sich dann nicht traut, die ihm in Deutschland grundsätzlich zustehende Gewährleistung von zwei Jahren auch einzufordern.
In Bereichen des Fahrzeugverkaufes wird dem Käufer auch oft vorgegaukelt, es handle sich um einen Fehlkauf oder dergleichen, um einen privaten Verkauf vorzutäuschen.
Da einige Hersteller aus Fernost auch an Privatleute verkaufen, hat sich in Deutschland ein schwunghafter Schwarzmarkt entwickelt.
Sobald die nicht belegbaren Kontobewegungen ein von den Ämtern festgelegtes Limit überschreiten, schalten sich Zoll und Finanzamt automatisiert ein und überprüfen den "Handel" Vorort.
Da speziell im Motorradteileverkauf "ohne Rechnung" besonders gehäuft gestohlene Ware auftaucht, wird jedes Handelsgut für das keine Einkaufsrechnung vorliegt automatisch, als Diebesgut eingestuft.
Leider rutschen Privathändler nach einem solchem Eingreifen der Staatsorgane meist in die Privatinsolvenz, wodurch dann seitens der Geprellten nichts mehr zu holen ist.
Die Ämter lassen sich für ihren Zugriff grundsätzlich Zeit, es kommt zu recht hoch gegriffenen Schätzungen im Bezug auf Dunkelziffern im Bargeldverkehr.
Der Schaden ist allerdings für den "Privathändler", dem betrogenem Kunden und letzten Endes auch für den gesamten Handel- nicht unerheblich.