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Kaufpreisentschädigung

Moin Moin,



folgende Sache, Kfz-Unfall (ohne Fremdeinwirkung) mit dem Ergebnis: Totalschaden.

Vollkasko inkl GAP-Versicherung, das Auto ist jetzt 16 Mon alt jedoch erst seid 8Mon in meinem Besitz (war nen Vorführer).

Jetzt habe ich mich mal eingelesen in die AGB`s und siehe da, Kaufpreisentschädigung bis 14Mon nach Kauf (bei Neuwagen ab EZ, bei GW aber Zulassung auf den Käufer).



Erst hat der Sachbearbeiter "ausversehen" die GAP Versicherung übersehen und jetzt muss erstmal die Kaufpreisentschädigung geprüft werden, um sicherzustellen das diese bei mir überhaupt zutrifft.



Meine Frage:

Was wird da überprüft? Wie ist überhaupt das Verfahren dazu... Muss der Schaden z.B. xx% vom Kaufpreis betragen?



Die AGB sagt dazu nämlich nichts aus...



Ratlosige Grüße

Abt.Vs4

Beste Antwort im Thema

Es zeigt sich nur eines. Du hast das Problem nicht erfasst.

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Moin,

ich kenne jetzt die Bedingungen Deines Vertrages nicht, bei einer mir bekannten Vers. ist es aber so, dass die Neupreis- bzw Kaufpreisentschädigung nur bei Erstbesitzer zutrifft.

Da ist das so geregelt, dass der Neupreis (inkl. eventueller zwischenzeitlicher Preiserhöhung) bis zu 6 Monaten ersetzt wird.
Die Kaufpreisentschädigung (also der Preis, der bei dem Kauf bezahlt wurde) dann für weitere 18 Monate ersetzt wird.
Aber eben nicht bei Zweitbesitzer.
Aber nur bei den Premiumtarif, der Basistarif ist davon nicht betroffen bzw nicht möglich.

Aber jede Versicherung hat das eben anders in den Bedingungen festgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



bei einer mir bekannten Vers. ist es aber so, dass die Neupreis- bzw Kaufpreisentschädigung nur bei Erstbesitzer zutrifft.

Ähhhm... Das glaube ich kaum, denn eine Kaufpreis- oder Kaufwertentschädigung macht überhaupt keinen Sinn, wenn sie nur für Erstbesitzer wäre. Die ist ja gerade für Gebrauchtwagenkäufer entwickelt worden. Und Gebrauchtwagenerstbesitzer sind ja nun doch eher selten... 😁

@TE: Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass die Kaufpreisentschädigung übersehen wird, also kein Grund für ein "ausversehen".

Grund: Der SV kennt in der Regel den Vertrag nicht und ermittelt erstmal den Wiederbeschaffungswert. Nur wenn er den Auftrag bekommt, den Kaufpreis zu ermitteln, tut er das auch. Der Mitarbeiter, der den Schaden aufnimmt, weiß nicht, wann das Fahrzeug gekauft wurde. Woher denn auch, wenn man es ihm nicht sagt? Also wird er nicht auf die Idee kommen, an eine Kaufpreisentschädigung zu denken.

Hier ist dann vielleicht doch mal der mündige Kunde gefragt, der seinen Vertrag und sein Auto kennt und bei der Schadenmeldung darauf hinweisen kann, was er beansprucht.

Die Voraussetzungen sind je nach Gesellschaft unterschiedlich. In der Regel muss ein Totalschaden vorliegen, also die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert sein und der Kauf darf nicht länger als X Monate zurückliegen. Ob dann der Kaufpreis oder der Kaufwert erstattet werden, hängt wieder vom Vertrag ab.

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Hi!
@Hafi
Der "mündige" Kunde, da könnte ich schon wieder kotzen (lese bitte weiter warum)
Ich habe alles selber machen müssen AUSSER den Abschleppwagen zu rufen und den SV. Ich telefonier fast jeden Tag eine Std rum. Mit der Bank, den 🙂 wo das Auto steht, dem Aufkäufer und mit der Vers..
Und, der Sachbearbeiter hat alle Daten wie EZ, Zulassung auf den Halter etc pp. Er kennt auch meinen Vers. Vertrag mit allen Leistungen, dass mit der GAP wurde ja schon entschuldigt da man diese "ausversehen" übersah.
Ich hole alle Infos ein und gebe diese an die Versicherung weiter-> das ist doch nicht normal oder wie?

Es nervt mich so dermaßen, ich habe jeden Tag schlechte Laune weil es bislang immer nur negativ Meldungen gab/gibt. Und was mich noch mehr nervt, ich mache die Arbeit obwohl ich die Vers. dafür mit meinen Beiträgen bezahle...

Gruß

@:TE

Ich kann gut verstehen, dass es dich nervt, einen Unfall gebaut zu haben und du jetzt Rennerei hast. Aber lass bitte Dorf, sonst wird's mit der Laune auf Sicht nicht besser.

Kasko ist Massengeschäft. Natürlich wäre es für alle Beteiligten erfreulich, wenn sie die Zeit hätten, in jedem Fall das Kaufdatum auf Verdacht zu recherchieren (die Angabe zur letzten Zulassung ersetzt das Kaufdatum natürlich nicht), auch wenn sie es in den meisten Fällen für die Regulierung gar nicht bräuchten. Aber leider ist das  nunmal nicht so. Zumal du dir in dem Geschäft jeden Tag das Geheule anhören kannst, dass man nach einem Unfall ja soooo viele Fragen beantworten muss und soooo viel Bürokratie bewältigen muss...

Je schlanker die Schadenaufnahme gemacht wird (am Telefon, ohne Fragebogen, und wenn doch, dann nur noch so wenig Fragen wie möglich etc.), desto eher passiert sowas halt. 

Wichtig ist doch, dass du dein Auto ersetzt bekommst. Die 150 EUR Unterschied zwischen Wiederbeschaffung und Kaufwert werden kaum kriegsentscheidend sein, oder?

Da sieht man mal wieder wie weit die Vorstellungen des Kunden und der Versicherungsangestellten auseinandergehen.
Selbstverständlich erwartet der Kunde, dass er bei einem Schaden auf mögliche Ansprüche wie Kaufwertentschädigung hingewiesen wird.
Und es gibt sogar Versicherer die von sich aus merken - der Vertrag ist erst 4 Monate alt, der Kunde hat die Zulassung auch erst ab diesem Datum - da informier ich den Kunden doch gleich mal.

Aber es gibt offensichtlich auch Versicherer die den Mantel des Schweigens als Alltagskleidungsstück mit sich führen und einfach mal hoffen, dass berechtigte Vertragsleistungen nicht erbracht werden müssen.
Im Zweifelsfall hat man es halt versehentlich übersehen.
Traurige Einzelfälle.

Ich habe versucht, einen Grund aus dem Alltagsgeschäft dafür zu schildern, warum es passieren kann, dass in diesem Fall nicht der Kaufpreis oder -wert, sondern der WBW ermittelt wurde.

Die Reaktionen zeigen, dass es wieder mal für die Füße war, weil es Teilen der Forenschaft leider nicht gegeben ist, ein Thema ohne polemische Verallgemeinerungen und Unterstellungen zu diskutieren. 

Daraus wird dann gleich wieder das übliche "Der Kevin ist so blöd. Der klaut immerimmerimmer mein Butterbrot!" von Fünfjährigen. 

Wer's braucht...

Es zeigt sich nur eines. Du hast das Problem nicht erfasst.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hier ist dann vielleicht doch mal der mündige Kunde gefragt, der seinen Vertrag und sein Auto kennt und bei der Schadenmeldung darauf hinweisen kann, was er beansprucht.

jetzt mal ganz im ernst: natürlich weist du und jeder was 5achsiges orbitales rührreibschweissen von mg legierungen ist, was man fragen muss und was zu beachten ist? siehste....DU bist in der verischerungsbranche und für dich ist vieles klar wie klosbrühe. weil du eben deine infos hast und weil du vielleicht (ich weis es net) auch mal was in der branche gelernt hast. so der normale user hat mit versicherungen genau 2 mal im leben zu tun: a) beim unterschreiben der police und b) im fehlerfalle. allein das kleindgedruckte zu verstehen ist für den nicht juristen und nicht versicherungsmensch eben schon ein buch mit 7 siegeln.

somit finde ich zuminderst das deine aussage nach dem mündigen kunden doch leicht über das ziel hinaus geschossen ist. den was passiert wen ICH als mündiger kunde mal etwas vergesse zu hinweisen oder zu beanspruchen? genau dann bin ich der depp ganz einfach ausgedrückt.

Zitat:

Je schlanker die Schadenaufnahme gemacht wird (am Telefon, ohne Fragebogen, und wenn doch, dann nur noch so wenig Fragen wie möglich etc.), desto eher passiert sowas halt.

natürlich hast du mit dem satz absolut recht. ABER wer will die schlanke aufnahme den? der kunde? der eh jedes jahr mehr bezahlt wen er nicht als zitat "mündiger kunde" jedes jahr nachfragen würde (wird hier auch mal was "vergessen"?) oder die grosskopfeden die dann mal wieder ordentlich innen puff gehen können mit ihren besten verkäufern? unter dem vorbehalt der prämien (egal ob man nun innen puff geht oder nur n scheck bekommt) ist die aussage des schlanken systems doch leicht deplatziert. mit dem überschuss könnte man das system doch "dicker" und somit einfacher machen. ich weiss grundsatz diskusion....

es ist mir schon klar das DU sowas anders siehst weil du ja irgendwie beruflich mit zu tun hast. das ist ja auch nichts schlimmes dran. aber neutral gesehen ist deine aussage schon etwas provokant bzw meiner meinung nach fehl am platze. den woher soll der unwissende kunde den sowas den wissen? ich melde einen schaden und DANN erwarte ICH zuminderst das meine versicherung mit ggf fragen ankommt. den zudem hab ich einen experten.

und wiegesagt wen du fragen zum 5 achs orbitalem rührreibschweissen von mg legierungen hast dann frag ruhug mich bevor du auch vergisst die entscheidende frage zu stellen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Wichtig ist doch, dass du dein Auto ersetzt bekommst. Die 150 EUR Unterschied zwischen Wiederbeschaffung und Kaufwert werden kaum kriegsentscheidend sein, oder?

Bei 10.000 Fällen sind das schon 1.500.000,- Euro. Die nimmt man als Versicherung natürlich gerne mit.

Ich werd mal bei der nächsten Rechnung 1% der Prämie abziehen. Das wird schon nicht so kriegsentscheidend sein, oder?

Bei mir geht es um 8.000€, just zur Info. Die hätte ich ganz gerne auch. Und, die Versicherung hatte Rückfragen, es kam kein Brief oder mal nen Anruf. Es geht immer nur auf Nachfrage.

Ich bin nicht der einzige Kunde (das ist mir mehr als klar) nur erwarte ich wenigstens 80% Arbeit von der Versicherung und 20% kann und mach ich gerne aber nicht anders herum.

8000 Eur Unterschied zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Kaufwertentschädigung? 
Wie kommt das denn zustande?

Ich glaube, wir sprechen hier von unterschiedlichen Dingen.
Aber egal, das war ja nicht Deine Frage.😉

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