Kauf Gebrauchtwagen - Probleme
Ich habe bei einem große VW Händler einen VW Gorf gekauft
Habe meine Anzahlung getätigt und bekam dann die Bestätigung Geld ist eingegangen und wir senden Ihnen die Papiere zu dies war am 06.10.2020
Seit dem ist der Brief mit den Paieren unterwegs und keiner weiß wo. In der Sendungsverfolgung steht nur am 7.10.2020 aufgegeben und am 17.10 eine Bearbeitung ab Flughafen Frankfurt mehr nicht bis dato
Heißt Brief ist irgendwo verloren oder hängen geblieben
Seit 3 Wochen bin ich ohne Auto und auf andere Angewiesen also hab Umkosten und extrem Probleme jeden Tag dadurch
Der Händler verweist immer auf die Post.
Habe Ihm aber dies nicht angeschafft mir dies Per Post zu senden, war mir eigentlich Klar wenn ich ein Auto 500 km weit weg Kaufe dieses auch dort abholen zu müssen. Wird er mir ja nicht vor die Türe stellen als Dank
Warum sendet man dann die Papiere, war ein nettes must have keine Frage aber jetzt will er mir die Schuld geben bzw sich auf die Post ausreden und ich hab dadurch Umkosten und Wartezeit
Meinte auch durch Corona ist alles aktuell verzwickt, nein weil er hätte die Papiere nicht senden müssen also ist Corona kein Argument
Im Kaufvertrag steht Bestellung bzw Liefertermin unverbindlich aber ich habe am 06.10 vom Verkäufer eine Mail bzw auch am 12.10 wann ich das Auto abholen will, heisst ab da ist es für mich abholbereit oder sehe ich es falsch
in den AGBsteht punkto Lieferzug erhalte ich ab 10 Tage 5% vom Kaufpreis
kurze Rede, habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Laut Händler nein ,weil der Liefertermin unverbindlich ist und erst bei Anmeldung gilt
Scherzkeks, ohne Papiere keine Anmeldung. Heisst wenn die Paiere zb in 4 Monaten auftauchen kann ich es erst anmelden dann wäre er erst Lieferverbindlich, oder sehe ich es falsch und er wäre es jetzt schon durch seine Mail
Was passiert mit der Zeit wo ich kein Autohabe aber Umkosten, muss ich diese Tragen, obwohl ich nichts dafür kann
Ich habe die Post nicht beauftragt und wurde auch vorab nicht gefragt also ist es Ihre Schuld bzw Ihr Problem denke ich
Bin über jeden Tipp dankbar
Stornierung ist kein Thema, will das Auto, da die Ausstattung Top ist
und abholen kann ich es auch nicht, wäre aktuell ein Auto ohne Papiere sozusagen also soviel wert wie gestohlen um es auf den Punkt zu bringen.
Nehme an wenn ich Ihm rechtlich Druck bin ist das auch nicht einfach für Ihn, er hat mir aktuell ein Auto verkauft, was keine Paiere mehr hatsozusagen
Und nehme an, dass der Brief sicher nicht fotografiert wurde also kann er auch momentan nicht beweisen was wirklich in dem verlorenen Brief an mich ist.
Beste Antwort im Thema
Moin!
Erst mal, Dein Text ist mehr als nur grausam zu lesen....
Wie wäre es mal eine gewisse Interpunktion einzusetzen??
Wie hättest Du denn das Auto ohne Papiere ansonsten zulassen wollen?
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43 Antworten
Handelt es sich denn um einen reinen Online-Kauf oder warst Du zwecks Besichtigung und Probefahrt vor Ort beim Käufer?
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 27. Oktober 2020 um 23:11:38 Uhr:
Handelt es sich denn um einen reinen Online-Kauf oder warst Du zwecks Besichtigung und Probefahrt vor Ort beim Käufer?
Rein ein Online Kauf, online Gefunden, Kaufvertrag , Anzahlung mit Zusendung von den Papieren in Kopie als Beweis AB erhalten und Rechnung in Original per Post
würde durch Corona aktuell nicht anders gehen Grenze Ö zu D nicht einfach zu überqueren leider
Autohaus ist ca 500 km Weg von mir
Habe 1 Jahr Gewährleistung beim Autohaus
wäre mein 8tes Auto aus Deutschland und immer so gelöst, funktionierte immer Top bis jetzt, hatte zweimal einen Mangel wurde sofort in Österreich auf Gewehrleistung repariert ohne großen hin und her
Habe auch nicht damit gerechnet, dass er die Papiere einfach so sendet, wenn ich ein Auto in D kaufe, gehe ich auch davon aus, dass es mein Problem ist wie es zu mir kommt. er wird mir ja auch das Auto nicht vor die Türe stellen, weil ich ein netter Österreicher bin.
Bis jetzt sagten auch alle Händler, Auto ist fertig, hole es ab und vorher bekomm ich den Restbetrag und ab von meinem Hof sozusagen (maximal Hilfe noch bei den Kurzzeitkennzeichen)
Du suchst nach einer schnellen Lösung. Die gibt es nicht. Den eingeschriebenen Brief kann man mittels Suchauftrag als Verlust bestätigt bekommen. Mit der Bestätigung kann der Händler neue deutsche Papiere bekommen und du kannst das Auto selbst oder per Spedition dann abholen. Das wird alles seine Zeit dauern. Ob der Händler für den Postverlust haftet, weil der Versand der Papier vermeintlich nicht vereinbart gewesen sei ... also da stehen Fragezeichen im Raum.
Hallo Paul
Ja das ist mir soweit klar ich finde es nur schade das ein großer VW Händler null entgegenkommen zeigt obwohl das Problem von Seinem Hause verursacht wurde und ich hab jetzt die Umstände und Mehrkosten zu tragen
Ich habe den Postversand nicht beauftragt
Auch der Post oder Corona gebe ich nicht die gesamte Schuld
Die Post wurde ja beauftragt und nicht von sich selbst beim Autohaus ins fragte ob ich die Papiere versenden darf sozusagen
Klar war es nett gemeint mit dem versenden aber ich wurde Nicht gefragt und wenn ich eine Dienstleistung anbiete die Probleme verursacht sehe ich den Auftraggeber in der Pflicht
Und nicht es an den Kunden 1:1 weiter zu geben und er hat das Leid zu tragen
Die Fußmatten und den Verbandskasten wird er evtl. ohne Berechnung rausrücken ...
Markus, Du setzt Dich unnötig der Gefahr aus, in eine formelle Falle zu tappen. Das Versandrisiko trägt nämlich der Käufer, zumindest wenn nichts anderes vereinbart war und im Onlinekauf ist ohne diese Vereinbarung davon auszugehen. Steht im Deutschen BGB.
Wenn Du jetzt von dem Onlinekauf ohne Angaben und ohne weitere Emotionen zurücktritts, hat der Verkäufer das Problem die Dinge wieder einzufangen.
Eine rechtliche Petitesse ist allerdings, dass Du die Lieferung wieder herausgeben musst, wozu die Fahrzeugpapiere gehören, die noch irgendwo rumgaukeln. Allerdings ist es ja so, dass der Verkäufer die Dokumente per Einschreiben verschickt hat, sonst hätte man die nicht verfolgen können. Das ist ein üblicher Prozess, der tausende Male täglich passiert.
Denke daran, dass die Rückgabe Frist 14 Tage nach Übergabe beträgt. Im Zweifelsfall einen Juristen fragen, das lohnt immer.
Viel Erfolg
Zitat:
@Ha-Pe-85570 schrieb am 28. Oktober 2020 um 09:40:45 Uhr:
Markus, Du setzt Dich unnötig der Gefahr aus, in eine formelle Falle zu tappen. Das Versandrisiko trägt nämlich der Käufer, zumindest wenn nichts anderes vereinbart war ... Steht im Deutschen BGB.
Ich denke eher, Du setzt Dich der Gefahr aus, hirnlos hingerotzten Unsinn ins WWW zu setzen!
Kurz gegoogelt:
Wer haftet für den Verlust der Ware beim Versand? ... Die Frage der Haftung für den Untergang der Ware bestimmt sich insbesondere im Kaufrecht danach, wann die Gefahr auf die Gegenseite, hier den Käufer, übergeht. ... Eine Besonderheit ergibt sich beim B2C-Geschäft (Gewerblicher Verkauf): ... Dieser ist in § 474 BGB legal definiert: hiernach liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Gemäß § 474 Abs.2 BGB findet § 447 BGB, welcher den Gefahrenübergang beim Versendungskauf bezogen auf einen Privatkauf regelt, beim Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Das heißt, der Verkäufer hat seine Leistungspflicht erst dann erfüllt, wenn dem Käufer die Ware übergeben wird. ... Eine anders lautende Vereinbarung ist unwirksam. Die Haftung kann beim B2C-Geschäft daher dem Verbraucher nicht aufgelegt werden (§ 475 Abs. 1 BGB).der Gefahrenübergang/die Abwälzung des Versandrisikos auf den Käufer gilt also nur
beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGBPS
@TE:
ob Du
aucheinen Verzugsschaden geltend machen kannst oder ob der Verkäufer nur die dafür sorgen muss, dass Du (in 2 oder 3 Wochen?) Ersatzpapiere bekommst, ist allerdings einen andere Frage ...
(auf die ich keine Antwort weiß/schnell mal so ergoogeln kann)
@MarkusWim anstatt hier auf Hobby Anwälte zu hören.... Könntest du einem Anwalt fragen, geschweige dir rechtliche Hilfe suchen!
Es gibt nichts, was Laien und Hausfrauen im Netz nicht gegenteilig ergoogeln können. Daher ein Blick ins Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) Titel 1 - Kauf, Tausch (§§ 433 - 480) Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453)
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Weil das so ist, steigen Paypal und andere Zahlungsabwickler in dieses Risiko ein.
Zitat:
@Casablanca89 schrieb am 28. Oktober 2020 um 09:58:18 Uhr:
... Könntest du einem Anwalt fragen, geschweige dir rechtliche Hilfe suchen!
sinnvoll ist - wenn man der deutschen Sprache mächtig ist - erst mal ein Blick in den Gesetzestext
solange der Händler nicht im Verzug ist (und in letzter Minute seine Verpflichtungen doch noch erfüllt) würde das Gespräch mit dem Anwalt nur Kosten und sonst gar nix bringen

@camper0711 ok Frau Barbara Salesch oder doch Herr Alexander Holt.
Man sieht ja was hier rauskommt, an Meinungen und Empfehlungen... Bevor ich mich hier auf eine Papnase verlasse, würde ich zum Anwalt.
Soviel kostet die eine Beratungsstunde nicht.
Ansonsten haben die meisten eine Rechtsschutz.
Zitat:
@Casablanca89 schrieb am 28. Okt. 2020 um 10:14:48 Uhr:
Soviel kostet die eine Beratungsstunde nicht
Genau. Es gibt auch echte Online Juristen für kleines Geld. Wenn der Österreichische Käufer beim ÖAMTC ist, bekommt er dort juristisch fundierte Hilfe zum Nulltarif. Das ist besser als auf selbstgestrickte Googleexperten zu vertrauen.
@camper0711 Bei Deinem verlinkten Text geht es ja um die Ware an sich...., das wäre hier doch eher das Auto selbst, oder?
Ob der Gesetzestext auch analog auf andere Dinge ("Papiere" anwendbar ist, weiß ich nicht...
Danke vorab für die tollen und netten Beiträge und Antworten
Anwalt ist mir klar aber will nicht gleich soweit gehen da ich ja auch das Auto will und er dann auf stur stellt im schlimmsten Fall
Da ist mir ja auch wenig geholfen
Mich stört nur das er es mit der Post aufgab und es der Post in die Schuhe schiebt und Corona
Aber es wurde ja von dem Autohaus eigenhändig versendet
Was wäre gewesen wenn ich einen Tag später mit Auto und Anhänger ihn geholt hätte und es heißt nett das sie da sind aber Papiere sind weg
Klar liegt’s an der Post und läuft doof keine Frage aber die Post wurde ja auch beauftragt von jemanden
Meine Frage ist auch eher ab wann ist er in Lieferverzug
Ich hab eine unverbindliche Lieferung im Auftrag mit 10.2020 als Monat
Dann habe ich per Mail am 6.10 ind am 12.10 von Verkäufer die Antwort Geld is da und wann holen Sie ab
Also wär er fertig sozusagen ab diesem Zeitpunkt
Und ich habe mit kommenden Freitag meine Frist zu liefern
Er redet sich auf die Post aus versteh ich würde ich auch. aber das Problem ergibt sich ja das es von seiner Seite ohne Rückmeldung an mich verwendet wurde
Auch wenn es ein entgegen kommen von seiner Seite ist , was ich auch positiv sehe, muss er bei Problemen dazu stehen
Normal ist gekauft in D und Abholung mit Barzahlung wie ich es heim bekomme ist ja mein Kaffee
Ich gehe ja auch nicht davon aus, wenn ich ein Auto 500 km weg laufe das er es mir vor die Türe stellt bzw muss
Ich hab einfach aktuell kein Auto und jeden Tag Unannehmlichkeiten bzw Kosten von A nach B zu kommen und dies kann dich. Ich über Woche hinziehen da keiner Sagen kann ob die Papiere auftauchen oder nicht
Hol doch das Auto erstmal ab. Die ZB I+2 soll der Verkäufer nachliefern, falls die nicht bis nächste Woche Freitag bei dir mit der Post eintrudeln.