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Kaskorecht, Neuwagenpreis

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 21:07

Hallo,

hier sind einige Experten unterwegs, die evtl. mir helfen können.

Es geht um den fiktiven Fall, falls ein Neuwagen mit einer Kaskoversicherung mit Neuwagenpreisentschädigung bis z.B. zwei oder Jahren versichert ist, einen wirts. Totalschaden erlitten hat oder gestohlen wurde, wie der Neuwagenpreis von Versicherungen ermittelt wird?

Angenommen man kauft einen Neuwagen aus Import zu einem Schnäppchenpreis und dieser Verkaufspreis

war einmalig und bei Neubeschaffung nicht mehr zu erzielen ist oder das Fahrzeug einfach teurer wurde.

Bekommt man den damaligen Kaufpreis erstattet oder den Betrag, der für den Neuwagenerwerb erforderlichen Verkaufspreis bei einem örtlichen Neuwagenhändler?

Wie handhaben das die Versicherungen?

11 Antworten

Welcher Schaden ist Dir denn dann im konkreten Fall entstanden? Du hast x Euro für das Auto bezahlt, dann bekommst Du x Euro - SB...

...warum mehr? Nur weil der Markt sich zwischenzeitlich verändert hat?

Dreh den Fall mal um! Das Auto, was Du mit Rabatt gekauft hast, wird aus irgendwelchen Gründen nach dem VK-Fall günstiger angeboten - z.B. weil die Kiste ein mittlerweile unverkäuflicher Diesel ist. Dann wäre das Geschrei groß, wenn die Versicherung unter Hinweis auf die gefallenen Marktpreise weniger bezahlen würde.

korrekt, das was auf deiner Rechnung steht wird gezahlt (-SB). Die Rabatte bei Neuwagen sich ja unterschiedlich und auch schon bis 30-40 % möglich.

Also somit den Schaden den du erlitten hast.

Aufpassen bei der Neuwertentschädigung, ist je nach Tarif und Versicherung unterschiedlich. (Monate der Neuwertentschädigung)

Das steht jeweils in den AKB und es ist nicht der Preis den ich damals bezahlt habe.

Auszug: Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in

der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs. Wird der Fahrzeugtyp

nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines vergleichbaren

Nachfolgemodells. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche

Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich orts- und marktüblicher

Nachlässe am Tag des Schadenereignisses. Für mitversicherte

Teile gilt dies sinngemäß

Es gilt somit der Betrag, den ich aufwenden muß, um das Fahrzeug wieder zu beschaffen

Themenstarteram 29. Juni 2018 um 7:41

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. Juni 2018 um 06:00:27 Uhr:

Das steht jeweils in den AKB und es ist nicht der Preis den ich damals bezahlt habe.

Auszug: Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in

der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs. Wird der Fahrzeugtyp

nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines vergleichbaren

Nachfolgemodells. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche

Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich orts- und marktüblicher

Nachlässe am Tag des Schadenereignisses. Für mitversicherte

Teile gilt dies sinngemäß

Es gilt somit der Betrag, den ich aufwenden muß, um das Fahrzeug wieder zu beschaffen

Das klingt alles plausibel und fair. Wüsste aber nicht, ob Versicherungen diese Regelung immer unterschiedlich handhaben.

Ein Kollege von mir hatte die Situation bei einem seiner Fahrzeuge. Es war Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung versichert. Das Fahrzeug wurde ursprünglich mit 15 % Rabatt bei einem Händler gekauft. Nach 22 Monaten kam es zum Totalschaden und die Versicherung hat in der VK den vollständigen Listenpreis gezahlt, so wie es dort in den VKB auch genannt war. Diese Handhabung scheint aber nicht (mehr) üblich zu sein.

Jetzt mal im Ernst .... die Auszahlung des Listenpreises muß doch auch gar nicht sein. Den tatsächlichen Kaufpreis eines vergleichbaren Neufahrzeugs ist doch ausreichend. Es muß doch keiner am ende was über haben.

Ich kenne das unter "Kaufpreisentschädigung", das heißt die Versicherung möchte im Schadenfall auch einen Nachweis über den damaligen Kaufpreis haben und entschädigt danach. Ohne diese Klausel hätte es eh nur den Zeitwert gegeben. Man macht macht also immer Geld gut.

was viele leider dabei vergessen: es ist eine kaskosache.

wenn also jemand in dein auto reinfährt und es dabei wirtschaftlich unrentabel ist, musst du trotzdem deine eigene vollkasko in anspruch nehmen, damit du den neupreis wiederbekommst. heißt, du steigst in den prozenten. ein rabattschutz ist auch eher kundenbindung als echter schutz...

nur mal so nebenbei...

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 29. Juni 2018 um 15:16:47 Uhr:

Ich kenne das unter "Kaufpreisentschädigung", das heißt die Versicherung möchte im Schadenfall auch einen Nachweis über den damaligen Kaufpreis haben und entschädigt danach. Ohne diese Klausel hätte es eh nur den Zeitwert gegeben. Man macht macht also immer Geld gut.

Kaufpreisentschädigung und Neupreisentschädigung sind zwei paar Schuhe.

Kaufpreisentschädigung gilt für gebraucht angeschaffte Fahrzeuge. Hier wird für den vereinbarten Zeitraum, i.d.R. 12 Monate, bei Totalschaden der Kaufpreis erstattet.

Neupreisentschädigung gilt für neu angeschaffte Fahrzeuge.

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 15:12

Ich habe die Kleingedruckten in den Versicherungsverträgen von meinen beiden Fahrzeugen, die ich vor Kurzem als Neuwagen versichert habe durchgelesen! Ein Fahrzeug ist bei der ADAC mit Comfort Vario Tarif versichert, das andere bei HUK auch im Premium Tarif. Es ist in der Tat so, dass die Klauseln über Definition Neuwagenpreisentschädigung unterschiedlich sind. Leider zahlt ADAC nur den Kaufpreis den man mit einem Kaufvertrag nachweisen muss, während HUK die Anschaffungskosten in der Umgebung bei einem Neuwagenhändler bezahlt. Zum Glück habe ich das Fahrzeug für welches diese Klausel von Bedeutung ist bei HUK versichert. Ich hoffe natürlich nur, dass ich diese Leistungen überhaupt nicht in Anspruch nehmen muss!

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 29. Juni 2018 um 11:36:44 Uhr:

Jetzt mal im Ernst .... die Auszahlung des Listenpreises muß doch auch gar nicht sein. Den tatsächlichen Kaufpreis eines vergleichbaren Neufahrzeugs ist doch ausreichend. Es muß doch keiner am ende was über haben.

Nun es geht doch nicht darum das ich was über hab. Meinen BMW 340i habe ich mit 20% Rabatt zum Listenpreis bekommen. Das aber auch nur, weil der Motor zu diesem Zeitpunkt extrem subventioniert war. Bei meine Versicherung war es für mich wichtig das ich 24 Monate den Neuwagenpreis bekomme, denn solltest Du im Fall der Fälle nur noch 15% Rabatt bekommen, sind 5% Differenz bei 80.000€ ne Menge die man dann aus der eigenen Tasche tragen soll. Ich habe mir die AGB ganz genau angeschaut damit das Wasserdicht ist.

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