Kasko-Schaden mit Fahrerflucht bei Car-Wrapping
Hallo liebes Forum,
lange habe ich keine Probleme gehabt 🙂 aber jetzt umso mehr!
Ich habe ein Kasko-Schaden mit Fahrerflucht und unauffindbarem Verursacher. Polizei hat Ermittlungen schon eingestellt.
Jetzt ist das Problem, dass das Auto komplett foliert ist. Die Folie ist seit knapp 6 Jahren auf dem Auto und wurde vor Erstzulassung foliert. Ich bin der erste Halter.
Die Versicherung streitet jetzt über die Umfänge der Reparatur.
Ohne Zweifel wird der Heck-Seitenschaden lackiertechnisch übernommen (Schaden hier ca. 4.000,- EUR) nur lackieren und Kunststoff-Stoßstange Instandsetzen.
Die Folie an den betroffen Stellen wird übernommen. Folie runter und neue Folie drauf nicht. Auch nicht Aufbereitung nach Ausgasung des Lacks bei Neufolierung.
Zudem ist die Folie nicht mehr lieferbar (3M) und Reststücke/ neue Folie hat einen ganz anderen Ton. Ausgeblichen durch Wind und Wetter.
Ich würde auf weiteren ca. 4.500,- EUR für komplett neue Folie runter/ rauf sitzenbleiben + Abzüglich der SB.
Habt Ihr so etwas schon einmal gehabt ?
Bin für jeden Rat dankbar,
Viele Grüße
34 Antworten
Zitat:
@Freddykl schrieb am 9. Juni 2023 um 09:50:19 Uhr:
Ich habe auf den Mist keine Lust und werde die Folie selber entfernen, dann reparieren lassen ( ohne Versicherung und günstiger), dann das Auto erst einmal abmelden.Mir ist momentan der Spaß an dem Fahrzeug vergangen!
Was spricht denn dagegen, das Auto ohne Folie mit dem Originallack zu fahren? Soll Leute geben, die so etwas machen.
Zitat:
@BMWHB schrieb am 9. Juni 2023 um 13:20:44 Uhr:
Tatsächlich kommt es auf die Versicherung und ihre Bedingungen im Vollkaskobereich an. Grundsätzlich hast du recht, solche Extras müssen im Vertrag erhalten sein oder müssen extra der Versicherung gemeldet werden. Bei meiner VK Versicherung sind Extras bis 20.000 EUR abgedeckt und es gibt keinen Abzug für Alt gegen Neu und etc. Farbangleichung muss gemäß Bedingungen auch erstellt werden, jedoch wird da immer nur von Lack gesprochen. Ein Lackierer kann die Farbe individuelle einmischen und leicht modifizieren. Hingegen ist die Folie eine Fertigware und kann nicht individuelle in der Intensität der Farbe geändert werden. Daher ist für eine Farbangleichung die Folie komplett erneuert werden, weil sonst der Unfallschaden trotz Reparatur optisch wegen dem Farbunterscheid erkennbar ist.Zitat:
OK, dann haben sich die Versicherungen dahingehend geändert.... demnach läuft es dann am Ende doch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung raus. Dann drücke ich mal die Daumen
Gruß
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 9. Juni 2023 um 15:17:08 Uhr:
Zitat:
@Freddykl schrieb am 9. Juni 2023 um 09:50:19 Uhr:
Ich habe auf den Mist keine Lust und werde die Folie selber entfernen, dann reparieren lassen ( ohne Versicherung und günstiger), dann das Auto erst einmal abmelden.Mir ist momentan der Spaß an dem Fahrzeug vergangen!
Was spricht denn dagegen, das Auto ohne Folie mit dem Originallack zu fahren? Soll Leute geben, die so etwas machen.
Das habe ich mich auch gefragt..... das Fahrzeug kann ja nichts dafür
Zitat:
@wizard1972 schrieb am 9. Juni 2023 um 16:23:26 Uhr:
Das habe ich mich auch gefragt..... das Fahrzeug kann ja nichts dafür
Genau. Und darüber hinaus habe ich als Angehöriger der Versichertengemeinschaft vollstes Verständnis dafür, dass die Versicherung nicht für eine derartige Luxusreparatur aufkommt.
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Dann dürfte nach Deinem Verständnis z.B. die Versicherung auch kein nicht notwendiges luxuriöses Sonderzubehör erstatten?
Zitat:
@germania47 schrieb am 9. Juni 2023 um 18:03:04 Uhr:
Dann dürfte nach Deinem Verständnis z.B. die Versicherung auch kein nicht notwendiges luxuriöses Sonderzubehör erstatten?
Das kommt auf die Funktion an. Hier ist die Funktion keineswegs eingeschränkt, wenn die Folie entfernt wird.
Ansonsten gilt: Es ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 9. Juni 2023 um 20:25:55 Uhr:
Das kommt auf die Funktion an. Hier ist die Funktion keineswegs eingeschränkt, wenn die Folie entfernt wird.
Dummerweise wird der Zustand vor dem Unfall nicht wieder Hergestellt.
Das ist eigentlich das worauf der Geschädigte einen Anspruch hat.
Die Funktion eines KFZ ist auch mit einer Beule in der Tür als Parkschaden nicht eingeschränkt.
Trotzdem hat der Verursacher für die Beseitigung eines optischen Fehlers geradezustehen.
Warum der Geschädigte jetzt eine Zweifarbenfolierung akzeptieren muss erschliesst sich mir nicht wirklich.
Beiträge wie Folie ab tut auch so sind da gerade wenig förderlich, wenn der Geschädigte das haben wollte braucht das erst mal nicht in Frage gestellt zu werden.
Moorteufelchen
Ist es nicht so, dass die Kosten für eine Beilackierung auch nicht regelmäßig von der Versicherung übernommen werden? Mit der gleichen Begründung muss dann im Fall einer Folierung auch mit zwei Farbtönen gelebt werden.
Ich denke es kommt auf die Versicherung an und was dort alles abgedeckt ist....
Sind Folierungen genannt? Müsste man das der Versicherung melden?
Kumpel von mir hatte vor 30 Jahren einen abartigen Golf, hat sich die Felgen und Teile des Motors vergolden lassen, hat einige tausende reingehangen
Damals hatten die Versicherungen 2 Optionen genannt
1. nicht versichert, eigenes Risiko
2. versichert, Beiträge hätten sich vervielfacht
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 9. Juni 2023 um 20:52:50 Uhr:
Dummerweise wird der Zustand vor dem Unfall nicht wieder Hergestellt.
Das ist eigentlich das worauf der Geschädigte einen Anspruch hat.
Ja, dem Schädiger gegenüber. Dummerweise ist der ja nicht greifbar.
Die Kaskoversicherung schuldet die vertraglich vereinbarte Leistung. Das kann ein erheblicher Unterschied sein.
Im Kaskobereich ist betreffs Abweichung zur Haftpflichtsituation nur abzuklären, ob die Folierung wertmäßig oder durch entsprechende Mitteilung des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss versichert ist. Kann das bejaht werden, entscheidet der Geldbeutel (bzw. der Bestand einer Rechtsschutzversicherung) und das eigene Nervenkostüm über das weitere Vorgehen bei Weigerung der Kasko zur Kostenübernahme für eine fachgerechte Instandsetzungsleistung. Was eine fachgerechte Instandsetzungsleistung ist, das entscheidet ein Sachverständiger. Im Fall der Fälle entscheidet es der Pförtner von Loge 13 an der Notaufnahme von der Schwarzwaldklinik. Der macht auch die akuten Blinddarmdurchbrüche, Herzinfarkte und Liebeskummerprobleme. Möglicherweise ist man aber bei einem anderen Fachmann besser aufgehoben, vorausgesetzt man will das Problem mal lösen. 😎 😉