Kasko-Abrechnung: Ich kapier es nicht!

Hallo zusammen, ich bin gerade todunglücklich.

Mein 5 Monate altes Auto wurde total zerhagelt, der von der Versicherung bestellte Gutachter hat einen Schaden von ca. 2900 Euro netto / 3500 Euro brutto festgestellt.
Nach langen Debatten hin und her (und der Feststellung der Werkstatt, dass für den geschätzten Schaden das Auto wahrscheinlich nicht repariert werden kann) habe ich mich entschlossen, das Fahrzeug zu tauschen, sprich: Altwagen in Zahlung + Versicherungsschaden + noch etliche Euro extra, aber dann habe ich wenigstens wieder ein vernünftiges Fahrzeug.

Die Aussage war, wenn Mehrwertsteuer fliesst, kann mit MWSt abgerechnet werden. Jetzt tausche ich das Fahrzeug ein, es fliesst also MWSt, und die Versicherung will mir nur den Netto-Schaden überweisen!

Ist das so richtig?

Ich kenn mich in den Versicherungsfragen nicht aus, bitte um Hilfe!!!

Merci & Gruß,
Makena

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Makena


Servus zusammen,
die Dame von der Versicherung hat ja die MWSt bei einem Neuwagenkauf KATEGORISCH ausgeschlossen, sie wüsste gar nicht, wie ich auf die Idee kommen könnte...

Aber ich lese dazu nochmal die AGB's.

Beste Grüße,

Makena

Ich glaube die Dame hat Unrecht...... 🙁

Servus Diabolomk, dadrum geht es ja letzlich nicht.

Nach vielem Hin und Her und einem Dutzend Überlegungen (z. B. erlöschen der Lackgarantie für neu zu lackierende Teile, ggf. Verlust bei Verkauf weil eben Hagelschaden etc.) hab ich mich dafür entschieden, meine kleine Wellblechhütte dranzugeben und ein neues Auto zu nehmen, wo ich dann halt kein Geschiss habe, und neu ist nun mal neu.
Allerdings stellt sich die Versicherung bei der MWSt quer nach dem Motto, ist doch mein Privatvergnügen, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse sondern mit statt dessen ein neues nehme.
Und da wird mit die Galle sauer, das ist m. E. Benachteiligung des Kunden/Versicherten, denn mit dem Schaden und der Wertminderung stehe ich schlußendlich alleine da, und entscheide ich mich zu meinem Vorteil, für den ich eh schon draufzahlen muss, dann gibt es auch keine MWSt dazu, sprich, noch mal 600 euro weniger.

Und die Gretchenfrage ist: Wie bekomme ich trotz Eintausch des zerdellten KFZ die MWSt ausbezahlt.

Den § 13 der AKB verstehe ich nicht so richtig, war aber noch nie gut im Paragraphen lesen, sind aber im Internet verfügbar unter http://www.hdi.de/imperia/md/content/privatkunden/download/kundeninformation_kfz.pdf

Es grüßt Euch reichlich genervt,
Makena

Also, ich bin nach wie vor der Meinung, dass du die Mehrwertsteuer bis zur Höhe des Schaden gegen Nachweis erstattet bekommst.

Aber sollte XAKBX noch mal seinen Senf dazugeben. Der weis das mit Sicherheit ganz genau.....

Eine sehr merkwürdige Interpretation der eigenen Versicherungsbedingungen. Entscheiden ist hier der § 13 Abs. 5 AKB des HDI, wonach es heißt: ...... sowie die Mehrwertsteuer für nichtvorsteuerabzugsberechtigte Versicherungsnehmer werden nur bei Nachweis ihres Entstehens durch Vorlage einer Rechnung übernommen.

Die Angabe "Rechnung" ist nicht näher differenziert und selbst einem verständigen Versicherungsnehmer würde es auch nicht einleuchten, warum die Mehrwersteuer auf die Reparaturkosten nicht ausgezahlt werden sollten, wenn er die fiktive Abrechnung wählt, um sich für ein anderes (mit ausgewiesener Mehrwertsteuer) Fahrzeug zu entscheiden.

Wichtig ist hier aber die Vorlage der Kaufrechnung des neuen Fahrzeuges - nicht die verbindliche Bestellung.

Reich deiner Versicherung eine schriftliche Beschwerde mit einer (nochmaligen) Sachverhaltschilderung ein und bitte um Bestätigung, das nach Vorlage der Kaufrechnung deines neuen Fahrzeuges auch die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten erstattet werden. Das ganze solltest du mit dem Hinweis versehen, dass du dich ansonsten an den Omubdsmann für Versicherungen wenden würdest.

Nähere Informationen hierzu findest du in der Kundeninformation des HDI unter Punkt 6 (Beschwerdeverfahren). Das hilft (meistens).

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also geht das doch so...... freu 🙂

Omubdsmann = Arbeit und Aufwand für den SB und die Versicherung, kommt dort nicht gut an 😁

xABKx - Küsschen!!

Lieber xABKx, das ist ja eine geile Antwort!

Ich danke Dir recht herzlich, und wenn die Abrechnung erfolgt ist, werde ich mitteilen, ob meine Bemühungen bei der Versicherung gefruchtet haben oder ob ich den Ombudmann einschalten musste.

DAAAANNKKEEEE!!!

Makena

P.S. @all: Daumen drücken, bitte!

ich möchte auch ein Küsschen 🙁

Für den Dellenzähler: 😮
 
Merci für Deinen Tip mit xAKBx!
 
😉 
 
Grüße,
 
Makena

Da bis du mal ausnahmsweise zwei Tage nicht online und schon ist hier alles neu. Wie bitte soll ich mich denn jetzt bei Makena für den Schmatzer bedanken

HÄ?

Kaum hast du dich an etwas gewöhnt, wird es geändert.

Leute, wo sind den jetzt die Smileys ab geblieben ??

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


(...)Leute, wo sind den jetzt die Smileys ab geblieben ??

nim die üblichen Codes dazu oder aber den Komfort-Editor --> steht oben unter "Dein Beitrag"

nich verzweifeln 🙂

Grüße
Schreddi

Danke Schreddi 🙂

wenigsten dass hab ich schon kapiert.

Aber das mit der Zitatfunktion hab ich noch nicht drauf...... 🙁

@ xAKBx: 😮😮😮 DAAANKEEE!!!
 
Die Versicherung hat zuerst die Regulierung ohne MWSt vorgenommen, aber ich hatte in meinem Schreiben schon auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen und dass ich die MWSt erstattet bekommen möchte. Daraufhin hat die Versicherung geschrieben, sie hätten gerne den Kaufvertrag für das Altfahrzeug, und jetzt erstatten sie auch die MWSt! Dein Tip hat mir stolze 560 Euro gebracht - wenn Du in der Nähe von München wohnen würdest, hättest Du jetzt mindestens eine Maß im Biergarten gut!! Und was lehrt uns die Geschichte? Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt ... und wird gnadenlos über den Tisch gezogen.
 
Nochmal vielsten Dank und beste Grüße!!!
 
Makena

@Makena
Es freut uns sicherlich alle, dass dir die Tipps im Forum zu deinem Recht verholfen haben und dein Feedback ist Dank genug und motiviert, auch weiterhin Hilfestellungen zu geben.

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