Kann ich mein Auto abmelden obwohl es noch der Bank gehört.
Folgendes: ich wollte mir ein neues Auto zulegen (günstiger).
Mein jetziges gehört noch der Bank und ich wollte es dementsprechend abmelden und auf einem privat Grundstück stehen lassen bis der Kredit abbezahlt ist.
Ist das möglich oder könnte es da Probleme geben?
Jemand hat mir eingeplaudert dass die Bank da hellhörig werden könnte wenn ich mir ein neues Auto zulege (selbst finanziert) obwohl ich ein anderes Fahrzeug von der Bank finanziert habe?
Danke im Voraus
29 Antworten
Die Geschichte ist relativ komplex, weil es mehrere Möglichkeiten gibt.
Was ist bei einem neuen Wagen günstiger? Verbrauch? Versicherung/Steuern?
Es gibt drei Dinge, die du tun kannst:
1. Auto abmelden und stehen lassen: Der Wertverlust geht weiter, und die To-dos (Inspektion etc.) bleiben bestehen. Es kommen neue To-dos durch den neuen Wagen hinzu.
2. Auto verkaufen, Summe zurückzahlen, restlichen Kredit bedienen: Hier kann die Bank einen Schadensersatz fordern, wenn sie durch den Verkauf weniger Zinsen verdient.
Mach einen Termin bei der Bank, bei der der Kredit läuft, und lass dich beraten. Sie rechnen dir aus, was für dich am günstigsten ist. Eventuell ist es Punkt 3: Alles so lassen, wie es ist, weil die Idee mit dem „günstigen Wagen“ nur zu mehr Ausgaben führen könnte.
Bei Peter Zwegat wäre Punkt 3 im nachhinein der bessere gewesen, wenn es ums Geld sparen ging...
Zitat:
@olli27721 schrieb am 20. Oktober 2024 um 10:10:03 Uhr:
Die Kosten laufen weiter bis auf Steuer und Sprit.
Eben, und wenn Du "verschenkte" Steuer schon ein shoestopper sein sollte, dann ...
Zitat:
Das müsstest Du mit dem "günstigeren" Fahrzeug erstmal "rausfahren".
... frage ich mich, wovon man den günstigeren kauft, wenn man den laufenden kredit nicht auslösen kann.
Irgendwie fehlt mir was an der Story.
Ist der alte vllt. teuer defekt? Hoher Investitionsbedarf um ihn durch eine HU zu bringen?
Zitat:
@carlover03 schrieb am 20. Oktober 2024 um 14:23:34 Uhr:
Würde sich nicht lohnen da dass Auto weniger wert ist, als noch zu zahlen bei der Bank.
Zahlst du den Kredit bis zum Ende ab, zahlst du auf die komplette Laufzeit Zinsen. Es fällt dann höchstens eine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn der Kredit vorzeitig getilgt wird.
Der Wertverlust des Autos ändert sich nicht; eher wird er noch höher ausfallen. Wahrscheinlich rechnet es sich eher, den Wagen jetzt abzustoßen, anstelle weiterhin die Zinsen zu zahlen. Die Restumme des Kredits (zuzüglich der Zinsen) ändert sich nicht mehr, wenn man ihn weiterlaufen lässt; man kann lediglich die Zinslast senken durch eine vorherige Ablöse (nebst Vorfälligkeitsentschädigung). Blöd ist es nur, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung höher ist als die Zinsen, die anfallen.
Am Ende muss man sich das Ganze genau durchrechnen, ob es nicht günstiger kommt das neue Fahrzeug zu finanzieren und dafür das alte abzulösen (und ggf etwas draufzulegen, wenn der Erlös aus dem Verkauf nicht reicht).
Zur Eingangsfrage:
Es ist möglich, dass die Finanzierende Bank verlangt, das das Fahrzeug Vollkaskoversichert ist... meldest du das Fahrzeug ab, hat es keine Vollkaskoversicherung mehr. Das kann zu Problemen führen, da die Ruheversicherung keine Vollkasko umfasst (Teilkasko zum Teil); aber hier die Versicherungsbedingungen lesen, da die Versicherung auch den Teilkaskoschutz ausschliessen kann. An die Ruheversicherung können Bedingungen (z.B. Garage) geknüpft sein. Daher am Besten den eigenen VErsicherungsberater fragen.
Wenn die Bank ein Problem damit hat wird sie dir entweder den Vertrag kündigen (Restsumme wird sofort fällig), oder dir einen höheren Zinssatz berechnen aufgrund nicht erfüllter vereinbarter Klauseln.
leider geizt der TE mit Angaben, die das ganze Ausmaß der Beweggründe beleuchten, daraus resultierend sprießen hier die Vermutungen, so auch von mir:
Ich nehme an, die laufende Finanzierung hindert dich daran, den Wagen zu verkaufen. Dann nehme einen zweiten Kredit auf, einen regulären Verbraucherkredit, der nicht an die Verwendung für eine Fahrzeugfinanzierung gebunden ist. Dafür sind jedoch die Zinsen etwas höher, da der Bank das sichernde Objekt fehlt. Mit diesem Geld löst du sofort den Wagen aus und verkauft diesen. Idealerweise suchst du dir vorher einen Käufer, die Abwicklung, bzw die Vorbereitung des Prozesses kann man in Ruhe machen, während man auf einen Käufer wartet. Mit dem Kaufpreis löst du dann den Verbraucherkredit ab. Kann alles innerhalb einer Woche funktionieren.
Im Inserat kannst du dann die Sache mit der Ablösung des Kredites verschweigen, denn das hemmt doch einige pot. Käufer. Es wäre für alle Ratgebenden sicherlich hilfreich, wenn du mal schreiben würdest, um welche Dimensionen es hier geht.
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Zitat:
@keksemann schrieb am 21. Oktober 2024 um 05:52:45 Uhr:
Dann nehme einen zweiten Kredit auf, einen regulären Verbraucherkredit, der nicht an die Verwendung für eine Fahrzeugfinanzierung gebunden ist.
[...]
Mit dem Kaufpreis löst du dann den Verbraucherkredit ab.
Da sollte der Verbraucherkredit die Klausel besitzen, dass jederzeit vollgetilgt werden kann. Ansonsten wird es noch teurer.
Zitat:
@keksemann schrieb am 21. Oktober 2024 um 05:52:45 Uhr:
Im Inserat kannst du dann die Sache mit der Ablösung des Kredites verschweigen, denn das hemmt doch einige pot. Käufer.
Ein Käufer kommt; möchte den Wagen direkt kaufen und den Brief mitnehmen. Klappt aber nicht, da der ja noch bei der Bank ist. Pot. Käufer hatte Kosten für die Anreise und verlangt diese nun vom Verkäufer zurück. Will der pot. Käufer den Wagen trotzdem haben, muss er ein zweites Mal anreisen und will die Kosten dafür erstattet haben.
Verschweigen ist nicht gut; findet man einen Käufer und legt die Fakten dann erst auf den Tisch kann der Käufer auch abspringen.
Sowas kann man bei Fahrzeugen machen, die viele Käufer finden.
Ich habe das Gefühl, dass der TE einen Denkfehler macht. Wenn das jetzige Auto ihm zu teuer geworden ist, verschärft sich seine Situation doch durch die Aufnahme eines zweiten Kredits für einen weiteren Wagen. Schon die Tatsache, dass bei der jetzigen Finanzierung die Restschuld höher ist als der Restwert, lässt vermuten, dass hier was schief läuft.
Für mich erscheint es völlig abwegig, dass bisherige Auto abgemeldet hinzustellen und ein weiteres zu finanzieren.
Der TE nimmt keinen zweiten Kredit für den weiteren Wagen auf.
Zitat:
"Jemand hat mir eingeplaudert dass die Bank da hellhörig werden könnte wenn ich mir ein neues Auto zulege (selbst finanziert)..."
Bedeutet "selbst finanziert", dass er den zweiten Wagen bar bezahlt? Warum verwendet er dann dieses Geld nicht für die Tilgung des laufenden Kredits? Klar, eine Sondertilgung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich ziehen. Und wenn das nicht gewollt ist, kann das Geld doch für die Abbezahlung des laufenden Kredits verwendet werden.
Ich finde die Informationen des TE generell sehr dünn.
Vielleicht kann er uns mal die relevanten Zahlen verraten. Also, um welches Auto handelt es sich bei dem jetzigen Wagen inkl. der Angaben zu Alter, Zustand und Zeitwert. Weiterhin wäre interessant, wie hoch die Restschuld und die laufenden Raten, wie lange der Kredit noch läuft und welcher Betrag derzeit zur Verfügung steht, um den weiteren Wagen zu kaufen.
@WeissNicht
Seit Jahren lohnt sich eine Ablösung immer. Die Kosten (Vorfälligkeitseintschädigung) sind gedeckelt.
1% der abzulösenden Summe. Da die Kreditzinsen nahezu immer höher sind...
Lediglich wenn jemand tatsächlich eine echte 0,00% Finanzierung hat und die AGB dennoch diese Entschädigung vorsehen, kann es zum draufzahlen kommen.
Bei unter 12 Monaten Restlaufzeit werden gar nur 0,5% Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Es sind zusätzliche Kosten; zumindest, wenn man zur Zwischenfinanzierung nun extra noch einen Verbraucherkredit aufnimmt.
Aber gut; sonderlich viel Geld ist es nicht... wobei es für jemanden, der diesen Schritt gehen muss, durchaus eine Summe sein kann; die man lieber sparen möchte.
Edit:
Ich freue mich gerade über diesen Thread.... Ich werde der KfW nachher mal einen bösen Brief schreiben, dass ich meinen KfW-Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Weil Belehrung über Berechnungsgrundlage nicht rechtskonform) ablösen werde ;-).
@WeissNicht
Von der KfW hast du aber kein Verbraucherdarlehen, Konsumkredit, sondern eine Finanzierung Kaufpreis oder Modernisierung einer Immobilie und da gilt das nicht.
Und zum letzten Text. Es sind keine zusätzlichen Kosten, die Zinserparnis ist immer höher...😉
Geht eher um die ausführliche Aufklärung über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.... das fehlt in meinem Vertrag ;-). Hab aufgrund deines Beitrags einfach mal ins BGB geschaut, google angeworfen, in meinen Vertrag geschaut und festgestellt, dass die KfW hier ein paar Fehler gemacht hat.
Beim Autokredit hat der TE das gleiche Problem, dass es keine Deckelung auf 1% gibt. Da bleibt die Frage, ob es für den TE problematisch ist, den Kredit abzulösen und somit eine Vorfälligkeitsentschädigung zu kassieren, die er ggf. gerade nicht wuppen kann.
oh mann, ein Autokredit ist gedeckelt. Das ist doch ein Verbraucherdarlehen, Konsumkredit...
Ähm. Wenn man bspw. 10.000,- ablöst und hat, dann hat man doch sicher die 100,- für die 1% Voflälligkeitsentgelt...
Zitat:
@Astradruide schrieb am 20. Oktober 2024 um 16:29:12 Uhr:
... frage ich mich, wovon man den günstigeren kauft, wenn man den laufenden kredit nicht auslösen kann.
Irgendwie fehlt mir was an der Story.
... ich denke Grund liegt vllt. nicht beim kostenintensiven Auto ... https://www.motor-talk.de/.../...useminar-fahrschule-t7949478.html?...
Sehr undurchsichtige Story.
Hat das alles evtl. mehr mit dem Aufbauseminar anstatt mit einem anderen, günstigeren Fahrzeug zu tun?
Edit: grad gesehen dass das im Post vorher schon vermutet wurde.