Kann ein solches Leasingangebot seriös sein?

Hallo zusammen,

 

ich schaue mich ohne Zeitdruck nach einem neuen Fahrzeug um.

Ich habe mich dabei nicht auf eine bestimmte Marke festgelegt, außerdem käme sowohl Kauf als auch Leasing in Frage. Ich weiß nur, daß es kein reines Elektrofahrzeug werden soll und kein Diesel.

 

Leasing finde ich aus folgendem Grund interessant: Fahrzeuge mit Verbrennermotor werden aufgrund politischer Vorgaben immer unattraktiver. Da man nicht weiß, wie streng die Klimagesetze in Zukunft werden, sind möglicherweise Fahrzeuge mit Verbrennermotoren in ein paar Jahren auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaum noch loszukriegen. Deshalb also Leasing, genauer: Kilometerleasing!

 

Mit Privatkundenleasing habe ich bisher keine Erfahrung.

 

Ich bin jetzt auf ein unglaublich günstiges Angebot gestoßen: https://www.liebedirect24.de/

 

Hier wird der SCALA mit 150PS und DSG für 155€ monatlich angeboten bei 18 Monaten Leasingdauer.

OK, mit Bereitstellungskosten liegt man dann bei etwa 200€, was immer noch extrem günstig ist.

 

In 18 Monaten würde ich also 3600€ zahlen, das ist weniger als der Wertverlust...😕😕

 

Wie kann das funktionieren? Ich denke die ganze Zeit: Wo ist der Haken?

Wie kann ein solches Geschäftsmodell funktionieren? Ich möchte in keine Falle tappen...

Was haltet Ihr davon?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:56:31 Uhr:


Wobei ich schon immer der Meinung bin, dass man 10/36/0 vielleicht heute bei Benzinern angeben kann. Bei Dieselfahrzeugen der mittleren und oberen Klasse sollten 30/24/0 oder 30/36/0 der Standard werden.

Das mag ja Deine Meinung sein, es geht aber ausschließlich darum eine Vergleichbarkeit herzustellen. Und dazu ist eben die bereits genannte Formel

LF = Bruttorate/Bruttopreis*100

normiert auf

36 Monate Laufzeit
10 Tsd km p.a.
0€ Anzahlung

die übliche Vorgehensweise.

Daraus kann natürlich jeder für sich machen was er will, also mit Überführungskosten, Steuer, Versicherung, etc. rechnen. Das sollte man in einer Gesamtkostenaufstellung natürlich auch betrachten, allerdings gehören diese Kosten eigentlich NICHT in den Leasingfaktor.

LG

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Wobei ich schon immer der Meinung bin, dass man 10/36/0 vielleicht heute bei Benzinern angeben kann. Bei Dieselfahrzeugen der mittleren und oberen Klasse sollten 30/24/0 oder 30/36/0 der Standard werden.

Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:56:31 Uhr:


Wobei ich schon immer der Meinung bin, dass man 10/36/0 vielleicht heute bei Benzinern angeben kann. Bei Dieselfahrzeugen der mittleren und oberen Klasse sollten 30/24/0 oder 30/36/0 der Standard werden.

Das mag ja Deine Meinung sein, es geht aber ausschließlich darum eine Vergleichbarkeit herzustellen. Und dazu ist eben die bereits genannte Formel

LF = Bruttorate/Bruttopreis*100

normiert auf

36 Monate Laufzeit
10 Tsd km p.a.
0€ Anzahlung

die übliche Vorgehensweise.

Daraus kann natürlich jeder für sich machen was er will, also mit Überführungskosten, Steuer, Versicherung, etc. rechnen. Das sollte man in einer Gesamtkostenaufstellung natürlich auch betrachten, allerdings gehören diese Kosten eigentlich NICHT in den Leasingfaktor.

LG

Zitat:

@mousi schrieb am 6. Dezember 2019 um 12:11:49 Uhr:



Zitat:

@keksemann schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:56:31 Uhr:


Wobei ich schon immer der Meinung bin, dass man 10/36/0 vielleicht heute bei Benzinern angeben kann. Bei Dieselfahrzeugen der mittleren und oberen Klasse sollten 30/24/0 oder 30/36/0 der Standard werden.

Das mag ja Deine Meinung sein, es geht aber ausschließlich darum eine Vergleichbarkeit herzustellen. Und dazu ist eben die bereits genannte Formel

LF = Bruttorate/Bruttopreis*100

normiert auf

36 Monate Laufzeit
10 Tsd km p.a.
0€ Anzahlung

die übliche Vorgehensweise.

Daraus kann natürlich jeder für sich machen was er will, also mit Überführungskosten, Steuer, Versicherung, etc. rechnen. Das sollte man in einer Gesamtkostenaufstellung natürlich auch betrachten, allerdings gehören diese Kosten eigentlich NICHT in den Leasingfaktor.

LG

Vielleicht gehören sie per Definition nicht hinein, aber per gesundem Menschenverstand gehören sie natürlich hinein. Ansonsten würden ja der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
Ich könnte als Händler meinen Leasingfaktor auf dem Papier gut aussehen lassen, indem ich die Überführungskosten und die Zulassungskosten hoch setze und dafür die monatliche Rate tiefer.

Dann wäre der Leasingfaktor kleiner, aber der Kunde hätte trotzdem die gleiche Belastung!

Ergo: Natürlich gehören alle Kosten rein und auf den Monat umgelegt!

Zitat:

@joese schrieb am 6. Dezember 2019 um 13:49:19 Uhr:



Zitat:

@mousi schrieb am 6. Dezember 2019 um 12:11:49 Uhr:


Das mag ja Deine Meinung sein, es geht aber ausschließlich darum eine Vergleichbarkeit herzustellen. Und dazu ist eben die bereits genannte Formel

LF = Bruttorate/Bruttopreis*100

normiert auf

36 Monate Laufzeit
10 Tsd km p.a.
0€ Anzahlung

die übliche Vorgehensweise.

Daraus kann natürlich jeder für sich machen was er will, also mit Überführungskosten, Steuer, Versicherung, etc. rechnen. Das sollte man in einer Gesamtkostenaufstellung natürlich auch betrachten, allerdings gehören diese Kosten eigentlich NICHT in den Leasingfaktor.

LG

Vielleicht gehören sie per Definition nicht hinein, aber per gesundem Menschenverstand gehören sie natürlich hinein. Ansonsten würden ja der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
Ich könnte als Händler meinen Leasingfaktor auf dem Papier gut aussehen lassen, indem ich die Überführungskosten und die Zulassungskosten hoch setze und dafür die monatliche Rate tiefer.

Dann wäre der Leasingfaktor kleiner, aber der Kunde hätte trotzdem die gleiche Belastung!

Ergo: Natürlich gehören alle Kosten rein und auf den Monat umgelegt!

Und nochmal, es geht doch gar nicht darum die Höhe der Überführungskosten in einer Gesamtkostenbetrachtung nicht zu berücksichtigen. Nur nenn es dann halt auch so, also z.B. Gesamtfahrzeugkosten pro Monat und lege dann die Überführungskosten entsprechend um, genauso wie auch Steuer, Versicherung, Leasingrate, etc.

Übrigens, die Überführungskosten sind i.d.R. Händlerabhängig und lassen sich im Zweifel getrennt von der Leasingrate verhandeln.

Ergo: Nein, zur korrekten und normierten Berechnung des Leasingfaktors gehören nicht alle Kosten rein und umgelegt ;-)

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Der Leasingfakor sagt doch über die Höhe der Mobilitätskosten alleine gar nix aus. Also ohne die anderen Fakten ist der nicht aussagekräftig.

Was solls.... der TE könnte uns mal sagen, was Stand der Dinge ist. @joese

Zitat:

Was solls.... der TE könnte uns mal sagen, was Stand der Dinge ist. @joese

Ich habe das Angebot nicht weiter verfolgt.

Der Grund ist, daß ich schon einige Geschichten über den Rückgabeprozess bei Leasingautos mitbekommen habe, und das möchte Ich mir ersparen. 🙁

nach dem Motto: Wenn sie das nächste Auto direkt im Anschluss bei uns leasen, dann können wir über die drei Kratzer im Blech und die zerkratzte Felge hinweg sehen. Ansonsten werden leider 2000 € fällig....

Mein Verkäufer bei VW (hier in Wirklichkeit nur der Vermittler, das Leasinggeber die VW-Bank ist) sagte mir hierzu, er seit auf meier Seite, da ihm das Auto nicht gehöre, er "verkaufe" es quasi gerade an VW zurück, und bei der Rücknahme möchte er ja, dass ich wieder einen Wagen bei ihm nehme. Also sollte das Autohaus hier nicht der gedankliche Gegner sein.

Wenn ich drei Kratzer im Auto habe und eine zerkratze Felge, dann mindert das ganz einfach den Wert des Wagens und dann spielt es keine Rolle, wem der Wagen gehört: Dir (Kauf) oder der Bank (Leasing). Diese Argumentation ist nicht ok. Bei einem theoretischen Verkauf (Inzahlunggabe) an ein Autohaus werden Dir diese Beschädigungen auch vom Wert abgezogen.

Bitte lies genau was ich geschrieben habe!

Nicht gerade eine freundliche Art, auf meinen Beitrag zu reagieren, Herr Oberlehrer... Ich sehe keine Differenz... vorhin nicht und JETZT auch nicht. Wenn ich etwas falsch interpretiert habe: Sorry! Wenn Du zu faul bist, vernünftig zu antworten: Schade!

Es geht nicht darum daß das Autohaus mein "gedanklicher Gegner " ist. Und daß drei Kratzer und eine zerkratzte Felge den Wert mindern ist auch logisch.

Es geht darum, daß über solche Fehler eher hinweggesehen wird, wenn man wieder ein Auto im Anschluss least. Oder im Umkehrschluss: Daß mehr in Rechnung gestellt wird wenn man kein Auto mehr im Anschluss least.
Was ich zwar verstehe, aber keinen Bock drauf habe.

Wie gesagt: Bitte genau lesen. Ist ja nicht so schwer!

Du stellst eine Frage bzgl. der Seriosität eines Angebots in einem Forum und auf Seite drei stellst Du fest, das das Konzept der "Fahrzeugmiete", quasi der "Nutzung eines geliehenes Gegenstandes" nicht zu Dir passt? Alles klar...
Lesen ist nicht schwer, ok... erst denken und dann fragen offensichtlich schon.

Zitat:

Du stellst eine Frage bzgl. der Seriosität eines Angebots in einem Forum und auf Seite drei stellst Du fest, das das Konzept der "Fahrzeugmiete", quasi der "Nutzung eines geliehenes Gegenstandes" nicht zu Dir passt? Alles klar...

Stimmt! Das habe ich in diesem Faden wieder bestätigt bekommen. Bitte lesen! 😎

Zitat:

Der Grund ist, daß ich schon einige Geschichten über den Rückgabeprozess bei Leasingautos mitbekommen habe, und das möchte Ich mir ersparen. 🙁

nach dem Motto: Wenn sie das nächste Auto direkt im Anschluss bei uns leasen, dann können wir über die drei Kratzer im Blech und die zerkratzte Felge hinweg sehen. Ansonsten werden leider 2000 € fällig....

Das ist wohl keine Eigenart des Leasing, sondern bei auch beim Kaufgeschäft mit einem Händler so.

Ersetzen wir einfach mal "leasen" durch "kaufen" und "Rückgabe" durch "Inzahlungnahme", bleibt das Ergebnis unverändert und sähe ungefähr so aus:

Wenn Sie einen Neuwagen bei uns kaufen, dann können wir über die Kratzer an Ihrem Altfahrzeug hinwegsehen und nehmen es zum Schwacke-EK in Zahlung. Wenn Sie keinen Neuwagen bei uns kaufen, zahlen wir ihnen nur 2000 € unter Schwacke. Oder dann nehmen wir Ihr altes Auto gar nicht an.

Sehe ich grundsätzlich ähnlich.

Mit dem entscheidenden Unterschied jedoch, dass ich bei der Inzahlungnahme nicht rechtlich gebunden bin.
So dass es beim Leasing eher unter (je nach Intensität) vertragswidriges /-untreues Verhalten zu subsumieren ist, während es beim Kauf unter die allgemeine Verhandlungsfreiheit fällt. Dann dort gilt alles kann, nix muss. Jeder kann entscheiden wo er sein Auto (ver-) kauft. Das sieht bei der Leasingrückgabe etwas anders aus.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 14. Dezember 2019 um 00:27:02 Uhr:



Zitat:

Der Grund ist, daß ich schon einige Geschichten über den Rückgabeprozess bei Leasingautos mitbekommen habe, und das möchte Ich mir ersparen. 🙁

nach dem Motto: Wenn sie das nächste Auto direkt im Anschluss bei uns leasen, dann können wir über die drei Kratzer im Blech und die zerkratzte Felge hinweg sehen. Ansonsten werden leider 2000 € fällig....

Das ist wohl keine Eigenart des Leasing, sondern bei auch beim Kaufgeschäft mit einem Händler so.

Ersetzen wir einfach mal "leasen" durch "kaufen" und "Rückgabe" durch "Inzahlungnahme", bleibt das Ergebnis unverändert und sähe ungefähr so aus:

Wenn Sie einen Neuwagen bei uns kaufen, dann können wir über die Kratzer an Ihrem Altfahrzeug hinwegsehen und nehmen es zum Schwacke-EK in Zahlung. Wenn Sie keinen Neuwagen bei uns kaufen, zahlen wir ihnen nur 2000 € unter Schwacke. Oder dann nehmen wir Ihr altes Auto gar nicht an.

Mag schon sein. Ich habe aber noch nie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler in Zahlung gegeben, sondern immer privat verkauft. Deshalb ist dein Bericht, so wahr er auch sein mag, für mich nicht relevant.
Einen Leasingwagen kann ich aber nicht privat verkaufen! ;-)) Klar soweit?

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