Kadett Parkrammler
Kadett Parkrempler
Hallo,
Heute ist es mir passiert. Bin Rückwärts aus der Parklücke raus, beobachte die anderen Schüler die die schule verlassen und hinter mir vorbei fahren. Setzte dann langsam zurück während ich weiter aufpasse das ich da niemanden ausbremse und vorne nicht an ein parkendes auto stoße, dann gibts aufeinmal einen Ruck. Ich setzte wieder vorne rein und sehe das ich an den hinteren Kotflügel eines im absoluten Halteverbot stehenden A3 gefahren bin.
Darf ich jetzt trotzdem den vollständigen schaden an seiner kiste zahlen oder gibts da teilschuld und jeder zahlt seinen eigenen schaden?
Nebenbei, bei meinem Kadett ist das Rückfahrglas kaputt und eine kleine delle mit schramme, der a3 hat eine handgroße delle über dem radkasten und kratzer bei der delle und an der hinteren Stoßstange.
Freue mich auf euren Rat was ich da jetzt machen sollte.
Gruß Chris
8 Antworten
Tja... für sowas hab ich ne Rechtschutz, die auch KFZ andeckt... wenn mir einer was will, geb ich das erstmal an meine Versicherung weiter und dann schau ma mal... grundsätzlich IMMER die Polizei rufen, das die alles gescheit für die Versicherung/en Protokollieren kann... sonst heisst es nachher "Ne, das war nicht so, das war so und so"...
Eine Digi-Cam hab ich auch IMMER mit... wenn was passiert mach ich solange ich auf die GrünWeissen warte schonmal ein paar Bilder... kostet ja nix. Dann kann man z.B. schön Fotografieren, wie der andere gestanden hat usw. (natürlich wichtige Verkehrsschilder [Halteverbot usw.] mit fotografieren).
Könnte sein, das jeder seinen Schaden selber zahlen darf... aber da ich mich da nicht so mit auskenne und das immer die "Profis" meiner Versicherung machen lasse, möchte ich da nichts weiter zu sagen... will hier keine Vermutungen anstellen und am Ende total da neben liegen.
Was hat die Polizei denn dazu gesagt (wobei die auch nicht immer 100%ig bescheid wissen) !?
EDIT:
Wegen solcher und anderer Unfälle hab ich mir abgewöhnt vorwärts irgentwo zu parken... ich parke nur noch so ein, das ich vorwärts raus kann... selbst in Parkhäusern wenn da steht "Rückwärts einparken verboten/nicht gestattet" ... ist schliesslich meine Kiste... und wenn man nix sieht, dann sieht man nix... also immer vorwärts raus.
Gruß Music.
Hmmmh ......
- Meinst Du vermutlich "Parkrempler" ... die Überschrift erinnert irgendwie an andere Sachen ...
- Unterstelle ich mal, daß Du wohl eher Augen für die vorbeilaufenden Schülerinnen hattest ...
- Hast Du leider mit beiden Armen voll in den braunen Eimer gegriffen.
Egal, wo und wie der A3 gestanden hat:
Du hast als Rückwärtsfahrender eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht. Im Zweifelsfall bist Du sogar verpflichtet, einen Einweiser hinzuzuziehen.
Zitat:
StVO §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Ausserdem natürlich noch StVO § 1, dessen (auszugsweises)I Zitat ich mir hier wegen des als bekannt vorausgesetzten Inhalts verkneife.
das niemand gefährdet wird, darauf hab ich ja geachtet. Von der linken seite kommen die autos an, schnee liegt und dann will ich keine bremsung von denen provozieren. Vorne stehen zwei autos neben mir. Der A3 hat da ja im Halteverbot geparkt, da saß keiner drin also auch keine gefährdung von verkehrsteilnehmern weil der kerl noch garnicht da war.
Meine Versicherung und mein ehm. Fahrlehrer die ich auf die sache angesprochen habe haben beide gemeint dass der a3 eine teilschuld trägt da er im halteverbot geparkt hatte. Ist ja auch schon klar wenn ich da täglich rausfahre aus der lücke und auch immer das Schild sehe das ich nicht von einem parkenden audi ausgehe der dann hinter mir da rumsteht.
EDIT: Zur sache des Halteverbots wo der A3 drin stand verweise ich aber mal auf §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(Rücksicht darauf das leute dort ausparken)
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
(Werde behindert dabei)
Hast Du die Polizei zur Feststellung der Daten des Unfallgegners hinzugezogen?
Wenn mit Polizei: Wurde keine Verwarnune ausgesprochen bzw. kein Verwarnungsgeld verlangt?
Wenn ohne Polizei: Wie hast Du mit dem Unfallgegner Kontakt aufgenommen und Daten ausgetauscht?
Fakt ist, daß Du selbst einen Fahrfehler begangen hast und daher auch der Verursacher des Unfalles bist. Von einem (falsch) geparkten Fahrzeug geht normalerweise eine nur geringe Gefahr aus, außerdem stand dieses Fahrzeug ja bereits dort, bevor Du Dein Fahrzeug in bewegung gesetzt hast. Demzufolge bestand für Dich die Möglichkeit, dich auf dieses Fahrzeug einzustellen.
Glaub es einfach ... oder warte einen eventuellen Prozeß ab.
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ist ohne polizei vom tisch gegangen da der kerl 5 minuten später aufgetaucht ist. Haben dann namen adressen etc ausgetauscht.
Ich sag ja nicht dass ich nicht an dem Unfall schuld bin, ich sage nur dass er eine Teilschuld tragen müsste da ihm beim parken direkt hinter den anderen Parkplätzen 6 meter nach dem ersten und 1 vor dem zweiten Schild für das Halteverbot klar sein sollte das dort sein auto gefährdeter ist als auf einem normalen parkplatz ganz zu schweigen davon dass es rechtswidrig ist dort zu parken. Mir geht es nur darum dass ich, wenn möglich, dazu komme dass jeder seinen eigenen schaden zahlt.
das ist nicht so einfach.
ein bekannter von mir ist auf einem parkplatz rückwärts gefahren und auf dem platz für die taxen stand ein roller. der war so ungünstig zu sehen, das er den roller leicht tuchiert hat.
damals wurde das eingestellt, der rollerfahrer wollte nicht, das er ärger bekommt weil er auf einem falschen parkplatz gestanden hat (innenstadt) und naja es war ein schaden von 40euro
am auto war ne kleinigkeit an der stossstange und die hat er selbst gemacht
Ich wünsche Dir viel Glück ...
... aber aus diesem Wunsch wird vermutlich (und erfahrungsgemäß) nichts werden.
Halte uns einfach mal auf dem Laufenden.
Unabhängig davon, wie sich die Versicherungen einigen (oder auch nicht), habe ich gestern abend noch 2 Polizeibeamte aus meinem Bekanntenkreis auf diese Sache angesprochen.
Folgende VkOWi-Tatbestände kämen bei dieser Sache in Frage:
Nr. 44
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
50 € + 2 Pkt.
Nr. 48
Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt
20 €
Nr. 52
Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen
15 €
Nr. 52.1 - mit Behinderung 25 €
Nr. 52.2 - länger als 1 Stunde 25 €
Nr. 52.2.1 - mit Behinderung 35 €
Der Beamte aus Berlin hätte gegen Dich Nr. 44 angewendet, gegen den A3-Fahrer Nr. 52 ...
... der Beamte aus Niedersachsen hätte gegen Dich Nr. 48 angewendet, gegen den A3-Fahrer 52.1 ...
... mit anderen Worten : Sogar bei den "Knöllchen" gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen dieses Vorfalles.
bei nr 44 wäre ich gerichtlich dagegen vorgegangen und hätte auch gewonnen da ich zu keiner zeit einen verkehrsteilnehmer sondern nur ein auto gefährdet hatte bzw. beschädigt.
EDIT der Kerl hatte dort bestimmt um die 3 -5 stunden geparkt, im halteverbot direkt vor dem schild also in vollem bewusstsein dort nicht parken zu dürfen.
Hab mich noch informiert, Teilschuld ist aufjedenfall da allerdings muss sich noch entscheiden ob das jetzt so ist dass jeder seinen schaden zu 100% zahlen darf oder ob ich über die versicherung einen bestimmten prozentualen satz seines schadens zahlen darf.