Jobrad Leasingrate

Hi Leute.

Meine Frau hat sich ein Leasingangebot von Jobrad eingeholt.
Für das in Frage kommende E- Bike konnten wir beim Händler einen guten Kaufpreis aushandeln, jedoch wird die Leasingrate von der UVP des Herstellers berechnet.
Hat jemand eine Idee, warum das so ist? Und welchen Betrag bekommt denn jetzt der Händler von Jobrad überwiesen?

44 Antworten

Zitat:

@m_driver schrieb am 10. Juli 2024 um 07:55:59 Uhr:



Zitat:

@Toifilou schrieb am 10. Juli 2024 um 07:52:44 Uhr:


Ist leider so....

Ist das denn eine Vorgabe vom Arbeitgeber oder von Jobrad?
und welcher Sinn steckt dahinter?

eine gesetzliche Festlegung

Das ist ja blöd, dann kann man da ja nichts dran ändern.
Dann lohnt sich in unserem Fall das "Leasing" kaum.

Was ich mich gerade frage:
Warum hat dann der Jobrad- Rechner die Möglichkeit, den Kaufpreis unabhängig von der UVP anzugeben?

Ich muss da einhaken. Es ist zwar eine gesetzliche Regelung, aber nicht in Stein gemeißelt. Öffentliche AG können die Leasingraten auch auf Basis des UVP berechnen lassen. Es ist also tatsächlich auch Verhandlungssache mit dem AG. 🙂

OK, dann muss meine Frau noch mal an ihren Arbeitgeber (Caritas) ran.
Obs was bringt, mal sehen.

Was meinst du mit "nicht in Stein gemeißelt"?
Kann man diese gesetzliche Regelung irgendwo nachlesen?

Ich kenne es von meinen seinerzeitigen Firmenwagen, die mir als Angestellter im nicht-öffentlichen Bereich überlassen wurde, auch so, dass für die Leasingratenberechnung der Listenpreis zugrunde gelegt wurde. Ich vermute, dass sich das aus dem Steuerrecht ergibt.

Steuerrecht würde einleuchten.
Ich frag mich aber immer noch, wer sich die Differenz zwischen ausgehandeltem Preis und UVP (immerhin 840€ pro Rad) in den Sack steckt?

Wer kauft das Rad? Der Leasinggeber. Wer macht den Profit, wenn im Einkauf weniger bezahlt wird als der Listenpreis, der für die Weiterberechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wird? Die Antwort ist nicht so schwer.

Das ist ja die Sauerei.
Ich fahre durch die Gegend, um einen günstigen Preis zu erhalten und jemand Anderes hat den Profit davon.
Hätte ich das vorher gewusst hätte ich die Räder beim Händler um die Ecke bestellt.

Nein, es ist keine Sauerei, bis dato halt einfach nur Unverständnis. Als Leasingnehmer bzw. als derjenige, der die Leasingrate zu bezahlen hat, liegt der Verhandlungsspielraum halt nur in den Leasingkonditionen.
Wenn Du ein Haus mieten willst, das der Vermieter erst noch kaufen muss, interessiert Dich der Kaufpreis ja auch nicht, nur die Mietkondition.

@knolfi
Deine Ausführungen und deine Ehrlichkeit als AG in allen Ehren. Aber mitnichten ist es immer so wie von dir geschildert.

1. Leasing ist KEINE andere Form der Kreditfinanzierung. Nachzulesen überall im Netz, muss ich nicht weiter ausführen.

2. Der AN zahlt mitnichten immer Versicherung, Service und/oder Wartungskosten. Der AG ist hier vielmehr aufgerufen, diverse Leistungen für seine MA zu übernehmen, sozusagen als Wertschätzung desselbigen.

3. Mindestens bei Jobrad hat der AG mitnichten das Risiko der Verwertung bei Kündigung oder Renteneintritt/Ruhestand. Jobrad ist dafür bekannt, unbürokratisch solche Fälle sowohl mit AN, als auch AG zu regeln.

4. Jedem AN sollte es zuzumuten sein, die entsprechenden AGBs zu lesen und auch zu verstehen. Insofern kann der AN das Risiko (welches nicht wirklich eins ist), nach Rente/Ruhestand ohne Bike dazustehen, selbst minimieren/einkalkulieren. Nicht das Problem des AG.

5. Gerade die Form des Radleasings gibt Menschen die Möglichkeit, ihre Geldanlagen sinnvoller zu nutzen, als direkt eine große Summe für ein Fahrrad hinzulegen, mit der ansonsten hätte gewirtschaftet werden können. Ebenso steigert das die Mitarbeiterzufriedenheit, denn vielleicht bringt das einen Mitarbeiter wieder auf ein Rad, der ansonsten wegen eines eher geringen Gehaltes (da ist der AG wieder gefragt) sich scheut, so etwas bar zu zahlen.

Natürlich müssen sie als Angestellte/Beschäftige sich über das Risiko einer geringeren Rente im Klaren sein.

Jedoch kann die Ersparnis ggü. einem Kauf und Unterhalt für 3 Jahre durchaus bis zu 30% ausfallen, je nach "Freundlichkeit des AG". 🙂

Ich bitte aber um Erklärung, warum deine MA im Jahr bis zu 3 (!) Leasingverträge abschließen konnten? Warum 3?

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 14:26:12 Uhr:


@knolfi
Deine Ausführungen und deine Ehrlichkeit als AG in allen Ehren. Aber mitnichten ist es immer so wie von dir geschildert.

1. Leasing ist KEINE andere Form der Kreditfinanzierung. Nachzulesen überall im Netz, muss ich nicht weiter ausführen.

Was denn dann? Eine Spende? Leasing ist nichts anderes als eine Nutzungsentschädigung für einen Gegenstand. Und da der Leasingbetrag immer höher ist als der eigentliche Betrag, den man für den Zeitraum aufwenden muss, zahle ich ergo mehr als ich tatsächlich müsste, da die Leasing ja verdienen will. Also Zinsen wie beim Kredit.

Im Übrigen schreibt Jobrad die Räder über den Leasingzeitraum komplett ab. d. h. die Leasingraten sind do ausgelegt, dass das Rad nach Vertragsende KOMPLETT bezahlt ist (meist ja noch mehr), ohne Restwertberechnung. Danach wird es dann dem Nutzer zur Weiterverwertung angeboten. Geht der Nutzer darauf ein, verdient die Gesellschaft oder der Händler nochmals daran.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 14:26:12 Uhr:


2. Der AN zahlt mitnichten immer Versicherung, Service und/oder Wartungskosten. Der AG ist hier vielmehr aufgerufen, diverse Leistungen für seine MA zu übernehmen, sozusagen als Wertschätzung desselbigen.

Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe lediglich ausgeführt, dass dies bei mir so ist. Warum? Weil ich das wirtschafltliche Risiko so gering wie möglich halten möchte und auch, um das Angebot unattraktiv zu machen, weil ich eben nicht möchte, dass das Angebot inflationär genutzt wird. Denn als AG sehe ich mich auch in der sozialen Verpflichtung, meine Mitarbeiter vor zu geringen Altersbezügen zu schützen, das investiere ich das durch die fehlende Versicherung gesparte Geld lieber in eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 14:26:12 Uhr:



3. Mindestens bei Jobrad hat der AG mitnichten das Risiko der Verwertung bei Kündigung oder Renteneintritt/Ruhestand. Jobrad ist dafür bekannt, unbürokratisch solche Fälle sowohl mit AN, als auch AG zu regeln.

Mag sein, bei Bikeleasing, wo wir sind ist im Übernahmevertrag unter §2.11 folgendes geregelt:

Zitat:

Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung – gleich von welcher Seite und aus welchem Grund -,Zeitablauf, Aufhebungsvertrag oder gerichtliche Entscheidung ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Fahrzeug unaufgefordert zum Beendigungsdatum zurückzugeben. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ist das Fahrzeug unaufgefordert unverzüglich nach Zugang der Kündigung zurückzugeben. Die Rückgabepflicht gilt unabhängig davon, ob über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Rechtsstreit anhängig ist. In diesem Fall hat der Mitarbeiter das Fahrzeug an den Arbeitgeber herauszugeben und der Arbeitgeber trägt die weiteren Leasingraten.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 14:26:12 Uhr:


4. Jedem AN sollte es zuzumuten sein, die entsprechenden AGBs zu lesen und auch zu verstehen. Insofern kann der AN das Risiko (welches nicht wirklich eins ist), nach Rente/Ruhestand ohne Bike dazustehen, selbst minimieren/einkalkulieren. Nicht das Problem des AG.

Richtig, das Verwertungsrisiko liegt nicht beim AN, sondern beim AG. Ich hatte schon dreimal den Fall, dass Mitarbeiter, die einen Firmenwagen hatten, gekündigt haben und ich auf den Fahrzeugen sitzen blieb. Aus eine Leasingvertrag vorzeitig heraus zukommen, ist aufwendig und mit hohen Kosten verbunden.

Gerade bei Jobbikes ist die Hemmschwelle der AN noch niedriger, da ja kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Und da kommt schon mal die Küchenhilfe um die Ecke und möchte für Ihren Ehemann ein 13.000€ E-Bike leasen, wo die Leasingrate der eines gehobenen Mittelklassewagens von ABM entspricht (alles schon erlebt).

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 14:26:12 Uhr:


5. Gerade die Form des Radleasings gibt Menschen die Möglichkeit, ihre Geldanlagen sinnvoller zu nutzen, als direkt eine große Summe für ein Fahrrad hinzulegen, mit der ansonsten hätte gewirtschaftet werden können. Ebenso steigert das die Mitarbeiterzufriedenheit, denn vielleicht bringt das einen Mitarbeiter wieder auf ein Rad, der ansonsten wegen eines eher geringen Gehaltes (da ist der AG wieder gefragt) sich scheut, so etwas bar zu zahlen.

Genau, er scheut sich, etwas bar zu zahlen. Mit dem Bike-Leasing da werden beim AN Begehrlichkeiten geweckt, die er sich sonst nicht leisten kann, alles unter dem Deckmantel der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Der AN kommt so an Verkehrsmittel, die er sich sonst nicht leisten könnte - Beispiel Küchenhilfe mit 13.000€ E-Bike. Das Wirtschaften des An lasse ich mal außen vor, der wirtschaftet damit nicht, weil er meist gar nicht das Geld für solche ein teures Bike ausgeben will.

Und bei mir zumindest kommt keiner meiner Mitarbeiter mit dem Jobrad zur Arbeit, die nutzen die Räder in Ihrer Freizeit. Welchen Nutzen habe ich dann?

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 14:26:12 Uhr:



Ich bitte aber um Erklärung, warum deine MA im Jahr bis zu 3 (!) Leasingverträge abschließen konnten? Warum 3?

Ganz einfach. Oben habe ich erklärt, was im Überlassungsvertrag steht und ich habe dargelegt, welche Erfahrungen ich schon mit Leasingfahrzeugen gemacht habe.

Aktuell haben drei Mitarbeiter einen Leasingvertrag abgeschlossen, der Leasingkosten i. H. v. 530€ verursacht. Kosten, die ich bei Kündigung der drei Mitarbeiter weiterzahlen müsste, bis die Verträge enden. Unternehmerisches Risiko, was minimiert werden muss. Somit nur drei Verträge pro Jahr.

Nur ein Satz zu den immergleichen Beispiel der Küchenhilfe mit Bike fûr 13k. Unrealistisch. Der AG setzt i. d. R. einen Höchstbetrag (UVP, Kaufpreis) ein, in dessen Rahmen Bikes geleast werden können. Du hast offensichtlich dies nicht getan? Verantwortung ggü. den MA?

Man sollte auch erwähnen dass zu Beginn dieser Leasingform die Restwerte höher angesetzt waren und man das noch sehr gut erhalte Bike zu gutem Kurs übernehmen konnte.

Mein erstes eMTB sparte mir im Vergleich zum Kauf ca.600€ und konnte zu ordentlichem Preis verkauft werden.

Mein zweites eLightMTB wurde Bar gekauft mit über 30% Rabatt zum Listenpreis.....Leasing wäre völlig sinnfrei gewesen.

Hi Leute.

Das ist ja alles schön und gut.
Aber hat denn jemand einen konkreten Tipp, wie ich (meine Frau) den AG (die Caritas) davon überzeugen kann, den Kaufpreis zu berücksichtigen und nicht die UVP?
Wie schon geschrieben, die Räder bar zu kaufen ist kein Problem, es geht uns um die (maximal) mögliche Steuerersparnis.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 10. Juli 2024 um 20:39:21 Uhr:


Nur ein Satz zu den immergleichen Beispiel der Küchenhilfe mit Bike fûr 13k. Unrealistisch. Der AG setzt i. d. R. einen Höchstbetrag (UVP, Kaufpreis) ein, in dessen Rahmen Bikes geleast werden können. Du hast offensichtlich dies nicht getan? Verantwortung ggü. den MA?

Natürlich ist der Kaufpreis begrenzt. Obergrenze sind 5000€.

Den Antrag der Küchenhilfe habe ich damals übrigens abgelehnt, schon allein aus dem Grund, dass das Fahrrad nicht für sie als Mitarbeiterin gedacht war, sondern für Angehörige. Das ist ausgeschlossen.

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