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Japan Racing Felgen ohne Gutachten eintragen

Themenstarteram 21. November 2017 um 0:29

Hallo,

wie schon oben in der Übeschrift steht, überlge ich mir diese Felgen (JR20 in 9,5x19) zu holen, und würde gerne wissen ob das klappt mit dem Eintragen.

Traglast und alles wichtige ist natürlich in den Felgenspeichen Innen zu finden.

So (ohne papiere) habe ich auch vor 14 Jahren meine WORK Felgen an meinen damaligen Nissan eintragen lassen.

Das war beim normalen Tüv hier in München.

Ist ja einiges an Zeit vergangen seit dem, deswegen würde ich gern euere Erfhrungen wissen, ob das immer noch so möglich ist.

Bitte auch um Adressen (auch über PN), und euere Einschätzung wie Teuer das wird.

Danke schon mal im Voraus,

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Also dann will ich mal das Gewirr ein wenig auflösen:

1. es gibt ABEs und Teilegutachten, da ist freigegeben:

- bestimmte Felgen

- mit betimmten Reifengrößen

- für bestimmte Fahrzeuge

- unter bestimmten Auflagen

Die können immer eingetragen werden bzw. sind im Falle von ABEs evtl. sogar eintragungsfrei

2. Alles andere ist eine Einzelabnahme, da prüft/berechnet der TÜV eben selbst den Abrollumfang, die Traglast, die Freigängigkeit, die resultierende Spurverbreiterung usw., usw.

Voraussetzung dafür ist aber, daß der Felgenhersteller ein zertifiziertes QS-System unterhält, das die Fertigung überwacht. Deshalb können i.d.R. alle Serienfelgen von Autoherstellern verwendet werden (siehe obiges Beispiel vom Audi A3/A4) sowie Felgen aus dem Zubehör, für die irgendeine ABE/Teilegutachten für ein anderes Auto existiert, denn das QS-System ist Voraussetzung für die Erteilung der ABE/Teilegutachten.

Aber eine in Fernost im Hinterhof zusammengelötete Felge wir niemals eingetragen, auch nicht wenn irgendjemand "500 kg" eingeschlagen hat oder irgendeinen Schmierzettel als "Festigkeitsgutachten" mitliefert

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Zitat:

@rgruener schrieb am 8. Januar 2018 um 18:29:11 Uhr:

Ein illegaler Eintrag nutzt Dir, wenn es hart auf hart geht, gar nichts.

Wenn es illegal ist, dann ist die Eintragung auch illegal und hat keinen Bestand.

Ist wie schwarzer TÜV, einfach nichts wert.

Ja klar, deshalb ja "Wenn sie wollen bekommen sie dich sowieso wegen irgendwas dran."

Und wenn am Ende nur eine Mullbinde in deinem verbandskasten seit na Woche abgelaufen ist... :D

Ich wollte wissen, ob es ein gutmütiger TÜVer eintragen würde.

Denn eingetragen kommst du halt eher davon, als komplett ohne....

Am Ende kann der Polizist die Karre auch wegen Verdacht stilllegen und abschleppen lassen.

am 12. Dezember 2019 um 17:55

Zitat:

@chucknoize schrieb am 8. Januar 2018 um 07:52:59 Uhr:

Guten Tag,

ich kann hier an jemand vermitteln, der diese Felgen mittels Einzelabnahme einträgt.

VG

Hi, die Adress brauche ich auch. Mfh

am 12. Dezember 2019 um 17:55

Ja die Adresse brauche ich... Mfg

Es scheint einige hier nicht zu interessieren, dass eine illegale Abnahme nichts wert ist.

Ich bin mit originalen Audifelgen vom A4 und einer Festigkeitbestätigung zum TÜV und die wurden mir auf meinem A3 eingetragen. Gutachten o.ä. gab es für die Felgen nicht. Ist die Eintragung etwa illegal/ ungültig?!

Nein, bei Dir liegt der Fall anders, weil es für Deine Räder ja grundsätzlich Prüfzeugnisse gibt, nur dass diese eben nicht den A3 beinhalten und deshalb eine „Einzelabnahme“ erfolgte.

Ist wie eine Eintragung die jetzt erfolgt mit Reifen mit niedrigerem Querschnitt wie eigentlich gedacht.

Ohne impact test nicht legal möglich.

Früher kein Problem, heute ist solch eine "neue" Eintragung nicht mal das Papier wert wo es drauf steht.

Also dann will ich mal das Gewirr ein wenig auflösen:

1. es gibt ABEs und Teilegutachten, da ist freigegeben:

- bestimmte Felgen

- mit betimmten Reifengrößen

- für bestimmte Fahrzeuge

- unter bestimmten Auflagen

Die können immer eingetragen werden bzw. sind im Falle von ABEs evtl. sogar eintragungsfrei

2. Alles andere ist eine Einzelabnahme, da prüft/berechnet der TÜV eben selbst den Abrollumfang, die Traglast, die Freigängigkeit, die resultierende Spurverbreiterung usw., usw.

Voraussetzung dafür ist aber, daß der Felgenhersteller ein zertifiziertes QS-System unterhält, das die Fertigung überwacht. Deshalb können i.d.R. alle Serienfelgen von Autoherstellern verwendet werden (siehe obiges Beispiel vom Audi A3/A4) sowie Felgen aus dem Zubehör, für die irgendeine ABE/Teilegutachten für ein anderes Auto existiert, denn das QS-System ist Voraussetzung für die Erteilung der ABE/Teilegutachten.

Aber eine in Fernost im Hinterhof zusammengelötete Felge wir niemals eingetragen, auch nicht wenn irgendjemand "500 kg" eingeschlagen hat oder irgendeinen Schmierzettel als "Festigkeitsgutachten" mitliefert

@nogel Ich bin selten mit Dir einer Meinung, aber dieser Beitrag war richtig gut. Danke Dir!

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. Dezember 2019 um 06:37:17 Uhr:

Nein, bei Dir liegt der Fall anders, weil es für Deine Räder ja grundsätzlich Prüfzeugnisse gibt, nur dass diese eben nicht den A3 beinhalten und deshalb eine „Einzelabnahme“ erfolgte.

Wobei das in der Regel auch nur funktioniert wenn die Felgen von einem schwereren auf ein leichteres Modell wandern. Felgen vom A3 auf den A4 wird schon kniffliger, ausser der Autohersteller hat sie eh schon für beide Modelle im Angebot.

Zitat:

Ein Beispiel, BBS hat als Kleinserie die LM 242 in 7x17 heraus gebracht die es eigentlich nur in Japan gab, diese Felgen haben nur ein Festigkeitsgutachten und die soll ich nicht eingetragen bekommen,

Du weißt aber nicht ob dieses Gutachten nach europäischen Richtlinien oder japanischen Regeln erstellt wurde. Unter Umständen sind dort die Anforderungen ganz andere als in Europa, wo in Deutschland auf den Autobahn bis Vollgas gefahren werden kann.

Es gibt ja eine Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern bzw. alternativ die ECE-Regelung 124.

Wenn ich es jetzt aus dem Bauch komplett zusammenbekomme werden da die Biegeumlaufprüfung, der Impact-Test und der Salzsprühnebeltest gefordert.

Wenn das "Festigkeitsgutachten" nun genau dieses Tests bescheinigt und ausßerdem der Hersteller über eine QM-Zertifizierung die gleichmäßige Qualität gewährleisten kann, dann steht einer Einzelabahme mit dem "Festigkeitsgutachten" nicht mehr viel im Wege.

Dann ist das quasi sowas wie ein Teilegutachten ohne Verwendungsbereich.

am 31. März 2020 um 20:00

Zitat:

@chucknoize schrieb am 8. Januar 2018 um 07:52:59 Uhr:

Guten Tag,

ich kann hier an jemand vermitteln, der diese Felgen mittels Einzelabnahme einträgt.

VG

Hallo kannst du mir auch bitte den Kontakt zusenden? Würde gerne jr28 eintragen lassen

Danke!

Zitat:

@chucknoize schrieb am 8. Januar 2018 um 07:52:59 Uhr:

Guten Tag,

ich kann hier an jemand vermitteln, der diese Felgen mittels Einzelabnahme einträgt.

VG

Hi, mich würde der Kontakt für die JR34 interessieren.

Ist schon etwas älter aber ich bräuchte auch jemanden d der mir die jr18 einträgt.....

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