Jahreswagenkauf Werkszulassung Mietwagen
Hi,
ich habe mir einen Mazda 6 als Jahreswagen mit 20000 km gekauft.
Im Verkaufsgespräch hieß es vom Verkäufer, dass der Wagen eine Werkszulassung hatte und von einer einzigen (immer der selben) Person gefahren wurde.
Im schriftlichen Kaufvertrag (den ich mir jetzt gerade mal genauer angesehen habe), steht jetzt allerdings eine Mietzulassung/Selbstfahrer drin - daher meine Frage:
Wie lässt Mazda Werkszulassungen zu, geht das über den Hersteller selber? Den Brief habe ich noch nicht, da mir das Fahrzeug erst nächste Woche ausgehändigt werden soll, aber diese Abweichung von Gespräch und Vertrag macht mich doch schon stuzig (und ja, es ist n Vertragshändler).
Wer also wird da nächste Woche/muss da nächste Woche als Erstbesitzer im Brief drinstehen?
Hoffe, dass sich jemand mit so einer Thematik auskennt.
11 Antworten
Hört! Hört! - 20.000 km/Jahr sind eine "echte Ansage". Unabhängig davon gilt, dass nur schriftliche Vereinbarungen und Zusagen in einem (Kauf-) Vertrag rechtsverbindlich sind. Widersprüchliche/unwahre mündliche Ergebnisse der Kaufverhandlungen berechtigen zum Rücktritt/zur Rückabwicklung des Geschäfts, wenn erhebliche Zweifel an einem fairen Handel entstanden sind und vom Verkäufer nicht ausgeräumt werden können.
Wie hoch in Deinem Fall die Hürden sind, lässt sich tatsächlich erst beurteilen, wenn der Fahrzeugbrief übergeben/zugestellt wird und nur der Inhaber des ersten Jahres drinsteht. Angesichts der Laufleistung könnte das auch der Inhaber einer Autovermietung sein. Unabhängig von der noch 2 Jahre bestehenden TÜV/AU-Prüflizenz würde ich das Fahrzeug auf evtl. übermäßige Abnutzung => Wertminderung von einer Vertragswerkstatt überprüfen lassen.
Während der Wartezeit kannst Du Dich ja noch etwas mit der "Juristerei" befassen, die für den Otto- und andere Normalverbraucher meistens etwas schwer verdaulich ist:
Rücktritt vom Autokauf: In diesen Fällen darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten
Das Thema schriftliche vs. mündliche Vereinbarungen, die zum Rücktritt vom oder zur Wandlung des Kaufvertrags berechtigen, wäre schlussendlich mit einem Anwalt zu klären. Mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist man dafür auf der sicheren Seite.
Zitat:
@Rehana schrieb am 19. August 2023 um 23:49:44 Uhr:
Angesichts der Laufleistung könnte das auch der Inhaber einer Autovermietung sein.
Mal abgesehen vom anderen, falls da wirklich ne Autovermietung drin steht, kann es nie im Leben eine Werkszulassung gewesen sein - oder liege ich da falsch? Ich meine, meine ursprüngliche Frage bezieht sich ja auf das "Wenn Werkszulassung, steht dann wirklich Mazda als Halter im Brief" ... oder mieten die auch nur von irgendeiner Drittfirma an?
Zitat:
@Rehana schrieb am 19. August 2023 um 23:49:44 Uhr:
Wertminderung von einer Vertragswerkstatt überprüfen lassen.
Aber es ist doch eine Vertragswerkstatt, bei der ich kaufe.
@BiomD Firmenfahrzeuge werden an Mitarbeiter verkauft; diese müssen das Fahrzeug min. 1 Jahr in ihrem Besitz halten.
Wenn dieser Mitarbeiter nun eine "große" Familie hat und jeder mal mit dem Wagen fährt bleibt immer nur der eine KFZ-Halter im Brief eingetragen.
Was ist unter "Mietzulassung/Selbstfahrer" zu verstehen?
Zitat:
@armin-g schrieb am 20. August 2023 um 00:22:33 Uhr:
Was ist unter "Mietzulassung/Selbstfahrer" zu verstehen?
Das steht so wortwörtlich im Kaufvertrag drin (gemeint ist wohl „Mietfahrzeug für Selbstfahrer“) - wenn ich die Definition im Netz richtig verstanden habe, sind das Fahrzeuge, die von Firmen vorübergehend an nicht näher genannte Personen herausgegeben werden - eben die klassischen Mietwagen, oder liege ich da falsch?
Wir tappen da etwas im Dunkeln, und der Datenschutz verhindert z.B. das Hochladen des Kaufvertrags bzw. des Kfz-Briefs, wenn er da ist.
Gruindsätzlich gilt für den von Dir genannten Begriff (Zitat):
"Als „Mietfahrzeug für Selbstfahrer“ werden Fahrzeuge bezeichnet, die „ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind“, § 13 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Mietfahrzeuge für Selbstfahrer müssen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung und benötigen eine besondere, meist teurere Kfz-Haftpflichtversicherung."
Quelle:
MIETWAGEN ALS „MIETFAHRZEUG FÜR SELBSTFAHRER“ ZUGELASSEN?
Also, immerhin ein Licht am Ende des Tunnels.
Hi,
Ich habe meinen 3wr MPS damals auch als Werkszulassung gekauft und hatte keine Probleme damit. Die Fahrzeuge sind bei sowas immer auf die Firma zugelassen, arbeite selbst bei einem großen deutschen Hersteller ;-) Das Jahr Haltedauer ist Quatsch. Es gibt verschiedene Leasingmodelle. Normalerweise sind 9 Monate üblich.
Gruß
Zitat:
@alexsus schrieb am 20. August 2023 um 02:20:09 Uhr:
Das Jahr Haltedauer ist Quatsch. Es gibt verschiedene Leasingmodelle. Normalerweise sind 9 Monate üblich.
Danke fürs Ausräumen der "Halbwahrheit". Problem wäre für mich die nur noch 3 Monate gültige TÜV-AU-Lizenz, v.a. bei einer bereits hohen Laufleistung des Fahrzeugs.
Zitat:
@Rehana schrieb am 20. August 2023 um 02:25:29 Uhr:
Zitat:
@alexsus schrieb am 20. August 2023 um 02:20:09 Uhr:
Das Jahr Haltedauer ist Quatsch. Es gibt verschiedene Leasingmodelle. Normalerweise sind 9 Monate üblich.Danke fürs Ausräumen der "Halbwahrheit". Problem wäre für mich die nur noch 3 Monate gültige TÜV-AU-Lizenz, v.a. bei einer bereits hohen Laufleistung des Fahrzeugs.
TÜV wurde die Woche frisch gemacht, da gibts keine Probleme.
Also habe ich Mazda im Brief zu erwarten - vielen Dank für die Info.
Nur mal zur Info....
War bei mir vor 6 Jahren genau der selber Sachverhalt.
Werkzulassung mit 19tkm.
Im Brief steht Mazda Deutschland Leverkusen als Erstbesitzer im Brief.
Bei Werkszulassungen, auch bei einem festen Fahrer, wird immer Mietfahrzeug angegeben.
Wenn Du nen fähigen Verkäufer hast, bekommst Du nochmal 3 Jahre TÜV, da Mietwagen jährlich geprüft werden müssen. Und wenn die erneute Prüfung noch vor dem 12. Monat geschieht, bekommst du noch einmal 3 Jahre HU
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. August 2023 um 11:59:10 Uhr:
Nur mal zur Info....
War bei mir vor 6 Jahren genau der selber Sachverhalt.
Werkzulassung mit 19tkm.
Im Brief steht Mazda Deutschland Leverkusen als Erstbesitzer im Brief.
Bei Werkszulassungen, auch bei einem festen Fahrer, wird immer Mietfahrzeug angegeben.
Wenn Du nen fähigen Verkäufer hast, bekommst Du nochmal 3 Jahre TÜV, da Mietwagen jährlich geprüft werden müssen. Und wenn die erneute Prüfung noch vor dem 12. Monat geschieht, bekommst du noch einmal 3 Jahre HU
Danke für die Info - das Fahrzeug ist „leider“ genau 1 Jahr alt - EZ im August 2022, da wird’s wohl nix mit den 3 Jahren TÜV.
Jetzt kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen, denn der nächste TÜV-/AU-Termin wurde beim Jahres-TÜV im Fahrzeugschein vermerkt - also in 2 bis 3 Jahren.