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Jahreswagen Kaufvertrag, keine Angaben über Vorschäden

Themenstarteram 13. April 2024 um 13:42

Bei einem Kaufvertrag für einen Jahreswagen beim Opel Händler.

Die Spalte "Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer"

leer ist, ist das ok? oder muss da unbedingt "Unfallfrei" stehen?

Der Verkäufer meinte, es ist leer weil es keine Unfallschäden gab.

Und das es eine GS Line ist steht auch nicht drinne, der Verkäufer meinte das brauche auch nicht da es an der Ident Nr. bzw. Fahrzeugestellnummer auch ersichtlich wäre

Vielen Dank.

Gruß

Vorschaeden
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31 Antworten
Themenstarteram 13. April 2024 um 20:15

Habe hier auch eine Anfrage gesendet, scheint nichts eingetragen zu sein, siehe auch Foto

https://de.vin-info.eu

FIN Abfrage
Themenstarteram 13. April 2024 um 20:18

Danke für den Link, leider kann ich dort keine Abfrage machen.

Das Fahrzeug ist ja noch garnicht zugelassen, wird erst nächste Woche durch den Händler zugelassen

Du fragst die falschen Anbieter ab und schmeisst das geld aus dem Fenster! Die Versicherer melden ihre Regulierungen ausschließlich in ihr HIS-System. Nur dort gibt es eine Chance auf sinnvolle Auskunft über abgerechnete Schäden.

Da hab ich gerade mal die FIN meines EOS eingegeben. Auto ist fast 17 Jahre alt und die haben außer den nackten Fahrzeugdaten nichts.

Themenstarteram 13. April 2024 um 20:31

Ok danke, dann kann ich das erts machen wenn das Fahrzeug auf mich zugelassen ist.

Wenn das denn auch wirklich kostenlos ist, weil da steht nichts von Kostenlos.

Ich hab mein Dickerchen vor einigen Monaten abgefragt, eine Rechnung kam nicht.

Themenstarteram 13. April 2024 um 21:10

ok,

wie lange hat es etwa gedauert bis der Bericht per Post zugestellt wurde oder wird es per E-Mail zugestellt?

Einige Wochen, kam (aus der Erinnerung) per Post.

Was bringt dir jetzt die Info, nachdem du schon unterschrieben hast? Da wirst du sowieso nichts mehr machen können.

Evtl. erfährt er so von einem offenbarungspflichtigen Vorschaden, der ihm zum Kauf nicht mitgeteilt wurde. Das könnte dann finanzielle Ansprüche bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages zur Folge haben. So ganz irrelevant ist es also nicht.

Das sagt sich in der Theorie alles sehr leicht, wird aber in der Praxis nur mit massivsten Nerven und Zeitaufwand verbunden sein. Und das dann was positives dabei rauskommt ist nicht Mal gewiss.

Der Händler kann immer behauptet, von einem Unfall nichts gewusst zu haben und das Feld im Kaufvertrag aus Versehen nicht ausgefüllt hat. Solange der Händler das alles glaubwürdig schildert, wird es schwer. Selbst bei einem Mitarbeiter Fahrzeug kommen Antworten wie: wir können nicht jeden Mitarbeiter überprüfen. Alles leider selbst miterlebt

Oder der Händler beschuldigt den Importeur, dann wird es nochmal um Monate länger dauern, irgendeine Lösung zu finden. Also ich würde es nicht wissen wollen und mir meine Nerven sparen.

Beim TE ist der Händler der Vorbesitzer. Der kann sich also keinesfalls rausreden. I.Ü. hat ein Händler eine erhöhte Prüfpflicht und kann sich bei offenbarungspflichtigen Vorschäden nie rausreden, weil es auf seine tatsächliche Kenntnis nicht ankommt. Sind ebenfalls Erfahrungswerte.

Als Händler gilt er als Experte und der muss Unfälle erkennen können

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