ist es versicherungbetrug??????

Hy
Ich habe eine frage ist es versicherungbetrug wenn ich mir das geld auszahlen lasse anstatt den schaden reparieren lasse.ein kind hat mir meinen twingo hinten zerkratzt kann aber damit leben.Laut gutachten sind es 778€

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen



Zitat:

jup und dann noch die Kostenausfallnutzung* geltend machen, weil du dein Auto ja für diese Zeit nicht nutzen konntest, wo es lackiert wurde. Dies wird pauschal je nach Fzg-Typ bezahlt, oder eben Leihwagen nehmen.
 
Und dann gibbet noch die Unkostenpauschale für Zeitaufwand, Lauferei, Telfoniererei, Briefeschreiben, Werkstättenabklappern etc. sind acuh nochmal 35-40 Euro.
 
Und dass ist alles rechtens und gängige Praxis.

*

Sorry, was bitte ist das denn ? Wenn überhaupt, dann ist das eine

Nutzungsausfallentschädigung.

Und pauschal wird da überhaupt nix bezahlt. Wenn, dann muss der "entgangene Nutzungsausfall" nachgewiesen werden. 

Eine Unkostenpauschale gibt es auch nicht. Das heist Kostenpausche "Un"Kosten gibbet nämlich nicht.

Und diese Kostenpausche beläuft sich auf 20 bis maximal 25 Euro.

Und warum schreibe ich das hier ?

Ganz einfach, damit sich der TE bei der Forderung seiner Ansprüche gegenüber der Versicheurng nicht blamiert.

Gruss

Delle

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Solange du den Schaden nicht beseitigst: Nein.
Sonst gäbe es die option ja auch nicht.

Du solltest es dann aber auch wirklich nicht billiger - auch bei keiner Hinterhoffirma - beseitigen lassen, dann wird es schnell zum Betrug...

nein es ist kein betrug, du hast das recht auf Basis eines Kostenvoranschlages / Gutachtens abrechnen zu lassen. Bedenke jedoch, dass du die anfallende Mwst. sowie etwaige Verbringungskosten und Stundenlöhne über dem ortsüblichen nicht erstattet bekommst.
Ferner solltest du bedenken, dass solltest du keinen Nachweis bringen, dass die zerkratzte Stelle repariert wurde, du bei einem erneuten Schaden den ersten abgezogen bekommst bei der Erstattung.

Mein Tip: Nach Kostenvoranschlag / Gutachten auszahlen lassen, anschließend zu nem Lackierer um die Ecke und nach Smartrepair fragen. Davon die Rechnung bei der Versicherung einreichen und sich die Mwst wiederholen sowie Kostenausfallnutzungspaule + Unkostenpauschale. Auto ist wie vorher und hast fast das gleiche Held in der Tasche, wie wenn du den Kratzer nicht häätest machen lassen.

ich will es auch gar nicht lackieren lassen kommt ein aufkleber drüber.#
also ist es kein versicherungsbetrug.

Darf ich fragen, welcher 778€- Schaden mit einem Aufkleber verdeckbar ist? :-)
Ist wirklich nur rein Interessehalber!

Ich würde mir das Geld auch auszahlenlassen und was drüberkleben... ;-)

Grüße,
Max

Danke das hört sich schon ganz gut an.
mit wieviel kann ich dann bei 778€ rechnen ohne mwst sind es 654,19€

ohne genaueres zu dem fall zu wissen:

je nach alter des kindes, muessen evtl sogar nicht einmal die eltern fuer den schaden haften.
(ob die private haftpflicht es uebernimmt ist moeglich, aber nicht sicher)

ein betrug ist es nicht, sondern als alternative vorgesehen.
Harry

es ist ein kratzer der bis runter zu der grundierung ist ein grosser aufkleber passt schon

mit der versicherung ist das schon geklärt die übernehmen den schaden
war verletzung der aufsichtspflicht die mutter war dabei

die frage ist, wie groß ist der kratzer, aber ne teillackierung bekommst sicher für 150 euro, davon bekommst die Mwst. +74 Euro Pauschalen, da biste dann bei Schaden beseitigen bei 700 Euro übrig für dich und eben den NAchweis haben, dass es gemacht wurde.

@kaburs: das hat nix mit hinterhoffirma zu tun, dass sind Rechte.

Es war zwar ansatzweise hier schon zu lesen, wurde aber nicht wirklich beachtet:

Du kannst nach Gutachten abrechenen, den Betrag (778,- EUR abzgl. evtl im Gutachten ausgewiesener MwSt. i.H.v. 123,- EUR = 655,- EUR) auszahlen lassen, zu ner anderen Lackiererei gehen, dort für 150,- EUR zzgl. 28,50 EUR MwSt. lackieren lassen und diese Rechnung bei der Versicherung einreichen. Dann bekommst du auch noch die 28,50 EUR MWSt. überwiesen!

Das ist natürlich alles legal und KEIN Betrug, wie hier angemerkt wurde!

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Es war zwar ansatzweise hier schon zu lesen, wurde aber nicht wirklich beachtet:

Du kannst nach Gutachten abrechenen, den Betrag (778,- EUR abzgl. evtl im Gutachten ausgewiesener MwSt. i.H.v. 123,- EUR = 655,- EUR) auszahlen lassen, zu ner anderen Lackiererei gehen, dort für 150,- EUR zzgl. 28,50 EUR MwSt. lackieren lassen und diese Rechnung bei der Versicherung einreichen. Dann bekommst du auch noch die 28,50 EUR MWSt. überwiesen!

Das ist natürlich alles legal und KEIN Betrug, wie hier angemerkt wurde!

Gruß
Jan

danke das war sehr hilfreich so in etwa habe ich es mir auch gedacht.

ES LEBE DER BVB!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Es war zwar ansatzweise hier schon zu lesen, wurde aber nicht wirklich beachtet:

Du kannst nach Gutachten abrechenen, den Betrag (778,- EUR abzgl. evtl im Gutachten ausgewiesener MwSt. i.H.v. 123,- EUR = 655,- EUR) auszahlen lassen, zu ner anderen Lackiererei gehen, dort für 150,- EUR zzgl. 28,50 EUR MwSt. lackieren lassen und diese Rechnung bei der Versicherung einreichen. Dann bekommst du auch noch die 28,50 EUR MWSt. überwiesen!

Das ist natürlich alles legal und KEIN Betrug, wie hier angemerkt wurde!

Gruß
Jan

jup und dann noch die Kostenausfallnutzung geltend machen, weil du dein Auto ja für diese Zeit nicht nutzen konntest, wo es lackiert wurde. Dies wird pauschal je nach Fzg-Typ bezahlt, oder eben Leihwagen nehmen.

Und dann gibbet noch die Unkostenpauschale für Zeitaufwand, Lauferei, Telfoniererei, Briefeschreiben, Werkstättenabklappern etc. sind acuh nochmal 35-40 Euro.

Und dass ist alles rechtens und gängige Praxis.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen



Zitat:

jup und dann noch die Kostenausfallnutzung* geltend machen, weil du dein Auto ja für diese Zeit nicht nutzen konntest, wo es lackiert wurde. Dies wird pauschal je nach Fzg-Typ bezahlt, oder eben Leihwagen nehmen.
 
Und dann gibbet noch die Unkostenpauschale für Zeitaufwand, Lauferei, Telfoniererei, Briefeschreiben, Werkstättenabklappern etc. sind acuh nochmal 35-40 Euro.
 
Und dass ist alles rechtens und gängige Praxis.

*

Sorry, was bitte ist das denn ? Wenn überhaupt, dann ist das eine

Nutzungsausfallentschädigung.

Und pauschal wird da überhaupt nix bezahlt. Wenn, dann muss der "entgangene Nutzungsausfall" nachgewiesen werden. 

Eine Unkostenpauschale gibt es auch nicht. Das heist Kostenpausche "Un"Kosten gibbet nämlich nicht.

Und diese Kostenpausche beläuft sich auf 20 bis maximal 25 Euro.

Und warum schreibe ich das hier ?

Ganz einfach, damit sich der TE bei der Forderung seiner Ansprüche gegenüber der Versicheurng nicht blamiert.

Gruss

Delle

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