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Ist es erlaubt in Österreich einen Anhänger (13-poliger E-Satz) mit einem 7-poligen Zugfahrzeug ?

Hi,
ist es erlaubt in Österreich einen Wohnwagen-Anhänger mit 13-poligen E-Satz mit einem Zugfahrzeug mit 7-poligen E-Satz zu ziehen? Die Funktionen die hierdurch wegfallen sind neben dem Dauerplus und dem Ladeplus (beides Für kühlschrank, also eher egal) und das Aufleuchten der Rückfahrleuchten beim Retourgang!!

Ist es also erlaubt, hiermit dann den Retourgang im Wohnwagen nicht anzeigen zu lassen, oder muss man das Zugfahrzeug umbauen?

Mein Beitrag in einem anderen Forum-Bereich hier lautet:
http://www.motor-talk.de/forum/anhaengerkupplung-e-satz-tausch-von-7-auf-13-polig-t5690707.html#post47103297

Vielen Dank für Eure Antworten,

LG,
stinkesocken

25 Antworten

...und wenn man als Besitzer von einem Anhänger, welcher noch den 7-poligen Stecker verbaut hat die Nase voll hat von den Adaptern, dann ists ne Kleinigkeit mal eben den Stecker durch einen 13 Poligen zu ersetzen... wie wir das z.B. bei unserer Anhängerflotte aus Wohnanhänger, Bootstrailern und Pritschenanhängern gemacht haben um alles einheitlich auf 13 Polig zu haben.

Los gegangen sind die Probleme mit den 7-poligen Steckern & Dosen, als die Anhänger mit NSL ausgerüstet sein mußten... damit war nix mehr frei für Dauerplus und die Wohnwägen blieben dunkel und das Bier im Kühlschrank blieb warm. ggg 😁
Andere die weiterhin Dauerpus auf der Steckdose am PKW installiert hatten, hatten das Problem, dass bei den neueren Anhängern ständig die NSL brannte... also mußte z.B. immer die Sicherung gezogen werden und die NSL funktionierte dann natürlich nicht, wie vorgesehen.
Außerdem kamen mit der Zeit Begehrlichkeiten bei der Camperfraktion auf... Dauerplus allein genügte nicht mehr... auch geschaltetes Zündungsplus oder eine Plus-Leitung, die über einen Schalter im Armaturenbrett abgeschaltet werden konnte mußte sein um stromintensive Verbraucher, wie den Kühlschrank während der Fahrt zu betreiben und beim Abstellen zu verhindern, dass der Kühlschrank die Starterbatterie leer zieht.

Da hat man, als die 7 poligen Stecker & Dose noch Standard waren so manches gesehen... da gabs z.B. Camper, welche einfach für die zusätzlichen Stromkreise -Dauerplus z.B. fürs Licht im Wohnanhänger und Zündungsplus für den Kühlschrank + jeweils Masse- einfach eine weiter 7 polige Dose ans Auto geschraubt haben - mußten dann beim Ankuppeln immer zwei Stecker verbunden werden, wobei man die halt auch nicht verwechseln sollte.

Inzwischen hat sich durchwegs das 13-polige System durchgesetzt... wobei da auch schon fast wieder alles belegt ist.

Jepp, die 13 polige Steckverbindung ist auch wesentlich kontaktfreudiger. An den 7 poligen ist einfach immer irgend eine Verbindung unterbrochen.

Andere Frage:
Ist eine 7 o. 13 polige Normsteckverbindung zwingend vorgeschrieben oder kann man auch eine völlig andere Verbindung wählen. (bspw. Harting).

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 14. Mai 2016 um 22:55:37 Uhr:


Mein 750 kg Rucksackanhänger hat auch nen 13 poligen Stecker aber keine Rückfahrleuchte(n).

Hallole ...

Bei meinem 750 kg Anhänger fehlte nur das Birn'chen in der Fassung .
Und schon war die Funktion vorhanden .

Beim 1. TÜV nach 3 Jahre würde ich etwas / leicht " angezählt " ...

... Hätte ... wohl schon für eine Nachprüfung ausgereicht , aber der Prüfer war gnädig zu mir und hatte an dem Tage wohl ein Auge zugedrückt 😉

Weil die Nebelschlußleuchte nicht funktionierte !

( ... wußte bis dahin gar nicht , daß ich überhaupt eine hatte ... , deswegen hatte ich das auch noch nie selbst überprüft , wie die anderen Licht - Funktionen hin & wieder )

Ursache war nur etwas Kontakt - Gammel an der Birne / Fassung .

... in diesem Zuge gab's dann auch von mir auch das Birn'chen für den Rückfahrscheinwerfer 🙂

Gruß
Hermy

1-tuev-anhaenger-12-05-2012x

so, jetzt antworte ich wieder mal. Entschuldigung, hab nicht mitbekommen, dass hier schon so viele Antworten auf meinen Beitrag gekommen sind.

Folgende Daten fehlen euch:
Baujahr 2012
Gesamtgewicht 1000kg
Gesamtlänge 5,92m
Gesamtbriete 2,20m
Rückfahrleuchte und 13-poliger Stecker schon werkseitig am Anhänger montiert.

Werde mich bessern und öfters schauen, ob Antworten vorhanden sind ;-)

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Zitat:

@stinkesocken schrieb am 24. Mai 2016 um 14:27:01 Uhr:



Folgende Daten fehlen euch:
Baujahr 2012
Gesamtgewicht 1000kg
Gesamtlänge 5,92m
Gesamtbriete 2,20m
Rückfahrleuchte und 13-poliger Stecker schon werkseitig am Anhänger montiert.

Werde mich bessern und öfters schauen, ob Antworten vorhanden sind ;-)

Der Adapter ist damit nicht zulässig!
Dieses Fahrzeug benötigt den Rückfahrscheinwerfer.

Zitat:

@querys schrieb am 25. Mai 2016 um 07:49:10 Uhr:



Der Adapter ist damit nicht zulässig!
Dieses Fahrzeug benötigt den Rückfahrscheinwerfer.

Und wie ist es, wenn an einem älteren Zugfahrzeug noch die "alte" 7 polige Steckdose vorhanden ist - genehmigt und zum Zeitpunkt der Montage noch Stand der Technik.

Ich sehe kein Problem damit in Österreich zu fahren.

Sehr gut, oder eher sehr schlecht, Aber danke für die Informationen.
Somit müssen wir mit dem kleineren Auto fahren (Clio 4 statt Scenic), da hab ich sinnvollerweise gleich den 13-poligen E-Satz einbauen lassen.

Rüste doch eine 13-Pol Steckdose am Fahrzeug nach.
Der 7-pol E-Satz wird höchstwahrscheinlich ein universaler E-Satz sein, der die Funktion an den Rückleuchten abgreift. Hier würde es ausreichen, wenn du eine einzelne Strippe für den Rückfahrscheinwerfer ziehst + die neue Steckdose.

Das geht sich jetzt bis Freitag nicht wirklich aus ;-) Aber ich werde mir das anschauen, dazu muss ich die Stoßstange herunternehmen, oder wo verläuft die Zuleitung für die Anhängerkupplung?

In erster Instanz würde ich einmal an den Rückleuchten nachsehen.
Wenn es kein CAN-basiertes System ist, sind dort meistens fahrzeugspezifische Kabelbrücken verbaut.
Also Originalstecker Auto wird in eine Buchse vom E-Satz gesteck. Der E-Satz bringt dann wiederum einen Stecker für die Rückleuchte mit. Der Anschluss für die Steckdose wird dort abgegriffen und unter das Auto geleitet.

Die ganz billige Variante arbeitet mit Stromdieben und wird am Kabel der Rückleuchte angeschlossen. Funktional so ähnlich wie der erste Variante, nur meiner Meinung nach nicht dauerhaltbar.

In beiden Fällen wirst du eine Veränderung am originalen Kabelstrang feststellen, wenn du mal an dem Stecker der Rückleuchte guckst und den Kabelweg etwas verfolgst.

Sollte es CAN-basiert sein, wovon ich nicht ausgehe, da mir keine 7-Pol E-Sätze mit CAN bekannt sind, siehst du von dem E-Satz an der Rückleuchte hingegen garnichts.

Zitat:

@querys schrieb am 25. Mai 2016 um 09:14:50 Uhr:


Rüste doch eine 13-Pol Steckdose am Fahrzeug nach.
Der 7-pol E-Satz wird höchstwahrscheinlich ein universaler E-Satz sein, der die Funktion an den Rückleuchten abgreift. Hier würde es ausreichen, wenn du eine einzelne Strippe für den Rückfahrscheinwerfer ziehst + die neue Steckdose.

Oder noch besser: beide Systeme sind vorhanden. 7 + 13-polig. Hab ich vor ein paar Tagen erst gesehen.

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