Ist eine Übertragung von Privat auf eine Einzelfirma möglich?

Hallo,

ist es eigentlich möglich, die SF-Klasse von einer Privatenperson auf eine Einzelfirma zu übertragen oder muss die Firma eine juristische Person sein?

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mik222


Wir halten fest: alles ist gut, die Frage des TE konnte mit JA beantwortet werden.

.....und genau das bezweifle ich!

Er kann den SFR lediglich auf den Inhaber der Einzelfirma übertragen, der diesen SFR der Firma zur Verfügung stellen kann!

Beleg mir doch mit AKBs oder entsprechenden Tarifbestimmungen, dass es in Deinen Sphären einen Versicherer gibt, der die Übertragung eines SFRs auf eine Firma zulässt!

Ich muß mich da mal konkreter ausdrücken:
Den TE verstand ich so, das er der Inhaber der Einzelfirma ist und zugleich auch der private Geber der SF-Klasse an den Inhaber der Einzelfirma ist - also ein und dieselbe Person!?!

Zitat:

Original geschrieben von mik222


Ich muß mich da mal konkreter ausdrücken:
Den TE verstand ich so, das er der Inhaber der Einzelfirma ist und zugleich auch der private Geber der SF-Klasse an den Inhaber der Einzelfirma ist - also ein und dieselbe Person!?!

....das kann sein muss aber nicht!

Fakt ist, dass auch wenn es die selbe Person ist keine Übertragung auf die Einzelfirma möglich ist, sondern nur eine "Zurfügungstellung"!

Beispiel:

Einzelfirma: MM IT-Lösungen - Inh. Max Mustermann, Musterstr. 1, 80805 München

Privat: Max Mustermann, Anderestr. 99, 80802 München

Max hat SF 9 und die Firma in 2010 gegründet.... Jetzt meldet er sein privates Fahrzeug ab und ein neues auf die Firma an!

Max kann seinen SFR nicht auf die Firma übertragen, weil sich eine Firma keinen eigenen SFR erfahren kann (hängt übrigens nicht mit dem Gründungsjahr zusammen)! Max kann aber glücklicherweise seinen SFR mittels dem Formular "Besondere Vereinbarung" in den Vertrag der Firma miteinbringen, so dass die Firma zwar in den Genuss des SFR kommt, Max aber weiterhin darüber entscheiden kann, was mit dem SFR passiert! Im Versicherungsschein steht dann folgendes:

Versichertes Fahrzeug: M-QQ 1111
Schadenfreiheitsklasse: SF 9
VN: MM IT-Lösungen - Inh. Max Mustermann, Musterstr. 1, 80805 München
Mit-VN: Max Mustermann, Anderestr. 99, 80802 München

Dieses Thema hier ist mal wieder ein Beispiel dafür, wie aus einer einfachen Frage + Antwort eine ganze Doktorarbeit werden kann.

Merkt Ihr eigentlich noch was?
Der TE wollte eine Antwort auf seine Frage, keine Doktorarbeit!

Inzwischen haben hier alle möglichen Leute ihren Senf dazugegeben, nur der TE nicht mehr. Dem reichte wohl die erste und die sechste Antwort.

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Ich gebe Dir Recht, deshalb mein Begriff "Sphären" einige Posts zurück!
Aber Doktorarbeit passt auch super.

Leider waren die 1. und die 6. Antwort sachlich falsch.
Richtig war Antwort 2. und die weiteren Erläuterungen von Mimro.
Manche Dinge sind halt nicht so einfach, besondes wenn man die Regelungen wie sie nunmal sind nicht wahrhaben will.
Ganz einfach:
Übertragung auf Firma - nein.
Mitversicherungsnehmervereinbarung - ja. Jederzeit selbst wieder nutzbar.
Übertragung auf privat - ja, im Rahmen der jeweiligen Regelungen der Gesellschaft. Dann unwiederbringlich weg.

Die Frage des TE deutete ich verkürzt wie seine Überschrift.

Die einfache Antwort ist ja.
WIE das abläuft, hat mich vor Jahren nicht interessiert (war/ist allerdings keine Einzelfirma, wäre dann aber auch problemlos möglich gewesen lt. Versicherung damals), wie evtl. auch den TE nicht.
Schön, das ihr das mit Sachkunde füllt, jedoch bezweifele ich etwas, das damit JEDER was anfangen kann...

Ich vermute, das für die meisten die von Dir erwähnte Mitversicherungsnehmervereinbarung am sinnvollsten wäre, oder liege ich da falsch?
Die letztgenannte Übertragung habe ich nicht verstanden.

Die Antwort ist eben nicht ja sondern nein.
Die Mitversicherungsnehmervereinbarung ist eben keine Übertragung sondern nur ein "zur Verfügung stellen" sozusagen eine "Leihgabe der SFR". Die der Mitversicherungsnehmer jederzeit widerrufen kann und z. B. nach einem Arbeitgeberwechsel diesem "leihen" kann. Oder für das Auto der Tochter hernehmen kann (auch eventuell hinzugekommene SFR).

Bei einer Übertragung ist es eben nicht möglich diese wieder zurück zu übertragen.

Ja, selbstverständlich ist es möglich, aber nur die SF Klassen die auch selbst erfahren werden konnten. Das heisst Firmeneintritt beachten und das Alter....

Gruss

Habt Ihr Azubis grad Kfz-Versicherung dran in der Ausbildung?
Stell doch mal die entsprechenden Klauseln hier rein.

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