Ist beim Reimport aus Nicht-EU MwSt. etc. nochmal fällig?
Ein Auto ist als Gebrauchtwagen (nach 270tkm und 11 Jahre) aus Deutschland exportiert und nach Norwegen vor einige Jahre importiert geworden. Das Auto war damals über 10 Jahre alt, kein MwSt. ausweisbar. Einfach abgemeldet und ausgeführt.
Wird das Auto wieder zurück nach Deutschland verkauft, muss denn der Käufer nochmal MwSt. und Einführsteuer zahlen, oder wird keine Steuern beim Import fällig, weil das Auto vorher bereits "Deutsch" war?
Beste Antwort im Thema
Nun ja, Deine Aussage ist trotzdem nicht korrekt... aber lassen wir es, das wäre Haarspalterei.
Fakt ist: Es fallen sicher die EUSt. an, Zölle nur unter Umständen die oben genannt wurden und eben nicht automatisch wie von dir suggeriert.....
30 Antworten
Zitat:
@dobifan schrieb am 20. Februar 2020 um 08:13:04 Uhr:
an den TE:Hast Du den damaligen Ausfuhrnachweis noch? Dann würde ich auf jeden Fall mal vorab mit den Zollbehörden sprechen, ob eventuell eine Wiedereinfuhr nach Art. 253 Verordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) in Frage kommt.
Er hatte doch schon geschrieben, dass es keinen Ausfuhrnachweis gibt.
Zitat:
@dobifan schrieb am 20. Februar 2020 um 08:02:43 Uhr:
c-nochmal-faellig-t6804002.html#post58427622]schrieb am 19. Februar 2020 um 19:07:17 Uhr[/url]:Lies bitte das Freihandelsabkommen EFTA- EU durch und dann korrigiere Deine Aussage.
Selbstverständlich wird auch ein Ursprung "Deutschland" gegeben, insofern die Ware die UrsprungskriterienEinfach zur Info:
Das ist mein tägliches Brot, ich schule Firmen, Doziere an einer Hochschule unter anderem zu diesem Thema und denke, dass ich mich alleine dadurch qualifiziere... sollte das nicht ausreichen: Ich sitze auch noch als aktives Mitglied in der Ursprungskommission der Schweiz...Bin also auf dem Gebiet mehr als Fit....
Dann zeig doch bitte im EFTA Freihandelsabkommen die Stelle, nach der Du glaubst, dass es für deutsche Gebrauchtwagen Zollfreiheit über EUR.1 Bescheinigung gibt, wenn DU Dich so toll auskennst. Da bin ich mal gespannt.
Du verwirrst den TE mit komischen Aussagen.
Die EUR.1 Bescheinigung wird er nicht bekommen, oder wo soll das stehen?
Es bleibt der einzige richtige Tipp: Der TE soll den Zoll fragen.
Nun, wie bereits oben geschrieben ist das mein tägliches Brot.
Die von mir beschriebene Vorgehensweise praktizieren tausende von Leute tagtäglich. Wenn Du der Meinung bist, Du weisst es besser, dann lasse ich Dich in Deinem Glauben. Mich würde es lediglich noch interessieren, woher Deine Kenntnisse stammen. Du scheinst sehr überzeugt sein, hast Du persönliche Erfahrungen? Ich lasse mich gerne mit Quellenangabe korrigieren.
Der Einfachheit halber: https://www.adac.de/.../
Dort unter Verzollung. Wobei ich mir sicher bin, auch dem ADAC glaubst DU nicht....
Die Passage wie gewünscht aus dem entsprechenden Infoportal "Mendelonline" im Verkehr Norwegen (EFTA) mit Deutschland (EU) zur Zolltarifnummer (Beispielhaft 8703.23 ff. / Annahme, da keine genauen Angaben zum Fahrzeug):
"A document confirming the preferential origin of the goods to be imported.
Only required if preferential treatment under a free trade agreement or arrangement is claimed.
For the preferential trade relations of the EU, please see the section on Preferential Treatment in the Overview of Import Procedures.
Goods may be eligible for preferential treatment if they have been either wholly obtained or preferential origin has been conferred by sufficient working or processing as per the product-specific rules of origin.
The Proof of Preferential Origin is to be submitted by the exporter.
Formal proofs of origin are usually issued by the competent customs authorities. In case non-formal proofs of origin are foreseen by the relevant rules of origin, these are made out by the exporter.
A Proof of Preferential Origin may replace a Certificate of Non-Preferential Origin, subject to acceptance by the customs authorities in the country of import."
So, und jetzt klink ich mich aus, dafür ist mir meine Zeit zu schade.... Der TE kann, wenn er möchte per PM mit mir schreiben, er bekommt dann entsprechend kompetente Auskunft auch hinsichtlich der notwendigen Stellen...
Zitat:
@400.000km schrieb am 20. Februar 2020 um 09:01:09 Uhr:
Zitat:
@dobifan schrieb am 20. Februar 2020 um 08:13:04 Uhr:
an den TE:Hast Du den damaligen Ausfuhrnachweis noch? Dann würde ich auf jeden Fall mal vorab mit den Zollbehörden sprechen, ob eventuell eine Wiedereinfuhr nach Art. 253 Verordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) in Frage kommt.
Er hatte doch schon geschrieben, dass es keinen Ausfuhrnachweis gibt.
Das Danke ist von mir, ich hatte das tatsächlich nicht mehr im Sinn während der ganzen Diskussion.
Sehr schade für den TE, hätte eventuell einiges sparen können.
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Rückwaren nach Art. 203 UZK kommt nur binnen 3 Jahren in Betracht, wenn die Ausfuhranmeldung mit dem Ausgangsvermerk noch vorliegt.
Umsatzsteuer müsste eine Privatperson dann trotzdem entrichten.
Zoll:
Fällt grundsätzlich an.
Aber es gibt das Präferenzabkommen, und mit EUR.1 bekommst du das Fahrzeug Zollfrei nach Deutschland.
Das Abkommen ist das "Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln".
Ich bestätige hier alles was mein Vorredner ( @dobifan ) erwähnt hat, es stimmt alles.
Wichtig ist, dass man sich eine Spediton sucht, weil Fahrzeuge können nicht mündlich angemeldet werden.
Zitat:
@Emma18021970 schrieb am 19. Februar 2020 um 11:40:11 Uhr:
Zitat:
@dobifan schrieb am 19. Februar 2020 um 11:17:33 Uhr:
Falsch,
Norwegen ist Efta-Mitglied. Daher ist ein EUR. 1 unter Umständen möglich, womit wenigstens die Zollabgaben vermieden werden können.
Bedingungen habe ich einen Post obenan genannt....Trotz EFTA Mitgliedschaft bleibt Norwegen ein Drittstaat und bei Einfuhr von Waren fallen Zoll und Eust an. Mit Vorlage der EUR geht der Zollsatz auf halt auf Null runter.
Okay. Wenn man es ganz richtig ausdrücken will.
Es fällt Zoll an, der Zollsatz wäre mit Präferenz ( EUR1.) bei 0 Prozent.
Es gibt nämlich Präferenzzollsätze die nicht ganz entfallen.
Vielen Dank, offensichtlich noch mal jemand vom Fach. Es ist manchmal schon wirklich schwierig hier gegen Windmühlen anzutreten… Ich habe übrigens mittlerweile auch das ganze auf der Auskunfts-Seite der norwegischen Zollbehörden gefunden, darf man gerne hier selbst noch mal nachlesen:
Ich glaube mehr oder weniger ist nun alles gesagt ...
Ok, made in Germany geht auch, das sehe ich ein. Allerdings steht hier in diesem Thread nirgends, dass es sich um ein in Deutschland oder EU hergestelltes Auto handelt.
... auch wenn es gemäß Signatur ein Mercedes sein könnte.
Im Link zum Norwegischen Zoll steht, dass aber maximal 10% Fremdanteile ("up to 10% third-country materials in production"😉 im Auto sein dürfen. Das ist dank Globalisierung bei Autos schwierig einzuhalten, oder wie wird das gehandhabt?
Nein. Es ist in der Anlage 2 aufgeführt, wann die Ware ausreichend Be- oder Verarbeitet wird. (je nach HS Nummer)
"Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet"
Und das wird nachgewiesen in Deutschland durch Lieferantenerklärungen usw.
Ist das Auto eventuell über 30 Jahre alt und könnte als Oldtimer eingeführt werden? Dann würde man zumindest schon mal nur noch über den reduzierten EUSt-Satz von 7% reden und 0% Zoll.
Zitat:
@400.000km schrieb am 21. Februar 2020 um 00:04:37 Uhr:
Ok, made in Germany geht auch, das sehe ich ein. Allerdings steht hier in diesem Thread nirgends, dass es sich um ein in Deutschland oder EU hergestelltes Auto handelt.
Deswegen auch mein KLARER Hinweis, dass die Ursprungsregeln eingehalten werden müssen....
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 21. Februar 2020 um 08:38:26 Uhr:
Und das wird nachgewiesen in Deutschland durch Lieferantenerklärungen usw.
Wo bekommt man die her? Das wird dann doch kompliziert, oder?
Der Hersteller kann ihm die Lieferantenerklärung als Nachweis geben.
Für ihn wird's aber eventuell doch noch schwierig. Er muss nämlich noch nachweisen, dass die Einfuhr damals unter Anwendung der Präferenz durchgeführt wurde. Falls nicht, dürfte, rein rechtlich gesehen, tatsächlich kein EUR. 1 beantragt werden, da der Nachweis einer ununterbrochenen Präferenzkette nicht gegeben wäre.
Zitat:
@Jaden2000 schrieb am 20. Februar 2020 um 18:05:26 Uhr:
Zitat:
@Emma18021970 schrieb am 19. Februar 2020 um 11:40:11 Uhr:
Trotz EFTA Mitgliedschaft bleibt Norwegen ein Drittstaat und bei Einfuhr von Waren fallen Zoll und Eust an. Mit Vorlage der EUR geht der Zollsatz auf halt auf Null runter.
Okay. Wenn man es ganz richtig ausdrücken will.
Es fällt Zoll an, der Zollsatz wäre mit Präferenz ( EUR1.) bei 0 Prozent.
Es gibt nämlich Präferenzzollsätze die nicht ganz entfallen.
Ich versteh euer ganzes Problem hier nicht.
Da will einer ein in die Jahre gekommenes Auto in die EU (D) einführen und fragt was anfällt, das sind nun mal 19 % Eust und Zölle vom Kaufpreis plus eventueller Frachtkosten. Ich habe KEINEN Zollsatz genannt. Und dann kommt Ihr mit EFTA , Präferenzabkommen und Freihandelsabkommen, das KENNE ich alles.
Wie vorher schon beschrieben bei Ausstellung einer EUR 1 sind Lieferantenerklärungen beim beim norwegischen Zoll vorzulegen und ob die der Ausführer die bekommt, das mag mal dahin gestellt sein, eher nicht.
Und genauere Informationen zu bekommen be nötigt man mehr Input vom Themenersteller. Und hier wäre es sinnvoller gewesen, sich bei seinem zuständigem Zollamt zu informieren (am besten vor Ort) oder die Anfrage bei info.privat@zoll.de zu stellen, anstelle im Forum.
Meine Erfahrung ist, wenn Leute was fragen einfache Antworten geben, mehr habe ICH nicht getan und meine Antworten sind nicht FALSCH oder FEHLERHAFT. Wenn ich was nicht weiß bin ICH ruhig.
Wünsche euch ein geruhsames Wochenende in Ruhe und Frieden.
Also wenn du es so haben willst.
Zeitwert + Frachtkosten also Zollwert.
Davon 10 Prozent Zoll.
Dieser wird nochmal daraufgeschlagen und dann 19% Umsatzsteuer.
Aber wichtig. Es wird eine elektronische oder schriftliche Zollanmeldung benötigt.
Beispielt:
Auto kostet noch 2000 € und es fallen Frachtkosten in höhe von 100 Euro an. In der EU fallen dann noch 50 Frachkosten an.
Zollwert ist 2100€
Also betragen die Abgaben 708,40 €