Internetauktion Gerichtsurteil
Da sieht man den Rechtsstaat Ö.........ich wie ein Ri..ter entscheidet über eine
gewonnene Internetauktionen.
Gestern ist nach 1jähriger streiterei Bezirksgericht W.... mit einem Vergleich ungewollten teueren Vergleich zu Ende gegangen.
Schuldspruch:
Obwohl gewonnene Internetauktion, zu gunsten des Versteigereres.
Vorgeschichte:
H.T hatte einen überholten Motor mit allen Anbauteilen bei einer Internetauktion um 100.-€ den Hr S.R angeboten hatte als einziger Bieter ersteigert..
Dieser wollte aber den Motor nicht rausrücken da Er sich angeblich bei der Auktion mit dem Angebotspreis geirrt hatte und Ihn schon um 900.-verkauft hatte und deshalb nicht mehr hätte.
Nach mehrmaligen E Mail schreiben hin u her könnte er ja den Motor nicht um 100.- sondern um 900.- doch noch erwerben.
Obwohl es einen Ersteigerungstitel gab, nach mehrmonatigen Schreiben kam es zu einer Klage am Gericht.
Klagewert des Motors 3000.-€
Gerichtverhandlung : 1
Es wurde ein Vergleich angestrebt den Hr H.T u sein Rechtsanwalt nicht akzeptieren wollten.
5Monate verstrichen
Gerichtsverhandlung: 2 (gestern)
Einvernahme durch den Richter des Klagenden und Beklagten.
Der Richter meinte nachher das der Wert des Motors weit höher liege als der des eigerten Preises von 100.-€ und von einer anderen Wertschätzung ( 3-4000.-€ )ausgehe und deshalb das Fehlverhalten des Beklagten bei der Angebotslegung vorliege und dies akzeptierte.
Jeder Versuch auf die geltenden Versteigerungsbedingungen hinzuweisen wurden abgeschmettert und nicht akzeptiert.
Es wurde unter Duck des Richters, das der Klagende schlechte Karten hätte seinen Anspruch geltend zu machen und dieser bei einem negativen Schuldspruch
die heutigen Gerichtskosten von über 2000.-€ tragen müßte zu einem Vergleich geraten.
Nächste Instanz bei negativen Schuldspruch 4000.- + Anwaltskosten des Beklagten.
Wenn der Kläger aber seinen Anspruch zurückziehen sollte (verzicht des Motors) so hätte er die heutigen Kosten kompl. zu tragen
Nach einer Beratungspause mit seinem Anwalt stimmte dieser dann den Vergleich zu
sieht wie folgt aus:
ersteigerter Motor statt un 100.- jetzt 450.-€
+
Gerichtskosten Klagenden ca 1100.-
+
angefallenen Rechtsanwaltskosten
geschätzte Kosten 2500.- für einen Motor den man ursprünglich um 100.- ersteigert hatte.
Fazit:
Auch wenn man 100% sicher ist einen Artikel günstig erworben zu haben heißt noch lange nicht das man Recht bekommt.
Da sind eigentlich die AGB ( Rechtslage) bei Internetgeschäften für Sc.....e
was meint Ihr dazu?
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Schonmal was von 'Preistreibern' gehört?
Also Leute, die auf etwas bieten, nur um auf etwas zu bieten, um den Preis für den Versteigerer erträglicher zu machen, der mitbietet, obwohl kein Interesse besteht, bekannter vom Verkäufer.
Das ist ein Problem --- aber nicht das Problem dieses Falles.
Zitat:
DU weißt offenbar, das man bei eBay rein rechtlich nichts versteigert!!
Der höchstbietende schließt einen gewöhnlichen Kaufvertrag ab, das ist aber KEINE VERSTEIGERUNG!
(ja, darüber gabs Mehrere Gerichtsurteile!)
Es ist keine "reine" Versteigerung, ja.
Aber einige Elemente der Versteigerung sind nach wie vor vorhanden --- z.B., daß man ein Auto für einen Euro ersteigern kann.
Wenn du zu deinem Freund sagst, er könne dein Auto für 10€ kaufen, er dir das Geld überreicht, ist der Kaufvertrag gültig oder ungültig?
Wenn ein geringer Verdacht besteht, dass das Angebot nicht ernstzunehmend ist (was ja bei 10 € der Fall ist), kommt kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
Zitat:
Original geschrieben von Phish
Wenn ein geringer Verdacht besteht, dass das Angebot nicht ernstzunehmend ist (was ja bei 10 € der Fall ist), kommt kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
Und genau DARAUF dürften die Richter sich berufen...
Ist ja auch äußerst bescheuert, von jemanden zu verlangen etwas drastisch unter Wert zu verkaufen, wie hier den Motor, für den man locker den 10 Fachen Wert bekommen könnte oder aber das Haus...
Das da geklagt wurd, ist echt dämlich, besonders beim Haus...
Zitat:
Original geschrieben von Phish
Wenn ein geringer Verdacht besteht, dass das Angebot nicht ernstzunehmend ist (was ja bei 10 € der Fall ist), kommt kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande.
Warum sollte ein Ebay-Angebot nicht ernstzunehmen sein?