Forum...weitere
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. ...weitere
  5. Internetauktion Gerichtsurteil

Internetauktion Gerichtsurteil

Themenstarteram 1. September 2006 um 7:54

Da sieht man den Rechtsstaat Ö.........ich wie ein Ri..ter entscheidet über eine

gewonnene Internetauktionen.

Gestern ist nach 1jähriger streiterei Bezirksgericht W.... mit einem Vergleich ungewollten teueren Vergleich zu Ende gegangen.

Schuldspruch:

Obwohl gewonnene Internetauktion, zu gunsten des Versteigereres.

Vorgeschichte:

H.T hatte einen überholten Motor mit allen Anbauteilen bei einer Internetauktion um 100.-€ den Hr S.R angeboten hatte als einziger Bieter ersteigert..

Dieser wollte aber den Motor nicht rausrücken da Er sich angeblich bei der Auktion mit dem Angebotspreis geirrt hatte und Ihn schon um 900.-verkauft hatte und deshalb nicht mehr hätte.

Nach mehrmaligen E Mail schreiben hin u her könnte er ja den Motor nicht um 100.- sondern um 900.- doch noch erwerben.

Obwohl es einen Ersteigerungstitel gab, nach mehrmonatigen Schreiben kam es zu einer Klage am Gericht.

Klagewert des Motors 3000.-€

Gerichtverhandlung : 1

Es wurde ein Vergleich angestrebt den Hr H.T u sein Rechtsanwalt nicht akzeptieren wollten.

5Monate verstrichen

Gerichtsverhandlung: 2 (gestern)

Einvernahme durch den Richter des Klagenden und Beklagten.

Der Richter meinte nachher das der Wert des Motors weit höher liege als der des eigerten Preises von 100.-€ und von einer anderen Wertschätzung ( 3-4000.-€ )ausgehe und deshalb das Fehlverhalten des Beklagten bei der Angebotslegung vorliege und dies akzeptierte.

Jeder Versuch auf die geltenden Versteigerungsbedingungen hinzuweisen wurden abgeschmettert und nicht akzeptiert.

Es wurde unter Duck des Richters, das der Klagende schlechte Karten hätte seinen Anspruch geltend zu machen und dieser bei einem negativen Schuldspruch

die heutigen Gerichtskosten von über 2000.-€ tragen müßte zu einem Vergleich geraten.

Nächste Instanz bei negativen Schuldspruch 4000.- + Anwaltskosten des Beklagten.

Wenn der Kläger aber seinen Anspruch zurückziehen sollte (verzicht des Motors) so hätte er die heutigen Kosten kompl. zu tragen

Nach einer Beratungspause mit seinem Anwalt stimmte dieser dann den Vergleich zu

sieht wie folgt aus:

ersteigerter Motor statt un 100.- jetzt 450.-€

+

Gerichtskosten Klagenden ca 1100.-

+

angefallenen Rechtsanwaltskosten

geschätzte Kosten 2500.- für einen Motor den man ursprünglich um 100.- ersteigert hatte.

Fazit:

Auch wenn man 100% sicher ist einen Artikel günstig erworben zu haben heißt noch lange nicht das man Recht bekommt.

Da sind eigentlich die AGB ( Rechtslage) bei Internetgeschäften für Sc.....e

was meint Ihr dazu?

19 Antworten

Tja, man hätte ja auch einfach auf den Motor verzichten und das ganze als Pech abhaken können ;)

Das ganze - in Verbindung mit einer Meldung des Vorfalles an eBay - hätte ne Menge Stress, Zeit und Kohle gespart. So lange noch kein Geld überwiesen worden ist, ist doch alles ok... wenn auch sehr ärgerlich.

Gruß

Ralle

Themenstarteram 1. September 2006 um 8:11

Hallo Ralle

Sorry habe was vergessen. Habs schon hinzugefügt.

am 1. September 2006 um 22:00

Hi zusammen,

zu den ganzen Internetauktionen sage ich nur:

Jeder, ob Käufer oder Verkäufer, sollte sich im Klaren sein, in welches Haifischbecken man sich begibt. Ich sage nur Spaßbieter=> siehe meine SIG. Quelle Stiftung Warentest.

Grüße

Sorry, aber was muss man nur für ein *Mensch* sein, um einen 'überholten Motor mit allen Anbauteilen' für 100€uro zu wollen?!

Da sollte doch der letzte Mensch wissen, das das etwas arg wenig sein könnte...

Von daher ist das Urteil der Richter völlig richtig und Nachvollziebar, denn man kann ja schlecht gezwungen werden, etwas zu verschenken, was in diesem Fall der Fall wäre...

Was ich hier sehe ist ein völlig schwachsinniger und vorallendingen UNNÖTIGER Prozess, der einfach nur zustande gekommen ist, weil irgendwer meinte, unbedingt im Recht sein zu müssen...

Dazu noch:

'Geiz ist geil!!!11111'

Und wie man hier (mal wieder) sieht, ist Geiz eben nicht geil.

Ein anderes Beispiel wäre Feta, wo die Geschmacksunterschiede zwischen unterschiedlichen Produkten mehr als gewaltig sind.

Da gibts von sehr mild bis geschmacksneutral bis sehr kräftiger Geschmack alles, alles halt eine Frage wie viel man bezahlt (meine Favoriten: der aus der Käsetheke für 2€/150g bzw Patros Schafmilch für 1,6€/150g), auch 'ungenießbar' ist dabei, der von Aldi, der 85c/200g von Mibell schmeckt wirklich kaum bzw nach nichts...

Aber wie man von der Reklame eingehämmert bekommt, ist man ja doof/blöd und nicht mehr zurechnungsfähig, wenn man mehr bezahlt....

Tja, nur dummerweise bekommt man halt nur das was man bezahlt hat, wenn man wenig bezahlt bzw bezahlen möchte, bekommt man halt nur Schund, Schrott und Müll (z.B. (elektro) Werkzeugen) oder aber, wie in diesem Falle, garnichts.

Themenstarteram 4. September 2006 um 5:46

@ stefan

Schwachsinn was Du da schreibst.

 

Wenn einer nur um Gebühren zu sparen einen kleinen Betrag eingibt, dann mehrere Tage Zeit hat diesen zu ändern, dieses nicht tut dann hat er Pech gehabt .

 

Nur weil es einer Prominenter ist , gelten die Versteigerungsregeln nicht?

typisch Freunderlwirtschaft.

ps auch wenn der Kläger zu recht weitergeklagt hätte bis zur letzten Instanz (O EU Gerichtshof), so hätte sich das noch Jahre hingezogen.

Nein, eher was du schreibst, denn wie du selbst schreibst

Zitat:

H.T hatte einen überholten Motor mit allen Anbauteilen bei einer Internetauktion um 100.-€ den Hr S.R angeboten hatte als einziger Bieter ersteigert..

Sollte doch jedem blinden klar sein, das der Motor mehr Wert ist als 100€uro.

Und genau _DAS_ hat das Gericht auch festgelegt:

Man muss etwas nicht deutlich unter Wert hergeben, punkt.

Und eben genau das wäre der Fall gewesen, wenn dieser Motor für 100€uro den Besitzer gewechselt hätte.

Da es auch noch eine AUKTION war, laut dir...

 

Aber schon klar, der Ehrliche Händler, der bei der Auktion nicht bescheißt und nicht mal eben 'nen Freund anruft, der mal schnell den Preis in Regionen treibt, die vertretbar sind, wird bestraft :rolleyes:

Sorry, aber irgendwie...

Hi

@stefan

Kannst das ganze auch anders sehen. Warum stellt er den Motor rein und setzt kein Mindestpreis rein. Oder Startpreis z.B. 800EUR. Die möglichkeiten gibt es. Und wenn er diese nicht in Anspruch nimmt um Kosten zu Sparen dann Pech.

Ich finde wenn einer bei 1 Euro anfängt, lebt halt mit der Gefahr das es mal daneben geht.

LG

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Von daher ist das Urteil der Richter völlig richtig und Nachvollziebar, denn man kann ja schlecht gezwungen werden, etwas zu verschenken, was in diesem Fall der Fall wäre...

Wenn man es aber zu diesem Preis angeboten hat, dann sehr wohl --- das muß man sich eben VORHER überlegen.

Das Urteil ist in der Tat seltsam. Ich meine, in Deutschland sei ein vergleichbarer Fall (sogar mit weit höherem Streitwert, es ging um ein Auto) mal zugunsten des Bieters entschieden worden. Ich habe dieses Urteil aber leider gerade nicht zur Hand.

Zitat:

Was ich hier sehe ist ein völlig schwachsinniger und vorallendingen UNNÖTIGER Prozess, der einfach nur zustande gekommen ist, weil irgendwer meinte, unbedingt im Recht sein zu müssen...

Auf diese Weise kommt so ziemlich JEDER Prozeß zustande.

Zitat:

Dazu noch:

'Geiz ist geil!!!11111'

Und wie man hier (mal wieder) sieht, ist Geiz eben nicht geil.

Ein anderes Beispiel wäre Feta, wo die Geschmacksunterschiede zwischen unterschiedlichen Produkten mehr als gewaltig sind.

Da gibts von sehr mild bis geschmacksneutral bis sehr kräftiger Geschmack alles, alles halt eine Frage wie viel man bezahlt (meine Favoriten: der aus der Käsetheke für 2€/150g bzw Patros Schafmilch für 1,6€/150g), auch 'ungenießbar' ist dabei, der von Aldi, der 85c/200g von Mibell schmeckt wirklich kaum bzw nach nichts...

Aber wie man von der Reklame eingehämmert bekommt, ist man ja doof/blöd und nicht mehr zurechnungsfähig, wenn man mehr bezahlt....

Tja, nur dummerweise bekommt man halt nur das was man bezahlt hat, wenn man wenig bezahlt bzw bezahlen möchte, bekommt man halt nur Schund, Schrott und Müll (z.B. (elektro) Werkzeugen)

Das ist nichts weiter als funktionierende Marktwirtschaft.

Wenn du mehr Qualität haben willst, dann bekommst du sie --- du mußt nur bereit sein, dafür auch mehr Geld auszugeben. Das Feta-Besipiel ist dafür jedoch eher ungeeignet --- schließlich geht es da weniger um objektive Qualität, sondern mehr um subjektiven Geschmack. Desweiteren werden auch öfters Markenprodukte unter anderem Label ("K-Classic" etc.) für deutlich weniger Geld angeboten --- dann bekommt man dieselbe Qualität für weniger Geld.

Zitat:

oder aber, wie in diesem Falle, garnichts.

Das ist dann nicht mehr in Ordnung, daß man bezahlt, aber nichts bekommt --- unabhängig von der Preislage.

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Wenn man es aber zu diesem Preis angeboten hat, dann sehr wohl --- das muß man sich eben VORHER überlegen.

Was muss man sich vorher überlegen??

Das man noch 'nen '2. Bieter' in der Hinterhand haben muss, für den Fall, das der Preis nicht wie erwartet ausfällt, damit er den Preis in erträgliche Regionen treibt??

Das man etwas verkaufen MUSS, egal wie der Preis nun ausschaut??

Wenn etwas einen Wert von 3000-7000€uro hat, dann muss ich also verkaufen, wenn das Gebot bei 100€uro liegt??

Naa, wirklich nicht, der Preis war in diesem Fall für dieses Produkt nicht angemessen, das sahen auch die Richter so, das der Wert weitaus höher war als der erzielte Preis, ergo wenn der erzielte Preis viel zu niedrig ist, muss der Verkäufer nicht verkaufen.

Zitat:

Auf diese Weise kommt so ziemlich JEDER Prozeß zustande.

Das ist wohl war, aber in diesem Fall ists äußerst extrem...

Das Verhalten des Verkäufers ist daher mehr als verständlich, das des Käufers nicht...

Zitat:

Das Feta-Besipiel ist dafür jedoch eher ungeeignet

Nein, ist es nicht!

Der Mibell Feta für 85cent schmeckt ansatzweise nach Feta, ist aber sehr mild (=schmeckt nach garnichts), ergo kein Geschmack.

Bei den hochpreisigen, also die ab 1,5€/200g haben da weitaus mehr Geschmack, da ist auhc alles dabei, ein recht zarter Geschmack wie z.B. beim Kuhmilchfeta von Patros oder ein sehr starker, ja fast schon Penetranter Geschmack wie der von Notos.

Die haben aber alle eines gemein:

Die schmecken alle irgendwie nach Feta, auch der Mibell (wenn man ihn aber wäscht und in Öl eingelegt hat, schmeckt er eher nach gepresster Milch).

 

Der Aldi Feta schmeckt aber einfach nur widerlich, einfach unbeschreiblich penetrant, mit einem starken beigeschmack.

Geschmacklich ist das Teil wirklich nicht als Feta zu erkennen, nichtmal nach Waschen + in Öl einlegen ist das Zeugs genießbar...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Was muss man sich vorher überlegen?

Ob man etwas versteigern will, und zu welchen Konditionen.

Wenn man auf ein Mindestgebot verzichtet, dann ist das eben riskant.

Zitat:

Das man noch 'nen '2. Bieter' in der Hinterhand haben muss, für den Fall, das der Preis nicht wie erwartet ausfällt, damit er den Preis in erträgliche Regionen treibt?

Wenn man so jemanden "in der Hinterhand" hat, dann wird man das Teil gar nicht versteigern, sondern direkt an ihn verkaufen.

Zitat:

Das man etwas verkaufen MUSS, egal wie der Preis nun ausschaut??

Wenn etwas einen Wert von 3000-7000€uro hat, dann muss ich also verkaufen, wenn das Gebot bei 100€uro liegt??

Naa, wirklich nicht, der Preis war in diesem Fall für dieses Produkt nicht angemessen, das sahen auch die Richter so, das der Wert weitaus höher war als der erzielte Preis, ergo wenn der erzielte Preis viel zu niedrig ist, muss der Verkäufer nicht verkaufen.

Das ist nun mal das Wesen einer Versteigerung, daß die Ware für einen Preis weggeht, der deutlich UNTER dem Verkehrswert liegen kann --- ebenso kann der erzielte Preis deutlich DARÜBER liegen.

Wenn man nun auf ein Mindestgebot verzichtet, dann läßt man den Verkehrswert eben völlig außen vor --- und geht damit "volles Risiko".

Deswegen ist das Gerichtsurteil nicht nachvollziehbar. (Der Richter weiß offenbar nicht, was eine Versteigerung ist.)

-----

Bei Feta kenne ich mich nicht so aus ;)

Bei anderen Lebensmitteln probiere ich mich eben einfach mal durch und kaufe dann später bevorzugt das Produkt, das mir am besten schmeckt --- was nicht selten eines der billigeren ist.

Bei Lebensmitteln ist das ja auch relativ einfach und risikolos --- bei "längerfristingen" Anschaffungen für mehr Geld ist das schon schwieriger.

Themenstarteram 5. September 2006 um 13:48

@ubc

Deswegen ist das Gerichtsurteil nicht nachvollziehbar. (Der Richter weiß offenbar nicht, was eine Versteigerung ist.)

oh ja , die wissen ganz genau um was es hier geht..

ist schon der 5 Fall den die Richter zu gunsten des Versteigerers entscheiden.:-(

zu.

Fasll 2

Frau bietet Haus um 1.-€ an , nur 1 Bieter , Klage und verloren. Frau kann sich Haus behalten.

Also AGB von diversen Internetanbietern für h..........

am 5. September 2006 um 14:17

Zitat:

Original geschrieben von shark7

Fasll 2

Frau bietet Haus um 1.-€ an , nur 1 Bieter , Klage und verloren. Frau kann sich Haus behalten.

Es wurde damals dem Ersteigerer aber eine Entschädigung zugesprochen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Ob man etwas versteigern will, und zu welchen Konditionen.

Und das geht eben nicht so recht...

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Wenn man auf ein Mindestgebot verzichtet, dann ist das eben riskant.Wenn man so jemanden "in der Hinterhand" hat, dann wird man das Teil gar nicht versteigern, sondern direkt an ihn verkaufen.Das ist nun mal das Wesen einer Versteigerung, daß die Ware für einen Preis weggeht, der deutlich UNTER dem Verkehrswert liegen kann --- ebenso kann der erzielte Preis deutlich DARÜBER liegen.

1. Gabs das damals schon??

Irrtum??

2. Schonmal was von 'Preistreibern' gehört?

Also Leute, die auf etwas bieten, nur um auf etwas zu bieten, um den Preis für den Versteigerer erträglicher zu machen, der mitbietet, obwohl kein Interesse besteht, bekannter vom Verkäufer.

 

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Deswegen ist das Gerichtsurteil nicht nachvollziehbar. (Der Richter weiß offenbar nicht, was eine Versteigerung ist.)

DU weißt offenbar, das man bei eBay rein rechtlich nichts versteigert!!

Der höchstbietende schließt einen gewöhnlichen Kaufvertrag ab, das ist aber KEINE VERSTEIGERUNG!

(ja, darüber gabs Mehrere Gerichtsurteile!)

 

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Bei Feta kenne ich mich nicht so aus ;)

Bei anderen Lebensmitteln probiere ich mich eben einfach mal durch und kaufe dann später bevorzugt das Produkt, das mir am besten schmeckt --- was nicht selten eines der billigeren ist.

Bei Lebensmitteln ist das ja auch relativ einfach und risikolos --- bei "längerfristingen" Anschaffungen für mehr Geld ist das schon schwieriger.

Manchesmal muss man aber einen gewissen Preis für etwas zahlen (Feta ;)), manchesmal tuts nicht not...

Usw...

Zitat:

Original geschrieben von shark7

oh ja , die wissen ganz genau um was es hier geht..

ist schon der 5 Fall den die Richter zu gunsten des Versteigerers entscheiden.

Dann steckt wohl Methode hinter diesen Urteilen :(

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. ...weitere
  5. Internetauktion Gerichtsurteil