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Importiertes Auto verkaufen - Steuer

Themenstarteram 17. September 2019 um 9:21

Hallo,

ich bin aus Norwegen nach Deutschland gezogen und habe meinen Neuwagen nach Deutschland importiert.

(Steuerausgleich erhalten)

Nun möchte ich diesen verkaufen. Gibt es da irgendwelche "Sperrfristen" auch hinsichtlich der Steuerrückerstattung?

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14 Antworten

Von wem hast du diesen Steuerausgleich erhalten?

Themenstarteram 17. September 2019 um 9:32

Von der Norwegischen Regierung.

Sofern du den Wagen als Umzugsgut deklariert hast, und sofern du deswegen von der Zahlung von Zoll usw. ausgenommen wurdest, dann besteht meines Wissens eine Haltefrist von 12 Monaten, in der du den Wagen nicht verkaufen darfst, ohne nachträglich Zoll usw. zu entrichten. So war es seinerzeit bei mir, als ich aus den USA ein gebrauchtes Kfz. mitgebracht habe. Ich hatte dort 1 Jahr gelebt und den Wagen auch länger als 6 Monate in den USA besessen, von daher war beim Import nach Deutschland kein Zoll und keine Einfuhr-Umsatzsteuer fällig - es gab aber die Auflage, den Wagen ab Import noch 12 Monate zu behalten. Es ist aber 20 Jahre her, ich weiß nicht verbindlich, ob das heute noch so ist und welche Regelungen hier für Norwegen gelten (nicht EU, aber EWR - Europäischer Wirtschaftsraum).

Die Regelungen bezüglich der Steuerrückerstattung für Norwegen kenne ich nicht, aber da sowohl du als auch das Auto jetzt hier legal in Deutschland sind, dürften sich die norwegischen Behörden wohl<nicht mehr für deinen Wagen interessieren. Ist aber nur eine Vermutung.

Zitat:

@JSchneckenburger schrieb am 17. September 2019 um 11:32:33 Uhr:

Von der Norwegischen Regierung.

Dann dürfte deine Frage nach norwegischem Recht zu beantworten sein. Da zweifle ich etwas an der Kompetenz dieses Forums ;-)

hast Du Einfuhrumsatzsteuer in deutschland gezahlt?

Für die Norweger ist der Fall "gegessen". was deutsches Steuerrecht angeht mußt Du deinen Steuerberater fragen oder die behörde bei der Du die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hast (Zoll)

Die Rückerstattung der norwegischen Regierung für die dort gezahlte Luxussteuer spielt in D keine Rolle. Es könnte aber sein, dass Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig werden. Das gilt aber nicht, wenn das Auto 6 Monate auf Dich angemeldet war und auf Dich angemeldet bleibt. Die dafür geltende Haltefrist von 12 Monaten gibt es noch immer. In dieser Zeit darf das Auto nicht verkauft werden bzw. müsste es dann nachversteuert und verzollt werden.

https://www.zoll.de/.../voraussetzungen_node.html

Die Frage ist, ob bei einem Import aus einem EWR-Mitgliedsstaat überhaupt Abgaben fällig werden. Kann das jemand genauer sagen?

sie werden fällig, bei einem EFTA-Staat wie Norwegen aber vergünstigt: https://www.finanztip.de/einfuhrzoll/

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2019 um 15:34:21 Uhr:

sie werden fällig, bei einem EFTA-Staat wie Norwegen aber vergünstigt: https://www.finanztip.de/einfuhrzoll/

völlig irrelevanter Link.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. September 2019 um 14:52:19 Uhr:

Die Rückerstattung der norwegischen Regierung für die dort gezahlte Luxussteuer spielt in D keine Rolle. Es könnte aber sein, dass Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig werden. Das gilt aber nicht, wenn das Auto 6 Monate auf Dich angemeldet war und auf Dich angemeldet bleibt. Die dafür geltende Haltefrist von 12 Monaten gibt es noch immer. In dieser Zeit darf das Auto nicht verkauft werden bzw. müsste es dann nachversteuert und verzollt werden.

https://www.zoll.de/.../voraussetzungen_node.html

OK, auf der Seite wird ganz klar darauf Bezug genommen, dass das Umzugsgut aus einem Nicht-EU-Land in die Union eingeführt wird. Das ist hier der Fall. Ergo: von deutscher Seite aus muss das Fahrzeug nach Import noch 12 Monate gehalten werden. Norwegische Seite.... hm...

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 17. September 2019 um 15:43:49 Uhr:

völlig irrelevanter Link.

lies ihn aufmerksam:

Zitat:

Die Europäische Gemeinschaft gewährt zum Beispiel den Efta-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz sogenannte Zollpräferenzen. Bei der Anwendung von pauschalierten Abgabensätzen werden daher nur 15 statt 17,5 Prozent erhoben. Eine Liste weiterer begünstigter Staaten finden Sie hier.

In der Ableitung steht da: es fallen Zölle an, aber reduziert.

Es fallen bei Umnzugsgut KEINE Steuern an, was ist daran nicht zu verstehen?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. September 2019 um 10:13:10 Uhr:

Es fallen bei Umnzugsgut KEINE Steuern an, was ist daran nicht zu verstehen?

Du hattest doch die Frage aufgeworfen, ob bei einem Import aus Norwegen wegen EFTA/EWR überhaupt Zölle und Steuern fällig werden. Das dokumentiert der Link. Im Fall des TE wegen Umzugsgut wohl nicht, aber dann gilt die 12monatige Haltefrist.

dann ist doch zusammenfassend alles geklärt:

Zoll bzw. EUST sind nicht angefallen, da Umzugsgut.

Die norwegische Luxussteuer wurde vom norwegischen Staat erstattet.

Nach ein paar Monaten (2 oder 6) Haltedauer darf verkauft werden.

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