ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ich soll einen Schaden melden, den es gar nicht gibt?

Ich soll einen Schaden melden, den es gar nicht gibt?

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 19:26

Hallo Leute,

soeben habe ich in mein Maílfach geschaut und hatte Post von meinem Versicherer (Huk24). Ich soll einen Schadensbogen ausfüllen zu einem Unfall vom 08.01.2011. Das Problem ist, ich hatte gar keinen Unfall? Bei der angegebenen Telefonnummer ist keiner mehr erreichbar. Was haltet ihr davon? Wie würdet ihr vorgehen? Was könnte das sein?

Danke

 

Edit: Ich habe zwar einen schönen Kratzer vorne unter dem Scheinwerfer, allerdings schon mindestes 2 Wochen und der sieht eher nach mutwillig aus. (Vielen Dank dafür) Ansonsten keine Schäden am Fahrzeug, hab eben nochmal geguckt. Sollte ich irgendetwas verursacht haben, was ich nicht mitbekommen habe, müsste die Polizei ja schon hier gewesen sein, oder?

René

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Januar 2011 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von Rene84

- Mag schon sein, nur konnte durch die "grün/blau/zivil" nichts festgestellt werden, da mein Auto in der Garage steht.

...hattest Du hier im Thread schon erwähnt, dass Dein Wagen gar nicht begutachtet werden konnte/kann? Stell' denen doch einfach den Wagen vor ...alles andere ist doch selbst verursachtes Leid...

sieht mein Anwalt anders und wenn ich mich schon wegen sowas vertreten lassen muss, dann mach ich auch was der sagt.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten
am 19. Januar 2011 um 13:26

Hallo!

...irgendwas stimmt hier nicht!

- Eine Begutachtung durch grün/blau/zivil erfolgt sofort, wenn so eine Anzeige eingeht.

- Eine Vorladung gibt es nur dann, wenn etwas gefunden wurde. Auch die Staatsanwaltschaft hätte das sofort eingestellt, wenn nichts gefunden worden wäre.

- das "Gefundene" müßte, wenn es von grün/blau/zivil mit "Bordmittel" dokumentiert werden konnte, sehr auffällig und gut abfotografierbar etc. sein

- Wenn es unauffällig und nicht genau zuordenbar gewesen wäre, wäre auch noch die Spurensicherung angerückt und hätte evtl. auch den Wagen mitgenommen

Ich glaube Dir, dass nichts zu finden ist, aber es gibt nur wenige Möglichkeiten, was hier gerade abläuft (wenn man mal Dämlichkeit der Polizei/Staatsanwaltscahft weglässt):

Bei Deinem Wagen hat an der etscheidenden Stelle z.B. eine Lackdickenmessung ergeben, dass nachlackiert wurde. Jetzt wird unterstellt, dass Du den Unfall durch schnelle Reparatur verschleiern willst.

Bei einem Bekannten hat sich so nach Jahren herausgestellt, dass BMW der Wagen vor der Neuwagenauslieferung halb vom Autotransporter gefallen war...

Gruß!

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Hallo!

...irgendwas stimmt hier nicht!

- Eine Begutachtung durch grün/blau/zivil erfolgt sofort, wenn so eine Anzeige eingeht.

- Eine Vorladung gibt es nur dann, wenn etwas gefunden wurde. Auch die Staatsanwaltschaft hätte das sofort eingestellt, wenn nichts gefunden worden wäre.

- das "Gefundene" müßte, wenn es von grün/blau/zivil mit "Bordmittel" dokumentiert werden konnte, sehr auffällig und gut abfotografierbar etc. sein

- Wenn es unauffällig und nicht genau zuordenbar gewesen wäre, wäre auch noch die Spurensicherung angerückt und hätte evtl. auch den Wagen mitgenommen

Ich glaube Dir, dass nichts zu finden ist, aber es gibt nur wenige Möglichkeiten, was hier gerade abläuft (wenn man mal Dämlichkeit der Polizei/Staatsanwaltscahft weglässt):

Bei Deinem Wagen hat an der etscheidenden Stelle z.B. eine Lackdickenmessung ergeben, dass nachlackiert wurde. Jetzt wird unterstellt, dass Du den Unfall durch schnelle Reparatur verschleiern willst.

Bei einem Bekannten hat sich so nach Jahren herausgestellt, dass BMW der Wagen vor der Neuwagenauslieferung halb vom Autotransporter gefallen war...

Gruß!

- Mag schon sein, nur konnte durch die "grün/blau/zivil" nichts festgestellt werden, da mein Auto in der Garage steht.

- Mein Bekannter von den Grün/Blauen etc. meint, so eine Vorladung durch die Polizei kommt immer, da die ja eine Stellungnahme von mir haben wollen. Kann ja nicht jeder irgendjemanden Anzeigen ohne denjenigen zu Befragen. Mein Anwalt meinte auch, sowas ist normal und kommt immer. Die geben das dann nach Abschluß ihrer Ermittlungen zum Staatsanwalt und der entscheidet, ob das Verfahren anhanf der Ermittlungen der Polizei eröffnet oder eingestellt wird. Ich glaube auch, die Polizei darf sowas von sich aus nicht einstellen.

- Spurensicherung usw. kommt bei solchen Kleinigkeiten bestimmt nicht. Laut zahlreichen Reportagen im Netz haben die wichtigeres zu tun als so einer (vermutlichen) Bagatelle nachzugehen.

Aber ich werds ja sehen. Soll angeblich manchmal mehrere Monate dauern bis da was kommt.

am 19. Januar 2011 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Rene84

- Mag schon sein, nur konnte durch die "grün/blau/zivil" nichts festgestellt werden, da mein Auto in der Garage steht.

...hattest Du hier im Thread schon erwähnt, dass Dein Wagen gar nicht begutachtet werden konnte/kann? Stell' denen doch einfach den Wagen vor ...alles andere ist doch selbst verursachtes Leid...

Zitat:

Original geschrieben von Rene84

- Spurensicherung usw. kommt bei solchen Kleinigkeiten bestimmt nicht. Laut zahlreichen Reportagen im Netz...

...wenn die viel zu tun haben, dann kommen die auch bei größeren Sachen nicht ...und wenn sie gerade Lageweilse haben, dann wird auch mal ein aufgebrochener Kaugummi-Automat gepinselt...

Gruß!

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von Rene84

- Mag schon sein, nur konnte durch die "grün/blau/zivil" nichts festgestellt werden, da mein Auto in der Garage steht.

...hattest Du hier im Thread schon erwähnt, dass Dein Wagen gar nicht begutachtet werden konnte/kann? Stell' denen doch einfach den Wagen vor ...alles andere ist doch selbst verursachtes Leid...

sieht mein Anwalt anders und wenn ich mich schon wegen sowas vertreten lassen muss, dann mach ich auch was der sagt.

am 19. Januar 2011 um 18:31

Ehrlich gesagt, nimm dir nen anderen Anwalt egal wie gut du Ihne kennst und vielleicht ein Freund der Familie ist.

Der hats nicht wirklich drauf. Denk dran, die Kohle bekommt er eh. Und dein Schicksal ist ihm im Endeffekt scheissegal. So arbeiten Anwälte. Meine Freundin arbeitet beim Anwalt und so sind die Einstellungen.

Aber du musst wissen was du machst.

 

Themenstarteram 19. Januar 2011 um 19:33

Ich dachte auch erst als ich davon erfuhr, ab zur Polizei und die ganze Sache richtig stellen. Bis ich mit zwei Seiten, einmal ein Polizist und dem Anwalt (den ich nicht kenne, der mir nur empfohlen wurde) gesprochen habe. Glaubt mir, ich wär wirklich froh das ganze vom Tisch zu haben, da sowas echt auf die Nerven geht und man sich immer und immer wieder fragt, was da wohl passiert ist. Beide rieten jedoch deutlich davon ab, da selbst wenn ich an meinem Auto keinen Schaden habe, das andere Fahrzeug einen haben kann und wenn man einmal im Verhör ist, kann man schnell eine Aussage tätigen die falsch interpretiert wird und schon hat man den Salat und wird am Ende noch für irgendwas bestraft was man gar nicht verbockt hat.

Da überlasse ich es lieber jemanden der das ganze wie wilde studiert hat.

am 20. Januar 2011 um 7:11

Das passiert Dir aber auch nur wenn Du von "guter Cop böser Cop" verhört wirst :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Rene84

Danke, ja, dass steht in der Kostenzusage drin, dass die Kosten natürlich nur nicht übernommen werden, wenn sich meine Schuld heraustellt. Ansonsten ist bis zu ersten Instanz die Zusage enthalten.

Was ist denn das für ein RS-Versicherer??? Wenn Du unschuldig bist muss doch der Gegner die Kosten zahlen, und dann nur Zusage in der 1. Instanz??

OK, bleiben noch Einstellung des Verfahrens oder Einigung, dann werden wenigstens die Kosten übernommen....

So einen RS-Versicherer bräuchte ich nicht...

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Was ist denn das für ein RS-Versicherer??? Wenn Du unschuldig bist muss doch der Gegner die Kosten zahlen, und dann nur Zusage in der 1. Instanz??

So einen RS-Versicherer bräuchte ich nicht...

Gruß, Jens

Der Gegner ist hier der Staat, und der zahlt nicht bei einer Einstellung vor Rechtshängigkeit!

Themenstarteram 14. März 2011 um 19:52

Zur Info wie es ausgegangen ist:

Ich hatte inzwischen durch meinen Anwalt volle Akteneinsicht erhalten. Der Unfallgegner konnte eigentlich nichts aussagen, außer das er einen Minikratzer durch einen angeblichen Überholvorgang meines Fahrzeuges erhalten hat. Zumindest war nach Fahrtende ein Kratzer da. Außer dem Kennzeichen war nichts gemerkt und selbst da, konnte nur ein "dunkles Fahrzeug" erkannt werden. Weder wer oder wieviele im Fahrzeug waren.

Nun, zum angeblichen Tatzeitpunkt kann ich beweisen das mein Fahrzeug da nicht im Straßenverkehr unterwegs war. Aber jetzt kommts:

Die Polizei war mehrmals vor Ort und hat nach meinem Auto gesucht und es irgendwann "gefunden." Im Polizeibericht steht:

"Am besagten Fahrzeug konnte keine Beschädigung festgestellt werden, jedoch ist eine Beteiligung aufgrund der starken witterungsbedingten Verschmutzung des Fahrzeuges nicht auszuschließen". Die Versicherung hat daraufhin aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten den Schaden des Gegners bezahlt. -.-

Nunja, dass Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt und nun werde ich "nur noch" gegen meine Versicherung vorgehen, da an meinem Fahrzeug nichts, gar nichts ist. Mal gucken wie das ausgeht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ich soll einen Schaden melden, den es gar nicht gibt?