Hyundai Werks Garantie

Hyundai Tucson 1 (JM)

Hi

Ich beabsichtige einen Tucson Diesel zu kaufen. Gibt's im Moment nur beim EU Import Fähnchen Händler. Was ist mit der Werksgarantie? Händler sagt kein Problem. Website Hyundai sagt was anderes. Und nun?! Hat jemand Erfahrungen?

LG Uli

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 27. Mai 2019 um 23:16:44 Uhr:


Erfreut sind die Werkstätten allerdings nicht, wenn ein EU- Wagen ins Haus kommt, der nicht im eigenen Autohaus erworben worden ist.

Keine Ahnung, wie man auf solche Einsichten kommt. Es gibt doch unzählige Gründe, warum man ein Fahrzeug bei einem Händler zur Wartung bringt wo man es nicht gekauft hat. Umzug wäre ein häufiger Grund.

Der Kauf eines Fahrzeugs ist ein einmaliger Vorgang. Wartung und Instandhaltung dagegen sind regelmäßig Posten. Welcher Händler würde sich dagegen wehren?

31 weitere Antworten
31 Antworten

Zitat:

@Atticus444 schrieb am 24. Februar 2019 um 01:35:13 Uhr:


Hi

Ich beabsichtige einen Tucson Diesel zu kaufen. Gibt's im Moment nur beim EU Import Fähnchen Händler. Was ist mit der Werksgarantie? Händler sagt kein Problem. Website Hyundai sagt was anderes. Und nun?! Hat jemand Erfahrungen?

LG Uli

Um welchen Tucson gehts überhaupt ?

Ich denke mal um das Aktuelle Model ? Oder wirklich der JM ?

Zitat:

@Space star 2001 schrieb am 13. März 2019 um 12:47:53 Uhr:



Zitat:

@Atticus444 schrieb am 24. Februar 2019 um 01:35:13 Uhr:


Hi

Ich beabsichtige einen Tucson Diesel zu kaufen. Gibt's im Moment nur beim EU Import Fähnchen Händler. Was ist mit der Werksgarantie? Händler sagt kein Problem. Website Hyundai sagt was anderes. Und nun?! Hat jemand Erfahrungen?

LG Uli

Um welchen Tucson gehts überhaupt ?

Ich denke mal um das Aktuelle Model ? Oder wirklich der JM ?

ich denke JM

Hallo, hätte dann z.B. der von mir verlinkte EU Wagen eine 5 Jahresgarantie ab Tag der ersten Zulassung , oder doch ncht? https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Grüße

Ok, keine Antworten sind immerhin besser als irgendwelche dummen😁 Mittlerweile hab ich mich ein wenig eingelesen und kann mir selbst die Antwort geben.🙂 Haut rein Jungs!🙂

Ähnliche Themen

Bei Tageszulassung gilt der Tag der ersten Zulassung - deshalb auch die Bezeichnung "Tageszulasung"!
An diesem Tag fängt die Garantie an. Und Du stehst als 2. Besitzen in den Papieren!

Ließ mal den Artikel:

https://www.automobilwoche.de/.../...reicht-freiem-handel-die-garantie

Hallo zusammen,

ich hänge mich mal an den Faden hier dran, da ich etwas verwirrt bin...

Interessiere mich für einen Hyundai Tucson Premiun, 2.0 Mildhybrid. Der Wagen wird von einem deutschen Händler (wohl keine autorisierter Hyundai-Händler) als Gebrauchtwagen mit 12.000km und 5 Jahren Garantie angeboten.
Auf meine Anfrage hin, in der ich auf die Hyundairegelung bzgl. der Garantiebestimmungen hinwies, bekam ich folgende Antwort:

"Das Fahrzeug wurde von einem autorisierten Hyundai Händler aus der EU Verkauft, im Serviceheft ist auch der Stempel der Auslieferung. Der Garantiebeginn für dieses Fahrzeug ist 10/2018. Zugelassen von uns am 04.01.2019. Das Fahrzeug hat somit noch eine Garantie bis 10/2023. Sie können somit bei einem möglichen Garantiefall in jede Hyundai-Werkstatt in ganz Europa fahren und haben dort dann keinerlei Probleme."

Mmmhh, ich kann in eine Hyundai-Werkstatt in ganz Europa fahren und haben dort keinerlei Probleme, aber was ist, wenn ich in eine deutsche Werkstatt fahre? Habe ich dann auch keine Problem im Garantiefall oder stellen die sich dann quer????

Hallo,

habe eben mal die Garantiebestimmungen von Hyundai durchgelesen.
Wenn der Erstkäufer, der kein Wiederverkäufer ( Händler) sein darf, die 5 Jahre Garantie schriftlich zugesichert nachweisen kann ( Serviceheft), ist diese, gemäß der Garantiebestimmungen, dem Fahrzeug, aber nicht dem Erstkäufer verbunden.
Die Garantie hier also " vererbt".
Wichtig, wie Du bereits aber schon geschrieben hast, ist, dass das Fahrzeug bei einem autorisierten Hyundai- Händler erworben ist.
Am Besten, Du lässt Dir das Garantie- und Servicebuch zeigen und schast rein, ob sich da ein Ausschluss findet. Sollte nicht sein- kann aber im Einzelfall möglich sein.

Ist der Garantieübergang auf den Nachkäufer nicht ausgeschlossen ( Regelfall), dann solltest Du in Sizilien mehr Werkstattprobleme haben, als in Deutschland, denn hier verstehen Dich die Hyundai- Mitarbeiter wenigstens.
Erfreut sind die Werkstätten allerdings nicht, wenn ein EU- Wagen ins Haus kommt, der nicht im eigenen Autohaus erworben worden ist.
Immerhin bleibt Dir ja ggf. auch die gute freie Werkstatt, sofern diese nach den Vorgaben von Hyundai die Inspektionnen ausführt und dies auch schriftlich bestätigt. Mängel, welche durch die Garantie gedeckt sind, müssen in der Fachwerkstatt, sprich, bei Hyundai, behoben werden.

Aber, es wird doch wohl für Dich zumutbar sein, wegen eines defekten Radventiles nach Sizilien in die dortige Vertragswerkstatt zu reisen.😁😁😁😁😁
Da war doch noch was... : Ach ja, man kann das auch lassen und in Deutschland in die Hyundaiwerkstatt fahren. Dann siehste dafür aber den Vesuv nicht---> schade!!!

Gruss vom Asphalthjoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 27. Mai 2019 um 23:16:44 Uhr:


Erfreut sind die Werkstätten allerdings nicht, wenn ein EU- Wagen ins Haus kommt, der nicht im eigenen Autohaus erworben worden ist.

Keine Ahnung, wie man auf solche Einsichten kommt. Es gibt doch unzählige Gründe, warum man ein Fahrzeug bei einem Händler zur Wartung bringt wo man es nicht gekauft hat. Umzug wäre ein häufiger Grund.

Der Kauf eines Fahrzeugs ist ein einmaliger Vorgang. Wartung und Instandhaltung dagegen sind regelmäßig Posten. Welcher Händler würde sich dagegen wehren?

Hallo,
auch ich habe Hyundai angeschrieben.
Antwort:

Sehr geehrter Herr Bxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Hyundai Tucson!

Folgendes können wir Ihnen zum Thema Garantie mitteilen:

Seit dem 1. März 2017 gilt die modellabhängige Hyundai Herstellergarantie von 3 bzw. 5 Jahren ohne Kilometerbegrenzung nur noch für solche Fahrzeuge, die ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden. Es kann ausnahmsweise in Abhängigkeit von Produktionsdatum sowie Liefer- und Lagerzeit vorkommen, dass ein Fahrzeug noch an die bisherigen Garantiebedingungen geknüpft ist. Ob die bisherigen oder die neuen Garantiebedingungen für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, kann Ihnen nur der Verkäufer des Fahrzeugs mitteilen und schriftlich bestätigen. Wenn für das Fahrzeug allerdings die neuen Garantiebedingungen gelten, kann es im Falle des Kaufs bei einem nicht autorisierten Händler nicht über die 3- bzw. 5-Jahres-Garantie verfügen. Die Garantieleistungen sind ausführlich auf der Hyundai Homepage unter http://www.hyundai.de/Beratung-Kauf/Garantien.html aufgeführt.

Antwort vom freien Händler:

Sehr geehrter Herr Bxxx,

vielen Dank für Ihre Email.

Die Garantie wird auch nicht von uns vergeben sondern direkt von Hyundai via Mandat. Wir verkaufen im Jahr im Verbund ca. 5000 Hyundai Fahrzeuge und arbeiten direkt mit Importeuren. Von daher können Sie sich sicher sein, dass die Fahrzeuge Garantie haben.

Was ist jetzt korrekt ?

Zitat:

@Atticus444 schrieb am 24. Februar 2019 um 01:35:13 Uhr:


Hi

Ich beabsichtige einen Tucson Diesel zu kaufen. Gibt's im Moment nur beim EU Import Fähnchen Händler. Was ist mit der Werksgarantie? Händler sagt kein Problem. Website Hyundai sagt was anderes. Und nun?! Hat jemand Erfahrungen?

LG Uli

Vielleicht hilft es ja: ich habe vor kurzem einen Tucson mit Tageszulassung aus Wien über einen deutschen Autohändler erworben. Das Serviceheft ist von dem Wiener Händler abgestempelt und von Hyundai gab es die Bestätigung über 5 Jahre Garantie.

LG
Barni

Vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile bin ich in D bei einem autorisierten Hyundai Händler fündig geworden.
Es wird ein 2.0 CRDi Premium bei mir einziehen. Deutsche Ausführung, als Vorführwagen mit 9.000km. Garantie noch ausreichend vorhanden und vom Händler bestätigt... :-)

Wenn ich das richtig verstehe, würde das doch auch jeden Vorführer oder eine Tageszulassung betreffen.

Ich habe gestern einen Kona (Ungarn) als Tageszulassung 05/19 bei einem deutschen EU-Händler bestellt, den ich die Tage abholen werde. Mündlich und vertraglich wurden mir die 5 Jahre Garantie zugesichert, jedoch ohne Mobilitätsgarantie.

Zudem habe ich gestern über 11 EU-Händler in ganz Deutschland angerufen, die schon seit Jahren Hyundais verkaufen. Es gibt auf jeden Fall Nischen, so dass der deutsche Endkunde seine Herstellergarantie erhält.

Heute erhielt ich bereits die ganzen Papiere. Dort konnte ich erblicken, dass der Erstzulasser ein großer Hyundai/ Opelhändler (Auto Palace Delpest) aus Budapest gewesen ist. Ich mache mir keine Gedanken, dass die Garantie nicht greift.

Ich werde berichten.

Nachtrag zu meinem vorherigen Post:

Ich habe den ungarischen Hyundai Händler zwecks Garantie per Email inklusive Fahrgestellnummer und Kennzeichen angeschrieben. Vorab habe ich gesehen, dass dieser u.a. als Auto Binck Gruppe europaweit mit mehreren Autohäusern (Hyundai, BMW, Mazda, Mitsubishi usw) agiert.
Nach schnellen 20 Minuten kam schon die Antwort vom ungarischen Hyundai Autohaus, dass mein Kona die 5 Jahre Garantie hat, jeodch keine Mobilitätsgarantie.

Deine Antwort
Ähnliche Themen