Huk24, Unterschiede bei den Prämien, zwischen Neu- und Bestandskunden?

Moin , mein jährlicher Beitrag für das Auto wird demnächst fällig. Nun sind die Preise sehr gestiegen.

Fast 200 Euro mehr soll sie nun kosten .

Darauf hin habe ich einfach mal so getan als wäre ich neu Kunde bei der Huk24 und habe alle Daten bei der Berechnung eingegeben .

Der Beitrag ist auf einmal viel günstiger .

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?

32 Antworten

@MacFly65 und @Germania47 solche Dinge sind ja in der KFZ-Versicherung sowieso immer ausgeschlossen. Einiges davon wird evtl. bei Diebstahl von der Hausrat übernommen, aber auch nicht alles, bspw. Wertsachen und elektronische Geräte.

Ja, Mac Fly war aber offenbar der Ansicht daß das bei seinem alten 2020er Tarif TK Vertrag drin enthalten wäre…

Solche Dinge waren in der KFZ-Versicherung (TK) noch nie versichert, auch nicht im Tarif von 2020.......und das nicht nur bei der HUK.

Zitat:

@Timo453 schrieb am 12. Oktober 2024 um 12:29:58 Uhr:


Moin , mein jährlicher Beitrag für das Auto wird demnächst fällig. Nun sind die Preise sehr gestiegen.

Fast 200 Euro mehr soll sie nun kosten .

Darauf hin habe ich einfach mal so getan als wäre ich neu Kunde bei der Huk24 und habe alle Daten bei der Berechnung eingegeben .

Der Beitrag ist auf einmal viel günstiger .

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Das "Spiel" spielen wir seit Jahrzehnten. Vertragsumschreibung zu neuen Konditionen.
Solche Möglichkeit bekam ich einst (vor mehr als 10 Jahren) von der HUK24 selbst vorgeschlagen.
Trotzdem emens teurer diesmal (bereits erstmals im vergangenen Jahr) selbst für "Neukunden".

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Ich bin seit 2010 Versicherungsnehmer bei der HUK mit meinem Boliden und habe dann zur HUK24 gewechselt. Ist ja der selbe Verein, halt nur online ohne Telefonkontakt.

Klärt mich ruhig auf, aber ich bin der Meinung, daß da sehr wohl so einiges im Auto mitversichert ist.

Obwohl da steht Geldbörse (wahrscheinlich der Inhalt nicht) oder Fotoapperat bis 60 Euro...

Ich weiß das jetzt nicht auswendig, aber ich glaube, nur sowas wie Feuerlöscher, Navi und ggf CD-Spieler sind da mit versichert. Fotoapparat sollte man ja mitführen zwecks Spurensicherung bei Unfällen (obwohl man Bilder auch per Handy machen kann). Dass eine Geldbörse versichert sein soll - wäre mir neu. Läuft das nicht über die Hausrat bei Diebstahl?

Btw Unterschied HUK und HUK24 sind paar Euro - nur die Schadenabwicklung bleibt identisch = Vermittlung zu denselben Kontakten hier bei uns.

@MacFly65 das sind alles Dinge, welches Fahrzeugteile oder Fahrzeugzubehör ist. Bei dem aufgeführten Fotoapparat geht es um Billigteile, welche dazu gedacht sind nach einem Unfall Beweisfotos zu fertigen. Die Fotoapparate bis 60€ sind in den aktuellen AKB der HUK übrigens nicht mehr aufgeführt, da heutzutage wohl für solche Fälle jeder ein Handy dabei hat, oder der Unfall sogar von einer Dashcam gefilmt wird.

Das Wort Geldbörse finde ich weder in der von dir verlinkten Kopie der AKB 2016, noch in der mir vorliegenden gesamten PDF dieser AKB, wäre aber sicher nicht mitversichert, auch nicht leer.

Wie schon weiter oben geschrieben übernimmt die Hausratversicherung nach einem Diebstahl bestimmte abhanden gekommene Sachen, das solltest du in den entsprechenden Hausratbedingungen nachlesen.

Eine leere Geldbörse könnte was für die Hausratversicherung sein

@remarque4711: OK, da steht "Brieftasche", ist laut Duden eine:

Bedeutung
kleine [lederne] Mappe [mit Fächern] für Ausweise, Geldscheine u. Ä.

Beispiele
-eine wohlgefüllte Brieftasche
-in übertragener Bedeutung: eine dicke Brieftasche haben (umgangssprachlich; viel Geld besitzen)

Eigentlich ging es mir darum, herauszustellen welche Unterschiede neue und alte Verträge bezüglich der Versicherungsleistungen aufweisen können, ohne das man explizit von der Versicherung darauf hingewiesen wird.
Bei neuen, günstigeren Verträgen unterscheiden sich die Konditionen anscheinend doch.

Dann ist Geiz eben nicht immer geil.

Allerding hat mir der Wechsel von der HUK zur HUK24 100 Euro p.a. gespart und das schon seit Jahren.

@celica1992: Das mit der "leeren" Geldbörse war ironisch gemeint, obwohl ich mir im Fall der Fälle vorstellen könnte, daß die Versicherung dann nur die Geldbörse/Brieftasche ersetzt und nicht den Inhalt?!?

Trotzdem danke für alle wohlgemeinten Beiträge.

Es mag sein, dass eine Brieftasche und eine Geldbörse bei einigen Menschen das selbe ist, für mich nicht, ist aber auch egal.

Der Passus in den AKB 04/2016 in welchem die Brieftasche erwähnt wird gehört zu den versicherten Sachen in der Haftpflichtversicherung, nicht zur Teilkasko.

Beschädigung von beförderten Sachen
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung
oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug
befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche).
Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen,
besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise
mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz
besteht für Sachen unberechtigter Insassen.

Du solltest vielleicht mal deine Tarifbedingungen mit den aktuellen Bedingungen der HUK vergleichen. Ich habe bei dieser Diskussion festgestellt, dass Breiftaschen, mobile elektronische Geräte usw. in der Eigenschadenversicherung bei vorliegen der Voraussetzungen mitversichert sind.

A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.1 Was ist versichert?

..............
Alle anderen Sachen sind nicht versicherbar. Beispiele: Brieftasche, Brille, Geschirr, Gepäck, Nahrungsmittel, Ladung, Tasche, mobile tech-nische Geräte, Sportgeräte, Zahlungsmittel. Aber: Bei Kasko PLUS sind diese Sachen versichert, wenn die Voraussetzungen der Eigenschaden-versicherung vorliegen.
.............

Du scheinst dich gut auszukennen, gelten nicht immer die AKB´s vom Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung oder können die später einseitig von der Versicherung geändert werden?

Also du meinst trotzdem die Dinge in "meinen" AKB´s/2016 mitaufgeführt wurden sind die tatsächlich gar nicht mehr mitversichert?

Ist die "Eigenschaden-Versicherung" die VK?

Wenn du eine Tarifumstellung machst, landest du in den neuen Bedingungen, wenn nicht, sind die alten Bedingungen weiterhin gültig. Du scheinst/könntest noch einen Vertrag mit Hauptfälligkeit 01.01. (zu) haben, dann macht eine Tarifumstellung zu dem Zeitpunkt erst Sinn, sonst ändert sich die Hauptfälligkeit auf unterjährig. Das kann dir aber @celica1992 besser beantworten, der ist in dem Thema tiefer drin.

Eigenschadenversicherung ist in der VK in KaskoPlus inklusive.

Man kann nur noch zum Ablauf den Tarif umstellen z.B 01.01.
Dann gilt zum 01.01.25 der Tarif 01/25. Wenn man jetzt schon ein Ablauf unterjährig hat, und umstellt kriegt man immer den Tarif, der dann gilt.

Alles klar, ich bleibe in meinem alten Vertrag und danke euch für den Support.

Bin dann mal weg.de

Achso, ich habe noch ein Motorrad mit einem "unterjährigen" Vertrag.

Der Stichtag ist am 31.03. wäre es vorteilhaft den wegen dem SF auch auf den Jahresanfang zu legen und wenn dann vor- oder nach zu datieren?

Versicherung will ich nicht wechseln, nur so zur Info.

Birgt das Vor- oder Nachteile wenn ich irgendwann einmal auf ein Saisonkennzeichen wechseln möchte?

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