HU -Intervalle nachdem Ex-Mietwagen in Privatbesitz übergegangen ist
Hallo in die Runde,
ich hätte da mal eine Frage in Bezug auf den Erwerb eines Vorführwagens, welcher vom Autohaus zuvor als Mietwagen zugelassen war. Vielleicht hatte hier in der Gruppe schon einmal jemand diese Situation?
Ich werde bald den Wechsel vom W213 auf den neuen GLC vornehmen. Ein passendes Fahrzeug ist auch schon ausgesucht und wird Ende der Woche besichtig. Der potenzielle GLC ist Ez. 2/2023 und wurde als Vorführwagen, mit Mietwagenzulassung, auf das Autohaus angemeldet. Nun ist es ja so, das Mietfahrzeuge nur 1 Jahr HU haben und nicht wie Privatwagen, 3 respektive danach 2 Jahre HU. Jetzt ist meine Frage, wenn ich das Auto als Privatperson erwerbe und nach der Zulassung auf mich, durch das Autohaus noch einmal eine HU machen lasse, gilt dann wieder die normale 2 Jahres Frist oder muss da noch etwas speziell gemacht werden, das der 1 Jahres Intervall auf 2 Jahre geändert wird?
Schon einmal vielen Dank in die Runde.
26 Antworten
Zitat:
@Mercfan231 schrieb am 26. Juli 2023 um 09:56:20 Uhr:
Hat damit nichts zu tun, das ist normale Handelsware ... 😉
Nimm es mir bitte nicht übel, aber da vertraue ich dann doch eher der Aussage eines Fachmannes und bis jetzt hatte ich das auch noch nie gehabt, dass ein extra DEKRA Gutachten erstellt wird. Das ist weder mein erster Autokauf, noch mein erster Kauf bei Mercedes.
Warum soll der Händler auch so etwas erzählen, wenn es nicht stimmte? Was hätte er davon? Es wäre doch für ihn viel nutzbringender wenn er behaupten würde, dass sie den tollen Service, eines DEKRA Gutachtens, von sich aus anbieten, als dass es jetzt eine Vorgabe vom Konzern ist.
Die Aussage ist inhaltlich einfach nicht korrekt. Und ja, ich arbeite ebenfalls in dem Feld. Wenn man die Kommentare hier verfolgt, werden leider vermehrt Falschaussagen getroffen, in der Regel aus Selbstschutz. Aber was bringt unsere Diskussion? Für dich ist es ein Mehrwert in der Abwicklung.
Kann es nicht auch sein, dass dieses System doch eingeführt wurde für ehemalige Leihwagen? Würde für mich Sinn machen in Bezug auf die s.g. Sternegarantie. Bei „Umwandlung“ in Privatwagen alles per Gutachter checken lassen, denn dann haftet der Verkäufer, bzw. muss vorher alles in Ordnung bringen lassen auf seine Kosten. Danach greift dann erst die Garantieversicherung, die sicher nicht für Mängel an ehemaligen Leihwagen aufkommen will. Das wäre für mich logisch. Und wenn es nur von diesem Händler, Händlerkette so eingeführt wurde.
Denn es wird sicherlich eine ganze Menge an Mängeln auf die Sternegarantie abgewälzt, die eigentlich noch der Hersteller tragen müsste, so wie man es hier im Forum ja deutlich lesen kann. Irgendwann ist auch die Sternegarantie pleite, da nicht mehr zu finanzieren.
Das gibt es aber schon immer, den Fahrzeugcheck (mit Dokumentation) vor dem Verkauf an Endkunden als Junger Stern. Davon kriegt man als Kunde aber nichts mit.
Zitat:
@Mercfan231 schrieb am 27. Juli 2023 um 13:03:48 Uhr:
Das gibt es aber schon immer, den Fahrzeugcheck (mit Dokumentation) vor dem Verkauf an Endkunden als Junger Stern. Davon kriegt man als Kunde aber nichts mit.
Und da kann ich Dir schon wieder den Wind aus den Segeln nehmen, denn der Wagen bekommt keine Junge Sterne Garantie sondern hält nur seine noch restlichen 1,5 Jahre Herstellergarantie. Wie gesagt, ich bin mir sicher, der Verkäufer wird mir schon die Wahrheit gesagt haben und das wird auch so stimmen.
Außerdem, wenn dem so wäre hätte es damals nach dem Kauf meines W213 nicht das Theater gegeben als ich zwei Monate nach Kauf des Fahrzeuges, beim Wechsel der Sommer- auf Winterräder, auf der Hebebühne des Reifenhändlers sah, dass die vordere Stoßstange von unten total zerkratzt und ausgebrochen war. Und das trotz Junge Sterne Garantie. Wo war denn da die, von Dir angesprochene, dokumentierte Checkliste?
Zitat:
@Mercfan231 schrieb am 27. Juli 2023 um 09:35:04 Uhr:
Die Aussage ist inhaltlich einfach nicht korrekt. Und ja, ich arbeite ebenfalls in dem Feld.
Es ist schon recht erstaunlich wie viele hier bei Motor Talk dann plötzlich, zur Untermauerung Ihrer Aussage, "In diesem Feld arbeiten". Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass 90% der User, bei Motor Talk, Kfz Meister oder Autohändler sind.
Zitat:
@saabinchen61 schrieb am 27. Juli 2023 um 10:06:52 Uhr:
Kann es nicht auch sein, dass dieses System doch eingeführt wurde für ehemalige Leihwagen?
Exakt so ist es auch und wurde auch so begründet und erklärt.
Die von Mercfan angesprochene Checkliste rauscht nicht nur am Käufer vorbei, sondern bei manchen Vertragshändlern auch am Fahrzeug. So bei dem GLE, den ich als Vorführwagen gekauft hatte. Denn hätte man diese Checkliste gehabt, wären folgende Mängel aufgefallen: milchiges headup-Display, falsch eingebaute Tankklappe (ein bekannter Mangel bei E und GLE Klassen) fehlende obere Türinnenverkleidung, defekte Batterie, usw. Nur um hier mal einige Punkte zu sagen. Auf Nachfrage bekam ich dann zur Antwort: das könnte doch mein freundlicher vor Ort über die Sternegarantie abwickeln. Ach…. Was dann zur Rückabwicklung geführt hatte: 14 Seiten Fehlerprotokoll in der Elektronik und bei den Assistenten. Also mir bitte nichts mehr von Checklisten erzählen. Die mag es geben, aber die werden nicht unbedingt abgearbeitet! Deshalb ist eine Begutachtung durch einen Gutachter immer vorzuziehen.
Bei einem anderen Vertragshändler wurde trotz dieser Checkliste der leuchtend gelbe Verschleißpunkt der vorderen Wischer übersehen. Trotz das ich vorher nach der Probefahrt ausdrücklich darauf hingewiesen hatte!!
Zitat:
@saabinchen61 schrieb am 27. Juli 2023 um 19:49:41 Uhr:
Die von Mercfan angesprochene Checkliste rauscht nicht nur am Käufer vorbei, sondern bei manchen Vertragshändlern auch am Fahrzeug.Deshalb ist eine Begutachtung durch einen Gutachter immer vorzuziehen.
So sieht es aus. Ich spreche ja gar nicht ab, dass es womöglich bei einigen Händler zuvor schon interne Checklisten gegeben haben kann. Aber die Kontrolle durch einen unabhängigen Gutachter, (in meinem Fall DEKRA) der ein Gutachten erstellt und dieses dann bei der Fahrzeugübergabe mit an den Kunden ausgehändigt wird, das gab es Händlerübergreifend bei Mercedes, vor Juni diesen Jahres, definitiv nicht. Denn weder beim Kauf meiner E-Klasse vor rund 6 Jahren, noch vor knapp zwei Jahren, beim Kauf der A-Klasse für meine Frau, haben wir jemals ein Gutachten mit ausgehändigt bekommen.
Die Checkliste ist MB-Vorgabe, durchzuführen und zu dokumentieren beim Verkauf als junger Stern. Fahrzeugzustand außen, innen, Motorraum, sämtliche Verschleißteile (Reifen, Bremse, ...) usw. Es ist völlig unerheblich, woher das Fahrzeug kommt (ehemaliger Mietwagen, freier Ankauf, Leasingrücknahme, ...). Das Ganze auch schon seit Jahren. Ohne Verkauf als junger Stern auch kein Gutachten/Checkliste notwendig. Es gibt da keine Änderung durch einen Vertriebsmodellwechsel im NEUfahrzeug. Daher a) Service am Kunden oder b) interne AH-Vorgaben.
Zitat:
@Mercfan231 schrieb am 28. Juli 2023 um 09:39:34 Uhr:
Das Ganze auch schon seit Jahren.
Es gibt da keine Änderung durch einen Vertriebsmodellwechsel im NEUfahrzeug.
Na dann würde ich mich freuen wenn sich hier mal alle melden, welche in den letzten Jahren ein Gutachten eines unabhängigen Prüfers (DEKRA etc.), über den Fahrzeugzustand, beim Kauf ihres Gebrauchtwagens bei Mercedes mit ausgehändigt bekommen haben.
Da sich erwartungsgemäß keiner gemeldet hat, der schon, vor der Umstellung auf das Agenturmodell in diesem Jahr, ein Fahrzeuggutachten beim Erwerb eines jungen Gebrauchten mit ausgehändigt bekam, hier einmal das Gutachten zu meinem Fahrzeug, damit man sich ein Bild machen kann, wie so etwas aussieht und was das auch für Auswirkungen und Kosten für Mercedes hat, da inakzeptable Mängel nicht mehr wegdiskutiert werden können. Aber auch der Kunde kann dann später nicht mehr mit vermeintlich versteckten Mängeln (wie z.B. Unfallschäden) kommen.
Und noch ein kleines Update zur Umstellung der HU von 1 Jahr (Ex-Mietwagen) auf 2 Jahre (Privatnutzung), das ging völlig Problemlos bei der Zulassung, in Verbindung mit frischer HU.
Bin auch froh, dass ich noch die Neuwagengarantie habe und mir keine Junge-Sterne Garantie mit angeboten wurde. Klar habe ich jetzt nur noch 1,5 Jahre Garantie, aber dafür deckt die Neuwagengarantie noch mehr ab und der größte Vorteil ist bei der Verlängerung der Garantie auf die spätere MB100. Da kann ich noch das 3 Jahre Paket für rund 949€ kaufen. Das war erfahrungsgemäß bei meinem W213 damals nicht mehr möglich, da er zwar beim Erwerb noch 1 Jahr Neuwagengarantie gehabt hätte, aber das Fahrzeug mit Junge-Sterne Garantie verkauft wurde. Somit konnte ich damals nach den 2 Jahren Junge-Sterne immer nur noch jährlich jeweils für ein Jahr und den vollen Preis, die MB100 verlängern.