Höhe Verwarngeld? Weitere folgen?

Hallo zusammen,

ich wohne etwas abgeschieden, auf der nächsten Straße wo man parken kann, besteht eine eingeschränktes Haltverbot. Nur Freitags in der Zeit zwischen 11 und 14 Uhr darf dort nicht geparkt werden.
Nun kamen wir am 12.09. gegen 6 Uhr aus dem Urlaub und ich habe total verschwitzt dass heute freitag ist..

Nun habe ich einen Zettel der Verkehrsüberwachung am Scheibenwischer gefunden, alle weiteren Informationen kommen per Post.

Kann da jemand etwas über die folgen sagen?

(Bin da relativ angespannt, da ich bisher kein Sünder im Verkehr bin und mich dementsprechend da nicht auskenne 😁 )

Beste Antwort im Thema

Bestimmt kommt da eine Beschlagnahmung des PKW, 10 Tage Dauerarrest und mit Sicherheit ein 30-Tagespraktikum als Politesse im Röckchen....

Ok... vllt auch nur 15 Euro Knöllchen 🙂

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Ich weiss aber nicht zuzuordnen, welches "Vergehen" ich begangen habe, von daher bringt mir der Katalog nicht das was ich mir erhoffe.
Aber sorry, lassen wir es einfach...

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. September 2019 um 22:26:56 Uhr:


Ich weiss aber nicht zuzuordnen, welches "Vergehen" ich begangen habe, von daher bringt mir der Katalog nicht das was ich mir erhoffe.
Aber sorry, lassen wir es einfach...

Erwähntest Du doch im Eingangspost! (Regelwiedriges Parken)

Wenn da keine Leiche im Fahrzeug ist und man dies Visuell oder/und Geruchstechnisch wahrnehmen kann oder die Tüv Plakette abgelaufen ist,... wirds wohl bei Deiner Vermutung bleiben.😉

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. September 2019 um 10:16:26 Uhr:


Google?

Man braucht ja nicht mal Google oder eine andere Suchmaschine aufrufen. Es reicht bei vielen Browsern, einfach in die Adresszeile „falsch parken Bußgeld“ einzugeben.

Das hat mit dem Browser nichts zu tun. Das Festure nennt sich search by type und ist Bestandteil der in deinem Browser eingestellten Standard Suchmaschine und diese nennt sich in den meisten Fällen Google.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. September 2019 um 22:26:56 Uhr:


Ich weiss aber nicht zuzuordnen, welches "Vergehen" ich begangen habe, von daher bringt mir der Katalog nicht das was ich mir erhoffe.
Aber sorry, lassen wir es einfach...

Sagen wir mal so: Das Verwarngeld wird irgendwas zwischen 10 und 20 Euro betragen. Ich hoffe, die damit verbundene Ungewissheit ist noch zu ertragen.

Heftiger werden die Konsequenzen für dich nur, wenn du den Wagen vorher gestohlen hattest oder noch ein überfahrener Fußgänger darunter lag. 🙂

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So ein Schmarrn... auf dem Zettel der Verkehrsüberwachung steht doch was drauf, oder?
Einfach mal lesen!
Sicher findet sich dort der Tatbestand und die Höhe des Verwarngeldangebots.

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 16. September 2019 um 08:09:40 Uhr:



Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. September 2019 um 22:26:56 Uhr:


Ich weiss aber nicht zuzuordnen, welches "Vergehen" ich begangen habe, von daher bringt mir der Katalog nicht das was ich mir erhoffe.
Aber sorry, lassen wir es einfach...

Sagen wir mal so: Das Verwarngeld wird irgendwas zwischen 10 und 20 Euro betragen. Ich hoffe, die damit verbundene Ungewissheit ist noch zu ertragen.

Heftiger werden die Konsequenzen für dich nur, wenn du den Wagen vorher gestohlen hattest oder noch ein überfahrener Fußgänger darunter lag. 🙂

Heftiger ?
Meine Güte, du kannst aber auch kleinlich sein.

Der Wagen ist nicht gestohlen, sondern nur geliehen - der Schlüssel steckte nämlich.

Dieser Fussgänger - ja - der rutschte halt einfach nicht richtig durch. Ist vllt tiefergelegt die Karre, war ja vorher nicht so zu sehen. Sonst hätte er sicher einen anderen genommen. Jedenfalls mach dir um diesen Fussgänger nun keinen Kopp. Einfach fachgerecht entsorgen, dann passt das auch wieder.

Bleibt also tatsächlich nur das falsch parken... 😕

Gruß Jörg.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. September 2019 um 11:51:43 Uhr:


So ein Schmarrn... auf dem Zettel der Verkehrsüberwachung steht doch was drauf, oder?
Einfach mal lesen!
Sicher findet sich dort der Tatbestand und die Höhe des Verwarngeldangebots.

Nee, auch bei uns klemmt man seit einiger Zeit nur einen Zettel unter den Scheibenwischer, wo drauf steht dass man falsch geparkt hat und auf die Knolle warten soll welche per Post kommt und bis dahin bitte von Rückfragen absehen soll.

Aha!? Soso, komisch.
Das ist jetzt aber nicht in Bayern, oder?

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 16. September 2019 um 13:04:04 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. September 2019 um 11:51:43 Uhr:


So ein Schmarrn... auf dem Zettel der Verkehrsüberwachung steht doch was drauf, oder?
Einfach mal lesen!
Sicher findet sich dort der Tatbestand und die Höhe des Verwarngeldangebots.

Nee, auch bei uns klemmt man seit einiger Zeit nur einen Zettel unter den Scheibenwischer, wo drauf steht dass man falsch geparkt hat und auf die Knolle warten soll welche per Post kommt und bis dahin bitte von Rückfragen absehen soll.

Kann es sein daß da so "selbsternannte private Sheriffs" Unterwegs sind die Notieren, Photo machen und an die Behörde Anzeigen? (Die muss dem dann ja Nachgehen)
Als "Serviceleistung" wird man von dem dann schon mal vorab mittels Zettel informiert. (Deshalb auch der Hinweis daß man von Rückfragen absehen solle. (Ich würd da glatt mal Rückfragen ob daß jetzt tatsächlich so der amtliche Verfahrensweg ist?)

Oder ist es doch ein amtlicher Zettel? (Der müsste doch zu erkennen sein?)

Klar gibt es auch nur solche Hinweiszettel, wo nur das Vergehen bekannt gemacht wird.
Google liefert auch Beispiele: http://globalsale.me/.../...rker-zettel-vorlage-45-ziemlich-bilder.jpg

Zitat:

@grilli9 schrieb am 16. September 2019 um 13:54:43 Uhr:



Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 16. September 2019 um 13:04:04 Uhr:


Nee, auch bei uns klemmt man seit einiger Zeit nur einen Zettel unter den Scheibenwischer, wo drauf steht dass man falsch geparkt hat und auf die Knolle warten soll welche per Post kommt und bis dahin bitte von Rückfragen absehen soll.

Kann es sein daß da so "selbsternannte private Sheriffs" Unterwegs sind die Notieren, Photo machen und an die Behörde Anzeigen? (Die muss dem dann ja Nachgehen)
Als "Serviceleistung" wird man von dem dann schon mal vorab mittels Zettel informiert. (Deshalb auch der Hinweis daß man von Rückfragen absehen solle. (Ich würd da glatt mal Rückfragen ob daß jetzt tatsächlich so der amtliche Verfahrensweg ist?)

Oder ist es doch ein amtlicher Zettel? (Der müsste doch zu erkennen sein?)

Das sind ganz offizielle Politösen welche die Zettel verteilen, im blauen Kostümchen mit "Ordnungsamt" auf dem Rücken.

Ich war zuletzt vor ein paar Monaten fällig, als mein Parkticket etwas zu weit unter den Rand der Frontscheibe gerutscht und nicht mehr richtig lesbar war. 🙁

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 17. September 2019 um 12:53:55 Uhr:


...
Ich war zuletzt vor ein paar Monaten fällig, als mein Parkticket etwas zu weit unter den Rand der Frontscheibe gerutscht und nicht mehr richtig lesbar war. 🙁

Da muss man beim Skoda Octavia aufpassen, den ich mal als Mietwagen hatte: Mein Parkschein verschwand auf Nimmerwiedersehen in dem Spalt zwischen Windschutzscheibe und Armaturenbrett. Lt. Skoda müsste letzteres zur Bergung ausgebaut werden.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 17. September 2019 um 14:47:20 Uhr:



Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 17. September 2019 um 12:53:55 Uhr:


...
Ich war zuletzt vor ein paar Monaten fällig, als mein Parkticket etwas zu weit unter den Rand der Frontscheibe gerutscht und nicht mehr richtig lesbar war. 🙁

Da muss man beim Skoda Octavia aufpassen, den ich mal als Mietwagen hatte: Mein Parkschein verschwand auf Nimmerwiedersehen in dem Spalt zwischen Windschutzscheibe und Armaturenbrett. Lt. Skoda müsste letzteres zur Bergung ausgebaut werden.

Dafür gibt es im Octavia doch den Klipp an der Windschutzscheibe. Mein 1z hatte so einen....
Die Qualität vom Bild ist nichts gut, zeigt aber links an der Scheibe beim 5e den klip

2019-09-17-15-03-51-1405035363
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