Hirsch-Car
hallo. ich habe ein Cab Bj92 Nun mein problem .Ich bekomme die Scheinwerfer nicht eingetragen weil die keine elektrische höhenverstellung haben.gibt es da irgendwelche möglichkeiten.
Gruß Klaus
15 Antworten
Soweit ich das in Erinnerung habe, hat der ConvoyBuddy mal gesagt, das es eine nachrüstbare LWR für die Hella-Leuchten gibt/gab !?
Ich selber habe das Glück, das mein Charly Baujahr 1989 ist...somit benötigt er keine LWR ...obwohl... mit etwas Pech werd ich die LWR bei mir auch noch nachrüsten dürfen, da er zur Vollabnahme muß... und dann wäre er ja "eigentlich" Baujahr das Jahr in dem die Vollabnahme gemacht wird... wenn ich das so richtig verstanden habe.
Kannst ja gerne mal ein paar Bilder von deinem Kadetten mit den HirschCars hier rein setzen... würd ich mir gerne mal angucken.
Ich war vor kurzem in Coesfeld (oder wie das genau geschrieben wird)... und da kam mir ein blauer Kadett-E entgegen mit HirschCars... allerdings hat der Besitze da zusätzlich noch einen bösen Blick dran gemacht, was absolut zum Kot*en aussah.
EDIT : Ach, wenn ich das richtig sehe, dann hast Du die Scheinwerfer noch garnicht !? Besorg sie Dir doch erstmal und dann weiter gucken 🙂 ..ich drück Dir jedenfalls die Daumen...
Gruß Music.
Das wird nicht leicht.
Und ist auf jeden Fall nur über eine 21er zu lösen.
Die Nachrüst-LWR von Hella ist in erster Linie für Xenon gedacht.
@ ConvoyBuddy :
Weisst Du zufällig auch, ob ich eine LWR haben MUß (also jetzt erstmal egal ob HirschCar oder Serienscheinwerfer), wenn ich zur Vollabnahme muß (länger als 18 Monate abgemeldet) ?
Mein Charly ist ja Baujahr bzw. EZ 1989 ...bin mir nur nicht 100%ig sicher, wegen der Vollabnahme, ob ich nu eine LWR haben MUß, oder nicht.
Gruß Music.
In dieser Beziehung bin ich nicht zu 100% sicher.
Aber wenn das Fahrzeug als Neuwagen mit aktuellem Jahrgang behandelt würde, bekäme man ja alleine schon wegen der Abgasklassen keinen älteren Wagen mehr durch.
Sicherheitshalber solltest Du aber lieber mal dort anrufen.
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Danke Dir...
sobald ich was mehr Zeit finde, werd ich mich mal bei der Stelle umhören, wo ich warscheinlich auch die Vollabnahme durchführen lasse.
Morgen bzw. heute darf ich hoffentlich zum letzten mal (hoffentlich letzter Tag) einen Kadetten OHNE Hebebühne usw. schlachten. Das ist ne Arbeit... aber ist bald geschafft... und noch vorne die Koni-Dämpfer raus und dann hab ich alles... dann den rest nur noch in kleine Teile flexen, damit ein bekannter von mir die Überreste zum Metallschrott tun kann. ...obwohl ich fast das Gefühl habe, das da mehr Rost als Metall wäre 🙁
Nochmal mach ich eine solche Schlachtung (ohne Hebebühne) nicht...
Ich sag schonmal danke...
Gruß Music.
Hallo zusammen:
es scheint bisher (!) so, als sei die 30 Jahre-Regelung mit Wirkung zum 1. Februar 2007 durch:
Vollabnahme nach §21 (länger als 18 Monate stillgelegt) -> aktuelle Rechtslage.
Die Löschungsfrist von 18 Monaten soll auf 7 Jahre verlängert werden – positiv beispielsweise bei erheblichen zeitwierigen Restaurationsprojekten wie Music-Boy's "Charly"; dies stellt eine erhebliche Vereinfachung für Oldimer-Besitzer dar.
Ganz kurz nochmals zur (wahrscheinlichen) neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Die Zulassung von Roten 07ern-Kennzeichen setzt sodann eine Eingangsuntersuchung entsprechend der Gutachten von H-Fahrzeugen voraus, welches ich spitzenmäßig finde, nicht etwa damit beispielsweise - wie derzeit noch - marode Fahrzeuge in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen, die eigentlich „Echten Oldtimern“ (schönen Kadetts) zugute kommen sollten (und dann hoffentlich auch werden).
Für "Neulinge": Den "Kadett" gab es von Opel ab Baureihe bzw. Modell "A".
M.E. sollte das mit der LWR und dem 89er Bj. - ähnlich wie die NSL - kein Problem sein, zumindest bei der derzeitigen, aktuellen Rechtslage. Bei Datum der Erstzulassung waren diese "Extras" nunmal nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wurden - entsprechend diverser "Opel-Sparmaßnahmen" kurzerhand weggelassen.
Ebenso die - weit hergeholte - LCD-Instrumententafel vom "Vectra 2000" (Sondermodell des Vectra-A): Dieses gab es beispielsweise niemals in einem Kadett-E, Bj. 1986 (allein zeitlich unmöglich) - dennoch würde sich kein Tüv-Prüfer daran stören (ebenso wenig wie an einem Kadett-LCD).
Einen Tipp an den Gesetzgeber:
Was nun, wenn sich - beispielsweise eine LWR - bei einem bestimmten Kraftfahrzeug rein technisch nicht nachrüsten lässt (selbst wenn es auch unwahrscheinlich ist).
Obige Angaben sind - verständlicherweise - ohne Gewähr, sollten aber so korrekt sein.
Viele liebe Grüße
Zitat:
Original geschrieben von lifeseek
Hallo zusammen:
M.E. sollte das mit der LWR und dem 89er Bj. - ähnlich wie die NSL - kein Problem sein, zumindest bei der derzeitigen, aktuellen Rechtslage. Bei Datum der Erstzulassung waren diese "Extras" nunmal nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wurden - entsprechend diverser "Opel-Sparmaßnahmen" kurzerhand weggelassen.
Du bringst da grade 2 Sachen durcheinander 😉 Die LWR gab es vor Bj. Ende 89 nicht im Kadett, somit braucht man auch bei ner Vollabnahme keine LWR zu haben. NAch den Neuwagenbestimmungen können die bei ner Vollabhnahme eh nicht gehen, oben wurde schon die Abgasnorm genannt, zudem erfüllt der Kadett eine ganze Latte anderer Vorschriften gar nicht. Ich sag nur viel Spaß beom CanBus und OBD2 Diagnosesystem nachrüsten 😁
Eine NSL wiederum muß bei jedem Kadett dran sein, weil es die seit Anfang Serie gab und irgendwo in der "must have" Liste steht.
Hallo zusammen,
nunja, was heißt "durcheinander", ich würde er sagen, "mysteriös umschrieben" - war halt nicht in 2 Minuten getextet, der Beitrag 😁
Das mit dem Bj. "Ende 89" war nur ein Beispiel, es ging also nicht darum, zu welchem Zeitpunkt etwa die LWR (erstmalig) verbaut wurde, sondern "was in der Fahrzeugproduktion nie verbaut wurde, braucht auch bei einer Vollabnahme nicht vorhanden zu sein", mit der einfachen Begründung, dass BEISPIELSWEISE (anderes Beispiel, um nochmalige mysteriöse Umschreibungen zu vermeiden 😁 ) ein Airbag NIEMALS in einem Opel Kadett-E eingebaut / nachgerüstet werden muss, da dieser niemals Bestandteil der ABE war oder ist - Vollabnahme hin oder her.
Fall der Gesetzgeber seine Meinung da ändert - viel Spaß beim Airbag-Nachrüsten in Kadett-Reihen 😁
Du, lieber Bunny Hunter, hast es bereits angesprochen, wenn der Gesetzgeber wirklich "durchtickt" - dann viel Spaß beim (zwar technisch machbaren, aber teils unter enormen Material- und Zeitaufwand möglichen) nachrüsten von allem möglichen Kram 😁
PS.: Bin schon gespannt, wann die Fahrradsteuer kommt 😁
Viele liebe Grüße
Bei §21 ist das BJ ( hier: Die Vergabe der ABE des Fahrzeuges selbst durch Flensburg ) in Betracht zu ziehen und nicht die EZ.
Habe erst vor kurzem einen Trailer (zGG 1,05t) gekauft. Eigenbau 1986. Zu dieser Zeit gab es noch ein Gesetz was besagte, dass man an diesem Hänger ( sofern eine motorsportliche Nutzung vorliegt ) das Nummernschild vom Zugfahrzeug genügt ( Versicherung / Steuern incl. ) . So ist der Typ bis vor einem halben Jahr rumgefahren. Aber ab 1989 gabs dann andere Gesetze. Da muss ein eigenes NS dran sein. Egal, ob Steuerbefreit oder nicht.
Wie gesagt: Bj 1986 aber EZ 2006! Da das Teil erstmalig von MIR 2006 zugelassen wurde.
Nun auf den Punkt zu kommen: Ich brauche an diesen anhänger KEINE NSL. Obwohl EZ 2006. Es ist das Baujahr ( oder das erstmalige Gutachtensdatum ) entscheidend. Und dass kannst du ja anhand der FIn oder altem BRief nachweisen.
Hi Du,
gut beschrieben, einfachere Worte als manch andere 😁
Dies erklärt auch, weshalb beispielsweise in einem Kadett, EZ 1991, etwas von der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) von 1986 steht. Dieses Modell/dieses Fahrzeug hat seine ABE vom KBA nunmal erstmalig 1986 bekommen.
Es ist somit, wie Du richtig sagst, definitiv das Datum der ABE bindend, nicht das Datum der EZ (und sei es auch 2006).
LG
Endlich hat mich einer verstanden 😁😁😁😁
Hatte schon x-Theater mit der Rennleitung! Weil der Hänger schon gut "alt" aussieht. Farbe, Aufbauart und so weiter.... Und dann die EZ. Immer wurde nach Diebstahl gefunkt. Oder wegen Kennzeichenmissbrauch....Aber Pustekuchen... 😁
Hey Du,
wat solln der Quatsch von den Grünen?
Die können gern die FIN i.V.m. dem KBA und dem Hersteller überprüfen - ABE erteilt am ....!
Aber die wissen auch oft nicht viel 😁
LG
Jaja, die lange Weile....vieler Beamten......
Hier mal ein Bild vom Hänger ( links ) und dem zu transprotieremden Objekt ( Corsa ).
Dann weisst du warum die Anhalterei.....
HAHAHAHAHA 😁
Okee, EZ 2006 - da sehen die meisten Hänger anders aus - aber i.d.R. sollten die "lieben Grünen" doch nach kurzer Kontrolle feststellen können, dass in diesem Fall alles mit rechten Dingen zugeht - doch NEIN - MAL WIEDER TYPiSCH BEAMTE - VON VORNHEREIN "Hängerklau, Papierefälschung" o.ä. - von vornherein, und die lassen sich kaum mehr von ihrer (falschen!!!) Meinung abbringen - ich hasse solche voreingenommenen Menschen!!!!!