Hilfe !!! Wagen geklaut - TÜV Schein weg - was nun?
hallo,
ich habe folgendes problem:
Mein 2001er Audi A3 wurde gestohlen. Den Vorfall habe ich bei der Polizei und der Versicherung zur Anzeige gebracht. Polizeiprotokoll habe ich, der Wagen ist abgemeldet. Jetzt kam das Schreiben von der Versicherung, zwecks Diebstahlanzeige, heißt endlose Formulare. Alles kein Problem, leider möchte die Versicherung den original TÜV-Bericht, das ist mein Problem ich finde ihn nicht mehr. Ich wollte in der Werkstatt eine Kopie vom TÜV-Bericht haben, da wurde mir barsch die Auskunft gegeben, dass geht nicht. Was mache ich nun, wenn ich den TÜV-Schein bei der Versicherung nicht einreichen kann. sieht doch so aus als ob ich gar keinen TÜV hatte, oder? Ich hoffe hier kann mir irgendjemand helfen oder einen Tip geben. Danke schon im vorraus.
26 Antworten
Ich bring mal mehr Licht ins Dunkel .....
hallo,
danke für die info.
was heißt abstrich in kauf nehmen, ist das ein gravierender abstrich oder eher gering.
mache mir irgendwie ernsthaft gedanken, ob das nicht probleme nach sich zieht, weil die so viel fragen beantwortet haben wollen.
kurz zu meinem auto:
- audi a3 PD TDI mit Tiptronic
- Baujahr 08/2001 (Neuwagen und ich Erstbesitzer)
- 130 PS TDI
- mit kompletter Vollausstattung
- komplett umgebaut auf S3 vor 3 jahren
- bei umbau auch ganzlackierung
- laufleistung bei diebstahl von ca. 240.000 km
- behindertengerecht umgebaut
- der audi war finanziert, sind aber nur noch 3 Raten offen
und ich hatte niemals probleme mit der zahlung
wagen hatte früher diverse mängel, wie motortausch, diverse steuerteile wurden gewechselt, war ein montagswagen, aber alles auf kulanz getauscht, die offizielle rechnung habe ich vor ca. 1 jahr bei 200.000 km bekommen, danach war ich nie wieder offiziell in einer werkstatt. die fragen in dem fragebogen sind schon sehr verfänglich wenn man nicht aufpaßt. und ich habe keinen bock, ärger zu bekommen, eigentlich habe ich sämtliche unterlagen, bis auf diesen TÜV und ASU-Bericht, weil ja beides fällig war. ich habe echt angst das die mir was unterstellen könnten.
wie schon erwähnt war der audi behindertengerecht umgebaut und ich bin auf ein auto angewiesen, aber mir nicht eher eins kaufen kann bevor ich das geld habe. oder der wagen wird gefunden.
ich hoffe das bringt etwas licht in meine momentan dunkle und unsichere Lage. danke trotzdem schon mal für die Hinweise und Tips....
Re: Ich bring mal mehr Licht ins Dunkel .....
Zitat:
Original geschrieben von cycloids
hallo,
danke für die info.
eigentlich habe ich sämtliche unterlagen, bis auf diesen TÜV und ASU-Bericht, weil ja beides fällig war. ich habe echt angst das die mir was unterstellen könnten.
..
Nochmal : Hast Du nun den Fahrzeugschein oder Nicht ??
buba
ja na klar hab ich den noch, habe doch auch nie geasagt das ich ihn nicht habe, mein problem ist der TÜV und damit zwangsläufig verbunden, die ASU....
Hi,
die Sache ist doch, dass Du weißt wann HU/AU ist (war).
Das, was du durch den überzogenen Termin (3 Monate bei einem relativ neuem Wagen? Vergessen? Kann aber passieren) einbüßen wirst, ist eindeutig am Wiederbeschaffungswert festzumachen.
Würdest Du für ein Auto ohne HU/AU soviel Geld bezahlen wie für einen gleichwertigen mit?
Hier wirst Du dich also mit Abzügen anfreunden müssen, so traurig das ist. Ansonsten ist dadurch die Versicherun nicht automatisch leisungsfrei.
Also - mach wahre Angaben darüber - besorg Dir im Zweifelsfall noch den letzten Bericht wie xAKBx schon sagte über die Organisation und gut ist.
Grüße
Schreddi
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Also, ich würde bei der Ermittlung des WBW als SV hier vorliegend keine Abzüge machen. Ich glaub auch nicht, dass der SV von der Versicherung oder der von Ihr beauftragte SV hier Abzüge vornehmen wird.
Und wenn dann doch bestenfalls in Höhe der Prüfgebühren.
das wären so rund 100 Euro. So pingelig ist in der Praxis kein Sachverständiger.
Zitat:
Original geschrieben von cycloids
ja na klar hab ich den noch, habe doch auch nie geasagt das ich ihn nicht habe, mein problem ist der TÜV und damit zwangsläufig verbunden, die ASU....
Dann gehe mit dem Schein zu dem TÜV der auf dem Schein vermerkt ist und hole Dir den Tüvbericht , wo ist da den das Problem ?
buba
halloooooo!!! wenn du dir meine treads mal richtig durch liest kommst du vielleicht selber drauf. wagen weg und tüv hätte ich vor 3 monaten machen müssen, also kann ich wohl keinen tüv bericht einreichen, weil ich sicherlich ohne auto keinen tüv bekomme, oder? habe ich jetzt mein problem ausgiebig erklärt?
Hallo cycloids,
na nun mal ganz ruhig. Buba meinte (wie ich auch) den letzten AU/HU-Bericht (also der von vor 2 Jahren).
Den kannst du als einziges ran holen - und dort steht ja dann auch der Ablauf drin.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo cycloids,
na nun mal ganz ruhig. Buba meinte (wie ich auch) den letzten AU/HU-Bericht (also der von vor 2 Jahren).
Den kannst du als einziges ran holen - und dort steht ja dann auch der Ablauf drin.
Grüße
Schreddi
Danke, vielleicht versteht er es bei Dir.
buba
hallo, das war ja auch nur meine frage. da ich den letzten tüv versäumt habe, kann ich ja lediglich nur den alten bericht, den ich noch habe, vorlegen. ich wollte ja auch nur wissen, was dann auf mich zu kommt, also soviel wie ich hier erfahren habe, werden es wohl lediglich Abzüge vom WBW sein, wonach die sich richten werde ich sehen. weil so wie schreddi sagt, das ich ja auch keinen wagen ohne tüv für ne menge kaufen würde, da die versicherung ja nicht davon ausgehen kann das der wagen nur mängel hatte und ich ja nur den tüv versäumt habe zu machen. bis wieviel kann man eigentlich drüber sein, also den tüv vergessen? gibt es da ne regelung oder ist es egal ob, 1 Monat, 3 Monate oder 9 Monate?
danke für die zahlreichen Antworten.... und mein letzter tread war nicht böse gemeint, aber ich habe cruiserbuba, da wohl ein bisschen missverstanden, also nix für ungut buba 😉....
mach dir mal keinen Kopf wegen den "Abzügen" bezüglich des
§ 29 der StVZO.
Du bist wohl eine ehrliche Haut und aus diesem Schnullifatz wird dir keiner einen Strick drehen...