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Hilfe! Verlängerte Probezeit geblitzt mit Handy

Themenstarteram 30. August 2020 um 0:28

Ich bin in der verlängerten Probezeit und wurde mit 27 km/h zu schnell mit meinem Handy in der Hand geblitzt. Sind das zwei A-Verstöße gleichzeitig, also wird mir die Fahrerlaubnis entzogen oder kommt es zu einer Verwarnung? Tateinheit/Tatmehrheit?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hi91316 schrieb am 30. August 2020 um 02:28:51 Uhr:

Ich bin in der verlängerten Probezeit

Mal ne Frage: warum lernt man nicht aus seinem ersten Fehler, wenn man bereits in der verlängerten Probezeit ist, dass man jetzt ganz genau das Tempo einhält und keine anderen Blödheiten macht?

Tempo, meinetwegen das kann passieren. Aber Probezeit + verlängerte Probezeit so eine Dummheit zu machen, das verstehe ich absolut nicht.

 

Möchte damit nicht behaupten, dass man nur während der Probezeit solche Sachen lassen sollte. Auch danach. Aber halt grad in den 2 bzw 4 Jahren ....

 

 

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Ist nur Tateinheit bloss das teuere Delikt zählt.

Schriftliche Ermahnung und Enpfehlung an Gespräche teilzunehmen folgt.

Zitat:

„Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, erfolgen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.“

Wie kommste auf genau 27 kmh zu schnell?‘

Hast Du den Brief mit dem Bescheid schon bekommen?

War das Innerhalb oder Außerhalb ?

Zitat:

@Hi91316 schrieb am 30. August 2020 um 02:28:51 Uhr:

Ich bin in der verlängerten Probezeit

Mal ne Frage: warum lernt man nicht aus seinem ersten Fehler, wenn man bereits in der verlängerten Probezeit ist, dass man jetzt ganz genau das Tempo einhält und keine anderen Blödheiten macht?

Tempo, meinetwegen das kann passieren. Aber Probezeit + verlängerte Probezeit so eine Dummheit zu machen, das verstehe ich absolut nicht.

 

Möchte damit nicht behaupten, dass man nur während der Probezeit solche Sachen lassen sollte. Auch danach. Aber halt grad in den 2 bzw 4 Jahren ....

 

 

Inhalt wegen Irrelevanz und ungefragter Lebensberatung entfernt
twindance/MT-Moderation

Zitat:

@Christian_EM schrieb am 30. August 2020 um 07:45:48 Uhr:

Zitat:

@Hi91316 schrieb am 30. August 2020 um 02:28:51 Uhr:

Ich bin in der verlängerten Probezeit

Mal ne Frage: warum lernt man nicht aus seinem ersten Fehler, wenn man bereits in der verlängerten Probezeit ist, dass man jetzt ganz genau das Tempo einhält und keine anderen Blödheiten macht?

Tempo, meinetwegen das kann passieren. Aber Probezeit + verlängerte Probezeit so eine Dummheit zu machen, das verstehe ich absolut nicht.

Möchte damit nicht behaupten, dass man nur während der Probezeit solche Sachen lassen sollte. Auch danach. Aber halt grad in den 2 bzw 4 Jahren ....

Mal ´ne Antwort

Man soll nicht derartige kluge Sprüche sprechen, wenn man ansonsten nichts zum Thema beitragen kann oder will!

Ich darf auf den Sticky-Thread ganz oben im Forum verweisen und rate allen Nutzern, dem Drang nach derartigenen weiteren "Lebensberatungen" zu widerstehen!

Schade dass ich einem Mod kein Danke klicken darf. Daher hier: Danke

Ansonsten nochmal die Frage an den TE: Hast du den Brief schon im Haus oder wartest du noch darauf?

Du bekommst die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Das ist aber freiwillig. Bis 6 Wochen nach diesem Angebot kannst Du die dritte Stufe der PZ-Maßnahmen nicht erreichen. Man kann auch mit einem taktischen Einspruch die Rechtskraft des BG-Bescheids verzögern, dann passiert das alles noch später und die Probezeit vergeht.

Gibt's was neues?

Themenstarteram 30. August 2020 um 14:55

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 30. August 2020 um 06:01:05 Uhr:

Ist nur Tateinheit bloss das teuere Delikt zählt.

Schriftliche Ermahnung und Enpfehlung an Gespräche teilzunehmen folgt.

Zitat:

„Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, erfolgen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.“

Wie kommste auf genau 27 kmh zu schnell?‘

Hast Du den Brief mit dem Bescheid schon bekommen?

War das Innerhalb oder Außerhalb ?

Hab den Bescheid bekommen. Es steht nichts vom Handy und es ist außerhalb, 30km/h zu schnell.

Selbst wenn man es sehen würde, wäre es ja „nur“ eine Verwarnung in der verlängerten Probezeit, oder?

Was meinst Du mit Verwarnung?

Handy in der Hand ist genauso ein A Verstoss wie mit 27 kmh zu schnell.

Wenn es gleichzeitig geschah zählt nur 1 Delikt.

Wenn Du am nächsten Tag oder 1 Stunde später wieder fotografiert worden wärst, (selbst wenn nur im kleinen Verwarngeldbereich) und das Handy in der Pranke wird erkennbar, wäre es schon der 2.A Verstoss in der verlängerten Probezeit.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 30. August 2020 um 16:59:55 Uhr:

Wenn Du am nächsten Tag oder 1 Stunde später wieder fotografiert worden wärst, (selbst wenn nur im kleinen Verwarngeldbereich) und das Handy in der Pranke wird erkennbar, wäre es schon der 2.A Verstoss in der verlängerten Probezeit.

Nein. Man kann immer erst die nächste Stufe der Probezeit-Maßnahmen erreichen, wenn die Stufe davor „abgearbeitet“ ist ( incl. aller Fristen)

OK. Danke. Wusste ich nicht.

Themenstarteram 30. August 2020 um 21:12

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. August 2020 um 21:42:18 Uhr:

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 30. August 2020 um 16:59:55 Uhr:

Wenn Du am nächsten Tag oder 1 Stunde später wieder fotografiert worden wärst, (selbst wenn nur im kleinen Verwarngeldbereich) und das Handy in der Pranke wird erkennbar, wäre es schon der 2.A Verstoss in der verlängerten Probezeit.

Nein. Man kann immer erst die nächste Stufe der Probezeit-Maßnahmen erreichen, wenn die Stufe davor „abgearbeitet“ ist ( incl. aller Fristen)

Wie meinst du?

Die Stufe davor muss rechtskräftig sein.

Zitat:

@torre01 schrieb am 31. August 2020 um 10:50:15 Uhr:

Die Stufe davor muss rechtskräftig sein.

Und etwaige Fristen, z. B. für ein Seminar müssen abgelaufen sein

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