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Hilfe-unverschuldeter Unfall mit neuen Roller

Themenstarteram 25. August 2012 um 17:51

Hallo Leute,

Ich habe heute einen Unfall mit meinem neuen Roller Peugeot Speedfight 3 Ice Blade (8 Tage alt und 160km auf dem Tacho) gehabt,mir ist auf dem Parkplatz ein vor mir stehendes Auto rückwärts auf den Roller gefahren.

Die Schuldfrage ist geklärt,der Autofahrer hat die Schuld und ich habe 2 Zeugen zur not.

Wir sind dann zusammen (ich und der Autofahrer) zu meiner Rollerwerkstatt gefahren und haben dort den Roller abgegeben,er hatte auch dort nochmal seine Daten abgegeben(hatte allerdings nicht seine Versicherungsnummer dabei),damit die Werkstatt sich mit der Versicherung in verbindung setzen kann.

Ich war später zur sicherheit noch bei der Polizei und habe die Sache dort geschildert,der Beamte meinte das wäre so alles in Ordnung und ich könnte zur not,wenn sich der Autofahrer nun doch nicht bereit erklärt der Schuldige zu sein,auch später noch den Unfall anzeigen,mit 2 Zeugen sollte es keine Probleme geben meinte er.

So jetzt zu meiner eigentlichen Frage,

der gute Mann in der Werkstatt schätzt den schaden grob auf mindestens 1000€ (Neupreis 2270€).

Das ist ja schon ganz schön heftig,da der Roller auch noch nagelneu ist,verliert dieser durch den Unfall natürlich an Wert.

Ist es möglich auf einen neuen Roller zu pochen?

Oder aber möglich die Wertminderung irgendwie geltend zu machen?

MfG Arne

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17 Antworten
Themenstarteram 29. August 2012 um 16:20

Mal wieder ein Update:

Hab vorhin mit der Werkstatt gesprochen,der Roller ist Totalschaden!

Der Schaden beträgt über 2500€, der Neupreis ist 2429€.

Restwert 200€.

Hab jetzt den Unfallroller an die Werkstatt zum Restwertpreis verkauft und mir einen neuen gekauft,den selben wieder.

Allerdings muss der noch geliefert werden,der Rest wird dann aus der Versicherungssumme bezahlt.

Ich hab das Gutachten selbst noch nicht gesehen,allerdings sagte mir der Verkäufer das sogar der Rahmen in mitleidenschaft gezogen wurde,Kühler kaputt,irgendwas mit der Lenkung auch kaputt,naja kann mir ja jetzt egal sein.

Bin froh wenn ich meinen neuen bekomme.

Zitat:

Original geschrieben von arne200

Mal wieder ein Update:

Hab vorhin mit der Werkstatt gesprochen,der Roller ist Totalschaden!

Der Schaden beträgt über 2500€, der Neupreis ist 2429€.

Restwert 200€.

Hab jetzt den Unfallroller an die Werkstatt zum Restwertpreis verkauft und mir einen neuen gekauft,den selben wieder.

Allerdings muss der noch geliefert werden,der Rest wird dann aus der Versicherungssumme bezahlt.

Ich hab das Gutachten selbst noch nicht gesehen,allerdings sagte mir der Verkäufer das sogar der Rahmen in mitleidenschaft gezogen wurde,Kühler kaputt,irgendwas mit der Lenkung auch kaputt,naja kann mir ja jetzt egal sein.

Bin froh wenn ich meinen neuen bekomme.

Na siehste, geht doch !!! :D

...aber warum haste "den alten" nicht für Ersatzteile behalten ? :eek: So billig kommste nie wieder an Ersatzteile !!! :(

wölfle ;)

Ein paar Tage Nutzungsausfall kannst du auch noch geltend machen. Im Gutachten wird die Wiederbeschaffungszeit angeben sein. Zusätzlich noch die Zeit zwischen Unfall und Gutachten.

Außerdem erhälst du noch 25 € Auslagenpauschale für deine Umstände.

Den Roller hätte ich aber auch lieber behalten. Den kann man doch mit gebrauchten Ersatzteilen für einen Bruchteil wieder aufbauen und dann verkaufen. Oder eben als Ersatzteilspender.

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