Hilfe !!!!! ( Teil 2 )
so hallo nochmals ich hab die felgen und reifen daten zusammen !
es sind original audi felgen
7J x 17 H2 mit ein ET von 39 und der bereifung von 225/55 R17 97 H ( Wintrreifen ).....
zu meinem Audi ich fahre einen A6 Limosine Bj 99 Typ 4B mit 142 Kw
Schlüsselnummern zu 2 0588 zu 3 6550288
jetzt nochmal die frage darf ich die oben genannten Reifen mit den Felgen auf meinem Audi fahren??????????????
Danke für eure hilfe
goldimann
Beste Antwort im Thema
in erster Linie darfst du mal nicht so einen Schwachsinn wie "Teil II" schreiben, ein thread reicht doch oder??? und zu deinem Problem,ja du kannst was machen, tachoangleichung, denn durch denn 55er querschnitt stimmt der Abrollumfang nicht mehr!
also denke ich einer am besten der thread hier kann geschlossen werden!
27 Antworten
nein die darfst du nicht fahren Du darst 225/45r17, 215/45r17 ,205/50r17 fahren abder die nicht
in erster Linie darfst du mal nicht so einen Schwachsinn wie "Teil II" schreiben, ein thread reicht doch oder??? und zu deinem Problem,ja du kannst was machen, tachoangleichung, denn durch denn 55er querschnitt stimmt der Abrollumfang nicht mehr!
also denke ich einer am besten der thread hier kann geschlossen werden!
danke
mit dem teil 2 hab ich mir nur gedacht das eher einer sieht wie als wenn ich es im teil eins rein schreibe
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wenn dein Anliegen jemand intressiert oder dir jemand helfen kann,dann hätte der jenige auch den anderen Thread gelesen!! darum sind die meisten nämlich hier!!!
nun gut aber im anderen thread wollte jemand ja die kompletten daten haben
aber egal ich mach sie morgen mal drauf das mit dem tacho justiren ist ja bestimmt nur wichtig für den tüv oder
und der TÜV ist der/das wichtigste bei solch einer Aktion oder denkste nicht😕 dein tacho zeigt nicht mehr dir richtige geschwindigkeit an, aber nach deinen aussagen ist dir das Völlig wurst so wie der TÜV, darum meld ich mich von diesem Thread ab!!
Und für den nächsten Blitzer 😁
und für die Betriebserlaubnis von deinem Auto, die durch so eine Aktion erlischt
und für die nächste Polizeikontrolle
...
und für die Versicherung....
Das deine Versicherung im Falle eines Unfalls aussteigen kann und dir keinen Cent bezahlt wenn du mit einer Rad/Reifen kombi fährst die nicht eingetragen ist!
Zitat:
Original geschrieben von Passat_V6
Das deine Versicherung im Falle eines Unfalls aussteigen kann und dir keinen Cent bezahlt wenn du mit einer Rad/Reifen kombi fährst die nicht eingetragen ist!
Genau das meinte ich !!!!!!!!
Wenn es um die Haftpflichtversicherung geht, die zahlt schon. Allerdings kann sie den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Höchstgrenze hierbei sind meines Wissens 5000 EUR.