HILFE!!!Kurzgutachten vs Kostenvoranschlag
Hallo,
hab vor etwa 1 Woche einen Unfall gehabt, bei dem die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Mein altes Auto ist augenmerklich ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt hat mir die Werkstatt nahegelegt anstatt eines KVA ein Kurzgutachten anfertigen zu lassen, da der Schaden einfach zu groß ist.
Da die Schuldfrage und damit die Erstattung der Kosten für den Gutachter noch nciht geklärt ist, legt der Anwalt die Entscheidung in meine Hände.
Kann mir jemand vielleicht helfen, was es mit diesen Kurzgutachten auf sich hat (Lt KFZ Werkstatt betragen die Kosten dafür um die 150€), was genau mir ein solches Gutachten bringt und wo man so was machen lässt?
Ich hab keinen Plan! Danke
sunrise22
Beste Antwort im Thema
du hast nich im ernst 3 monate gewartet um noch immer nicht den schaden feststellen zu lassen????
dass hätte ich spätesten am übernächsten tag gemacht,
und wieso wartet man seelenruhig 3 monate, wenn man von der versicherung nichts hört??
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
nur wenn das Fzg nicht fahrbereit und verkehrssicher ist. Sonst gibt es den Nutzungsausfall nur für die nachgewiesene Reparaturdauer.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich hatte die Tage lt GA für den Fall der Nichtrepa gerechnet (Wiederbeschaffungszeitraum).