Hilfe, ich blick nicht durch: Drosselung, Anmeldung etc.

Moin,

ich bin seit heute nun offiziell dazu befugt, Motorräder mit einer Nennleistung von maximal 34 PS zu führen (oder kurz: hab die Prüfung bestanden) und jetzt steht das Motorrad schon hier.

Allerdings komm ich grad nicht so klar weil ich nicht mehr durchblicken tu'. 🙂
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere weiterhelfen.

Morgen wird die Maschine abgeholt vom Händler und gedrosselt am Donnerstag. Am Freitag macht er dann den TÜV drauf und ich kann sie dann Freitag abend abholen. Jedoch ist es momentan so, dass die Maschine noch offen eingetragen ist und auf den Vorbesitzer gemeldet ist. Ohne eingetragene 34 PS bekomme ich allerdings das Teil doch auch nicht angemeldet, oder?

Ich würde gerne bereits am Wochenende fahren da hier in der Nähe ein größeres Motorradfestival stattfindet, was ich nur sehr ungerne zu Fuß oder mit dem Auto besuchen möchte ...

Kurz erklärt was mein Problem ist:

Ich bekomm' ja vom TÜV so 'nen Aufkleber fürs Nummernschild der gleich draufgemacht wird. Was aber, wenn das Motorrad zum Zeitpunkt der TÜV-Begutachtung kein Nummernschild hat? Bin ich selbst dazu befugt den Aufkleber anzubringen (denke mal nein)? Muss ich dazu dann zum TÜV eiern?

Dachte eigentlich, ich fahre morgen auf die Zulassungsstelle und lass' die Kiste zu, gedrosselt. Aber das geht ja nicht.

Ist wohl jetzt ein wenig undeutlich formuliert bzw. nur schwer verständlich. Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Wär euch sehr verbunden geht mir wirklich um viel ;-)

Gruß

22 Antworten

Aber die Leistung hat doch gar keinen Einfluss auf die Zulassung, oder? Ich kann ja jedes beliebige zulassungsfähige Fahrzeug dieser Republik auf mich zulassen.
Und umgekehrt müsste sich der TÜV doch eigentlich garnicht darum scheren, ob ein Fahrzeug zugelassen ist, er stellt ja quasi nur fest, ob es verkehrssicher und umweltverträglich ist.

Ja sag ich doch. Der TE darf aber nur 34PS fahren und quält sich eben mit der Frage ob er am WE zum Fahren kommt, wenn der TÜV die Drossel erst am Freitag abnimmt und er das dann nicht mehr der Zulassungsstelle mitteilen kann.

Nur mal so zur Info:

Wenn die Maschine offen zugelassen wird, dann darfst Du am Montag nochmals Kohle für einen neuen Brief/Schein latzen.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von jenhls


Tach auch,

ich klinke mich mal kurz ein: Habe ich dass jetzt richtig verstanden - der TÜV Tüvt ein nicht zugelassenes Mopped, aber die Zulassungsstelle lässt kein ungetüvtes Mopped zu?

Ja, so ist es. Meines Wissens ist es sogar erlaubt, mit einem nicht zugelassenen Kfz von der Zulassungsstelle zum TÜV zu fahren, um den TÜV machen zu lassen. Dafür bekommt man dann IIRC so ein Papier von denen, wenn's erforderlich ist.

Sampleman

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Hallo zusammen bin vielleicht etwas spät dran,
mal grundsätzlich
1. man braucht keinen Führerschein um ein KFZ zuzulassen.
2. Zuerst derosseln und dann auf den Namen der mama oder sich selbst zulassen, sonst löhnste doppelt Kohle, weil die Zulassunspapiere Teil 1 ( Fahrzeugschein) und Teil 2 ( Fahrzeugbrief) nochmals ausgestellt werden müssen.
3. Dem Tüv ist es Wurscht ob das Fahrzeug Zugelassen ist oder nicht. Bescheinigung über die Prüfung mit zur Zulassungsstelle nehmen und die freundlichen Damen von der Zulassungsstelle kleben das Pickerl auf das kennzeichen.
4. Würde ich kein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, dass Nicht Angemeldet ist, Es sei denn mit einem Kurzzeitkennzeichen ( frühere Rote Nummer) Wenn es auf der Strecke zur Zulassungsstelle zu einem Unfall kommt steht man ohne Versicherungsschutz da. Also vorher bei einer Versicherung eine Deckungskarte beantragen und mit zur Zulassung nehmen.
Mittlerweile geht das auch schon Online und man kann sich so ein Ding ausdrucken.

 

So jetzt sind alle Verwirrt.

Wenn der TÜVer in eine Werkstatt kommt und dort eine Leistungsänderung anhand von Gutachten und Zusicherung des Mechanikers abnimmt, ist eine Zulassung kein Thema, es ist ja keine Probefahrt notwendig. Der TÜver trägt auch nix in die Papiere ein, da gibt es nur eine Bescheinigung für die Vorlage bei der Zulassungsstelle.

Fährt man ohne Zulassung zu einer Prüfstelle, z.B. auf einem Hänger oder im Transporter, dann gilt bei der Leistungsänderung das gleiche wie gerade schon geschrieben. Bei der HU wird der Prüfer unter Umständen die Probefahrt verweigern.

pfisti

@ pfisti
@Jaihouse
Denke mal der TE wird sein Mopped schon zugelassen haben und schön Glücklich durch die Gegend brausen.

Aber da ihr ja schon einen so altes Thema aufgreift mach ich das auch einfach mal

Also erst zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle so wie es schon viele hier geschrieben haben und wenn es an dem Freitag halt nix mehr geworden ist, ist das auch nicht so wild ich musste das komplette Oster-WE abwarten um mit meinem Mopped die Straßen mit Gummi zu Pflastern.

Das war hart sag ich euch, hatte auf nix lust wolte nur irgendwie das WE überstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel K.

Tja so ist das,
ging mir mit 16 Jahren genau so. Führerschein gemacht -prüfung bestanden aber wegen Weihnachtsfeiertagen den Lappen noch nicht bekommen( ich war schon 16) meine Kreidler RSH stand zu hause - war angemeldet und ich durfte noch nicht fahren.
Ich kann euch sagen, dass waren meine längsten Weihnachtsfeiertage die ich je hatte.

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