Hilfe/Erfahrung - Kupplung „durchgebrannt“ durch fehlerhaftes anfahren eines Berges

Liebe Campingfreunde,

wir haben ein kleines Problem und suchen auf diesem Weg jegliche Unterstützung.

Hat jemand Erfahrungen gesammelt oder kennt ein änlichen Fall. Ein Familienmitglied ist in einem Rechtsstreit mit einer Person der sein Wohnmobil (Neu - nur 10.000km) gemietet hat.

Der Fahrer des Wohnmobils ist in die Schweizer Berge gefahren. Dieser hat in den Bergen die Kupplung zu sehr beansprucht. Diagnose der Werkstatt vor Ort: Kupplung durchgebrannt durch fehlerhaftes anfahren des Berges. Ford wollte diese Reparatur im Rahem der Garantie nicht übernehmen, da dies laut Ford ein fehlverhalten des Mieters war (verständlich).

Wir haben somit von den verschiedenen Parteien (Werkstatt, Ford) eine Bestätigung, dass dies kein verschleißteil Problem sei, sondern fehlverhalten des Mieters.

Jegliche Unterstützung wäre hilfreich.

Danke : )

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@caravan-freund schrieb am 28. März 2017 um 11:07:38 Uhr:


Wir haben somit von den verschiedenen Parteien (Werkstatt, Ford) eine Bestätigung, dass dies kein verschleißteil Problem sei, sondern fehlverhalten des Mieters.

Es heißt ja immer, es gibt keine dummen Fragen. Bei manchen Beiträgen bin ich schon geneigt, diese Aussage infrage zu stellen.

Ich glaube nicht, dass Werkstatt und Hersteller die Schuld des Mieters bestätigt haben, sondern nur die eigene Haftung mit Hinweis auf Fehlbedienung abgelehnt haben. Die Schuld des Mieters wird wohl das "Familienmitglied" beweisen müssen. Das läuft so in etwa auf den Nachweis hinaus, dass außer dem Mieter noch nie jemand mit dem Wohnmobil über einen Berg gefahren ist. Bei 10.000 km - viel Spaß.

Insgesamt nennt sich dieser Sachverhalt unternehmerisches Risiko des Vermieters. Dafür erhält der Vermieter eine Gegenleistung: Miete. Diese sollte so bemessen sein, dass das Risiko gedeckt ist. Ansonsten ist hier in anderen Threads alles gesagt worden zum Thema Privatvermietung von Wohmobilen. Wenn jemand meint, er könne sich sein Wohnmobil mit solchen Aktionen gegenfinanzieren oder gar, die Miete sei in voller Höhe Gewinn, der zahlt halt Lehrgeld.

igs

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Der TE hat sich auch nicht mehr geäußert. Ich habe die Vermutung das die Antworten ihm nicht geschmeckt haben.

Also ich denke wenn jemand ein Fahrzeug vermietet ist das in jedem Fall gewerblich.

Wenn ich ein Fahrzeug miete muss ich mich entweder entsprechend versichern, oder Schäden selbst bezahlen, aber nur Schäden die ich auch voll zu verantworten habe und dazu zählt für mich keinesfalls eine Kupplung, oder Bremsen, oder der Auspuff, nichtmal ein Motor, oder Getriebe wenn ich nicht nachweislich mutwillig, oder grob fahrlässig gehandelt habe.

Wer ein Fahrzeug vermietet muss auch damit rechnen, dass Verschleiss auftritt und ja auch damit, dass nicht jeder ein erfahrener und guter Fahrer ist der mit einem ungewohnten schweren Fahrzeug etliche Bergpässe professionell bewältigt.

Wie schon gesagt wurde unternehmerisches Risiko, wenn ich das nicht eingehen kann, oder will, darf ich nicht vermieten.
Schon allein durch die Vermietung wäre sowieso schwer nachweisbar wer die Kupplung aufgearbeitet hat, so ein Teil geht in der Regel nicht von jetzt auf gleich kaputt, die kann schon vorgeschädigt sein, wer weiß das? Vielleicht ist es sogar der Besitzer selbst der nicht so gut fahren kann?

Also ich würde keinen Cent für sowas zahlen.

Pauschal kann man dieses Thema sicherlich nicht behandeln.
Ich sehe dieses Problem als Unternehmer. Wenn ich sehe wie mit den Firmenwagen umgegangen, kann man schon mal leicht aus der Haut fahren.
Ein guter Freund (hat einen Wohnwagenhandel) hat vor einigen Jahren das Vermieten von Wohnwagen und Wohnmobilen aufgegeben. Was er dabei erleben musste ist schon hardcore.
Herausgerissene Türen, Beulen und Schäden wo man sich fragen muss, wie geht das denn....
Auch wenn ich etwas Miete sollte man den Gegenstand pfleglich und ordentlich behandeln. Sich wie ein Vollpfosten zu benehmen und es mit unternehmerisches Risiko abzutun, ist respektlos und zeugt nicht von geistes Kind.
In diesem Fall wird es leider für den Vermieter schwer und hoffe er gewinnt vor Gericht.
Bei einem Wohnmobil mit weniger als 10000km auf dem Tacho die Kupplung zu zerlegen ist schon eine fahrlässige Leistung. Als Argument anzuführen, man weiß ja nicht wer vorher so gefahren ist, möchte ich entgegenhalten. Wie groß ist denn bitte die Chance gleich an zwei oder drei Mieter zu gelangen, die eine Kupplung wie ein Vollidiot bedienen.
Ich bin gespannt, wie es aus geht.

Mutwillige Beschädigungen fallen ja auch nicht darunter. Problem ist in diesem Fall nach zuweisen das die Beschädigungen nur durch den letzten Mieter aufgetreten sind oder ob die Kupplung schon vorgeschädigt war.

Es war niemand dabei der das Anfahren gesehen hat, es sind auch alles nur Vermutungen. Nach meiner Meinung besteht bei einer Klage vor Gericht die Gefahr dem schlechten Geld noch Gutes hinterher zu werfen. So lange der Kläger keine Betriebsrechtsschutzversicherung hat wird wohl das eine privatrechtliche Versicherung den Fall nicht übernehmen.

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Ich sag mal, im Matsch festgefahren und freigeschauckelt, oder im Stau am Berg ständig alle 5 mtr. angefahren, wären denkbar. Wenn die Kupplungsbetätigung nach mehrmaligem Treten nicht richtig zumach und Druck im System bleibt, schleift diese, dann wäre es ein Garantiefall. Wie will man hier was beweisen.

Zitat:

Wenn ich ein Fahrzeug miete muss ich mich entweder entsprechend versichern, oder Schäden selbst bezahlen, aber nur Schäden die ich auch voll zu verantworten habe und dazu zählt für mich keinesfalls eine Kupplung, oder Bremsen, oder der Auspuff, nichtmal ein Motor, oder Getriebe wenn ich nicht nachweislich mutwillig, oder grob fahrlässig gehandelt habe.

Wenn du den Auspuff abfährst, oder die Bremse in den Bergen überhitzt, oder die Kupplung beim Rangieren oder Auffahren auf Keile (selbst schon erlebt) abfackelst oder am Berg abfackelst, sind das im Grunde genommen selbstverständlich Schäden, die über den normalen Gebrauch hinaus gehen und von dir als Mieter zu ersetzen sind.

Das fiese ist, dass der Herr Wohnmobilhersteller dann sagt "Kupplung wurde überlastet, Garantie abgelehnt" und damit fertig ist. Dazu gibts das entsprechende Gutachten, ist kein Garantiefall, ist keine Gewährleistung, ist selber zahlen ^^

Das rechtliche Probleme vom Vermieter ist, die Kosten gegenüber dem Mieter geltend zu machen, sprich DEM Mieter nach zu weisen, dass ER die Kupplung kaputt gemacht hat. Das wird dann schwierig und in der Praxis nicht klappen und dass ist eben unternehmerisches Risiko, Pech gehabt...

Man muss eben als Vermieter wenn man so ein Geschäft betreibt, davon ausgehen, dass man gewisse Schäden doch nicht ersetzt bekommt und das einkalkulieren, im Mietpreis. Wer da nicht richtig kalkuliert, ist selber Schuld... Geht jedem Selbstständigen so...

Dabei muss man auch bedenken, das Leute Wohnmobile mieten, die nicht mal PKWs richtig fahren können, und wenn die nach Italien fahren, danach die Bremse Schrott ist, oder die Kupplung abgebrannt. Muss man im Schnitt einrechnen und genug Miete nehmen, dann passt das schon...

Ich hab mich die Vergangenen Jahre viel mit "Mietmobilfahrern" unterhalten, da sind auch welche dabei, die von ihren haptischen Fähigkeiten nicht einmal in der Lage sind, ne Schrankklappe auf zu machen ohne sie ab zu reißen. Haben sie einfach kein Gefühl für. Eben so mit den Abmessungen ueberfordert, die Mieten sich 2 Wochen n Wohnmobil und haben vorne den Alkoven, hinten die Stoßstange und nen Seitenspiegel gekillt, auf 3.000km und das bei nem kurzen 5m Autochen...

@Mark-86, genau so ist es nichts Anderes habe ich gesagt.

Wenn ich einen Auspuff abfahre ist das natürlich was Anderes als wenn er während meiner Mietzeit plötzlich laut wird, oder von selbst abfällt ohne dass ich irgendwo anfahre.

Kupplung ist wie Bremsen ein Verschleißteil und wer die letztlich gekillt hat bleibt offen, sprich ist Risiko des Vermieters. er kann wahrscheinlich auch nicht nachweisen, dass die vorher zu 100% i.O. war. Selbst ein nagelneues Auto kann da z.B. einen Materialfehler haben.

Zitat:

Kupplung ist wie Bremsen ein Verschleißteil und wer die letztlich gekillt hat bleibt offen, sprich ist Risiko des Vermieters. er kann wahrscheinlich auch nicht nachweisen, dass die vorher zu 100% i.O. war. Selbst ein nagelneues Auto kann da z.B. einen Materialfehler haben.

Ne ne, bei nem Nagelneuen Auto kriegst du wenn du die Kupplung auf Gewährleistung verlangst, schon ein ordentliches Gutachten wonach recht zweifelsfrei geklärt ist, dass die Kupplung überlastet wurde. Damit kannste dann zum Mieter gehen, denn ein neues Auto kann ja nur der eine Mieter kaputt gemacht haben 😁 Spätestens wenn es schon der zweite Mieter war, wirds aber natürlich schwierig...

Wir müssen jetzt hier keine Haare spalten. Selbst wenn der Besitzer das Teil nur vom Händler auf seinen Hof gefahren hat gab es vor dem 1 Mieter schon einen Fahrer.

Was soll`s Verschleißteile sind Verschleißteile und damit grundsätzlich Sache des Vermieters.

Wenn ich mir einen Leihwagen hole und nach 10 km habe ich einen Kolbenfresser interessiert mich das absolut nicht und Keiner wird mich dafür haftbar machen, außer man vermutet sehr stark und weist mir nach, dass ich das irgendwie absichtlich verursacht habe, glaube ich aber nicht. So eine Karre wird ausgetauscht und Ende.

(Bei professionellen Vermietern) ;-)

Wenn ich meinen Wohnwagen vermiete, und der Mieter kommt mit einem Wackelkontakt in der Aussenbeleuchtung wieder, ist es auch mein Pech.

In der Miete muss schließlich auch eine eventuelle Reparatur einkalkuliert werden.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 4. April 2017 um 02:44:46 Uhr:


Wer ein Fahrzeug vermietet muss auch damit rechnen, dass Verschleiss auftritt und ja auch damit, dass nicht jeder ein erfahrener und guter Fahrer ist der mit einem ungewohnten schweren Fahrzeug etliche Bergpässe professionell bewältigt.

Und das muss ein gewerbl. Vermieter plus die sehr hohe Selbstfahrer VS einkalkulieren.

Deshalb nimmt der auch im / 100 € Tag und der "Private" 50 €.

Und die billigen gewerbl. Vermieter holen sich das über die mehrfache und oft kleinliche Schadensabwicklung zurück.

Bevor ich miete zelte ich lieber. 😁

Jeder wie er meint, aber 100€ für nen Tag ist schon knapp, grade in der Saison nehmen viele eher 150€ für nen Tag. Muss ja auch alles bezahlt werden.

Trotzdem leben die meisten von den Schäden welche die Mieter verursachen, sprich, von der Selbstbeteiligung und anschließender Reparatur in eigener Werkstatt. Was die SB angeht, muss man vor allem daran denken, dass die "pro Schadensfall" ist, das heißt, Oberschrank nicht zu gemacht, Arbeitsplatte zerstört = 1000€ SB weg. Dann hinten den Fahradträger verbogen, heist nicht "egal, die SB ist eh weg" sondern neuer Schadensfall, nochmal 1000€ weg...

Und kaputt fahren tun die Mieter eh genug, ich hab mir mal n Wohnwagen angeschaut (für nen Kumpel, 1,5 Jahre alt zum Kauf, vorher in der Vermietung gelaufen) da sagt der Händler:
"Jeder Dritte Wohnwagenmieter bleibt da vorne an der Tankstelle entweder oben am Dach hängen, oder unten am Pfosten, sind die ersten 1000€ gleich in der Kasse".

Hallo, schon mal an die Anfahrschwäche des Ford Transit gedacht? Bis der Turbo kommt, muss man schon etwas Gas geben und die Kupplung schleifen lassen. Damit ist ein ungeübter Neuling überfordert und der Transit auch

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