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Hifi Umbau beim Totalschaden

Themenstarteram 17. März 2020 um 8:37

Hallo,

ich habe letztens einen wirtschaftlichen Totalschaden an meinem Auto erlebt.

Bei der Besichtigung des Gutachters fragte ich, ob er die Hifi Anlage und die zusätzliche Dämmung berücksichtigen könnte. Darauf entgegnete er mir, dass sei Privatvergnügen und er dies weder beim WBW, noch als Umbaukosten berücksichtigt.

Ist mittlerweile so korrekt?

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18 Antworten

bei einen vollkaksoschaden an meiner tür (fahrerflucht) habe ich damals auch gesagt, das die tür akkustikgedämmt wurde damals inkl. rechnung vom car hifi einbauer und die haben dann die tür neu gedämmt. war keine große sache und mit auf die rechnung an die versicherung gemeldet. hat keiner jemals wieder nachgefragt.

Themenstarteram 3. April 2020 um 7:45

Zitat:

@Moers75 schrieb am 30. März 2020 um 12:48:13 Uhr:

Sorry, gucke hier nicht jeden Tag rein, ab und an muss ich tatsächlich arbeiten ;)

Zwar zu spät für dich, aber wieder eins der unzähligen guten Beispiele warum man beim Haftpflichtschaden tunlichst von Anfang an einen Anwalt hinzuziehen sollte.

Ist die Anlage denn tatsächlich umgebaut worden? Selber? Werkstatt? Es heißt ja Umbaukosten werden gegen Nachweis erstattet, d.h. es muss eben der Umbau vorgenommen worden sein. Was ist denn dein Plan?

Ansonsten einfach mal den Link zu den Umbaukosten zum Gutachter schicken mit der Bitte um Stellungnahme. Letztlich ist der auch verantwortlich für sein Gutachten und in Folge auch schadenersatzpflichtig wenn er Fehler im Gutachten hat die zu einem finanziellen Nachteil für dich geführt haben. Er hätte zunächst aber auch das Recht sein Gutachten nachzubessern.

Aber da wird's schwierig ohne Anwalt - hast du notfalls eine Rechtschutzversicherung? Irgendwo ist hier ein Punkt wo du verbindliche juristische Beratung brauchst.

Da der Schädiger geständig war, dachte ich mir, ich könne auf den Juristen verzichten...

Dass es Probleme mit dem von mir beauftragten Gutachter gibt, hätte ich auch nicht gedacht.

Die Anlage ist noch nicht umgebaut worden, da das Fahrzeug immer noch verkehrstüchtig ist.

Eine RSV habe ich nicht.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 3. April 2020 um 09:45:00 Uhr:

Da der Schädiger geständig war, dachte ich mir, ich könne auf den Juristen verzichten...

Die Anlage ist noch nicht umgebaut worden, da das Fahrzeug immer noch verkehrstüchtig ist.

Das ist ein leider verbreiteter Irrglaube. Der Schädiger mag noch so lieb und nett sein, auf die Schadenregulierung hat das jedoch leider keinen Einfluss. Hierbei setzt du dich halt nur mit dessen Versicherung auseinander.

Wenn nichts umgebaut worden ist gibt's auch erstmal keine Umbaukosten. ;)

Themenstarteram 5. April 2020 um 7:49

Zitat:

@Moers75 schrieb am 4. April 2020 um 09:12:09 Uhr:

Das ist ein leider verbreiteter Irrglaube. Der Schädiger mag noch so lieb und nett sein, auf die Schadenregulierung hat das jedoch leider keinen Einfluss. Hierbei setzt du dich halt nur mit dessen Versicherung auseinander.

Wenn nichts umgebaut worden ist gibt's auch erstmal keine Umbaukosten. ;)

Ja, vermutlich wirst Du in allen Punkten recht haben...

Ich danke Dir :)

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