ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Heizöltransport

Heizöltransport

Themenstarteram 31. März 2015 um 15:39

Hallo,

ich finde leider keine Lösung für folgendes Problem:

Ein Veranstaltungsservice möchte ein Festzelt heizen und dafür entweder a) eine eigene mobile Heizung kaufen oder b) eine mobile Heizung mieten. In beiden Fällen ist er selbst für den Transport des Heizöls verantwortlich, der Vermieter liefert nur das Gerät.

Es geht dabei um etwa 500 Liter für ein Veranstaltungswochenende.

Ich habe nun etwas recherchiert und bin auf Freimengen von 1000 Punkten (Dabei war wohl 1Liter Heizöl 1 Punkt) gestoßen, wenn die Stoffe für den Betrieb von Gerätschaften im Rahmen der Haupttätigkeit verwendet werden. (Variante 1). Ein Mitarbeiter der IHK hat auf Nachfrage gemeint, dass es vmtl nicht unter diese Regelung fällt, obwohl doch die Heizung für die Haupttätigkeit benötigt wird.

Die 2. Variante wäre, einen befüllten Heizöltank zum Veranstaltungsort liefern zu lassen und auch wieder abholen zu lassen, da ein ungereinigter, fast leerer Tank das gleiche Problem wie ein voller beinhaltet. Hier waren jedoch bisher alle Anfragen erfolglos, da die ansässigen Mineralölunternehmer nur Tankfahrzeuge, jedoch keine geeigneten Tanks besitzen.

Nun meine Fragen:

1. Krieg ich das irgendwie mit den Freimengen hin? Ein Vermieter dieser Heizanlagen meinte, es wäre kein Problem, eine Quelle habe ich jedoch nicht.

2. Gibt es eine Variante 3?

Ich vermute das die Ausbildung eines Fahrer mit ADR-Schein, und sämtlicher Kennzeichnungen nicht so wirtschaftlich ist.

Vielen Dank für die Hilfe.

9 Antworten

Die einfachste Lösung bestünde darin, anstatt einer Ölheizung eine Gasheizung zu verwenden und dafür die entsprechenden Propangasflaschen in der gewünschten Größe an den Veranstaltungsort liefern zu lassen oder auch selbst dorthin zu bringen.

am 31. März 2015 um 17:32

Zitat:

@barracuda317 schrieb am 31. März 2015 um 17:39:37 Uhr:

1. Krieg ich das irgendwie mit den Freimengen hin? Ein Vermieter dieser Heizanlagen meinte, es wäre kein Problem, eine Quelle habe ich jedoch nicht.

Die Rechtsgrundlagen stehen in 1.1.3.6.3 ADR

Zu unterscheiden ist nach Kleine Mengen“ nach 1.1.3.6.3 ADR

Befördert in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder in Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten – bis 450 l/Versandstück (z. B. Werkstattwagen, Baggerfahrer mit 200-l-Dieselfass zum Nachtanken, Dachdecker mit 132 kg FG) ACHTUNG: Beförderungen zur internen oder externen Versorgung fallen nicht unter diese Ausnahme.

oder 1.1.3.1 c) ADR Ungereinigte leere ortsfeste Lagerbehälter, die Gase der Klasse 2 Gruppe A, O oder F, Stoffe der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 3 (und andere) enthielten. (Z. B. Flüssiggas, Diesel, Benzin) ACHTUNG: Bedingungen von 1.1.3.1 f) beachten

Zitat:

2. Gibt es eine Variante 3?

Nein

Zitat:

Ich vermute das die Ausbildung eines Fahrer mit ADR-Schein, und sämtlicher Kennzeichnungen nicht so wirtschaftlich ist.

Ist nicht nötig, weil bis 450 l in Verbindung mit Haupttätigkeit eine Unterweisung der Personen, da damit umgehen müssen, vorgeschrieben ist.

Themenstarteram 31. März 2015 um 17:35

Inwiefern unterscheidet sich denn der Transport der Gasflaschen von denen des Öltanks? Die 1000 Punkte -Regel muss doch bei beiden Beförderungen eingehalten werden, bzw. das wäre das Ziel. Oder gibt es bei Propangas weniger Vorschriften als bei dem Öltank? Was natürlich leichter wäre, ist einen Lieferanten dafür zu finden.

Die örtlich anmietbaren Heizungen sind leider alles Öl-Heizungen, es käme also eine weitere Anfahrt hinzu. Beim Kauf sind Gas-Heizungen leider ebenfalls etwa 20 % teurer.

Ich kann mir das irgendwie schwer vorstellen, dass alle Vermieter hier mit ADR-Gefahrguttransporten agieren, dass muss doch irgendwie einfacher gehen.

am 1. April 2015 um 4:26

Zitat:

@barracuda317 schrieb am 31. März 2015 um 19:35:33 Uhr:

Inwiefern unterscheidet sich denn der Transport der Gasflaschen von denen des Öltanks? Die 1000 Punkte -Regel muss doch bei beiden Beförderungen eingehalten werden, bzw. das wäre das Ziel.

Bei der 1000-Punkte Regel kommt es auf den Gefahrengrad der Ladung an.

Brennbare Flüssigkeiten, haben je nach Zündfähigkeit (je niedriger, desto gefährlicher) einen unterschiedlichen Multiplikator.

Bei Heizöl und Diesel Zündzeitpunkt > 50° beträgt er 1. Das bedeutet 1000 Liter dürfen transportiert werden.

Bei Benzin ist der Zündzeitpunkt 21°, der Multiplikator beträgt durch die höher Gefahr 3. Da dürfen dann höchstens 333 Liter transportiert werden. Für Gase beträgt er ebenso 3, also darf dort auch maximal 333 Liter (bzw. Kilo) befördert werden.

Für noch gefährlichere Stoffe gibt es noch die Multiplikationesfaktoren 20 und 50. Je höher dieser Faktor ist, desto geringer ist die erlaubte Menge, (1000 Punkte / Risikofaktor = Menge).

Über 1000 Punkte ist nicht nur die Ausbildung des Fahrers nötig. Das Fahrzeug muss auch mit gelben Tafeln ausgerüstet und für den Gefahrguttransport zugelassen sein (Schutzasrüstung usw). Also garncht mehr damit beschäftigen!!!!!!

Aber das gilt bei den Regelungen nach 1.1.3. ff alles nicht!

Es gilt da: Wenn sich in der Heizung ein Tank befindet, dürfen dort maximal 450 l drin sein und Gut ist es. Bei der Regelung gemäß 1.1.3.6.3. sind die im Gerät befindlichen Betriebstsoffe extra zu sehen und werden überhaput nicht berücksichtigt.

Ich empfehle, einfach nochmal mit der IHK darüber sprechen (Verkehrsabteilung, Gefahrguttgransporte- das sind die richtigen Ansprechpartner!)

am 2. April 2015 um 9:46

http://www.ebay.de/itm/like/261811584165?lpid=106&chn=ps

 

Problem in einer Minute gelöst, du lässt den Tank dann von einem Heizölhändler befülllen.

Themenstarteram 2. April 2015 um 10:06

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. April 2015 um 11:46:37 Uhr:

http://www.ebay.de/itm/like/261811584165?lpid=106&chn=ps

 

Problem in einer Minute gelöst, du lässt den Tank dann von einem Heizölhändler befülllen.

Ja, das ist auch mittlerweile meine Idee und wurde auch so von einem Vermieter vorgeschlagen.

Ich liefere den leeren (aber ungereinigten) Tank, lasse ihn befüllen, heize alles Weg, und transportiere wieder den leeren Tank.

Dabei treten für mich 3 Fragen auf:

- darf ich den leeren ungereinigten Tank transportieren?

- was ist mit Restmengen (z.b. 100 liter) die ich nicht vertankt habe

- ab wann ist ein Tank leer (kleine Mengen die ich nicht ganz raus kriege)?

Zu deiner Antwort, Transportcampus:

Zunächst befindet sich der Tank nicht im Gerät, es wird ein externer Tank benötigt, damit wären die Bestimmungen aus 1.1.3. ff nicht anwendbar.

Die 1000-punkte Regel würde ja eigentlich alle meine Probleme lösen. Das blöde daran ist jedoch: Die Person, die ich bei der IHK gefragt habe, war laut Homepage bereits mein richtiger Ansprechpartner (Gefahrguttransport, ADR-Ausbildung, Verkehr usw). Was ich nicht ganz verstehe ist, warum es denn nicht darunter fällt. Eine genaue Begründung konnte er nicht liefern, es sei nur für Geräte mit denen ich auf einer Baustelle oder so arbeite gedacht. Ein Bauarbeiter betankt seine Maschine die er für den Bau benötigt und ich betanke das Heizgerät, welches ich zur Beheizung des Zeltes brauche, indem ich die Veranstaltung durchführe. Für mich ist das ein analoger Prozess. Weiß jemand, wie das bei Baubeheizung allgemein aussieht? Für die Trocknung bestimmter Arbeiten werden ja die gleichen Heizgeräte eingesetzt, die hier für die Event-Beheizung genutzt werden sollen.

Wer, außer die IHK (ich kann ja da nicht nochmal anrufen und diskutieren, ob das jetzt doch geht) kann mir da eine verlässliche Aussage liefern, ob ich die 1000-Punkte regel anwenden kann.

am 2. April 2015 um 14:59

Man kann auch Probleme sehen, wo keine sind (isch hädd da gern emal e Problem):

Also nochmal ganz ausführlich (normalerweise nehme ich Geld für so was):

Zunächst der Text von 1.1.3.1 ADR:

Zitat:

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) ...

b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten... (übrigens unabhängig von der Größe der Tanks!)

c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten .....(1000-Punkte Regel).

Die Bezeichnung "wie Lieferungen für" ist eine beispielhafte Aufzählung, könnte auch heißen "wie z.B. Lieferungen..."! Das könnte also auch ein anderer Anlass sein, wie z.B. eine Veranstaltung, die geheizt werden soll.

Wenn im Heizgerät ein Tank wäre, würde die Regelung 1.1.3.1. b) anzuwenden sein (unabhängig davon, wo das Gerät eingesetzt wird und wie groß der Tank ist)!

Wenn der Transport von Heizöl außerhalb eines eingebautes Tanks erfolgt, dann gilt die Regelung 1.1.3.1. c)!

Ganz einfach, wenn alle folgenden Fragen mit ja beantwortet werden können, ist ein Transport (auch außerhalb von Betriebsmitteltanks von Geräten!) erlaubt:

Handelt es sich um eine Lieferung in Verbindung mit der Haupttätigkeit?
Liegt die Menge pro Verpackungseinheit unter der 450 l Grenze?

Liegt die Gesamtmenge des transportierten Heizöls unter der 1000-Punkte Grenze (bei Heizöl 1000 Liter)?

Sind Maßnahmen getroffen, die ein Freiwerden des Inhalts ausschließen, (unbeschädigte Umschließung und Verschlüsse der Verpackungen)?

Ist für ausreichende Ladungssicherheit gesorgt und haften keine gefährlichen Rückstände am Gebinde?

Dient der Transport nur zum direkten Verbrauch in Geräten an dem Ort, an den das Heizöl transportiert wird?

Wenn einer der Fragen nicht mit ja beantwortet werden kann, kann immer noch die 1000 Punkte - Regel (1.1.3.6 ADR) gelten. Dann gelten aber immer noch die Anforderungen an die Verpackungseinheit.

Selbstverständlich gilt das alles auch für den Rücktransport von Resten oder leerer ungereingter Transportbehälter (die hätten ja bestimmt weniger als 1000 Punkte). Und leere, ungereinigte Verpackungen sind auch in 1.1.3. ADR genannt!

An eins wäre noch zu denken: Es muss ein für Heizöl zugelassener Behälter sein (nicht irgend welche Eimer oder so) und auf die Behälter muss die UN-Nummer (entsprechend Musteraufkleber) für den Inhalt in jedem Fall angebracht werden (für Heizöl UN 1202)

Und hier nochmal aus anderer Quelle: Bitte nur die Folie 11, alles andere verwirrt!

Ach ja, der IHK- Fuzzi hat vielleicht die Auskunft falsch gegeben, weil er an den Prüfungen der ADR-Ausbildung verdient. (Oder - böse, böse -sollte er keine Ahnung haben ????)

Der hat vielleicht gar kein Interesse daran, so genau zu informieren.

Und ich habe es noch nie erlebt, dass ich von einer IHK eine rechtsverbindliche Auskunft bekpommen hätte (die haben wohl höllisch Angst, dass sie in Regress genommen werden).

Also ich heize meine Halle Mit einem Mobil Heizgerät auf Diesel/bzw. Heizöl

Lasse mir ein Fass liefern wenn das eine zu Neige geht Stehen in einer Wanne falls was undicht wird ist das Öl in der Wanne.

Ansonsten gibt es in vielen Teilen des Landes noch Heizölzapfsäulen oft sogar an Tankstellen für die Leute mit Öl Einzel Öfen.

20 L Blechkanister gefüllt musst halt vielleicht 2x fahren bei 10 Kanister sind es auch ja 200 Liter,

ist auch vollkommen legal da es unter der Freigrenze liegt glaube waren 300 Liter Diesel oder Heizöl für Betankung Stationärgeräte für Privat.

Aus dem Grund liefern auch viele Heizöl unternehmen 200 Liter Fässer an für eben genau die Leute mit Öl Öfen.

Das Fass hat oben einen Schraubdeckel aufmachen und Saugrohr einschrauben an de extern Versorgung der Heizung anschließen.

Heizung hat keine extern Versorgung Gut Fass aufschrauben Heizöl oder Dieselpumpe Saugrohr rein verschrauben das alles dicht ist einstecken 230V gibt auch 12/24V varianten, hast eine Zapfpistole dran und kannst dein Heizgerät betanken.

Nicht aufgebrauchte Heizöl Fässer Holt der Brennstoffhändler auch wieder ab kein Problem.

Noch eine Möglichkeit gehst her und spricht mit dem Heizöl Menschen in deiner Gegend die haben auch Mobile Zapfsäulen für Baustellen usw.

die dürfen sogar einfach so hingestellt werden ohne zusätzliche Auflagen da ja doppelwandig wird angeleifert befüllt und bezahlst fürs anliefern und für die Menge entnommenen Heizöls und schick.

Und Zapf Pistole und alles ist auch mit dran.

am 6. April 2015 um 8:05

Zitat:

@Chevy Van 20 schrieb am 6. April 2015 um 08:12:51 Uhr:

...

20 L Blechkanister gefüllt musst halt vielleicht 2x fahren bei 10 Kanister sind es auch ja 200 Liter,

ist auch vollkommen legal da es unter der Freigrenze liegt glaube waren 300 Liter Diesel oder Heizöl für Betankung Stationärgeräte für Privat.

Es sind keine 300 Liter, sondern 60 Liter! Darüber nur in anerkannten Behältnissen (Kansiter sind eben nur bis 60 Liter anerkannt).

Warum den überhaupt den Aufwand mit Kanistern treiben? Es geht doch ganz legal viel leichter.

Deine Antwort