Hebebühne privat

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage undzwar bin ich in der Ausbildung zum KFZ Mechatroniker 3.lehrjahr.

Vor 3 Jahren stellte ich mir eine Hebebühne in die Scheune meiner Freundin wo ich auch wohne.
Diese Hebebühne benutze ich für meine eigene Autos und ein paar bastelprojekte von mir .
Hin und wider kommt der ein oder andere Kumpel zum Räderwechsel ...Hab auch schon eine kupplung getauscht etc. Geld verlangen tu ich nie aber verheimlichen das ich mal 50 Euro bekomme als Dankeschön für die spardose brauch ich auch nicht.

Mein "cooler" Nachbar (Rentner) bzw Dorfpolizist genannt kontrolliert wann wie viele Autos kommen .Ich bin ehrlich manchmal ist viel los bei mir da stehen mal 5 Autos auf dem Hof ABER mein Nachbar denkt das die alle zum reparieren kommen und hängt mir somit schwarzarbeit an . Er sprach mich heut auf dem dorffest an aber was ich sagte half nicht. Ich meinte das meine Scheune Hobby ist nicht nur das Basteln sondern alles drum herum wir grillen da trinken gemütlich was etc. Sie ist auch nicht ordentlich da früher mal Pferde drin waren etc aber uns gefällts.

Nun zurück zum Thema was genau passiert jetzt bzw kann passieren weil ja auto reparieren und basteln tu ich aber von familie und freunde und das nicht jedem tag und voralm nicht das ich geld verlange.

Mein Stand war egal wie viel Autos ich bastel etc egal wie ich und was ich helf ist mir überlassen.

Meine "Werkstatt" besitzt auch nur Werkzeug ..Kompressor..Hebebühne...ölauffang fass .

Villeicht Kann mir jemand sagen ob und was da passiert vielen dank und ein schönes Wochenende

25 Antworten

Da ich keine Gesetze zitiert und auch an keiner Stelle zu Straftaten aufgerufen habe, muss ich stattdessen unwissend sein. Bitte teile uns und den zukünftigen Lesern mit, welche Gesetze beispielsweise der Themenersteller gebrochen hat und wie sich dies auf andere Hobbywerkstätten übertragen lässt. Also quasi kurz aufgelistet, welche Gesetze missachtet werden, wenn man auf seinem Privatgrund in geschlossenen Räumen übliche Arbeiten an einem PKW vollzieht, ohne gewerbliche Aspekte natürlich.

Vielleicht hast du auch ein paar Referenzfälle von Gerichten zur Hand. Ich finde nämlich einfach gar nichts im Justizportal. Und da seit etwa einem Jahrzehnt auf YouTube und co. gut dokumentiert wird, wo so einige Hobbywerkstätten betrieben werden, müsste es den Gerichten ja ein einfaches gewesen sein, entsprechend zu urteilen.

Und zuletzt die Frage, warum du die Leute nicht anzeigst? Bist immerhin schon 20 Jahre hier registriert und kennst daher sicher so einige Leute und Themen mit ähnlichen Situationen. Oder ist Rechtmäßigkeit nur das Problem der Nachbarn? Steile These!

Wie mir scheint, gelten bei dir also Gesetze und Verordnungen nur wenn es Referenzfälle gibt und wieso du auf dem gewerblichen Aspekt herum reitest wirst auch nur du wissen. Ich für meinen Teil hatte den baulichen und im besonderen den baunebenrechtlichen Aspekt, dazu gehört das Umweltrecht, mehr im Blick.
Lässt sich übrigens sehr leicht mit Google finden.

Zitat:

@ktown schrieb am 9. Juli 2024 um 15:44:32 Uhr:


Wie mir scheint, gelten bei dir also Gesetze und Verordnungen nur wenn es Referenzfälle gibt und wieso du auf dem gewerblichen Aspekt herum reitest wirst auch nur du wissen. Ich für meinen Teil hatte den baulichen und im besonderen den baunebenrechtlichen Aspekt, dazu gehört das Umweltrecht, mehr im Blick.
Lässt sich übrigens sehr leicht mit Google finden.

Ich frage jetzt gerne noch einmal deutlich. Welches Gesetz macht pauschal den Besitz und Betrieb einer Hobbywerkstatt auf Privatgrund illegal oder strafbar? Bitte gib eine konkrete Antwort und behaupte nicht als Ablenkung, was für Gesetze für mich scheinbar nicht gelten.

Auf den gewerblichen Aspekt bin ich konkret eingegangen, weil es dann beispielsweise unmittelbar eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 GewO wäre. Ganz einfaches konkretes Beispiel, braucht man nicht weiter diskutieren. Urteile wirst du keine finden, weil es eben nicht verboten ist und daher auch keine gibt. Klar, wenn ich Altöl in den Garten kippe, mache ich mach nach der Altölverordnung strafbar. Das ist ein Beispiel, was du für dich vermutlich als "Umweltrecht" bezeichnest. Donnere ich um 23:00 auf einem Montag mit dem Schlagschrauber die Nachbarschaft wach, mache ich mach dem Immissionsschutzgesetz strafbar. Rüste ich meine Garage am Einfamilienhaus dauerhaft zu einem Lager für Getriebe um, steht das im Konflikt mit der Zweckbestimmung aus der Baugenehmigung. Das hat aber alles nichts mit einer Werkstatt zu tun. Ich möchte, dass alle Leser das begreifen und sich nicht in Panik versetzen lassen.

Achtet auf Immissionen aller Art, betreibt kein unangemeldetes Gewerbe, und entsorgt euren Müll anständig, dann gibt es auch keinen Anlass für Ärger. Egal ob das Hobby aus KFZ, Schreinern, Töpfern oder Basteln besteht. Denunzianten und jene Nachbarn die es gerne wären, wird damit erst gar keine Angriffsfläche geboten 🙂

Da dies nie jemand behauptet hat, bedarf es keiner Antwort.

Zitat:

@ktown schrieb am 9. Juli 2024 um 18:00:20 Uhr:


Da dies nie jemand behauptet hat, bedarf es keiner Antwort.

Du willst aber auch keine Antworten geben, wa?
Bist aber genau der, der beim Nachbarn übern Zaun schaut und irgendwas finden möchte, was der falsch macht.

Wieso sollte ich auf was Antwort geben was ich nie gesagt habe? Wenn man meine Beiträge nicht versteht, dann kann ich doch nichts dafür. Es soll jeder damit glücklich werden wie er lebt.
Nur soviel:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Da die Scheune nicht mehr als Scheune genutzt wird, kann das Bauamt wegen der Nutzungsänderung einschreiten. Eine Nutzungsänderung muß vom Bauamt genehmigt werden.

Eine solche Änderung der Nutzung ist, eine Wohnung jetzt als Büro zu nutzen und ähnliches.

Ob sie einschreiten ist von deren Lust und Laune abhängig.
Es ist immer vorteilhaft, selbst in einer Partei oder bei einer Hilforganisation, wie der Feuerwehr zu sein
Da ist es dann der Kollege, der belangt werden würde und das überlegt man sich etwas länger.

schrauber

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 10. Juli 2024 um 08:21:11 Uhr:


Da die Scheune nicht mehr als Scheune genutzt wird, kann das Bauamt wegen der Nutzungsänderung einschreiten. Eine Nutzungsänderung muß vom Bauamt genehmigt werden.

Eine solche Änderung der Nutzung ist, eine Wohnung jetzt als Büro zu nutzen und ähnliches.

Ob sie einschreiten ist von deren Lust und Laune abhängig.
Es ist immer vorteilhaft, selbst in einer Partei oder bei einer Hilforganisation, wie der Feuerwehr zu sein
Da ist es dann der Kollege, der belangt werden würde und das überlegt man sich etwas länger.

schrauber

Stellt sich die Frage, wofür die Scheune offiziell genutzt werden darf. Wenn sie auch als Lagerstätte für Maschinen usw. gebaut wurde, dann sollte das mal sowieso kein Problem sein. Außerdem wurde der Primärzweck durch das Aufstellen einer Hebebühne nicht verändert. Wie denn auch? Wenn die Scheune zu einem Resthof gehört, muss sie ja auch nicht abgerissen werden, nur weil kein Heu mehr auf dem Dachboden liegt. Sonst müssten ja ständig und überall Gebäude abgerissen werden, nur weil es anders genutzt wird als bei einer Genehmigung von vor 40 Jahren. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist sowas dann problematisch, wenn Wohnraum geschaffen wird, oder die Nutzung sich soweit verändert, dass die zuvor von mir angesprochenen Exmissionsgesetze oder Brandschutz zum tragen kommt. Zum Beispiel wenn man die Scheune an eine Firma vermietet, die dann eine Schreinerei eröffnet. Dazu müsste ein Experte mal etwas sagen.

Es ist sehr wohl eine andere Nutzungsart ob dort Maschinen nur abgestellt oder an Maschinen Reparaturen durchgeführt werden. Sonst wären Parkhäuser/Parkplätze baurechtlich und baunebenrechtlich gleich zu bewerten wie KFZ-Werkstätten und Tankstellen.
Dem ist aber nicht so.
Nimm es doch einfach hin, dass man mit dem einrichten einer Hebebühne eventuell Schwierigkeiten bekommen kann. In den wenigsten Fällen sind die Böden einer Scheune in der Art versiegelt, dass sie den technischen wie auch umweltschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Wenn dann noch, wie im Eröffnungsthread dabei steht, vielfach 5 Fahrzeuge da stehen und das eventuell über einen längeren Zeitraum, dann reizt man sein Glück sehr aus.

Entschuldige, aber von dir nehme ich keinen Rat an. Dafür bist du meinen Fragen und Bitten zur Belegung deiner Thesen zu sehr ausgewichen. Schau lieber mal über den Gartenzaun, ob deine Nachbarn ihre Terrasse nicht Zweckentfremden, indem auch ne Tomate gepflanzt haben und damit illegal ein Gewächshaus betreiben 🙂

Es wäre super, wenn sich ein Experte melden würde. Der soll dann einmal die gesetzliche Lage beschreiben und wie es in der Praxis wirklich läuft.

Ich gebe hier auch keine Ratschläge. Dafür sind Experten da die sich dafür auch bezahlen lassen. Ich habe nur meine Sicht wiedergegeben die auch aus meinem Berufsalltag kenne. Es kann sich jeder so viele Hobbywerkstätten einrichten wie er will. Er muss nur auch die Konsequenzen akzeptieren wenn die Verwaltungsmühlen ihn in den Blick bekommen und die Sachlage prüfen.
Wir haben hier bei uns gerade einen solchen Fall der nach dem Motto ging: Ich darf auf meinem Grund und Boden machen was ich will. Das Strafmaß was ihm droht liegt zwischen mehreren 1.000.- und 3 Jahren Haft wegen diverser Umweltdelikte (ganz zu Schweigen von den Kosten den Umweltschaden wieder zu entfernen). Klar der Umfang dessen weswegen er beschuldigt wird ist definitiv mehr als das des TE. Es zeigt aber auf, wie wenig man die mögliche Strafmaßgefahr bei Umweltdelikten als "normaler" Bürger im Auge hat. Umweltdelikte werden leider immer noch vielfach als Kavaliersdelikt gesehen. Nach dem Motto: Ist ja nicht so schlimm, merkt ja keiner.
Die moralische Entrüstung kommt immer erst dann, wenn es in der Presse erscheint.
Der Fokus sollte lieber darauf sein das maximal an Schutz im Vorfeld einzuplanen und das fängt z.B. damit an sich fachlich zu informieren und den Ort für solch eine Hobbywerkstatt entsprechend einzurichten.

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