Hat jemand Erfahrung mit Gebrauchtwagenhändler

Verkäufer gibt an in der Annonce 1 Hand Rentnerfahrzeug .Im Kaufvertrag steht Vorbesitzer. lt.Brief 2 ,
Desweiteren steht in der Annonce Erstzulassung 06/2017 in der Kopie im Fahrzeugschein den ich bekommen habe sehe ich jetzt erst BJ.2016
was soll das ?
Was mein ihr zu diesem Fall ?
Fahrzeug habe ich leider schon bezahlt !
Aber noch nicht abgeholt

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Auszug aus den Regeln:

Zitat:

Bitte keine Diskussionen über Händler. Wir können nicht prüfen ob und welche Berichte der Wahrheit entsprechen. In erster Linie sollte es hier ja auch mehr um Autos und nicht um Händler gehen.

Und natürlich kann das BJ von der EZ abweichen - viele Fahrzeuge werden ggf. erst viel später - einige sogar Jahre später zugelassen.
Dann gibts auch Tageszulassungen - hier würde ich ein Gespräch mit dem Händler führen - ggf. war das Fahrzeug kurz auf das Autohaus zugelassen

Ich schiebs mal in den Betrugsthread, obwohls da nicht optimal reinpasst.
Aber woanders sehe ich Dein Anliegen im Moment nicht einzuordnen - ggf Marke/Modell, dann gehts ins Unterforum.

Das weiß ich leider auch nicht.

Wo bitte im Fahrzeugschein soll denn das Baujahr stehen?😕

Stehst auch nicht.
Einzig Das Datum der Typgenehmigung ist zusätzlich enthalten.

Ez ist Feld B

In den neuen COC ist das Produktionsdatum enthalten

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Eben. Ich frage mich, was der TE da im Fahrzeugschein als Baujahr gelesen hat.

Zitat:

@Raidura schrieb am 16. März 2025 um 17:12:19 Uhr:


Verkäufer gibt an in der Annonce 1 Hand Rentnerfahrzeug .Im Kaufvertrag steht Vorbesitzer. lt.Brief 2 ,

Der Vertrag ist unterschrieben ?

Wenn ja, warum, wenn doch die Angaben nicht stimmen. Wenn nein, wie kann schon bezahlt sein ?

Zitat:

@Raidura schrieb am 16. März 2025 um 17:12:19 Uhr:


Desweiteren steht in der Annonce Erstzulassung 06/2017 in der Kopie im Fahrzeugschein den ich bekommen habe sehe ich jetzt erst BJ.2016

Was steht dazu im Vertrag, und ansonsten gleiche Fragen wie oben.

Entscheiden ist leider nicht die Annonce, sondern nur der Kaufvertrag. Wie immer halt. Alle anderen "Warum hast du nicht...." erspare ich dir und uns jetzt.

BJ steht in der Datenkarte und wen der 12-2016 ist, kann die Zulassung frühsten 01-2017 sein.

also kein Mangel.

viele Neuwagen, stehen 2 Jahre rum, deswegen immer vorher die FIN Prüfen.

Das muss der Händler nicht angeben.

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