Handyverbot auch mit Elektrorollstuhl?
Eben komme ich aus dem Haus und da fährt jemand mit einem Elektrorolli vorbei und hat das Handy am Ohr.
Nun gibt es ja die unterschiedlichsten Fahrstühle, MIT und OHNE Kennzeichen bzw. Versicherungskennzeichen.
Was ich mich aber frage ist: Darf ich, wenn ich einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl - MIT oder OHNE Kennzeichen - das Handy benutzen? Auf dem Rad ist es ja auch verboten.
Weiß das jemand?
Beste Antwort im Thema
§24 StVO Abs.1:
1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__24.html
Daraus ergibt sich, dass ein elektrisch angetriebener Rollstuhl ein Fahrzeug im Sinne der StVO ist.
Für ein Fahrzeug im Sinne der StVO gilt wiederum StVO §23 Abs.1a:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Um Deine Frage zu beantworten, für einen Elektrorollstuhl egal ob mit oder ohne Kennzeichnungspflicht gilt die StVO §23 Abs.1a und es darf während der Elektrorollstuhl geführt wird, keine Handy genutzt werden wenn es dafür in die Hand genommen werden muss.
Ähnliche Themen
12 Antworten
§24 StVO Abs.1:
1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__24.html
Daraus ergibt sich, dass ein elektrisch angetriebener Rollstuhl ein Fahrzeug im Sinne der StVO ist.
Für ein Fahrzeug im Sinne der StVO gilt wiederum StVO §23 Abs.1a:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Um Deine Frage zu beantworten, für einen Elektrorollstuhl egal ob mit oder ohne Kennzeichnungspflicht gilt die StVO §23 Abs.1a und es darf während der Elektrorollstuhl geführt wird, keine Handy genutzt werden wenn es dafür in die Hand genommen werden muss.
Bei E-Rolli die max 6 km/h gehen (E-Fix) würde ich davon ausgehen, dasss kein Handyverbot gibt.
Ein grundsätzlicher Gedanke Meinerseits.
Ich finde es unvernünftig unterwegs (fahrend) die Mobilität durch telefonieren noch weiter einzuschränken.
@ Kai
Danke für die Info.
Sicher ist es totalo bekloppt sich darüber Gedanken zu machen und der Fahrer im E-Rolli macht sich da schon mal gar keinen Kopp drum. Letztendlich ist es mir auch ziemlich PENG ob der nun telefoniert.
Mich hat's halt nur interessiert, weil sich darüber bisher niemand Gedanken gemacht hat, wie bei so vielem.
@ wkienzel
Das Problem ist halt, das die meisten, die im e-Rolli unterwegs sind, keine Hand frei haben zum telefonieren und von daher wohl kauf auf die Idee kämen während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten.
Es war auch das erste Mal, dass ich so was gesehen habe.
DANKE noch mal!
Ah ja....und wenn das Handy klingelt, dann steht der Rollifahrer mal kurz auf und verlässt den Rollstuhl? Oder zieht den Zündschlüssel ab? Ich denke, da wird schon mit Augenmaß vorgegangen werden.
An den Rand fahren und Schlüssel abziehen/abstellen - ja warum nicht?
Und Augenmaß ist schwierig. In etwa soviel wie wenn ein PKW mit laufendem Motor am Straßenrand steht und telefoniert wird - endet vorm Richter. Mit Glück als "atypischer" Verstoß.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
l
Das Problem ist halt, das die meisten, die im e-Rolli unterwegs sind, keine Hand frei haben zum telefonieren und von daher wohl kauf auf die Idee kämen während der Fahrt ein Handy in der Hand zu halten.
Eigentlich haben gerade jene, welche einen E-Rolli haben, immer eine Hand frei. Schliesslich wird hier meist mit einem Joy-Stick gesteuert.
Anders hingegen ein Greifreifenrollstuhl. Wenn man hier nicht grad im Kreis fahren will, muss man beide Räder drehen.
Insgesamt denke ich aber auch, dass es eher selten vorkommt. Und selbst wenn, kann man hier drüber hinwegsehen. Ein Rollstuhl wird schliesslich genutzt, um überhaupt etwas mobil zu sein. Die meisten wären froh, wenn sie den Weg zu Fuss beschreiten könnten. Zumal die ,,langsameren,, ohne Kennzeichen eh auf dem Fussweg unterwegs sind. Somit sehe ich diese eher als ,,Fussgänger,, aber eben nicht als Fahrer eines KFZ.
Ich habe auch noch nie von einem Vorfall gehört, dass hier vielleicht das Ordnungsamt eingegriffen hätte.
Siehst du das auch so locker wenn er dir abgelenkt durchs Telefonat über den sandalgeschützten Fuß fährt?
Wie siehst du es denn mit Alkohol im Rollstuhl?
Auch als Fußgänger? Oder ist es dann ein Fahrzeug? Oder gar ein Kraftfahrzeug ab einer bestimmten Größe/potentiellen Geschwindigkeit?
Wann ist dir das letzte Mal einer mit einem Rolli über den Fuss gefahren ? Ich kenne keinen Rollifahrer, welcher derart aggressiv unterwegs ist. Bei einem PKW sehe ich es fast tagtäglich, dass da ein paar sehr unsicher mit dem Handy am Ohr unterwegs sind. Und da gehört nicht nur der nichtgenutzte Blinker dazu.
Beim Alkohol bin ich aber ganz bei dir. Überhaupt Bewusstseinsverändernde Mittelchen haben nix auf der Straße verloren. Auch ein Fussgänger sollte hier wissen, wann Schluss ist. Wenn er aber unbedingt mit 2,5 Promille auf der Straße stolpern will, bitte schön. Er darf sich aber nicht beschweren, wenn er aufgrund seines gestörten Zustandes zu Schaden kommt. Gleiches gilt natürlich auch für Rollifahrer. Im Übrigen darf einem Rollstuhlfahrer auch der Führerschein entzogen werden, so er einen hat.
Zitat:
@Archduchess schrieb am 11. Juni 2014 um 18:45:13 Uhr:
Siehst du das auch so locker wenn er dir abgelenkt durchs Telefonat über den sandalgeschützten Fuß fährt?![]()
Wie siehst du es denn mit Alkohol im Rollstuhl?
Auch als Fußgänger? Oder ist es dann ein Fahrzeug? Oder gar ein Kraftfahrzeug ab einer bestimmten Größe/potentiellen Geschwindigkeit?
Hallo,
ich bin Rollstuhl fahrer. Wenn ich unterwegs bin stoße ich nicht mit anderen Rollstuhlfahrern zusammen. Aber wenn ich nicht stehen bleiben würde und mich bemerkbar mache, hätte ich täglich drei und mehr Fußgänger auf dem Schoß. Wir fahren teilweise langsamer als Fußgänger laufen. Wieso werden Fußgängern das Handy beim laufen nicht verboten? Ich persönlich finde das sehr diskriminierend.
MFG
Zitat:
@Shaylina schrieb am 28. Juli 2016 um 19:20:35 Uhr:
ich bin Rollstuhl fahrer. Wenn ich unterwegs bin stoße ich nicht mit anderen Rollstuhlfahrern zusammen. Aber wenn ich nicht stehen bleiben würde und mich bemerkbar mache, hätte ich täglich drei und mehr Fußgänger auf dem Schoß. Wir fahren teilweise langsamer als Fußgänger laufen. Wieso werden Fußgängern das Handy beim laufen nicht verboten? Ich persönlich finde das sehr diskriminierend.
MFG
Mal abgesehen davon, dass der Thread schon etwas älter, aber deswegen noch immer aktuell sein kann: Dass du noch mit keinem Rolliefahrer zusammengestossen bist, kann auch an der ungleichen Verteilung liegen. Ich weiss nun nicht, wie es in deiner Gegend aussieht, aber wenn ich beispielsweise in Dresden auf der Prager Straße schaue, sehe ich zwischen geschätzten 1000 Besuchern höchstens 2 mit Rollstuhl. Und dass ausgerechnet diese Beiden zusammenstossen, ist doch ziemlich unwahrscheinlich.
Und zu deinem zweiten Problem: Wer soll denn, bitte schön, so ein Handyverbot überwachen ?
Meinst, die Polizei hat grad nix Besseres vor ? Oder soll das gleich vom Ordnungsamt übernommen werden, da diese Mitarbeiter eh vor Ort sind, um die Falschparker aufzuschreiben ?
Ein Handyverbot für laufende Personen mag auf den ersten Blick sinnvoll klingen, ist aber weltfremd. Ich käme mir, ehrlich gesagt, auch ein bissel verarscht vor, wenn mich einer wegen der Handybenutzung angeht. Als Fussgänger, versteht sich.
Keiner versteht wirklich, warum ein Handy am Steuer verboten ist, ich aber essen, trinken kann was ich will und dazu noch an einem CD-Player rumspiele oder am Radio gerade einen anderen Sender einstelle. Alles Tätigkeiten, welche auch ablenken.Aber trotzdem dem Gesetzestext nach nicht verboten sind.
Was ich damit sagen will: Mit Diskriminierung hat das überhaupt nichts zu tun.
Zitat:
@Archduchess schrieb am 11. Juni 2014 um 18:45:13 Uhr:
Siehst du das auch so locker wenn er dir abgelenkt durchs Telefonat über den sandalgeschützten Fuß fährt?![]()
Wie siehst du es denn mit Alkohol im Rollstuhl?
Auch als Fußgänger? Oder ist es dann ein Fahrzeug? Oder gar ein Kraftfahrzeug ab einer bestimmten Größe/potentiellen Geschwindigkeit?
Hahaha oh, nur in Deutschland, ehrlich! Bitte vergesst auch nicht die Gruppe Kindergartenkinder, die regelmäßig von Rollstuhlrasern... Verzeihung... Mördern, zu Tode gefahren werden!
Wenn Du Dir echt über solche Sache Gedanken machst, dann ist Dein Leben echt zu bedauern.


Grundsätzlich geht es darum den Straßenverkehr nicht zu gefährden, ob man als Fußgänger unterwegs ist oder mobil, auch wenn das nicht als Fahrzeug definiert ist. Sobald man draußen unterwegs ist, wo es Straßen gibt nimmt man automatisch am Straßenverkehr teil unabhängig von der Mobilität