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Gilt Handyverbot auch für z.B. CB-Funk?

Themenstarteram 14. September 2004 um 8:54

Hi

Steht ja eigentlich schon fast alles im Betreff drin. ;)

Aber nochmal etwas genauer ausformuliert die Frage:

Wie sieht´s bezüglich "Handyverbot am Steuer" eigentlich mit CB-Anlagen oder LPD/PMR-Funkgeräten aus?

Fallen die auch unter das Verbot oder sind die anderes geregelt?

 

Also angenommen, ich müßt jetzt die Tage einen LKW hinter mir herlotsen (absolut unübersichtliche Strecke über die Dörfer, LKW-Fahrer total ortsunkundig, nur 1 Person pro Fzg), dürft ich das ganze per LPD-Funke(Nur PTT-Taste, leider kein headset oder Vox-Funktion.) koordinieren oder hab ich dann evtl. die berühmte Ar***-karte gezogen?

Schonmal Danke

Crosskarotte

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9 Antworten

FUNKVERBOT

 

Hm... schwierige Frage! Ich kenne den genauen Wortlaut des Gesetztestextes nicht, aber wenn da vom Telefonieren mit Handy die Rede ist, gilt das übrige dann nicht als verboten.

Wenn es allerdings zu "auffälligem Fahrverhalten" kommt, ist es egal, ob Du einen Apfel, eine Cola, einen Lippenstift oder ein Funkmicro in der Hand hast - wenn Du dadurch nicht mehr sauber lenken kannst und das den GRÜNEN auffällt, kriegste so oder so Ärger!

Wenn sich jemand von der Rennleitung nähert, kann man aber ja immer noch das Micro auf den Schoß oder den Beifahrersitz plumpsen lassen, das sieht man dann ja von außen eher nicht sofort....

Themenstarteram 14. September 2004 um 11:31

Re: FUNKVERBOT

 

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Hm... schwierige Frage! Ich kenne den genauen Wortlaut des Gesetztestextes nicht, ...

Genau da liegt auch mein Problem.

 

Das mit dem "auffälligem Fahrverhalten" ist ja klar, das kann ja auch schon bei 0,0 Promille zu Problemen incl. drug-wipe-test führen.

Gruß

Hi,

ich fand die Frage interessant und habe das folgende beim googeln gefunden:

Amateurfunk nicht betroffen - Handy-Verbot für Fahrzeugführer

Am 01.02.2001 wird das so genannte Handy-Verbot in Kraftfahrzeugen durch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft treten. Die Straßenverkehrsordnung wird danach folgende weitere Bestimmung enthalten: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das Handy-Verbot gilt damit auch für Radfahrer und umfasst dabei sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet etc. Zuwiderhandlungen werden ab dem 01.04.2001 mit einem Verwarngeld von 60,- DM geahndet. Für Radfahrer beträgt das Verwarngeld 30,- DM.

Die Vorschrift soll gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des mobilen Autotelefons/Handys beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat.

Sprich, wer sein Handy zum Telefonieren in die Hand nehmen muss, darf nur noch aus dem stehenden Fahrzeug telefonieren.

Eine Untersuchung von Verkehrsexperten aus dem Jahre 1997 habe - so die Begründung für die neue Vorschrift - ergeben, dass 1996 dem Telefonieren am Steuer zumindest mit ursächlich zuzurechnen waren 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte. 1996 gab es in Deutschland allerdings nur rund 5,5 Mio. Mobiltelefone. Neuere Schätzungen gehen heute (Jahr 2001) von einer Zahl über 20 Mio. aus, Tendenz steigend.

Das Verbot gilt nicht, wenn das Handy zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss, es also beispielsweise mittels Sprachsteuerung oder Tastendruck oder eben Freisprecheinrichtung bedient werden kann.

Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass sich durch die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während des Telefongesprächs sowohl die Unsicherheitsfehler als auch die Fahrfehler im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung um mehr als 50 % reduzieren lassen. Auf technische Vorgaben, die die Gestaltung der Einrichtungen betreffen, die während der Benutzung, das Aufnehmen oder Halten des Mobiltelefons oder des Hörers des Autotelefons entbehrlich macht, ist vom Gesetzgeber zunächst verzichtet worden, um technische Entwicklungen, die der Verkehrssicherheit entgegenkommen, nicht zu behindern.

Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot.

Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen.

Unseren Mitgliedern empfehlen wir, neben ihrer Genehmigungsurkunde diese Ausführungen für evtl. Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen.

Christina Volmer, Juristische Verbandsbetreuung DARC e.V.

Dieser Text ist im Mitglieder-Service-Bereich unter Juristische-Verbandsbetreuung der DARC Homepage, www.darc.de zu finden.

Themenstarteram 14. September 2004 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

Dieser Text ist im Mitglieder-Service-Bereich unter Juristische-Verbandsbetreuung der DARC Homepage, www.darc.de zu finden.

Danke!

Menno, ich hätte damals doch den Funk-Schein in Angriff nehmen sollen. "DARCer" haben mir jetzt schon einige Male bei verschiedensten Problemen aus der Patsche geholfen.

Gruß

Crosskarotte

am 14. September 2004 um 14:41

Geh doch auf CB-Funk.

Da hilft Dir bestimmt mal ein Trucker.

Ansonsten der ADAC.

Was die Bedienung eines Funkgräts (vgl. Text oben) angeht, so wißt Ihr ja alle, daß z. B. Taxifunk schon seit Jahrzehnten mit Freisprechanlagen arbeitet.

Themenstarteram 14. September 2004 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von pontibird

Geh doch auf CB-Funk.

Da hilft Dir bestimmt mal ein Trucker.

Ansonsten der ADAC.

Was die Bedienung eines Funkgräts (vgl. Text oben) angeht, so wißt Ihr ja alle, daß z. B. Taxifunk schon seit Jahrzehnten mit Freisprechanlagen arbeitet.

Gin bei der Hilfe durch DARC-Mitglieder eigentlich mehr um Probleme der "telekommunikationstechnischen Art" und das mit der "Hilfe auf Autobahnen per CB-Funk" hab ich mal ne Zeit lang auf der A3 K->WÜ ausprobiert.

Ich muß sagen, wenn ich da ab und zu mal ein paar Brocken deutsch im Funk gehört hab, das wahr schon ne echte Seltenheit.

Tja, LPD-Funken mit Freisprechanlange bzw. Headset mit Vox-Funktion wollte ich mir eigentlich noch irgendwann holen, aber bis zum WE wird das nix mehr. :(

MfG

am 14. September 2004 um 23:28

Yup,

jetzt weiß ich, was ich gerade geschrieben habe.

Zitat:

Ich muß sagen, wenn ich da ab und zu mal ein paar Brocken deutsch im Funk gehört hab, das wahr schon ne echte Seltenheit.

Oh oh!

Gaspardina prazdem ..., auf Deutsch:

Du, da um die Ecke steht ein Auto, das könnten wir doch mal eben einladen.

Nasdrowje, Tawarisch!

Funkstelle an pontibird: Woher hast denn die Infos? ;)

am 16. September 2004 um 6:58

Welche meinst Du?

Über Autos heißt es doch imme: "Kaum gestohlen, schon in Polen." Bei Euch vielleicht in Slowakei.

Ansonsten versteh ich Cross ganz gut, weil D und A echte Durchgangsländer sind. Und was die Polizei hier an maroden Ostblock-Gurken rausfischt, reicht für eine handfedte Horrorstory.

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