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Handgas > Umbau > Rechtliche vorraussetzungen

Themenstarteram 25. April 2017 um 11:56

Hallo zusammen,

habe einige Fragen und hoffe jemand hat ein Tipp :)

Meine Frau ist Rollstuhlfahrerin mit Führerschein (Einschränkung Automatik) im Fahrzeugschein ist eingetragen das Gas Bremse vertauscht ist (Ein Fuß kann Sie bewegen).

Nun haben wir die Möglichkeit ein Auto sehr günstig zu bekommen welches über ein Rollstuhllift und den Umbau für GAS/Bremse per Hand besitzt. Absolut perfekt für Sie da Sie so auch mal alleine wegfahren könnte.

Nun meine Fragen dazu:

1. Darf Sie ein solches Auto fahren, von der Rechtlichen Seite? Oder werden hier irgendwelche Genehmigungen gebraucht? (Eingetragen sind alle Umbauten natürlich schon).

2. Wo kann ich mich im Zweifel erkundigen was das angeht? Suche schon einige Tage vergebens nach Infos.

3. Ich als "normal" Fahrer darf dann vermutlich das Auto nur fahren wenn die Umbauten nicht aktiv sind? Bzw Nur den nicht umgebauten Handgas/Bremse? (deaktivier bar ist es zum Glück).

Wäre schön wenn ich schnell ein Info bekommen könnte oder zumindest eine Info wo man sich hinwenden kann. Die Zeit drängt da das Auto bei dem Preis/Leistungen nicht mehr lange da ist. Würde am liebsten sofort zuschlagen aber nicht das am Ende Sie das Auto gar nicht führen darf.

Vielen Dank vorab und Gruß

Hannes

Beste Antwort im Thema

Genau.

Meine wollte eine Prüfungsfahrt haben.

Eintragung der Fahrhilfen bei der FS-Stelle beantragt.

Diese wollte dafür eine Prüfungsfahrt bei einem speziellem TÜV-Prüfer sehen, welche dann die Fahreignung mit dieser Fahrhilfe bescheinigt.

Fertig.

Fahrschule mit geeignetem Wagen suchen (also mit Fahrhilfen), oder aber mit Segen der eigenen Versicherung die Prüfungsfahrt im eigenem Umgebautem Wagen ablegen.

2 Fahrstunden sind aber ratsam, um sich an die andere Bedienung zu gewöhnen (aber keine Pflicht)

Außerdem kümmert sich der Fahrlehrer um dan ganzen anderen Kram wie Termin, Gebühr etc. ;)

Gruß

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am 29. April 2017 um 4:00

Guten morgen

Ich versteh nicht gabz was da ne einschränkung ist wenn man Amputiert oder Querschnitt oder sonstiges hat das die schlüsselnummern aufschluss geben was man fahren darf .

gerade das sind doch die freigaben was du als Mensch mit Körperlicher einschränkung fahren darfst .

wenn nichts drin steht darfst du das jeweilige system auch nicht fahren das ist doch der Punkt .

Bedeutet also wenn du gasring hast und fährst aber es steht nicht drin im Führerschein und es passiert was bist du der gelagmeierte genauso wie bei handgas wenn du das benutzt und es passiert was und du hast es nicht drin stehen bist du auch der Depp und so weiter das hat nichts damit zu tun was jeder einzelne von uns könnte sondern ist wenn man es genau sieht eine versicherungssache .

Sicherlich kann man auch schalter fahren bekomm ich auch hin mit rechts klar bescheinigt dir das keiner aber genau darum geht es doch .

Wenn man es genau sieht also weiß ich nicht was das gerade sollte

mfg

Zitat:

@mueckchen schrieb am 28. April 2017 um 22:30:23 Uhr:

Es wollen/können hier einige scheinbar nicht verstehen, daß die Schlüsselzahlen im Scheckkartenführerschein Einschränkungen darstellen und nicht Freigaben! Die Zeiten der Freigaben sind mit der Europäischen Harmonisierung vergangen!

Jede Schlüsselzahl bedeutet eine Form der Einschränkung und damit potentiellen Ärger - am besten ist man dran, wenn man keine Schlüsselzahlen im Führerschein haben muß... Das ist leider für die meisten von uns nicht möglich, darum sollte man versuchen möglichst wenig Schlüsselzahlen eingetragen zu bekommen!

Ich könnte auch ganz normal kuppeln und bremse auch meistens mit dem linken Fuß - allerdings wird mir wohl kein Gutachter eine Bescheinigung für die Nutzung von Schaltwagen ausstellen! Davon abgesehen, fahre ich eh lieber ein Automatikgetriebe und den Gasring würde ich nicht wieder hergeben! Selbst wenn mir ein Bein nachwachsen würde, könnte der Gasring gerne bleiben. Fährt sich einfach viel angenehmer als die Pedale, mit denen ich damals als Selbständiger Fuhrunternehmer übrigens weit über eine Million Kilometer abgerissen habe!

Meine Fahrstunden habe ich mit einem Veigel Classic gemacht, aber das war für mich nicht wirklich nutzbar - der rechte Arm wurde beim Unfall "etwas" in Mitleidenschaft gezogen (mehrfach gebrochen incl. Schulter und Ellenbogen).

Im Fahrzeug einer Freundin (Tetra) habe ich schon vor dem Unfall das Fahren mit dem Modell Heidelberg von Zawatzki gelernt - war nicht unangenehm, aber aus heutiger Sicht ist mir mein Gasring wesentlich lieber.

In den USA habe ich einen Leihwagen genutzt, der das Handgas rechts hatte - nach vorne drücken zum bremsen und nach unten drücken zum Gasgeben. Das war besonders am Berg wesentlich angenehmer als die Handbedienung von Zawatzki!

Gruß

Carsten

So ist es .... Ohne Beine ein 'normales' Auto fahren kann man halt nicht, aber mit dem richtigen Umbau kann ich das - Aber eben nur, wenn mir die Schlüsselzahlen im FS das erlauben.

Man muss eben bei der 'Prüfungsfahrt' zeigen, das man den Umgang mit Fahrhilfe X oder Y beherrscht und bekommt diese eingetragen.

Also ist es in der Theorie besser, möglichst viele Schlüsselzahlen drin zu haben, den dann DARF ich auch viele verschiedene Umbauten nutzen.

 

Alles was nicht als Schlüssel drin steht darf ich nicht benutzen...

(außer die serienmäßigen Einbauten)

Auch als gesunder Fussgänger kann ich mir z.B. Handgas eintragen lassen (wobei mit 2 Händen am Lenkrad wohl doch sicherer ist in manchen Situationen) und habe somit meine Möglichkeiten erweitert und nicht beschränkt.

Die Fahrhilfen/Bedienhilfen sollen ja den Menschen helfen etwas zu bedienen zu können und nicht etwas nicht mehr bedienen zu dürfen.

Gruß RON

Ich zitiere Euch mal den zweiten Satz des Wikipediaartikels: "Die dort jeweils eingetragenen Schlüsselzahlen zeigen an, ob und welche Beschränkungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen für den betreffenden Führerscheininhaber bestehen".

Die Schlüsselzahlen in dem, seit über 10 Jahren ausgegebenen Scheckkartenführerschein (!), erlauben nichts sondern stellen Beschränkungen dar!

Als "Gesunder" ohne Behinderung darfst Du auch Handgas, vertauschte Pedale, Rechtslenker, u.s.w. fahren - zumindest solange Du das entsprechende Fahrzeug im Rahmen der STVO SICHER fahren kannst!

Als Beispiel nehme ich mal "Schlüsselzahl 01". Die besagt, daß der Fahrer nur mit Brille, Kontaktlinsen, oder anderer Korrektur seiner Fehlsichtigkeit ein Fahrzeug fahren darf!

Laut dem Verständnis einiger hier, würde das aber bedeuten, daß man auch mit Brille fahren darf...

Gewöhnt Euch dran, das die Schlüsselzahlen im Scheckkartenführerschein nichts erlauben, sondern alles andere verbieten!

Wer sich jetzt aber denkt "Mit meinen ganzen Eintragungen fühle ich mich sicherer" kann mal einen Blick in diesen Absatz werfen - Bis spätestens 18. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, erneuert werden (siehe auch hier)!

Gruß

Carsten

Wenn wem so ist, warum muss dann ein gesunder Fussgänger welche keine Schlüsselnummern im FS eingetragen hat Strafe zahlen wenn er mit Lenkradknauf erwischt wird.... mmh?! ...

Bin raus hier, ist alles gesagt.

Zitat:

@Oldironsides220 schrieb am 29. April 2017 um 17:20:04 Uhr:

Wenn wem so ist, warum muss dann ein gesunder Fussgänger welche keine Schlüsselnummern im FS eingetragen hat Strafe zahlen wenn er mit Lenkradknauf erwischt wird.... mmh?! ...

Bin raus hier, ist alles gesagt.

Ja, wo liegt das Problem

https://www.veigel-automotive.de/produkte/rehamotive/lenkhilfen/

Drehknopf

Unsere Lenkrad-Drehknöpfe sind von hervorragender Qualität, das Design ist modern und passt natürlich optisch zu den Veigel-Handbedienungen.

Die Lenkrad-Drehknöpfe sind versenk- und abnehmbar und in den Größen 45 und 50 mm Ø erhältlich.

am 1. Mai 2017 um 10:16

eben der Lenkradknauf ist in landwirtschaftlichen Baumaschienen Fahrzeugen erlaubt in PKW ist er nur erlaubt wenn es entsprechend im FS steht und heutzutage werden eigentlich nur noch abnehmbare verbaut so das wenn jemand normal fahren kann dieser einfach mittels knopf entfernt wird . ich verstehe die angeblichen einschränkungen die hier von manchen angepriesen werden überhaupt net ich denke da redet man auch gegen ne Wand

am 22. Mai 2017 um 9:05

Das mit dem Handgas muss im Führerschein vermerkt sein. Für genauere Informationen an die Führerscheinstelle wenden. Ich Tippe bei Handgas wird eine erneute Prüfung fällig. Bitte so ein Fahrzeug nicht ohne passenden Eintrag im Führerschein bewegen, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

am 22. Mai 2017 um 9:10

es ist egal welcher Umbau Handgas oder Linksgas oder wie sie nicht alle heisen müssen eingetragen sein extra prüfung ist nicht notwendig aber es ist empfelentswert ne übungsstunde zu nehmen

am 22. Mai 2017 um 9:19

Das mit der Prüfung kann von der Führerscheinstelle verlangt werden muss aber nicht. Ich rede hier auch nicht von einer vollständigen Führerscheinprüfung , oft reicht eine Fahrt mit einem Fahrprüfer der bescheinigt das man das Fahrzeug beherrscht.

am 22. Mai 2017 um 9:32

hast du recht kommt auf die führerscheinstelle an aber wenn du vorher schon zu ner fahrschule gehst und da ne stunde oder zwei nimmst um das zu üben was eigentlich recht einfach ist und der führerscheinstelle das nachweist dann reicht denen das meistens aus auser du hast so einen echten paragrafen reiter vor dir

am 22. Mai 2017 um 9:48

@mueckchen

Du darfst nicht jedes Hilfsmittel als "Gesunder" nutzen, das für Menschen mit Behinderung vorgesehen ist.

Bei vielen Hilfsmittel wird die Betriebsgefahr eines KFZ erhöht, diese wird man bei Menschen die auf solche Hilfemittel angewiesen ist hinnehmen aber sicher nicht bei einem Autofahrer der ein normales Fahrzeug bewegen kann.

Dein Führerschein berechtige dich nicht ein Fahrzeug mit beliebigen Hilfsmitteln zu fahren, da kommt man verdammt schnell in den Bereich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ja bestimmte Kennziffern schränken dich ein, nur ist das nur die halbe Wahrheit. Für bestimmte Hilfsmittel und ein Gasring gehört definitiv dazu benötigst du einen Eintrag im Führerschein und den bekommst du auch nicht mal eben so, dazu musst du schon nachweisen das du ihn benötigst.

Bei juristischen Fragen wäre ich bei Wiki etwas vorsichtig.

am 22. Mai 2017 um 10:44

du musst immer die eintragug haben das ist klar was ich meinte ist das es immer besser ist jenachdem was für ein umbau du hast in einer fahrschule dier ein zwei stunden mit dem jeweiligen umbau nochmal erklären zu lassen und in zusammenarbeit mit der fahrschule auch zu üben

ich habe zum beispiel im führerschein gasring handgas (daumengas Für Quad )linksgas und so weiter . ist alles eingetragen im Führerschein so ist man beim Fahrzeugkauf flexibler aber gehe bevor ich ein neues system fahre zum beispiel von handgas auf linksgas immer zu meiner Fahrschule und übe mit denen das ein oder zwei stunden . so meinte ich das

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 11:34

Was ich hier losgetreten habe :P

um den ganzen nochmal paar Infos zu geben.

Für Handgas ist eine erneute Prüfung notwendig und ein medizinisches Gutachten.

Es muss ua in der Fahrschule auch min 1 stunde vor der Prüfung genommen werden und mit dem Fahrschulauto vorgestellt werden, nicht mit dem eigenen möglich.

Und Einträge im FS stellen Einschränkungen da. Leute ohne den Eintrag dürfen auch kein Handgas fahren oder Lenkradknauf verwenden.

Alles 100% in der Führerscheinstelle geprüft/beeantragt. Haben inzwischen alles erledigt nur die Prüfungsfahrt mit dem Prüfer im Tüv steht noch aus. hat bzw wird alles wunderbar klappen :)

am 23. Mai 2017 um 5:45

@hannes bbb

Ich finde es schön, das du hier aus erster Hand schreibst wie es wirklich gelaufen ist, den mit deiner Information kann man wirklich abschätzen was auf einen zukommt wenn man selber mal vor dem Problem steht.

am 23. Mai 2017 um 6:15

Losgetreten hast du hier nichts ich finde es schön zu hören das es bei dir geklappt hat vor allem weil es auch ein angenehmes fahren ist damit . die Prüfungsfahrt bekommst du auch hin da bin ich mir sicher vor allem weil es in der prüfung auch und vor allem darum geht der sichere umgang mit dem handgas und wie verhalte ich mich in prenzligen situationen da es ja doch etwas anders ist als wenn man normal gas gibt

Zitat:

@hannes.bbb schrieb am 22. Mai 2017 um 13:34:58 Uhr:

Was ich hier losgetreten habe :P

um den ganzen nochmal paar Infos zu geben.

Für Handgas ist eine erneute Prüfung notwendig und ein medizinisches Gutachten.

Es muss ua in der Fahrschule auch min 1 stunde vor der Prüfung genommen werden und mit dem Fahrschulauto vorgestellt werden, nicht mit dem eigenen möglich.

Und Einträge im FS stellen Einschränkungen da. Leute ohne den Eintrag dürfen auch kein Handgas fahren oder Lenkradknauf verwenden.

Alles 100% in der Führerscheinstelle geprüft/beeantragt. Haben inzwischen alles erledigt nur die Prüfungsfahrt mit dem Prüfer im Tüv steht noch aus. hat bzw wird alles wunderbar klappen :)

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