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Halteverbot und Parkscheibenpflicht IN der Parkzone - Muss ich zusätzlich Parkschein ziehen?

Themenstarteram 1. März 2021 um 18:49

Hallo,

in meiner Stadt gibt es mittlerweile große Parkzonen in der Innenstadt ("Anwohnerparken"). Häufig gibt es jedoch IN der Parkzone zusätzliche Bereiche, die als eingeschränktes Halteverbot oder mit Parkscheibenpflicht ausgewiesen sind.

Meine Frage ist, ob ich z. B. zusätzlich zur Parkscheibe auch einen Parkschein ziehen muss. Wie sieht es im eingeschränkten Halteverbot aus? Dieser ist für Lieferfahrzeuge gedacht, es ist jedoch realitätsfern, dass diese extra einen Parkschein ziehen.

Und wie weit darf eigentlich der Parkscheinautomat entfernt stehen? Es gibt viele Straßen, wo es keinen einzigen Automaten gibt. Da muss man tatsächlich 300 Meter und 2 Straßen weiterlaufen, um sich einen Parkschein ziehen zu können.

Abschließend ist mir noch aufgefallen, dass in vielen Parkzonen das Zusatzschild "Anwohner mit Parkausweis XY frei" fehlt. Die Anwohner haben jedoch entsprechende Parkausweise. Parken sie dennoch illegal, weil das Zusatzschild fehlt?

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19 Antworten

Zitat:

@Turkman schrieb am 3. März 2021 um 06:07:54 Uhr:

Bleibt nur die Sache mit dem eingeschränkten Halteverbot. Wenn ich mich da vom Auto entferne um einen Parkschein zu ziehen, ist es ja kein Halten mehr, sondern Parken. Wie soll ich das also bewerkstelligen?

Für mich bleibt das ein akademisches Problem. Im eingeschränkten Halteverbot darf man nicht parken, ergo braucht es auch keinen Parkschein.

Du willst dort parken und damit gegen das eingeschränkte Halteverbot verstoßen und hast nun ein Problem damit an einen Parkschein zu kommen, ohne gegen das eingeschränkte Halteverbot zu verstoßen … da wird es doch Paradox.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. März 2021 um 17:57:15 Uhr:

Mach ich und Kollegas öftersmal als Nicht Anwohner und habe noch nie ein Knöllchen bekommen. Weil es vorhin hieß: Man müsse da nen Parkschein ziehen und zusätzliche die Uhrzeit auf Scheibe einstellen und rauslegen?

So wie du es schilderst, müsste man das. Und kein Knöllchen zu bekommen, bedeutet noch lange nicht, dass man alles richtig gemacht hat.

Auf der anderen Seite muss man sich auch von dem Gedanken verabschieden, dass jede Beschilderung gut, richtig, durchdacht und sinnvoll ist. Grade wenn Unsinn beschildert ist, drücken die Ordnungskräfte auch gerne mal ein Auge zu.

Wenn es sich heute noch ergibt, mache ich ein Foto von der 4 h Parkscheiben Zone.

Das Parken ist dort aber definitiv mit Parkscheibe an Werktagen erlaubt. Nur Scheibe! Keinen Schein vom Automaten!

Evtl.liegt der Fehler an mir und das Lizenzgebiet grenzt genau an diese Strasse an und endet dort, bzw.diese Strasse (St.-Bonitatius-Str.)

zählt halt nicht mehr zur gebührenpflichtigen Anwohnerzone.

Ich schau es mir heute noch genauer an, wenn ich Zeit dafür finde.

Hier die Fotos. Man darf ganz offiziell da an der St.-Bonifatius-Str. bis zu 4 h kostenlos parken ohne ParkSchein oder Parkausweis. :)

Parkscheibe genügt. Sehr human und Autofahrerfreundlich finde ich das.

(Bezogen auf die heutigen Zeiten und Trends.)

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In dem Fall sagt das ja aber auch die Parkraumbewirtschaftung so, dass es an der Stelle kostenfrei ohne Parkschein erlaubt ist. Hier ging es ja um den Fall, dass die Parkraumbewirtschaftung sagt, dass es kostenpflichtig ist und zusätzlich solch ein Parkscheibenschild da stehen würde. Wenn also auf dem Plan Mischparken oder Kurzzeitparken verordnet wäre, dann bräuchte es beides, aber dein Beispiel erfüllt das ja nicht.

Da hat der TE sich ja einiges zusammen gebastelt.

Der Höhepunkt: im eingeschränktem Halteverbot, Frage ob Parkschein nötig wäre.

Zone hin oder her, um so etwas zu fragen ......?!

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