Halteverbot

Grüßt euch,
ich plane Ende Juni ein Umzug. Da der Transporter direkt vor dem Haus stehen sollte, man findet kaum Parkplätze, würde ich gerne Park- und Halteverbot Schilder aufstellen. Man kann ja auch sowas online für eine Woche mieten, eines dieser Vermieter ist dieser hier https://www.halteverbot123.de/index.html , aber kann man sowas auch selber "basteln"? Ist es rechtlich erlaubt?

Habt ihr Erfahrung mit solchen Vermiter? Sollte man geseztlich solche Park- und Halteverbot Schilder aufstellen müssen, worauf muss ich achten? Müssen die Schilder eine bestimmte Zeit vorher aufgestellt werden? Muss ich es irgendwo anmelden? Noch was?

Danke euch.

Beste Antwort im Thema

http://lmgtfy.com/?q=umzug+parken+verboten+beantragen

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Zitat:

Wann würde ich das Geld zurück kriegen von dem Unternehmen?

Nie.

@Eierlein2 wieso nicht? Ich kriege doch das Geld von dem Abschleppdienst zurück...

Zitat:

Original geschrieben von Cohni



Zitat:

Original geschrieben von jenwag


Kann man selber sowas basteln?
Um es rechtswirksam zwingend zu machen, muss einerseits das Schild den Vorgaben der STVO entsprechen und andererseits das Halteverbot durch die Behörde eingerichtet werden.

Du kannst auch auf die Einsicht der Mitbürger hoffen und mit zwei Stühlen, Strippe und einem Schild mit dem Hinweis auf Umzug basteln. Daran muss sich aber keiner halten.

Die sichere aber nicht kostenfreie Variante kostet hier in Berlin IMHO 69,-€.

Ich warne davor, den Tip

mit zwei Stühlen, Strippe und einem Schild mit dem Hinweis auf Umzug basteln

zu befolgen, denn das kann ins Auge gehen.

Der Verfasser schrieb zwar Du kannst aber das hätte ich nicht gemacht. Schließlich ist das ein Rat, gegen § 315b StGB zu verstoßen.

@harra02041958 ja von der Idee bin ich abgekommen, am Ende hat man womöglich mehr Kosten und Stress als was man sich einsparen wollte.

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Zitat:

Ich kriege doch das Geld von dem Abschleppdienst zurück...

Nö.

Du musst dir das Geld vom Falschparker holen.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Ich warne davor, den Tip mit zwei Stühlen, Strippe und einem Schild mit dem Hinweis auf Umzug basteln zu befolgen, denn das kann ins Auge gehen.

Sowas machen sehr viele Leute beim Umzug.

Allerdings sind solche ,,Absperrungen,, ohne rechtlichen Hintergrund. Es ist also der gute Wille deiner Mitmenschen, wenn sie diese Stelle nicht zuparken.

Anders hingegen die Schilder gegen Genehmigung. Die kosten zwar einen Obulus, hat aber dafür auch den Anspruch auf den Platz.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Ich warne davor, den Tip mit zwei Stühlen, Strippe und einem Schild mit dem Hinweis auf Umzug basteln zu befolgen, denn das kann ins Auge gehen.

Sowas machen sehr viele Leute beim Umzug.
Allerdings sind solche ,,Absperrungen,, ohne rechtlichen Hintergrund. Es ist also der gute Wille deiner Mitmenschen, wenn sie diese Stelle nicht zuparken.
Anders hingegen die Schilder gegen Genehmigung. Die kosten zwar einen Obulus, hat aber dafür auch den Anspruch auf den Platz.

Nun, ich habe extra auf den § 315b StGB hingewiesen, denn diese, leider sehr oft praktizierte, Unsitte, ist das vorsätzliche Errichten eines Hindernis im öfendlichen Verkehrsraum.

Was meinst du wohl, wie teuer das werden kann, wenn da jemand über diese Strippe stolpert und in den fließenden Verkehr fällt? Da gibt es keine Gnade vor der Justiz, denn das Hindernis wurde vorsätzlich errichtet. Zwar nicht, damit jemand stürzt, doch hätte das der Täter mit berücksichtigen müssen.

Solche Gefahrenstellen werden von mir übrigends regelmäßig an die Polizei gemeldet, denn es könnte schließlich auch sein, daß da jemand in dem Moment stürzt, wenn ich mit dem Bus vorbei komme und der dann unter dem Bus zerquetscht wird. Schließlich haben die modernen Stadtbusse so viel "Bodenfreiheit", daß jemand über den Asphalt geschabt werden kann, wenn er da drunter gerät. Das gibt ne unschöne Schleifspur und ist für die Feuerwehr nicht gerade appetitlich.

Wer das nicht glaubt, kann ja mal versuchen, an das Video zu kommen, als Rattay bei einer Hausbesetzer-Demo auf der Potsdamer Str. in Berlin unter einen DD-Bus geriet und vom blockierten Vorderrad über den Asphalt geschoben wurde.

( googlen und das Video bei 4:37 ansehen. )

Edit: Ich habe keine Lust, über Gefahrenstellen zu diskutieren.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

Ich kriege doch das Geld von dem Abschleppdienst zurück...

Nö.

Du musst dir das Geld vom Falschparker holen.

Wie mache ich das? An der Tür klopfen und mein Geld verlangen? Ich dachte immer man kriegt das Geld von der Abschleppdienst zurück...

Zitat:

Original geschrieben von jenwag


Ich dachte immer man kriegt das Geld von der Abschleppdienst zurück...

Wieso ? Du beauftragst einen Abschleppdienst, um ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. In dem Moment zahlst du auch.Weil du ja der Auftraggeber bist. Anschliessend darfst dich dann mit dem Falschparker rumärgern, um deine Auslagen wiederzuholen.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von jenwag


Ich dachte immer man kriegt das Geld von der Abschleppdienst zurück...
Wieso ? Du beauftragst einen Abschleppdienst, um ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. In dem Moment zahlst du auch.Weil du ja der Auftraggeber bist. Anschliessend darfst dich dann mit dem Falschparker rumärgern, um deine Auslagen wiederzuholen.
Das ist falsch!

.

Auf öffendlichem Straßenland darf keiner ein fremdes Fahrzeug abschleppen lassen. Diesen Eingriff in das fremde Eigentum darf nur die Behörde ( Ordnungsamt / Polizei ) vornehmen.

1. Die Haltverbote werden bei der zuständigen Behörde beantragt. Das macht entweder das Umzugsunternehmen, oder der Umzugswillige.

2. Die Haltverbote werden mindestens 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt und die in dem Moment dort parkenden Fahrzeuge notiert und zur Sicherheit fotografiert.

3. Am Geltungstag wird zur festgelegten Geltungszeit die Behörde ( Ordnungsamt / Polizei ) angerufen und dann werden ggfls. die betreffenden Halter ermittelt, damit die das KFZ wegfahren. Erst wenn das erfolglos bleibt, werden die verbleibenden KFZ umgesetzt. Bei vorher dort stehenden muß der Antragsteller entscheiden, ob er die Kosten tragen will, oder das jeweilige KFZ stehen bleibt.

Deshalb immer einen Vorlauf von 2 Stunden einrechnen. Auch berücksichtigen, daß im Z 286, eingeschränktes Haltverbot, trotzdem jeder halten darf, um die erlaubten Tätigkeiten vorzunehmen. Wenn Du hast abschleppen lassen und ein Nachbar will zufällig auch umziehen, dürfte er seinen LKW dort auch hinstellen, wenn Deiner noch nicht da ist.

Ist zwar ärgerlich, aber das erlaubt das Z 286. 😁

@harra02041958 okay so in etwa wurde es auch beschrieben bzw. habe ich auch verstanden. Zu meiner Frage nochmal, wie kriege ich mein Geld von dem Autobesitzer, dessen Auto abgeschleppt wurde?

Zitat:

Original geschrieben von jenwag


@harra02041958 okay so in etwa wurde es auch beschrieben bzw. habe ich auch verstanden. Zu meiner Frage nochmal, wie kriege ich mein Geld von dem Autobesitzer, dessen Auto abgeschleppt wurde?

Das ist eben das Risiko beim Haltverbotaufstellen. Deshalb hat mein Bekannter bei Filmarbeiten immer Z 283 beantragt, so daß dort absolut keiner stehen durfte und für die Fahrzeuge, die in der Szene drin sein mußten, wurde eine Ausnahme mit beantragt.

Für Umzüge kann ich nur raten, mehr als 72 Stunden vorher die eingeschränkten Haltverbote zu beantragen und aufzustellen. So hat man entsprechend "Luft".

Du mußt allerdings auch darauf achten, daß die Z 286 immer sichtbar stehen und nicht von Chaoten beseitigt werden. Wir haben deshalb die Haltverbote immer an den Laternen befestigt, mit grünem, Kunststoff ummantelten 2 mm Draht. Da wurde die Laterne nicht beschädigt und wir konnten sie hoch genug anbringen, damit keine Kinder dran spielten.

Ach so, zum Geld.

Wer sich später reinstellt, wenn die Schilder schon stehen, der wird von der Behörde zur Kasse gebeten. Stand der schon drin, dann mußt Du das bezahlen, wenn der unbedingt weg muß und dann müßtest Du zusehen, ob der so dumm ist und Dir die Kosten erstattet. Für sowas gibts keinen Rechtsschutz.

Wir haben deshalb immer etwas mehr beantragt, als das was wir brauchten ( Es sollen 2 LKWs kommen, oder einer mit Anhänger, denn der mit Hänger braucht mehr Platz zum Rangieren 😁 )

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


3. Am Geltungstag wird zur festgelegten Geltungszeit die Behörde ( Ordnungsamt / Polizei ) angerufen und dann werden ggfls. die betreffenden Halter ermittelt, damit die das KFZ wegfahren. Erst wenn das erfolglos bleibt, werden die verbleibenden KFZ umgesetzt. Bei vorher dort stehenden muß der Antragsteller entscheiden, ob er die Kosten tragen will, oder das jeweilige KFZ stehen bleibt.

Ich kenne es so, das die Fanrzeuge von der Stadt auf Kosten des Halters abgeschleppt werden. Derjenige, der den Platz "reserviert" hat, kann allerdings die Kosten freiwillig übernehmen. Die freiwillige Kostenübernahme wird von Firmen aus Immagegründen übernommen. Als die Deutsche Telekom Glasfaserleitungen verlegt hat, wurden alle Fahrzeuge auf Kosten der Telekom versetzt. Hat die Telekom eine externe Baufirma beauftragt nur ein "kleines" Loch zu buddeln, weil ein altes Kabel an einer Stelle defekt war, durften die Falschparker das Geld an den Abschlepper zahlen. Die Halteverbotsschilder standen in beiden Fällen länger als 3 Tage vor dem Abschleppvorgang.

Wir ziehen auch im Juli um, allerdings lassen wir es von einer Umzugsfirma machen.

Halteverbotszonen müssen von der Gemeinde eingerichtet werden, ansonsten sind sie wirkungslos. Zwei Stühle mit Strippe kann von Autofahrern befolgt werden, muss aber nicht.
Die meisten Umzugsunternehmen bieten es auch an, selbst mit den Gemeinden zu sprechen (sofern das ein regionales Unternehmen ist).

Je nach Gemeinde kostet die Einrichtung einer solchen Zone zwischen 50 und 120 Euro.

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