Haltelinie ohne Stoppschild
Hallo allerseits,
ich hab da mal eine frage: Gibt es eine Haltelinie OHNE Stoppschild? Quasi einfach ein Querstreifen?
Die StVO Anlage 2 sagt mir zu Zeichen 294( Haltelinie ): Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Fahrzeugführer müssen hier halten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut zu halten.
Gilt das nun auch ohne Stoppschild?
Vielen DAnk schon mal im Voraus,
m
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von racer_68er
Zumindest Beschriftungen der Fahrbahn (z.B. "50"😉 gelten nur in Kombination mit einem entsprechenden Schild und sind Ergänzungen der Ausschilderung (und nicht andersrum!). Im Beispiel müßte also noch ein 274er mit "50" am Straßenrand stehen, damit die Fahrbahnbeschriftung gilt.Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Fahrbahnmarkierungen sind zu beachten! und stellen selbst Verkehrszeichen dar! Das Schild selbst ist im Endeffekt nur eine Ergänzung
Oh, Schrittmacher hat mal wieder wie immer was falsches geschrieben.
Nicht das Schild ist eine Ergänzung, sondern die Haltelinie !!!
Ich selber kann seine Beiträge Dank der Ignore Funktion nicht mehr sehen, aber da du ihn zitierst, bleibt mir der Schwachsinn von diesem User mal wieder nicht erspart 🙄
Die StVO ist doch ziemlich eindeutig zu der Haltelinie und wann diese gültig ist:
Die StVO Anlage 2 zu Zeichen 294( Haltelinie ): Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an......
allein hat die Haltelinie keine Bedeutung.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole
Ich finde derartige Beiträge und spekulationen immer intressant ,
in diesem Unserem Lande gibt es für jedes Gesetz eine Auslegungsvorschrift
die sich von Fall zu Fall sogar ansatzweise wiedersprechen können.Eine Haltelinie bedeutet für mich ...
Wenn aus Verkehrstechnischen Gründen angehalten werden muß,
die Fahrbahn versperrt ist ( Rückstau) so habe ich an dieser Linie zu halten
und zu warten bis der weg erkennbar frei ist und ich weiterfahren kann.
Ihr fragt immer nach den Verkehrszeichen dem die Linie zugeordnet ist.
Was ist wenn der Polizist eben mal nicht da ist? da habt ihr die Zuordnung.
Jlo.
da steht dann aber auch immer ein schild: bei rot hier halten
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Das stimmt so nicht ganz.Es gibt außer dem Zeichen 50 noch ein anderes Zeichen das diese Höchstgeschwindigkeit vorschreibt und wenn dann die 50 noch auf der Fahrbahn steht ist sie verbindlich.
Bevor Fragen kommen,ich rede vom Ortseingangsschild.
Mein Fahrlehrer hat mir zum Thema Fahrbahnschilder einen simplen, aber plausiblen Grund genannt, warum diese nur in Verbindung mit einem Zeichen am Fahrbahnrand gelten.
Schnee!
BEi Tempolimits ist zwar klar, dass ich nichtmal mehr 30 fahre, wenn die Fahrbahn komplett bedeckt ist, aber dies bezieht sich zum Beispiel auch auf Beschriftungen wie "BUS".