Haltefrist
Hi, habe vor einiger Zeit einen Mazda 3 über das Internet geordert. jetzt zur Auslieferung soll sich etwas an der Tageszulassung geändert haben. Der Lieferant schreibt mir heute, 4 Wochen nach Abschluß des Kaufvertrages, dass eine 3-monatige Haltefrist einzuhalten sei. Er wusste vorher nicht davon und bot mir auch gleich an, die Steuern für 3 Monate zu übernehmen.
Kennt jemand weitere Nachteile oder hat jemand Erfahrung damit?
12 Antworten
Kannst Du den Sachverhalt nochmal detailiert schildern?
Wer schreibt wem eine Haltefrist vor?
Was bedeutet der Begriff Haltefrist? Will der Händler für drei Monate Halter des Fahrzeugs werden, und Dir den Wagen in dieser Zeit überlassen?
Ich sehe da folgende Risiken / Probleme:
1. Ein vom Versicherungsnehmer abweichender Halter kann die Versicherungsprämie verteuern.
2. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand Deinerseits
3. Der Händler könnte die Geschichte vorschieben, da ein Dritter Eigentümer des Fahrzeuges ist und er den Fahrzeugbrief dort als Sicherheit hinterlegt hat.
Oliver
Einfach mal gegoogelt und das gefunden;
Neufahrzeuge mit Tageszulassung
In einigen unserer Preisveröffentlichungen ist von Fahrzeugen mit Tageszulassung die Rede. Den Grund sowie die Handhabung dieser Tageszulassungen möchten wir Ihnen hiermit kurz erklärend darlegen :
Unser Unternehmen schließt in regelmäßigen Zeitabständen über Großabnehmer Rahmenverträge mit diversen Fahrzeugherstellern ab. In der Regel beinhalten diese vertraglichen Vereinbarungen keinerlei zusätzliche Bestimmungen oder Auflagen. Vereinzelt jedoch kann es vorkommen, dass gewisse Hersteller vor Übergabe an den jeweiligen Kunden eine Kurzzeitzulassung auf den ausliefernden Vertragshändler vorschreiben.
In der Praxis :
Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des Fahrzeugs beim jeweiligen Vertragshändler wird ein Übergabetermin an den Kunden festgelegt. Unmittelbar vor Übergabe ( ca. 2 - 5 Tage ) erhält das Fahrzeug nun seine Tageszulassung und wird sofort wieder abgemeldet. Bewegt wird das Fahrzeug nicht. Durch diese sehr zeitnahe An- und Abmeldung unmittelbar vor Übergabe an den Kunden wird der Garantieverlust auf ein Minimum reduziert.
Neufahrzeuge mit Haltefristen
Ähnlich wie o. a. ist in einigen unserer Preisveröffentlichungen von Haltefristen die Rede. Dies hat folgendes auf sich :
Einige mit den Herstellern geschlossene Rahmenverträge beinhalten strenger gefasste Bedingungen, als die oben erklärte Tageszulassung. Hier reicht diese Tageszulassung nicht aus, um den Vorgaben des jeweiligen Herstellers gerecht zu werden. Ein bestellender Kunde hat in einigen Fällen eine Haltefrist ( je nach Hersteller entweder 6 oder 12 Monate ) einzuhalten ( Fahrzeug muss für diesen Zeitraum auf unseren Zulieferer zugelassen bleiben ). In der Praxis würde dies wie folgt gehandhabt :
Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des bestellten Fahrzeugs wird dieses auf unseren Zulieferer zugelassen, jedoch nicht bewegt. Der Kunde wird nun kontaktiert und hat dafür Sorge zu tragen, dass er kurzfristig unserem zuliefernden Händler eine Versicherungsdoppelkarte zur Anmeldung zur Verfügung stellt. Nach Anmeldung übernimmt der Kunde das Fahrzeug und erhält bei Bezahlung alle zum Fahrzeug zugehörigen Papiere ( KFZ- Brief, KFZ- Schein, Garantiepass ). Der einzige Unterschied zum konventionellen Ablauf ist nun, dass der Kunde das Fahrzeug erst nach Ablauf der Haltefrist auf sich ummelden darf.
Die rechtliche Seite ist wie folgt zu betrachten : der jeweilige Kunde ist im Besitz aller KFZ- Papiere inkl. einer Fahrzeugrechnung, die den ordnungsgemäßen Erwerb des Fahrzeugs bestätigen. Somit ist er ordnungsgemäßer Besitzer des Fahrzeugs.
Wichtig : sollte diese Haltefrist seitens des Kunden nicht eingehalten werden, könnte es passieren, dass bei bekannt werden der Hersteller auf seinen Vertragshändler zurückgreift und die durch den Rahmenvertrag vereinbarten zusätzlichen Nachlässe von ihm zurückfordert. Dieser Vertragshändler wiederum würde sodann auf den Kunden zukommen und auch seinerseits den ihm abgezogenen Rabatt einfordern. Um diese Problematik von Beginn an aus dem Wege zu gehen, ist die Einhaltung der Haltefrist zwingend erforderlich.
Sollten Sie zu diesen Themen noch Fragen haben, steht Ihnen unser Team natürlich jederzeit gerne zur Verfügung !
Der Vermittler schreibt mir eine Haltefrist von 3 Monaten vor. Mein Vertrag lautet aber auf Tageszulassung ohne wenn und aber.
Was ist, wenn ich 3 Monate lang kein Halter bei der Versicherung bin? Wie ist das mit dem Eigentumsübergang?
Wenn ich doch Eigentümer bin, kann ich tun und lassen, was ich will. Die Städte haben auch unterschiedliche Prämien bei den Versicherungen. Und das wichtigste 3 Monate lang ein anderer Vorbesitzer statt bei der Tageszulassung 0 km.
Hi,
wie jetzt - der Vermittler schreibt Dir (!) eine Haltefrist vor.
Na dann isses doch kein Prob, oder?
Du wirst ihn doch mehr als 3 Monate halten wollen?
Ich tippe aber auch auf dieses Modell, welches gar nicht mal unüblich ist.
Also 3 Monate auf Händler, dann erst auf Dich.
Die Steuern sind das geringste Problem.
Aber bis dahin wird tatsächlich bei den meisten Versicherungen ein Aufschlag fällig, weil Halter = Autohaus, Versicherungsnehmer aber Du.
Wobei der Wettbewerb auch hier schon zugeschlagen hat - es ist bekannt, dass es solche Konstellationen gibt, daher sind die längst nicht mehr so "happig" wie es früher mal war.
Im Zuge der Steuerübernahme für die 3 Monate wäre gegenzurechnen, ob sich hier ein Nachteil für dich ergibt, wenn du 3 Monate evtl. mehr Vers. zahlen musst.
Nicht zu vergessen übrigens die Zulassungskosten und ja auch, dass Du ihn dann schon in zweiter Hand hast, nicht Erstbesitzer bist.
Das führt zur nächsten Versicherungsfrage, die durchaus relevant sein kann.
Es ist ja ein Neuwagen - und in jeder vernünftigen Vollkasko hast Du heutzutage 12 Monate Neupreiserstattung (also nicht nur den Wiederbeschaffungswert).
Hier gilt aber oft die Klausel, dass dies nur für Erstbesitz (!) gilt - in Deinem Fall wäre die also schon unwirksam....
Hier gilt es vorher unbedingt mit der Versicherung zu reden. Die zwei Sachen sind wesentlich und wirklich wichtig (ich stell mir nur nen selbstverschuldeten Unfall nach 11 Monaten vor.. --> Du würdest dann nicht den Neupreis als Höchstgrenze kriegn sondern Neupreis minus Wertverlust im ersten Jahr)
Also: Versicherung anrufen und fragen:
1. Wie hoch Differenzbetrag für die 3 Monate der Zulassung auf das AH
2. Evtl. Sonderregelung (schriftlich!) vereinbaren bzgl. der Neupreiserstattung
Und damit dann mit dem Händler reden.
Grüße
Schreddi
danke für die guten Hinweise. Mit der Versicherung habe ich schon Kontakt aufgenommen. Da ist nur grad leider der Srver ausgefallen, warte auf Rückruf.
Dem Händler habe ich nochmals gesagt, Vertrag ist Vertrag und dort steht eindeutig Tageszulassung.Soviel ich weiss ist ein Vertrag doch bindend, oder? zumindest, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Zeit vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.
Re: Haltefrist
Zitat:
Original geschrieben von moskito13
...und bot mir auch gleich an, die Steuern für 3 Monate zu übernehmen.
Was issn das fürn Witzbold? Die Steurn trägt der Halter - und das ist in diesem Fall der Händler, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde/wird.
mit den Steuern das ist klar.
Die Haftplicht verteuert sich allerdings dann um ca. 130 Euro, so die Auskunft von der Autoversicherung.
Hallo
Sind diese Seiten auch so ähnlich wie das Beispiel von moskito13.
www.Gak-Autos.de
http://www.price-optimizer.de/
Blüht mir auch so was bei diesen Händlern.
MFG Payne
Zitat:
Original geschrieben von moskito13
mit den Steuern das ist klar.
Die Haftplicht verteuert sich allerdings dann um ca. 130 Euro, so die Auskunft von der Autoversicherung.
??? - Gibt´s ´ne Begründung? Alles, was weniger als 1 Jahr alt ist, zählt als Neuwagen. Sollte es irgendeine Versicherung anders machen, dann entweder Tarif vergleichen, ob es trotzdem günstig ist oder wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
??? - Gibt´s ´ne Begründung? Alles, was weniger als 1 Jahr alt ist, zählt als Neuwagen. Sollte es irgendeine Versicherung anders machen, dann entweder Tarif vergleichen, ob es trotzdem günstig ist oder wechseln.
Hi,
das hat nix mit Neuwagen oder nicht Neuwagen zu tun, denke ich mal.
Das wird der abweichende Halter in dem Fall sein - wie ich sagte, sind hier durchaus Aufschläge möglich, wenn der andere Halteer nicht Ehegatte oder Kind ist.
Aber viel wichtiger als diese Mehrprämie ist definitiv die Vollkasko-Kausel der Neuwertentschädigung. Hier sollte Klärung erfolgen - es geht ja um mehr Geld als die 130 €.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Aber viel wichtiger als diese Mehrprämie ist definitiv die Vollkasko-Kausel der Neuwertentschädigung. Hier sollte Klärung erfolgen - es geht ja um mehr Geld als die 130 €.
Grüße
Schreddi
Ist das nicht egal?
Ob Tageszulassung oder 3 Monate, er ist doch in keinem Fall der Erstbesitzer. Oder gibt es da auch schon wieder kleine, gemeine Feinheiten?
Gruß,
Joschi
Hi,
mmmh, soweit korrekt - jedoch habe ich bei ner Tageszulassung noch nie von Probs gehört, bei den 3-Monats-Geschchten schon eher.
Aber Du hast natürlich recht, die "Erstbesitz"-Eigenschaft ist auch hier nicht gegeben, richtig.
Grüße
Schreddi