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Haftpflichtversicherung hat ungerechtfertigt reguliert

Themenstarteram 4. April 2013 um 13:23

Hallo zusammen,

meine Partnerin hatte eine Unfall. Sie wendete - erlaubterweise - auf einer vorfahrtsberechtigten Straße. Während ihres Wendevorgangs fuhr ein Auto aus einer Seitenstraße kommend an ihr vorbei, als Sie gerade zurückgesetzt hatte um danach "rum" zu kommen. Der andere Wagen wurde angerempelt, als meine Partnerin wieder vorwärtsfuhr. Nun machte die Gegenseite Schadenersatz geltend und die Versicherung zahlte. Meines Erachtens unberechtigt, da die andere Fahrerin aus meiner Sicht gefährdend und rücksichtslos an dem wendenden Fahrzeug vorbeifuhr.

Macht es Sinn, der Versicherung damit "zu kommen", daß sie einen Schaden ungerechtfertigt regulierte und mir damit deutlich höhere Kosten für die Folgejahre entstehen? Oder sind solche Kämpfe von vornherein aussichtslos. Meine Versicherung ist die Allianz.

Besten Gruß

Claus

Beste Antwort im Thema

Möglicherweise tu ich jetzt im konkreten Fall dem TE (bzw. seiner Partnerin) Unrecht, aber die Schilderung hört sich für mich an, wie ein häufig zu beobachtendes Ärgernis:

Verkehrsteilnehmer rangieren auf der Straße herum und kümmern sich dabei einen Dreck um den fließenden Verkehr. Entweder aus Gedankenlosigkeit oder weil sie der Ansicht sind alle Anderen hätten auf sie Rücksicht zu nehmen und abzuwarten, bis sie ihre geplanten Fahrmanöver ausgeführt haben.

Und wenn dann mal was passiert sind es natürlich diese Anderen Schuld. Sie hätten ja die Gefahr die aus dem Verhalten des Rangierers erwächst durch Aufmerksamkeit und Zurückhaltung ausgleichen können.

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Ähnlichkeit ist sicher gegeben. Aber so selten sind derartige Fälle auch nicht.

Möglicherweise tu ich jetzt im konkreten Fall dem TE (bzw. seiner Partnerin) Unrecht, aber die Schilderung hört sich für mich an, wie ein häufig zu beobachtendes Ärgernis:

Verkehrsteilnehmer rangieren auf der Straße herum und kümmern sich dabei einen Dreck um den fließenden Verkehr. Entweder aus Gedankenlosigkeit oder weil sie der Ansicht sind alle Anderen hätten auf sie Rücksicht zu nehmen und abzuwarten, bis sie ihre geplanten Fahrmanöver ausgeführt haben.

Und wenn dann mal was passiert sind es natürlich diese Anderen Schuld. Sie hätten ja die Gefahr die aus dem Verhalten des Rangierers erwächst durch Aufmerksamkeit und Zurückhaltung ausgleichen können.

Themenstarteram 5. April 2013 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Das hört sich alles extrem nach dem Unfallgegner aus dieser Geschichte an...

No! Falsches Datum... Aber interessant zu lesen, quasi eine andere Sicht.

Passt hier nur nicht ganz. Denn: Meine Partnerin hatte die Fahrspur in die sie hineinwenden wollte schon überquert und blockiert. Diese Spur hat sie beim Zurücksetzen auch nie und nimmer wieder verlassen, sondern nur einmal kurz zurückgesetzt um dann "rum" zu kommen. Die sich dadurch vor ihr auftuende Lücke nutze die Unfallgegnerin um vorbeizukommen. Später sagte diese noch "Ach, ich dachte, das passt". Das ganze bei Dunkelheit und an einer Engstelle. Die Gegnerin kam dabei auch nicht aus der einsehbaren Straße, sondern bog vorher hinten um unser wendendes Fahrzeug herum ein. Sie war also gar nicht ernsthaft zu erwarten...

Na gut, ich denke, ich scheue das Prozessrisiko. Grundsätzlich ist die Vorschrift zum Wenden ja völlig ok, aber in diesem Fall finde ich, hat die Geschädigte wirklich ein gerüttelt Maß an Dusel und Dusseligkeit bewiesen: Enge Fahrbahn, in die sie einbog, sieht ein wendendes Fahrzeug, hinter dem sie "rumfahrend" auftaucht und quetscht sich durch eine entstehende Lücke beim Zurücksetzen...

 

Themenstarteram 5. April 2013 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Möglicherweise tu ich jetzt im konkreten Fall dem TE (bzw. seiner Partnerin) Unrecht, aber die Schilderung hört sich für mich an, wie ein häufig zu beobachtendes Ärgernis:

Verkehrsteilnehmer rangieren auf der Straße herum und kümmern sich dabei einen Dreck um den fließenden Verkehr. Entweder aus Gedankenlosigkeit oder weil sie der Ansicht sind alle Anderen hätten auf sie Rücksicht zu nehmen und abzuwarten, bis sie ihre geplanten Fahrmanöver ausgeführt haben.

Und wenn dann mal was passiert sind es natürlich diese Anderen Schuld. Sie hätten ja die Gefahr die aus dem Verhalten des Rangierers erwächst durch Aufmerksamkeit und Zurückhaltung ausgleichen können.

Hei,

interessanter Ansatz, den Du da vertrittst! Aber denk doch mal drüber nach: Ich will wenden, niemand in Sicht, also wende ich. Das ganze dauert einen Moment länger und inzwischen kommt jemand aus einer Einfahrt, nachrangigen Straße oder von sonstwo. Der war weder zu sehen noch zu befürchten. Und der nützt die kleinste Lücke um sein vermeintliches Recht durchzusetzen. Im übrigen auch unter Gefährdung anderer: Denn womöglich stehe ich und fahr nicht weiter, weil in der für ihn uneinsehbaren Ecke ein Ball; Kind oder Köter in Bewegung ist...

Im Ernst: Die Einseitigkeit Deiner Darstellung finde ich konsequent unangemessen!

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

inzwischen kommt jemand aus einer Einfahrt, nachrangigen Straße oder von sonstwo.

das spielt doch keine rolle wo der wagen hergekommen ist. fakt ist er WAR zum zeitpunkt des unfalles auf DER strasse wo gewendet wurde. und wen der aus einer hofeinfahrt gekommen währe...das spielt keine rolle.

am 5. April 2013 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Sie war also gar nicht ernsthaft zu erwarten...

Deswegen ja die besondere Sorgfaltspflicht beim Wenden. Weil man eben durch das Wenden ein paar Sekunden nichts um sich rum mitbekommt. Ein einfacher Rundumblick und ein paar Sekunden geduld und man hätte das andere Auto nicht erwarten müssen, sondern hätte es gesehen. Autofahren ist keine Hoffnungs- oder Glaubenssache.

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

...aber in diesem Fall finde ich

Warum gerade in diesem Fall? Deine Frau hat ein vorfahrtsberechtigtes Auto übersehen. Soll das Gesetz nun um Absatz (6) erweitert werden:

Zitat:

(6) Absatz 5 gilt nicht, sofern der Wendende wegen Unaufmerksamkeit einen anderen Verkehrsteilnehmer übersieht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Denn womöglich stehe ich und fahr nicht weiter, weil in der für ihn uneinsehbaren Ecke ein Ball; Kind oder Köter in Bewegung ist

Das ist dann immer noch Aufgabe des Unfallgegners trotzdem rechtzeitig anhalten zu können. Ist aber für euren Fall völlig unerheblich, da nur Spekulation.

Genauso kann ich spekulieren, was wäre wenn es kein Auto sondern ein Roller gewesen wäre?

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Na gut, ich denke, ich scheue das Prozessrisiko.

Keine Sorge, ein Risiko gibt es nicht. Das Risiko, dass du gewinnst geht gegen Null.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Claus2769

Na gut, ich denke, ich scheue das Prozessrisiko.

Keine Sorge, ein Risiko gibt es nicht. Das Risiko, dass du gewinnst geht gegen Null.

Sehr schön ausgedrückt!

Dieses inzwischen immer häufiger zu beobachtende völlige Unverständnis von "falsch" und "richtig" im Straßenverkehr ist ein echtes Ärgernis und wird mit zunehmender Druchdringung der Gesellschaft mit Rechtsschutzverträgen irgendwann noch zum Stillstand der Rechtspflege führen.

 

Früher hat man sich im Auto entschuldigt, wenn man einen Fehler gemacht hat. Heute zeigt man dem anderen einen Vogel und gestikuliert im Auto rum.

 

 

es macht halt einen unterschied ob man selbst jemandem reinfährt (wie hier ja selbst zugegeben) oder ob jemandem einer reinfährt. natürlich ist der ärger dann auch gross, aber nach einer weile sollte man sich dann doch selbst fragen ob man vielleicht nicht doch schuld ist oder ob man nicht doch was falsch gemacht hat...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Früher hat man sich im Auto entschuldigt, wenn man einen Fehler gemacht hat. Heute zeigt man dem anderen einen Vogel und gestikuliert im Auto rum.

So siehts leider aus.

Erst heute hat mir jemand fast die Vorfahrt genommen. Nachdem wir dann beide eine Vollbremsung gemacht haben, habe ich ihn halt vorgelassen.

Der Blick, den er mir daraufhin zugeworfen hat hätte mich eigentlich direkt tot umfallen lassen müssen. :rolleyes:

Die meisten Leute reagieren aber einfach nur überrascht, wenn man sich entschuldigt oder sie einfädeln lässt oder ihnen Zeit (und Platz!) gibt zum rangieren / einparken.

Eigentlich schade.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

aber nach einer weile sollte man sich dann doch selbst fragen ob man vielleicht nicht doch schuld ist oder ob man nicht doch was falsch gemacht hat...

Das Frage ich mich nicht. Wozu auch? Das entscheidet entweder meine Haftpflicht oder das Gericht (vor welches meine Haftpflicht für mich zieht).

Bei einem Unfall gibt man einfach eine möglichst genaue (und der Wahrheit entsprechende) Unfallmeldung an die Versicherung und lässt den Dingen seinen Lauf.

Eine Versicherung wird bei einem Haftpflichtschaden schon kein Geld rausrücken, wenn sie die Möglichkeit sieht, dies zu vermeiden. ;)

Um die Schuldfrage klären zu können fehlt mir (wie warscheinlich 90% der restlichen Verkehrsteilnehmern auch) einfach die nötige Sachkenntnis.

Das gilt natürlich nicht für simples rechts-vor-links oder Nebenstraße auf Hauptstraße (bei fliessendem Verkehr). Aber es gibt ja genug Situationen, die für den Laien erstmal unklar sind und wo man leicht zu einer falschen Schlußfolgerung kommen kann.

Hallo,

wenn jeder nur etwas davon berücksichtigen würde -

StVO § 1 Grundregeln:

1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

2. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

- dann gäbe es deutlich weniger Probleme und Unfälle im Straßenverkehr, aber es hat ja keiner mehr Zeit für Höflichkeit, in dieser Ellenbogengesellschaft.

Liebe Grüße

Herbert

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