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Haftpflichtschaden - Huk24 der Gegner

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 7:51

In meiner Familie ist wer Geschädigter von der Huk.

Jetzt kam gleich ein Schreiben, dass wir uns für den Mietwagen 2-3 Angebote einholen sollen.

Auch wird uns gedroht, dass der Gutachter nicht zu viel kosten darf und dass wir das Auto nach dem Gutachten bei Totalschaden nicht sofort verkaufen dürfen.

Was ist davon zu halten?

Beste Antwort im Thema

gar nichts ist davon zu halten.

Was die HUK für angemessen erachtet ist nicht von wesententlicher Bedeutung.

Beauftragt einen Rechtsanwalt und sucht euch einen qualifizierten Sachverständigen.

Was anderes hat bei diesen Brüdern leider keinen Zweck.

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Zitat:

@fritzberndol schrieb am 15. Juli 2020 um 13:12:18 Uhr:

Lieber Audifahrer von 1781,

bei diesem Schreiben der Huk sehe ich und lese ich keine Drohung. Sie setzt gerichtlich festgestellte Grenzen und verkündet, wo die Grenzen der Freiheit sind, nämlich da, wo die Rechte der Anderen beginnen.

Du findest es also in Ordnung, wenn die Versicherung den Geschädigten mit falschen Aussagen und Hinweisen Angst macht und ihn täuscht??

 

Gruß Lastpfad

Was soll an der kommentierten Liste mit Fahrzeugen und Preisen falsch sein? Es kann nur sein, dass der Geschädigte auf Kosten sitzen bleibt. Es gibt Rechtsprechung zu den erforderlichen Kosten eines Mietwagens.

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 16:04:08 Uhr:

Es gibt Rechtsprechung zu den erforderlichen Kosten eines Mietwagens.

.

Und die wäre?

Mietwagen nach Unfall: Was Versicherer zahlen müssen

https://www.test.de/.../

Teure Unfal­lersatz­wagen

Viele Verleiher haben für Unfal­lersatz­wagen sehr teure Tarife, Versicherer erstatten aber oft nur den Normal­tarif. Man sollte mindestens drei Angebote einholen. Ist ein Preis­vergleich nicht möglich, etwa bei einem Unfall nachts, darf man das erste Angebot nehmen, muss aber später ein güns­tigeres wählen. Orientierung gibt die Schwa­ckeliste für Mietwagen oder die Fraunhofer­liste. Der Preis sollte nicht mehr als 50 Prozent höher liegen.

Der Geschädigte sollte auch bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens die Schadensminderungspflicht beachten

https://www.unfallrechtler-stuttgart.de/unfallschaden-a-z/mietwagen/

Die Schadensminderungspflicht des Geschädigten gilt hier in besonderem Maße. Steht z.B. ein Zweitfahrzeug zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf einen Mietwagen. Ferner besteht kein Anspruch auf Mitwagen, wenn der Geschädigte erheblich verletzt wurde, somit diesen überhaupt nicht fahren konnte. Anders verhält es sich aber dann, wenn auf dieses Fahrzeug regelmäßig Dritte zugegriffen haben und sodurch eine quasivertragliche Regelung vorlag (OLG Frankfurt DAR 1995, 23), oder sich der verletzte Geschädigte von Dritten zum Arzt oder zu Einkäufen fahren lässt (OLG Hamm NJW-RR 1993,1053 f).

Ferner soll auf den Mietwagen verzichten, wer eine sehr geringe Fahrleistung absolviert. Die sog. Missbrauchsgrenze liegt nach der überwiegenden Rspr. bei ca. 15 – 20 km (OLG Hamm NJOZ 2001, 1590 (12 km), teils auch 30 km LG Gera NJOZ 2003, 3462).

In diesen Fällen wir seitens der Versicherer auf öffentliche Verkehrsmittel, bzw. die Nutzung von Taxen, etc. verwiesen.

Aber: Grds. hat der Geschädigte das Erfordernis einer ständigen Verfügbarkeit eines Fahrzeuges trotz geringer Fahrleistung zu begründen. Eine solche Ausnahme kann aus beruflichen (Arzt) oder privaten (Kleinkinder krank, etc) Gründen vorliegen.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 15. Juli 2020 um 16:20:43 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 16:04:08 Uhr:

Es gibt Rechtsprechung zu den erforderlichen Kosten eines Mietwagens.

.

Und die wäre?

Google, ein Fremdwort? Urteile

Es ist doch hier bei MT immer wieder erstaunlich, wenn sich -erkennbare Laien- dazu aufschwingen hier juristische Würdigungen vorzunehmen und dann versuchen diese mit Tante Google zu manifestieren.

Mann sollte Urteile nicht nur angeben, sondern diese auch Verstehen und nicht nur Stolz und stumpf auf eine 3 Minütige Suche verweisen.

Aber es halt wie mit vielen Dingen, Amateure schreiben oft und gern Unfug und glauben auch noch, Sie wären die Tollen.....

.

Wäre doch schon toll, wenn sie sie wenigstens lesen würden.

 

Z.B.

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 15. Juli 2020 um 17:20:49 Uhr:

.

Wäre doch schon toll, wenn sie sie wenigstens lesen würden.

 

Z.B.

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Nein ! Lesen reicht nicht. Verstehen muss man die.

Und das können Laien einfach nicht.

Ist so.

Denkfehler - der HUK (und anderen Versicherungen) sind solche Urteile vollkommen egal.

Was hat das BGH-Urteil mit den Kosten eines Ersatzfahrzeuges zu tun?

Lesen!

@Dellenzaehler

Du brauchst 3 min für so etwas?:D

Für das Urteil reichen 20 Sekunden - der Tenor reicht.

Kleine Ergänzung zu dem Urteil: Falls der Geschädigte Zugang zum Internetmarkt hat (selbst Autohändler/Werkstattbesitzer) dann ist auch der überregionale Markt wichtig.

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 17:29:15 Uhr:

Was hat das BGH-Urteil mit den Kosten eines Ersatzfahrzeuges zu tun?

Lesen!

@Dellenzaehler

Du brauchst 3 min für so etwas?:D

Ja, bin nicht der schnellste, sorry.....:):(

:D:D

Zitat:

@GerhHue schrieb am 15. Juli 2020 um 11:15:02 Uhr:

Viele gehen doch zur HUK24, weil noch günstiger als die HUK!

Statt 600 Euro dann 590 Euro. Denke dieser Unterschied kommt eher davon, dass man keine Versicherungsberater vor Ort hat (wer nutz die heute noch, außer Leute über 60?).

Jede Versicherung wird versuchen die Kosten zu minimieren.

Zitat:

@UliBN schrieb am 15. Juli 2020 um 17:29:15 Uhr:

Was hat das BGH-Urteil mit den Kosten eines Ersatzfahrzeuges zu tun?

Lesen!

Ich habe nicht behauptet, dass es etwas mit den Kosten eines Mietwagen zu tun hat.

Vielleicht liest du dir das Schreiben der HUK nochmal durch.

 

 

 

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