Haftpflichtschaden: freie Gutachterwahl vs. Schadensminimierungspflicht
Hallo,
angenommen mir wurde, durch einen Autounfall, der im Bild zu sehenden Schaden zugefügt (+ Lackabschürfungen Seitenspiegel + Kontaktspuren am Reifen).
Bin ich durch meine Schadensminimierungspflicht "verplichtet" den Schaden für die gegnerische Versicherung niedrig zu halten und lediglich einen Kostenvoranschlag anstatt eines Gutachtens erstellen zu lassen?
Der Wagen ist EZ Ende 1996, BMW 316i Compact mit ca. 200tkm.
Es gibt da ja immer solche Schadensgrenzen die in Verbindung mit der Schadensminimierungspflich im Raume stehen - (750 EUR/1000 EUR) ...
Wer kann mir dazu was sagen?
Danke für Eure Hilfe!
PS: Erschwerend kommt hinzu, dass der Verursacher am Unfallort nicht sonderlich freundlich und vor allen Dingen nicht einsichtig war. Darum wurde die Polizei hinzugezogen. Die Polizei hat, meiner Meinung nach, ganz klar gesagt wen man für "schuldig" hält und dem vermutlichen Verursacher auch schon gesagt auf was er sich einrichten könne (80 EUR + 2 Punkte).
Beste Antwort im Thema
@self
"komisch" ist, dass wir Sachverständige und unsere Kunden hier täglich andere Erfahrungen machen....🙄
20 Antworten
Ich habe leider keine Zeit, sie zu zählen.
Hallo,
nachdem hier der übliche Frontenkrieg aufgebrochen ist will ich mich mal mit der Eingangsfrage beschäftigen.
Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht einen freien Sachverständigen selbst zu beauftragen. Die einzige Ausnahme bilden klar ersichtliche Bagatellschäden. Hier ist aber immer auf die Erkenntnismöglichkeit des einzelnen Geschädigten abzustellen.
In dem Fall ist anhand des Lichtbildes eindeutig kein Bagatellschaden gegeben. Der Stoßfänger sowie die Frontblende müssen wahrscheinlich erneuert werden, was eine Schadensumme von min. über 1300 Euro ergibt. Auch ist hier zwingend der Wiederbeschaffungswert und der Restwert zu ermitteln, weil ähnliche Fahrzeuge teilweise schon zwischen 1500 bis 2000 Euro gehandelt werden.
Hier kann eigentlich gar nicht mehr mit einem KV operiert werden. Ein Gutachten wird hier sicherlich auch von der Versicherung gefordert.
Ob man nun den Vers.-SV ranlässt oder einen eigenen SV einschält, ist aber Sache des Geschädigten.
Gruß SV Stoll
Danke für die konkrete Info - das hilft mir sehr weiter!
Das Auto ist nicht mir, ich war nur Beifahrer und kümmere mich um die Abwicklung. Wer noch einen Tipp bezüglich eines Gutachters im Raum Darmstadt und Umgebung für mich hat, nur zu!
Eine Frage hätte ich noch.
Den Nutzungsausfall bekommt man ja nur erstattet, wenn der Schaden tatsächlich repariert wurde und man das der Versicherung gegenüber nachweisen kann.
Stimmt doch?
Ich hatte früher mal einen Haftpflichtschaden den ich fiktiv abgerechnet und dann selbst repariert habe. MEIN Versicherungsvertreter gab mir den Tipp. Nimm eine Tageszeitung auf der man das Datum gut lesen kann, platziere sie neben den reparierten Schaden, mache ein Bild davon und schicke das zur gegnerischen Versicherung damit sie einen Nachweis über die Reparatur haben.
Gemacht, getan ... die Versicherung hat den Nutzungsausfall getragen.
Ist das heute immer noch so oder will die gegnerische Versicherung inzwischen detaillierte Angaben über die Reparatur haben?
Ähnliche Themen
Im Haftpflichtfall genügt das in aller Regel für den Nutzungsausfall.