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Haftpflichtschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis - welche Abzüge muss man hinnehmen?

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 16:24

Hallo,

wir haben einen kleinen Haftpflichtschaden (Gutachten: inkl. Steuer 1800). Wir möchten auf Gutachtenbasis abrechnen und einen Teil in Eigenleistung reparieren.

Die Vers. hat nun vom Gutachten Lohn- und Lackierkosten abgezogen mit Verweis auf einen günstigeren "regionalen Fachbetrieb".

Außerdem hat sie UPE-Abzüge (was immer das ist?! Vermute Differenzen bei den Teilekosten?) und Verbringungskosten abgezogen.

Richtig ist 1800 - 290 Mwst = 1519. Aber hiervon ziehen die mit o.a. Begründungen weitere 430 EUR ab.

Dürfen die das?

Was - neben Nutzungsausfall und Aufwandsentschädigung - könnten wir denn sonst noch vortragen?

Mich ärgert es massiv, dass die Versicherung an uns verdienen will! Die sparen schon die Mwst! Ich könnte ja auch in der Werkstatt zu den im Gutachten angegeben Kosten abrechnen. Also müssten die dann an die WErkstatt 1800 Taler zahlen. Mit 1500 an uns wären wir zufrieden. Zusätzlich haben die Anwaltskosten gespart...

Sollte man es besser so teuer wie möglich machen, damit die Versicherungen sich solche Bereicherungstaktiken abgewöhnen? ;-)

Beste Antwort im Thema

@K080907 und Delle

 

Schön zu lesen, dass hier doch noch Leute am Werk sind, die wissen, wovon sie reden (Es gibt davon noch mehr hier. Die Angesprochenen werden sich erkennen...)

Eine kleine Anmerkung noch zu Deinem Beitrag, K080907:

Als Angestellter eines Versicherungsunternehmens bin ich zwischen dem morgendlichen und abendlichen Betätigen der Stempeluhr Interesssenvertreter. Und zwar sowohl der Interessen unserer Kunden als auch der "meines" Unternehmens.

Dann steht auf allem was ich schreibe oben mein Name und unten die Unterschrift unseres Vorstands.

 

Wenn ich bei MT etwas schreibe, heiße ich Hafi545 und es hat weder mit den Interessen der Branche, noch mit denen der Kunden oder der Firma etwas zu tun. Vielleicht habe ich hier schon "eigenen Kunden" eine Antwort geschrieben, die ihnen gar nicht in den Kram passt. Wer weiß?

 

Folglich vertrete ich in meinen Antworten auch nicht die "für Versicherungen günstigere Meinung", denn ich hätte davon rein gar nichts.

Vielmehr geht es mir (und ich ich glaube, auch den anderen Kollegen) hier ausschließlich darum, die tatsächliche Regulierungspraxis darzustellen.

 

Wenn ein TE fragt, was er als Entschädigung bekommt, werde ich ihm hier nie irgendwelche Flausen in den Kopf setzen, von denen ich sicher weiß, dass er sie nicht erstattet bekommen wird, sondern das schildern, was ich in vergleichbaren Fällen regulieren würde, mit der Begründung, die ich hierfür heranziehen würde.

Das wird dem einen oder anderen nicht passen, wie man immer wieder an den Antworten der Fragesteller sieht. Was mich aber freilich in hohe Maße nicht juckt.

 

Der  Fragende kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Regulierungspraxis umgeht.

 

Offenbar wird dieser Ansatz nicht in allen Beiträgen deutlich. Ich werd das wohl in Zukunft deutlicher herausstellen.

Hab ich wieder was gelernt.

 

In diesem Sinne bleibt mir als Abschluss nur dem TE in einem Punkt uneingeschränkt zuzustimmen:

 

"Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten"

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

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Leute, ich liebe es..........

Gibt es eigentlich noch Threads hier so ganz ohne Sch..hausparolen von Möchtegernfachleuten?

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

Hast du ne werkstattbindung mit der versicherung ?

Falls nein, nochmal anrufen bei denen und um genaue Erklärung bitten .. Hinterfrage wirklich alles und glaub mir ,diese Versicherungsgesellschaften verarschen Ihre kunden nach strich und faden und oft genug klappt es sogar auch.

Diese Leute kennen zwar ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer Kaskoversicherung und einem Haftpflichtschaden (Stichwort: Werksattbindung), aber Hauptsache mal hier wieder etwas geistigen Müll abgeladen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

Hatte bisher mehrere größere unverschuldete schäden und jedesmal hatte die versicherung versucht durch fehlinformationen oder zurückhaltung von informationen geld zu unterschlagen. DAS ! ist nämlich versicherungsbetrug am kunden

Und DAS ist nur geistiger Dünnpfiff.

Mal etwas googeln (ein Stichwort: Strafgesetzbuch, den Rest musst du selbst herausfinden) - dann weisst du wenigstens einmal, WAS Betrug überhaupt ist - mehr ist zu diesem Schwachsinn eigentlich nicht zu sagen.

 

Zum eigentlichen Thema: Ich warte eigentlich schon darauf, dass das sog. "Porscheurteil" hier irgendwo erscheint.

Was allerdings für den vorliegenden Fall ohne Relevanz ist.

Ansonsten kann man sich Hafis Posting anschliessen.

Auch in Bezug auf die Rechtsprechung zu der Thematik - in einigen mir bekannten Amtsgerichtsbezirken werden regelmässig auch Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zugesprochen, in anderen wiederum nicht.

Und da die Streitwerte hier i.d.R. unterhalb der Berufungsgrenze liegen, sind diese Entscheidungen auch nicht mehr anfechtbar.

Hi traumzauber,

 

wahrscheinlich weder noch, "nur" der Hinweis auf eine gefestigte Rechtsauffassung. Branchenweit...

:cool:

 

Schöne Grüße

Hafi

 

 

Zitat:

 

in mir ist nur Leere.........

 

im Moment

 

 

snief

so ein Scheiße...................

 

eine Stunde geschrieben.

 

Und alles weg auf einmal.

 

Ich könnte heulen........:(

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Nutzungsausfall wird nur gezahlt, wenn die Reparatur nachgewiesen wird. Das muss aber nicht die Rechnung sein, allerdings das typische Foto vom Auto mit aktueller BILD hinter der Scheibe, reicht auch nicht. Bitte nach sach- und fachgerechter Reparatur dem Sachverständigen vorstellen, der das GA erstellt hat.

Das zitieren üben wir nochmal, Delle:D

Häufig wird aber durchaus ein Foto mit aktueller Tageszeitung anerkannt.

Ggf. sollte man sich mit der Versicherung in Verbindung setzen, ob das Foto ausreicht, oder ob eine Bestätigung des begutachtenden Sachverständigen gewünscht wird.

Armer Delle...

Aber wer weiß: vielleicht war´s auch gut so.

:D:D:D

 

Schöne Grüße

Hafi

ich hab mir so eine Mühe gegeben...........

 

 

 

am 9. Januar 2009 um 23:10

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

so ein Scheiße...................

eine Stunde geschrieben.

Und alles weg auf einmal.

Ich könnte heulen........:(

Sooo langsam habe ich früher auch mal geschrieben. 1 Stunde geschrieben und kein Text auf dem Blatt.

Duck und ganz schnell weg

@Traumzauber

 

ich versuche es noch mal. Aber jetzt brauche erst einmal ein Weizen sorry...........:(

 

echt nicht zu fassen das

 

..

 

Morgen ist auch noch ein Tag.

 

Das wird jetzt nix mehr. :(

 

Gute Nacht. 

Tja, so ist das mit den noobs.

Der Delle mit seinen knapp 3500 Beiträgen kämpft noch mit der Technik.

Bei manchen dauert es halt ein bisschen länger, bis sie den Dreh raus haben.

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 6:56

Vielen Dank für die vielen Antworten, auch wenn es im Tenor ja eher negativ klingt.

Muss ich denn hinnehmen, wenn die mich auf eine nicht marken-gebundene Werkstatt verweisen? Das kann doch eigentlich nicht sein! Das Auto ist 3 Jahre alt...

Und die Kürzung auf Durchschnittslöhne doch sicher nur, wenn es Alternativen gibt? Bei uns im Ort gibts nur einen Opel-Händler (allerdings ist das hier im Ruhrgebiet und da ist jeder andere Ort auch nur eine Straße weiter...).

Zum Bereichern: Den Angriff möchte ich entschieden zurückweisen! Wenn ich mich entscheide, einige Teile z.b. nur auszubeulen anstatt zu erneuern, dann akzeptiere ich eine Wertminderung am Auto zugunsten eines finanziellen Ausgleichs. Oder weil ein Erneuern von Teilen die Gefahr späterer Probleme birgt (Rost an Ansätzen etc.). Bereicherung ist da nirgends zu sehn! Außer bei den Versicherern, die meinen, wenn es mir "nix ausmacht mit nem Unfallwagen zu fahren" (was ja nicht stimmt, ich nehme es nur gegen Ausgleich in Kauf), dann brauche ich auch nicht die volle Kostenerstattung. Dann haben DIE sich bereichert! :mad:

am 10. Januar 2009 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

Muss ich denn hinnehmen, wenn die mich auf eine nicht marken-gebundene Werkstatt verweisen? Das kann doch eigentlich nicht sein! Das Auto ist 3 Jahre alt...

Das tun sie doch auch nicht. Sie zeigen dir die Möglichkeit, wie du sach- und fachgerecht den Schaden instandsetzen lassen kannst, günstiger als im Gutachten kalkuliert. Gehst du zu einer anderen Werkstatt, bei der es mehr kostet, dann zahlen sie es doch auch. Mal ganz davon abgesehen, dass viele AH die Karosseriearbeiten auch fremdvergeben, die Lackierung sowieso.

Und die Kürzung auf Durchschnittslöhne doch sicher nur, wenn es Alternativen gibt? Bei uns im Ort gibts nur einen Opel-Händler (allerdings ist das hier im Ruhrgebiet und da ist jeder andere Ort auch nur eine Straße weiter...).

Es scheint doch Alternativen zu geben, wenn auch vielleicht nicht im Ort. Die Versicherung ermittelt die neue Kalkulation ja auf Basis verschiedener Werkstätten im Umkreis. Frag sie, wo genau du den Schaden für diesen Betrag reparieren lassen kannst und sie werden dir die Werkstatt benennen. Keine Angst, die Werkstatt holt auch gern die Fahrzeuge beim Kunden ab und bringt sie repariert zurück.

Zum Bereichern: Den Angriff möchte ich entschieden zurückweisen!

Was denn für ein Angriff? Bitte doch nochmal unsere Ausführungen genau nachlesen.

Wenn ich mich entscheide, einige Teile z.b. nur auszubeulen anstatt zu erneuern, dann akzeptiere ich eine Wertminderung am Auto zugunsten eines finanziellen Ausgleichs. Oder weil ein Erneuern von Teilen die Gefahr späterer Probleme birgt (Rost an Ansätzen etc.).

Oder, wenn du gar nicht reparierst, ist der Wert des Fahrzeuges um den Schadensbetrag geschmälert, ist doch klar.

Bereicherung ist da nirgends zu sehn!

Irgendwie verstehst du es nicht. Ich zitiere mich jetzt mal selbst:

Zitat:

Das basiert auf dem Einwand der Versicherer, dass eine sach- und fachgerechte Instandsetzung in einer Karosseriewerkstatt zum Preis von X möglich und der Preis von Y dafür nicht erforderlich ist. Da der Geschädigte sich ja bereichern würde, wenn er den Preis Y von der Versicherung bekäme, aber nur den Preis X aufwenden müsste, zieht die Versicherung diese Differenz eben ab.

Ohne jetzt die Zahlen genau zu haben:

Differieren die Kalkulationen ohne Verbringung angenommen um 250 Euro, dann wären diese 250 Euro dein Gewinn bei der Sache, da das Reparaturergebnis in beiden Werkstätten gleich ist, nämlich sach- und fachgerecht.

Fiktive Abrechnung heißt deshalb fiktiv, weil die Versicherung nicht weiß, was du mit dem Schaden machen wirst. Also bekommst du nur das, was in jedem Fall aufgewendet werden muss, um zu reparieren.

Gruß

traumzauber

Wenn das Auto erst drei Jahre alt ist und Du der Meinung bist, dass die Werte der markengebundenen Fachwerkstatt anzusetzen sind, warum lässt Du  ihn nicht auch dort reparieren?

Das ist doch unlogisch.

Außer, es kommt Dir eben doch nicht so sehr darauf an, wo der Schaden behoben wird. Dann gibt es aber auch keinen Grund, bei der fiktiven Abrechnung die höchsten Stundensätze zu berücksichtigen.

 

Fakt ist, dass Du bei dieser Abrechnung nicht draufzahlen wirst, richtig?

 

Und nur das ist eben das, was es im Schadensrecht ersetzt gibt: den erforderlichen Aufwand zur sach- und fachgerechten Schadensbeseitigung. Nicht weniger aber auch nicht mehr.

 

Gruß

Hafi

 

@traumzauber: langsam wird´s gruselig...

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 13:41

Die Versicherung verweist mich an einen smart-repair Betrieb, mit dem sie eine "Kooperation" haben. Hier ist m.E. der Nachweis einer GLEICHWERTIGEN Reparatur nicht erbracht.

Ansonsten: Natürlich lasse ich das Auto nicht in einer Fachwerkstatt reparieren, sondern v.a. in Eigenleistung. Beim Wiederverkauf muss ich aber auf den Unfall hinweisen und in Kauf nehmen, dass mangels fehlender Reparaturrechnung einer markengebundenen Werkstatt der gewünschte Verkaufserlös nicht zu erzielen ist. Somit gleicht eine Ersparnis nur diesen Nachteil wieder aus. Bereicherung ist da beim besten Willen nicht zu sehen. Und selbst wenn ich was spare, weil ich manches nur spachtele statt zu erneuern, dann trage ich ja auch den objektiven und finanziellen Nachteil, der sich daraus ergibt. Dafür kann ich jawohl eine finanzielle Entschädigung verbuchen, ohne das als Bereicherung ansehen lassen zu müssen! :mad:

Wer kennt denn die aktuelle gängige Rechtsgrundlage bzw. Verfahrenspraxis:

Ist die Begründung, dass seit 2007 die Hersteller den freien Werkstätten technische Informationen uneingeschränkt zur Verfügung stellen müssen, ausreichend für den Nachweis, dass die freien Werkstätten GLEICHWERTIG reparieren?

Dürfen Versicherungen Stundensätze kürzen oder dürfen sie nur das Gutachten insgesamt anzweifeln?

Hab mich hier jetzt einigermaßen eingelesen und es scheint für beide Seiten Urteile zu geben. Wie sehen es die Gerichte im Ruhrgebiet (OLG Hamm)? Wie wird hier verfahren?

Die gegnerische Versicherung - so hab ich hier herausgefunden - wurde vom LG Bochum in 2. Instanz genau wegen solchen Kürzungen in 2007 verurteilt... Jetzt versuchen die es wieder?!

Hafi und traumzauber scheinen ja bei den Versicherern im Boot zu sitzen, was sagen denn die hier auch veröffentlichenden Anwälte? Und auf dellenzaehlers beitrag bin ich auch schon sehr gespannt...

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